Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider ist heute vom Deutschen Bundestag in das geheim tagende Gremium gewählt worden, das im Rahmen des europäischen Stabilisierungsgesetzes neu eingerichtet wird. „Ich freue mich über das Vertrauen, dass mir mit dieser Wahl entgegengebracht wird“, bedankt sich Carsten Schneider für seine Wahl. „Dieses Gremium übernimmt eine große Verantwortung, denn es soll bei der Gefahr der Ansteckung weiterer Euro-Länder schnell Entscheidungen treffen, die die Stabilität des Euros sichern. Bei allen Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm geht es immer auch um das Geld der deutschen Steuerzahler! Ich werde meine Aufgabe auch im Interesse der Sicherung der Einlagen der Sparerinnen und Sparer wahrnehmen.“
Die deutsche Bundesregierung ist bei Entscheidungen des europäischen Rettungsfonds EFSF, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren, an eine vorherige Zustimmung des Bundestages beziehungsweise des Haushaltsausschusses gebunden. In Fällen besonderer Eile oder Vertraulichkeit nimmt das neu eingerichtete Sondergremium diese Zustimmungs- und Kontrollrechte des Bundestages wahr.
„Ich wünsche mir, dass dieses Sondergremium möglichst gar nicht erst zusammentreten muss,“ betont Carsten Schneider. „Denn es ist nur für die Fälle gedacht, in denen eine besondere Eile oder Vertraulichkeit bei der Rettung eines anderen Euro-Mitgliedslandes vorliegt“, erklärt Schneider. „Ich hoffe, dass derartige Notmaßnahmen gar nicht erst ergriffen werden müssen, um Ansteckungen zu verhindern.“
„Falls sich jedoch an dem schlechten Krisenmanagement von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble auch in Zukunft nichts ändert, besteht die Gefahr, dass dieses Sondergremium schon bald über weitere Rettungsmaßnahmen entscheiden muss.“
Hintergrundinformation:
Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus einen Parlamentsvorbehalt beschlossen. Paragraph 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass die Bundesregierung bei Entscheidungen des europäischen Rettungsfonds EFSF, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berühren, ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beziehungsweise des Haushaltsausschusses nicht mit Ja stimmen oder sich enthalten darf.
Hintergrund dieses Parlamentsvorbehalts für Entscheidungen in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011, dass eine stärkere Beteiligung des Bundestages angemahnt hatte. Der Parlamentsvorbehalt umfasst ein dreistufiges Verfahren: Je nach Vertraulichkeit, Eile oder Bedeutung einer Entscheidung muss der Bundestag im ganzen, der Haushaltsausschuss oder das geheim tagende Sondergremium seine Zustimmung zu den Entscheidungen des Rettungsfonds EFSF geben.
Das Sondergremium des Haushaltsausschusses tritt zusammen, wenn vorsorgliche Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren weiterer Euro-Staaten ergriffen werden müssen. Vorsorgliche Maßnahmen umfassen zum Beispiel Kredite an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten oder den Aufkauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt. Darüber hinaus kann die Bundesregierung die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit einer Angelegenheit geltend machen. Jedoch kann das Sondergremium in diesem Fall der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit unverzüglich mit Mehrheit widersprechen und die Beschlussfassung an den Haushaltsausschuss oder den Deutschen Bundestag übergeben.
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