In Europa hat ein Bewusstseinswandel eingesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass Steuern kein Raubzug des Staates sind, sondern die Voraussetzung dafür, dass staatliche Leistungen wie Polizei und Justiz, Investitionen in Bildung, Schule, Straßen und öffentliche Güter sichergestellt werden. Die gerechte Finanzierung des Gemeinwesens ist Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und öffentliche Investitionen. Steuerbetrug, von Staaten betriebene Steuervermeidung und Steuerdumping verletzen das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen. Hinzu kommt der unlautere Wettbewerbsvorteil, den multinationale Konzerne gegenüber kleinen und mittelständischen Betrieben erhalten. Wer sich der Steuerzahlung entzieht, lebt auf Kosten seiner Mitbürger.
Deutschland und andere EU-Staaten können ihre Investitionen nur erhöhen, wenn die Einnahmebasis gesichert ist. Die Finanzkrise hat Europa als Haftungsgemeinschaft zusammengerückt, über die gemeinsamen Rettungsschirme und die Maßnahmen der EZB. Jetzt brauchen wir eine stärker integrierte zweite Säule, also Solidarität bei den Einnahmen, um die Fiskalunion zu schaffen. Dazu braucht es keine Steuererhöhungen oder neue Steuern, wenn alle das bezahlen, was sie heute schon müssen – nur die Finanztransaktionssteuer werden wir neu einführen. Zusätzliche Investitionen würden in beträchtlichem Umfang möglich, ebenso eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Deshalb müssen wir dem unfairen Steuerwettbewerb ein Ende setzen und Steueroasen trockenlegen.
Die EU-Kommissionsmitglieder Pierre Moscovici und Margrethe Vestager haben nun angekündigt, im Jahr 2015 Vorschläge vorzulegen, wie Steuerbetrug und Steuervermeidung effektiver bekämpft werden können. Sie verweisen auf den automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Steuervorentscheidungen und Vorschläge zu mehr Transparenz bei großen Unternehmen.
Das sind Schritte in die richtige Richtung. Aber das Ziel, den Steuerwettbewerb im EU-Binnenmarkt gerechter und transparenter zu machen, würde zu kurz greifen. Im Europäischen Parlament wurde klar adressiert, dass das Programm von Präsident Jean-Claude Juncker noch nicht ambitioniert genug ist, um den notwendigen Wandel in der EU-Steuerpolitik einzuleiten. Wir brauchen nicht mehr Wettbewerb, sondern müssen das Steuerdumping der Staaten beenden.
Fehlende Zuständigkeit und das Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerfragen dürfen dieses Ziel nicht länger gefährden. Gebraucht wird ein verbindlicher Aktionsplan. Gerade Herr Juncker steht dafür angesichts des erschreckenden Steuerdumpings Luxemburgs in einer besonderen Bringschuld. Aber auch die Staats- und Regierungschefs müssen die Initiative ergreifen.
Nur ein erster Schritt ist, den automatischen Informationsaustausch über die von EU-Bürgern und Unternehmen in anderen Staaten gehaltenen Vermögen und erzielten Einkünfte rasch, spätestens aber zum 1. Januar 2016 einführen. Zeitgleich müssen steuerliche Sonderregeln und Ausnahmen, die Staaten großen Unternehmen gewähren – sogenannte „Tax-Rulings“ – der EU-Kommission gemeldet und veröffentlicht werden, auch in den Jahresabschlüssen der Unternehmen. Sie sind so rasch wie möglich abzuschaffen, auch mit Hilfe des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums der Kommission. Für die Zukunft sind Ausnahmen von Steuergesetzen grundsätzlich zu verbieten. Nur Vorabauskünfte der Finanzbehörden, die über die Auswirkungen von Steuergesetzen informieren, dürfen zulässig sein, müssen aber in den Informationsaustausch einbezogen werden. Briefkastenfirmen und Stiftungen, deren wirtschaftlich Berechtigte anonym bleiben, sowie staatenlose Gesellschaftsgründungen sind ebenfalls zu verbieten. International tätigen Unternehmen muss zur Verbesserung der Transparenz eine länderbezogene Berichterstattung über Gewinne, Verluste und gezahlte Steuern vorgeschrieben werden. Gewinne sind dort zu versteuern, wo sie entstehen.
Die Kommission muss auch Vorschläge vorlegen, wie stärker gegen den EU-weiten Umsatzsteuerbetrug angegangen werden kann. Helfershelfer von Steuerbetrug, etwa in Banken, müssen härter bestraft werden, Banken muss bei organisierter Beihilfe die Lizenz entzogen werden können.
Wir brauchen EU-weit verbindliche Standards für den Steuervollzug, vor allem für Betriebs- und grenzüberschreitende Prüfungen – hier hat auch Deutschland Nachholbedarf. Dazu gehören eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und Mindeststeuersätze bei den Unternehmenssteuern.
Die Kommission muss diese Herausforderung annehmen und Vorschläge ausarbeiten, weil sie allen helfen. Und falls ein Staat die Solidarität bei den Einnahmen ablehnt, hat er auch keinen Anspruch darauf, dass seine Investitionen aus Gemeinschaftsmitteln finanziert oder gefördert werden. Der Ehrliche darf nicht länger der Dumme bleiben. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten – erst recht nicht ein verzögerndes Warten auf Einstimmigkeit. Nimmt die Kommission diese Herausforderung nicht an, sind die Mitgliedstaaten gefragt, im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit voranzuschreiten. Deutschland muss dann – wie bei der Finanztransaktionssteuer – eine Vorreiterrolle einnehmen und seine starke Position in Europa nutzen.
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