Der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider weist auf den 30. September 2014 als Anmeldestichtag für Hilfen aus dem sogenannten DDR-Heimkinderfonds hin. Bis dahin müssen diejenigen, die in DDR-Heimen Leid erfahren haben, eine Entschädigung anmelden. Sie müssen noch keine Anträge auf Leistungen einreichen, sondern lediglich erklären, in einem Heim gewesen zu sein und Folgeschäden erlitten zu haben.

Die Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder sitzt im Thüringenhaus, Eingang C, in der Erfurter Wallstraße 18. Ein Erstkontakt ist auch über die kostenfreie Telefonnummer 0800 1004900 möglich.

„Wir rechnen damit, dass rund 20.000 ehemalige Kinder und Jugendliche aus DDR-Heimen eine Entschädigung beanspruchen werden. Noch ist ein gutes halbes Jahr Zeit, um alle Betroffenen zu informieren. Hilfen können unter anderem Kuren, Therapien, aber auch Rentenersatzleistungen von bis zu 10.000 Euro im Einzelfall sein, um die Folgeschäden aus früheren Heimaufenthalten zu mildern“, sagt Schneider.

Aus dem Hilfsfonds stehen mehr als 200 Millionen Euro zur Verfügung; Anträge auf konkrete Leistungen können bis Mitte des Jahres 2016 eingereicht werden.