Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Schäuble hat aufgezeigt, dass dieses Gesetzespaket zahlreiche Grundgesetzänderungen enthält. Nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität zeigt, dass es hierbei um eine der einschneidendsten Veränderungen im föderalen Gefüge Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte gehen wird.
Der bisherige Länderfinanzausgleich, der die Solidarität zwischen den Ländern sichert, sodass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einigermaßen dargestellt ist, dieser Länderfinanzausgleich hatte sich bewährt.
(Thomas Jurk (SPD): Richtig!)
Wir haben gute Ergebnisse erzielt. Der Angleichungsprozess der ostdeutschen Bundesländer ist vorangeschritten. Mittlerweile liegt ihre Steuerkraft bei etwa zwei Drittel derjenigen der westdeutschen Länder. Das BIP je Einwohner in Ostdeutschland ist von 42 Prozent des westdeutschen Wertes im Jahre 1991 auf 72 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Das alles war auch durch das Engagement des Bundes im Rahmen des Solidarpaktes möglich. Über 150 Milliarden Euro sind dadurch in die ostdeutschen Bundesländer investiert worden, und sie haben sich gerechnet.
Es gab aber auch zwei Länder, die gegen diesen Länderfinanzausgleich geklagt haben, nämlich Hessen und Bayern – beide unionsregiert.
(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)
Beide Länder machten die klare Ansage: Wir wollen weniger Solidarität und „mehr von unserem eigenen Geld“ – ich zitiere das – behalten.
(Max Straubinger (CDU/CSU): Was heißt, „weniger Solidarität“, wenn man 56 Prozent zahlt?)
Das war die Ausgangslage der Verhandlungen.
Im Ergebnis bekommen wir jetzt einen Länderfinanzausgleich, der die finanzschwachen Länder zwar weiterhin stützt, aber nicht mehr in dem Ausmaße wie bisher.
(Ulli Nissen (SPD): Hört! Hört!)
Die finanzstarken Länder werden mehr eigene Mittel behalten können. De facto heißt das: Der Bund muss eingreifen und sich noch stärker engagieren, um den finanzschwachen Ländern – das sind sehr viele – zu helfen, in etwa auf das gleiche Niveau zu kommen – wir reden niemals davon, dasselbe zu erreichen –, damit sie sich in etwa das Gleiche leisten können, wenn es um die Bezahlung der Lehrer, die Polizei und die sozialen Leistungen geht.
(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)
Das tun wir jetzt. Das heißt aber auch: Die finanzschwachen Länder werden abhängiger von der Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft des Bundes sein, sie zu unterstützen. Das ist eine substanzielle Veränderung unseres föderalen Gefüges.
(Beifall bei der SPD)
Ob das der Eigenständigkeit der Länder dient, wird die Zeit zeigen.
(Johannes Kahrs (SPD): Darf bezweifelt werden!)
Ich sehe mich jedenfalls bestätigt darin, dass wir erstens das Grundgesetz in Bezug auf den Punkt „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ sehr ernst nehmen und dass zweitens der Bund die Fähigkeiten, die Instrumente und die Steuereinnahmen haben muss, um diese Gleichwertigkeit darzustellen und dafür zu sorgen, dass es in allen Regionen unseres Landes – in den Städten und auf dem Land, in den Zentren und in den Kleinstädten – in etwa die gleichen Bedingungen gibt.
Das bedeutet für den Bund aber eine Mehrbelastung. Diese Mehrbelastung wird – das werden wir in den nächsten Legislaturen sehen – durch einen kleineren Ausgabespielraum oder einen größeren Einnahmespielraum des Bundes
(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Das ist doch mal eine Idee!)
zu bewältigen sein. Das ist die Konsequenz dessen, was wir hier beschließen.
Wir als SPD-Fraktion werden dies mittragen. Ich sage aber auch gleich: Herr Minister Schäuble: Es gilt immer noch das Struck’sche Gesetz. Es gibt hier viele verschiedene Punkte. Den Appell an den Bundesrat sehe ich gerne; der war ja intensiv daran beteiligt.
Der Bundestag beschäftigt sich am heutigen Tage in erster Lesung mit diesem Gesetzespaket. Wir haben im Haushaltsausschuss viele Anhörungen dazu angesetzt. Es gibt hier enorm wichtige Punkte zu regeln – auch im innerstaatlichen Verhältnis. Dabei geht es etwa um die Steuerverwaltung und deren Effizienz sowie um den Bundesrechnungshof und seine Prüfungsrechte. Wenn wir Mittel geben, müssen wir tatsächlich auch erheben können, was damit gemacht wird. Es liegt in unserer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, das nachvollziehen zu können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich behalte mir vor, dass auch wir als Fraktion diese Punkte aufgreifen.
In dem Paket sind aber auch andere wichtige Maßnahmen enthalten.
Erstens: die Infrastrukturgesellschaft. Kollegin Hagedorn wird darauf noch eingehen. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie hier gesagt haben: Diese Gesellschaft soll keine Kreditermächtigung erhalten. – Das ist bisher anders vorgesehen, aber ich begrüße diese Feststellung.
Zweiter Punkt. Der von Ihnen bereits genannte Unterhaltsvorschuss ist eine ganz wichtige Maßnahme, um denjenigen zu helfen, denen es am schlechtesten geht und die von Armut am stärksten betroffen sind – das sind Alleinerziehende mit Kindern, Männer wie Frauen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU))
Diese zeitliche Befristung des Vorschusses auf insgesamt sechs Jahre bzw. bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres war für mich nie nachvollziehbar. Ich bin Manuela Schwesig, der Familienministerin, sehr dankbar, dass sie das vorangetrieben hat und dass wir dort einig sind.
