Carsten Schneider hat das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz zur Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern kritisiert: „Dies ist ein fauler Kompromiss der Koalition – realitätsfremd und bürokratisch.“ Gerade viele Ostdeutsche seien von dem Gesetz negativ betroffen: „Denn bei uns kommen mehr als die Hälfte aller Kinder unehelich zur Welt“, so der SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. Und nur rund 60 Prozent der nicht verheirateten Eltern geben die gemeinsame Sorgeerklärung ab.

Künftig kann der ledige Vater das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter erhalten, indem er einen Antrag beim Familiengericht stellt. Das Familiengericht entscheidet dann in einem beschleunigten Verfahren, ohne das Jugendamt einzubinden oder mit den Eltern persönlich zu sprechen. „Eine solch weitreichend Entscheidung über das Kindeswohl soll nach Aktenlage übers Knie gebrochen werden.“ Zu Recht werde das neue Verfahren von vielen betroffenen Juristen kritisch gesehen. „Die Familienrichter werden als Verwaltungsbehörde missbraucht“, sagt Schneider.

Das Gegenmodell der SPD umfasst eine unbürokratische Lösung: Schon bei der Anzeige der Geburt eines Kindes soll das Standesamt nicht verheiratete Eltern über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts aufklären. Können die Eltern kein Einvernehmen beim Sorgerecht erzielen, wirkt das Jugendamt auf eine einvernehmliche Lösung hin. Erst wenn sich die Eltern dann noch immer nicht einigen können, fertigt das Jugendamt eine Stellungnahme an und stellt einen Antrag beim Familiengericht zur Entscheidung. „Die Behörden sollten umfassend informieren und bei Konflikten zwischen den Eltern vermitteln“, so Schneider. „Nur so kann die für alle Beteiligten beste Lösung erzielt werden.“

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