„Im Rahmen der Altschuldenhilfe stehen zur Entlastung von ostdeutschen Wohnungsunternehmen noch rund 90 Millionen Euro zur Verfügung,“ informiert Carsten Schneider angesichts des auslaufenden Altschuldenhilfe-Gesetzes. Seit 1994 sind 1 Milliarde Euro abgerufen und vor allem in den Rückbau und Abriss von Wohnraum investiert worden. Außerdem können die Gelder für die Sanierung von Altbauten verwendet werden
„Falls die restlichen Mittel in diesem Jahr nicht vollständig abfließen, muss die Bundesregierung sicherstellen, dass nicht abgerufene Gelder auch nach 2013 bereitstehen“, fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete.
„Bisher plant Bundesbauminister Ramsauer nicht für die Zeit nach dem Auslaufen der bestehenden Regelung. Auch Thüringens Bauminister Carius ist bis heute eine Initiative zur Verlängerung der Altschuldenhilfe oder einer vergleichbaren Anschlussregelung schuldig geblieben.“
„Während in einigen Gegenden Ostdeutschlands allmählich Wohnraum knapp wird, bleibt der Leerstand in vielen Regionen hoch und verursacht unnötige Kosten. Aufgrund von Restschulden aus DDR-Zeiten von durchschnittlich 4.000 Euro je Wohnung können es sich die Unternehmen nicht leisten, überflüssigen Leerstand abzureißen. Deshalb muss die finanzielle Hilfe für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen auch über 2013 hinaus so ausgerichtet werden, dass die besonderen Belange der Kommunen im Osten im Hinblick auf den Stadtumbau, den sozialen Zusammenhalt und die demografische Entwicklung erfüllt werden können.“
„Nicht ausschlaggebend ist, ob die Wohnungsunternehmen durch eine Verlängerung der bestehenden Altschuldenhilfe oder anderweitig finanziell unterstützt werden. Entscheidend ist, dass sie weiterhin eine Förderung erhalten, um nicht mehr benötigten Wohnraum zurückbauen und abreißen zu können“, betont Schneider.
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