Drittens wird es um die Frage gehen, welche Möglichkeiten der Bund zusätzlich zu dem hat, was er an Mitteln für regionale Strukturpolitik bereitstellt. Wir wollen das ganz simpel machen. Die Landesregierung in Thüringen – ich komme aus Thüringen, das hört man vielleicht ab und an –
(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Gutes Land! Gute Regierung!)
hat sich, nachdem sie es jahrzehntelang nicht getan hat, dazu entschlossen, Lehrer zu verbeamten. Warum? Weil Thüringen mit dem normalen TVöD-Gehalt, das es angestellten Lehrern zahlt, gegenüber den angrenzenden Bundesländern Bayern und Hessen nicht mehr konkurrenzfähig ist und sich die Menschen, die in Thüringen ausgebildet werden, dafür nicht mehr einstellen lassen. Das will keiner mehr. Das heißt, der Wettbewerb zwischen den Bundesländern hängt immer mehr auch von der Finanzkraft ab. Nur wenn ich gute Leute habe, kann ich gut ausbilden. Nur so kann ich dann auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherstellen.
Einige Bundesländer werden jetzt aber zusätzliches Geld bekommen. Die ostdeutschen Länder dagegen werden ab 2020 keinen Cent mehr haben, sogar ein kleines bisschen weniger als 2019, während andere Länder mehr haben werden. Dieses Mehr an Mitteln wird natürlich eingesetzt werden – ich hoffe, klug – und dazu führen, dass die Unterschiede zwischen den Ländern eher größer werden. Das ist zumindest die Sorge, die wir haben. Ich finde, der Bundestag hat eine gesamtstaatliche Verantwortung und muss auf solche Entwicklungen reagieren.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE))
Dazu muss er die richtigen Instrumente haben.
Eines dieser Instrumente kann die ein wenig eingeschlafene regionale Strukturpolitik sein. Sie wird nicht mehr für einen Ausgleich zwischen Ost und West sorgen. Darum geht es nicht mehr, das brauchen wir 30 Jahre nach der Einheit nicht mehr. Ich finde es auch gut, dass die Bundesregierung gestern unter Führung von Andrea Nahles beschlossen hat, endlich die Ost-West-Angleichung bei der Rente durchzusetzen. Auch da werden wir einheitliches Recht haben.
(Beifall bei der SPD)
Aber die strukturellen Unterschiede werden größer werden. Genau aus diesem Grund muss der Bund, weil er ein Eigeninteresse daran hat, dass die Menschen nicht alle von Erfurt nach München ziehen, weil es da Arbeitsplätze gibt, dafür sorgen, dass es überall Arbeitsplätze unter einigermaßen ordentlichen Bedingungen gibt.
(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das liegt aber auch an den Ländern selbst!)
Er muss von daher auch die Instrumente und Mittel dafür haben, um regional investieren zu können, sei es in die Hochschulen, sei es in die regionale Infrastruktur. Das wird dann aber für das ganze Bundesgebiet gelten.
Der letzte Punkt ist, dass mit dieser Reform das Ende des Kooperationsverbotes eingeleitet wird; das ist ein wirklicher Durchbruch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN: Ja!)
Wir haben 2006/2007 – das will ich mahnend sagen – einen Fehler gemacht, indem wir dem Bund die Möglichkeit genommen haben, in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Das kann niemand nachvollziehen.
(Barbara Woltmann (CDU/CSU): Doch!)
Kollege Bartsch hat die Zahlen zitiert: Das Ergebnis ist ein Sanierungsstau in den Schulen in Höhe von 34 Milliarden Euro. Wir ermöglichen es jetzt – das war der Wunsch und der Wille der SPD, und wir haben es durchgesetzt –, dass der Bund finanzschwachen Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen kann, um in die Bildungsinfrastruktur, also Schulen, Horte etc., zu investieren. Wir schließen da an das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm von Gerhard Schröder und Edelgard Bulmahn an.
(Beifall des Abg. Ulrich Freese (SPD))
Ich glaube, dass diese Kooperation ein ganz entscheidender Schritt ist, um zwei Dinge zu erreichen, nämlich erstens, um Schulen zu sanieren, aber zweitens auch, um zu investieren.
Herr Minister Schäuble hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. 2009 gab es ja eine Finanz- und Wirtschaftskrise mit einer Verringerung des Wachstums um 5 Prozent. Was macht man da normalerweise? Der Staat investiert, um private Investitionen zu ersetzen. Wenn wir uns das Ganze aber retrospektiv anschauen, sehen wir, dass die Investitionen tatsächlich erst 2011 angelaufen sind. Da waren wir schon wieder auf einem Wachstumspfad. Das heißt, wenn man konjunkturpolitisch noch einigermaßen agieren will – und das wollen wir als Sozialdemokraten; ich glaube, das wollen mittlerweile auch große Teile der Wirtschaftswissenschaft –, dann ist es entscheidend, dass wir die politischen Entscheidungen zur Konjunktursteuerung und zu Investitionen, die wir hier treffen, auch umsetzen können, um sozusagen die PS auch auf die Straße zu bekommen.
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege.
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):
Herr Bundestagspräsident, das war mein Schlusswort. – Und so will ich dann auch in die Beratungen gehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)