Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommen. Darauf hat sich gestern Abend der Koalitionsausschuss geeinigt. Die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag erfolgt in der ersten Märzwoche. „Damit erfüllt die SPD ein wichtiges Versprechen, das sie den Menschen vor der Bundestagswahl gegeben hat“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.
Die Mietpreisbremse soll dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In manchen Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute Mietsteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Das sei nicht akzeptabel. Bei Abschluss eines Mietvertrags dürfen künftig Mieten grundsätzlich nur höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dafür müssen aber die Bundesländer die Gebiete festlegen, in denen die Regelungen gelten sollen.
„Wir beobachten vor allem in Erfurt, Weimar und Jena seit Jahren eine schleichende soziale Spaltung auf dem Wohnungsmarkt. Daher sollte Frau Keller als zuständige Ministerin im Freistaat diese drei Städte zügig als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, damit die Mieterhöhungsspirale wirksam gestoppt werden kann“, fordert Schneider, der auch stellvertretender SPD-Landesvorsitzender in Thüringen ist.
„Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Es darf hier nicht allein um Profitmaximierung gehen. Deshalb hoffe ich, dass die linke Ministerin für Infrastruktur nun zügig handelt“, so Schneider abschließend.