Carsten Schneider erklärt zur heutigen 2./3. Lesung des SPD-Gesetzentwurfes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes:

„Die SPD will die ungleiche Bezahlung von Frauen endlich beenden. Es ist ein Skandal, dass Frauen sogar für dieselbe Arbeit im Durchschnitt 8 Prozent weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen. Und oft wissen die Frauen gar nicht, dass die Männer im Betrieb für dieselben Aufgaben einen höheren Lohn bekommen. Das will die SPD ändern, aber die Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und FDP hat das Entgeltgleichheitsgesetzt heute abgelehnt. Damit verhindert Kanzlerin Merkel ein wichtiges Gesetz für mehr Lohngleichheit in Deutschland. Sie unternimmt nichts gegen die Lohnlücke zu Lasten der Frauen. Das passt ins Bild, denn Merkel blockiert auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Bei dieser Bundesregierung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Lobby.

Durch die schwarz-gelbe Blockade bleibt es dabei, dass eine 35-Jährige Frau Vollzeit brutto 2.376 Euro verdient, ihr gleichalter Kollege jedoch für dieselbe Arbeit brutto 2.567 Euro bekommt. Das sind 8 Prozent mehr. Nach dem Entgeltgleichheitsgebot müsste der Arbeitgeber das Gehalt der Frau um den Betrag erhöhen, den ihr Kollege mehr bekommt: Das sind 190 Euro mehr im Monat, im Jahr macht das 2.280 Euro aus. Alle auf Freiwilligkeit basierenden Aufrufe an die Arbeitgeber, diese ungerechte Lohnlücke zu schließen, haben nichts gebracht. Ziel muss es sein, den Grundsatz der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern in den Betrieben endlich sichtbar zu machen und dann zu beseitigen.“

Hintergrundinformation zu SPD-Gesetzentwurf:

Das Entgeltgleichheitsgesetz der SPD sieht vor, dass alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten ihre Gehaltsstrukturen offenlegen und überprüfen müssen. Das Gesetz soll einen verbindlichen Rahmen schaffen, um Entgeltdiskriminierung von Frauen in Betrieben und öffentlichen Behörden prüfen und beseitigen zu können. Erhärtet sich nach einer Prüfung der Verdacht, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit unterschiedlich hoch bezahlt werden, muss der Arbeitgeber diese Benachteiligung beenden. Bleibt der Arbeitgeber untätig, wird das sanktioniert – mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Dieses Gesetzesvorhaben sieht einen auf zehn Jahre angelegten Prozess vor – eine Dekade für mehr Lohngleichheit. Er soll bei großen Unternehmen beginnen und dann auf kleinere Unternehmen übergehen.

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