Damit haben sich meine Befürchtungen endgültig bewahrheitet. Die Regierung kippt eine wesentliche Voraussetzung für die Wirkung des Konjunkturpaktes, nimmt ihm dadurch den wirtschaftlichen Effekt und ignoriert nebenbei auch noch die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Länder und Kommunen können jetzt mit Bundesmitteln ihre Kassen aufbessern und Projekte finanzieren, die sie bereits vor Ausbruch der Wirtschaftskrise geplant hatten. Zusätzliche Investitionen bleiben aus und die ökonomische Belebung bleibt hinter dem Möglichen zurück. Außerdem werden alle Kommunen finanziell benachteiligt, die zügig geplant und sich dabei an die bisherige Rechtslage gehalten haben.
Damit hat sich Sachsens CDU-Ministerpräsident durchgesetzt, der seine Zustimmung zum so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Abschaffung der Zusätzlichkeit abhängig gemacht hatte.
Ich würde gern wissen, wie meine Kollegin Antje Tillmann von der CDU ihre Zustimmung gestern begründet. Schließlich hatte sie in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich versichert, dass Konjunkturpaket werde nicht angetastet. Offensichtlich waren das nicht mehr als leere Worte…
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