Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht, nach dem Einnahmen von Schülern aus Ferienjobs nicht mehr – wie bisher – als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Stattdessen sollen die Schüler das verdiente Geld behalten dürfen. „Die bisherige Regelung demotiviert Jugendliche und diskriminiert sie gegenüber ihren Altersgenossen“, begründete Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, den Antrag. „Ein Ferienjob schafft Selbstvertrauen. Dabei können sich Schüler nicht nur das Taschengeld aufbessern, sondern auch nach beruflichen Perspektiven Ausschau halten.“
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler im Alter von 13 bis 24 Jahren in den Schulferien maximal vier Wochen jährlich arbeiten. Nach derzeitiger Rechtslage werden wesentliche Teile der Einkünfte aus Ferienjobs von Schülern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Sie dürfen nur die ersten 100 Euro der in einem Monat verdienten Summe behalten, von Beträgen, die darüber liegen, jedoch nur 20 Prozent. Die restlichen 80 Prozent werden der Bedarfsgemeinschaft vom Arbeitslosengeld II abgezogen.
„Damit kommt der verdiente Lohn nicht den Schülern zugute“, kritisiert Carsten Schneider. Die aktuelle Regelung sei vor allem auch vor der Diskussion über zu niedrige Regelsätze für Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern anachronistisch. Schneider: „Immer mehr Kinder müssen mittags in Suppenküchen essen, aber dürfen in den Ferien nichts hinzuverdienen – das ist absurd.“
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