Zur heutigen Debatte über den Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung erklärt der für Finanzen zuständige SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider:

„Die Koalition macht Ernst mit der Entlastung der Länder und Kommunen in Deutschland.

In den Jahren 2015 bis 2017 werden die Städte und Gemeinden um insgesamt drei Milliarden Euro entlastet, jeweils zur Hälfte bei den steigenden Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie über einen höheren gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer. Für Thüringens Kommunen bedeutet dies, dass sie bereits im kommenden Jahr rund 23 Millionen Euro weniger schultern müssen. Außerdem wird zugunsten der Länder und Kommunen das sogenannte Sondervermögen für den Ausbau der Kinderbetreuung ab 2016 um 550 Millionen Euro aufgestockt und zur Finanzierung der Betriebskosten wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Aber die Entlastung beim Ausbau der Kinderbetreuung ist nur der eine Punkt. Es geht auch darum, dass mit dem weiteren Ausbau auch die Qualität der Betreuung steigt. Eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch zur Chancengleichheit von Kindern sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“