„Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht zu Lasten der Kommunen, der Beschäftigten und der Verbraucher. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Bestandteile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger“, erklärt Carsten Schneider anlässlich der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag.
„Künftig sollen gewerbliche Sammlungen bereits dann zugelassen werden, wenn sie lediglich einen besseren Abholrythmus zur Folge haben. Und dies unabhängig davon, ob es dann zu massiven Gebührenerhöhungen kommt“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete einen Punkt der beschlossenen Novelle. „Es darf keine Privatisierungsexperimente auf Kosten der Verbraucher geben.“
„Auch für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft könnten sich die Bedingungen verschlechtern. Es macht einen Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen einen deutlich geringeren Stundenlohn erhält, denn er sich dann noch vom Arbeitsamt aufstocken lassen muss.“
Der Mindestlohn in der Branche liegt nach Auskunft von ver.di ab 1. November 2011 bei 8,33 Euro pro Stunde. Bei den Tarifverträgen der privaten Abfallwirtschaft bzw. beim Tarifvertrag öffentlicher Dienst müsse mit Stundenlöhnen zwischen 13 -14 Euro bzw. 15-16 Euro gerechnet werden.
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