Anlässlich der 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Steffen-Claudio Lemme und Carsten Schneider:
„In Thüringen profitieren rund 35.000 junge Erwachsene von der BAföG-Reform. Die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen haben die Geförderten monatlich mehr Geld zur Verfügung. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich.
Ab 1. Januar 2015 trägt der Bund die Kosten für das BAföG allein und entlastet die Länder dauerhaft um 1,17 Milliarden Euro jährlich. Für Thüringen bedeutet dies 28 Millionen Euro mehr im Jahr, die das Land in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren kann.
Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.
Das BAföG ist wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit. Deshalb wird sich die SPD auch künftig für eine Weiterentwicklung des BAföG einsetzen.“