„Wir lehnen die unsozialen Änderungen am Mietrecht ab, die CDU/CSU und FDP beschließen wollen. Es darf nicht sein, dass die Miete bei Energiespar-Sanierungen wie neuen Fenstern oder besseren Dämmungen künftig innerhalb der ersten drei Monate nicht mehr gemindert werden kann. Mieter müssen in dieser Zeit meist wochenlang mit Lärm, Staub und anderen Beeinträchtigungen leben. Die Beschränkungen ihrer Rechte kann keinesfalls die energetische Sanierung auf den gewünschten Kurs bringen. Die Mieter dürfen die Lasten dafür nicht alleine tragen.
Das Mietrechtsänderungsgesetz bringt nur Vorteile für Vermieter. Auch wenn künftig jemand mit der Kautionszahlung in Verzug ist, droht gleich eine fristlose Kündigung.
Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle. Mit breitem gesellschaftlichem Konsens hat die rot-grüne Koalition im Jahr 2001 das soziale Mietrecht modernisiert und an die tatsächlichen Lebensverhältnisse angepasst. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, übersichtlicher und gerechter. Die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Wir wollen Mieter auch weiterhin durch klare und ausgewogene Regeln vor ungerechtfertigten Einschränkungen schützen.
Um das soziale Mietrecht zu erhalten, haben wir einen eigenen Antrag für den Erhalt von sozialem Wohnraum erarbeitet. Wir verlangen darin unter anderem, dass die Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung erhalten. Außerdem sollen maximal neun und nicht elf Prozent der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umgelegt werden können.“
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