Zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

„Väter und Mütter, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, bekommen mit dem Elterngeld Plus künftig doppelt so lange Elterngeld. Bisher haben Eltern einen Teil des Anspruches verloren, wenn sie frühzeitig in ihren Beruf zurückgekehrt sind. Das wird nun korrigiert.

Mit dem Elterngeld Plus lohnt sich ein früher Wiedereinstieg in Teilzeitarbeit. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate Elterngeld Plus, das Elterngeld kann also doppelt so lange bezogen werden. Hinzu kommt der Partnerschaftsbonus für Väter und Mütter, die zeitgleich ihre Arbeitszeit auf 25 bis 30 Stunden reduzieren. Sie erhalten zusätzlich vier Monate Elterngeld. Wer sich Beruf und Kinderbetreuung teilt, wird also länger gefördert. Das trägt zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung in den Familien bei.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind wichtige Schritt in Richtung Familienarbeitszeit. Viele Mütter haben den Wunsch, früher wieder in Teilzeit zu arbeiten, während sich viele Väter gern länger und intensiver um ihre Kinder kümmern möchten. Mit der Reform des Elterngeldes kann dieser Wunsch leichter erfüllt werden.“