Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Nachtragshaushaltes für 2015 sowie eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Dazu erklärt Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit dem sogenannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund den Kommunen 3,5 Milliarden Euro bis 2018 für Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zur Verfügung. Finanzschwache Kommunen profitieren besonders, da der Bund bis zu 90 Prozent der Maßnahmen fördert. Das Programm schiebt damit Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,85 Milliarden Euro an.

Der Schlüssel für die Verteilung der 3,5 Milliarden Euro errechnet sich zu je einem Drittel aus der Bevölkerungszahl, der Zahl der Arbeitslosen und der Höhe der Kassenkredite. Für die genaue Verteilung der Mittel sind die Bundesländer verantwortlich und legen fest, welche Kommunen in welcher Höhe gefördert werden.

Die SPD hat außerdem erreicht, dass die Kommunen im Jahr 2017 um 1,5 Milliarden Euro zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich die SPD starkt gemacht und bereits im vergangenen Jahr eine Entlastung in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro ab 2015 durchgesetzt. Das sind summa summarum 4,5 Milliarden Euro in drei Jahren.

Darüber hinaus werden weitere 10 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, den Städtebau, die Kinderbetreuung und für die regionale Wirtschaftsförderung bereitgestellt.

Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Kommunalpaket setzen wir den Kurs fort, für den sich die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich einsetzt. Gemeinsam mit einer Vielzahl von weiteren Entlastungen, etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, entstehen Spielräume, die die Kommunen nutzen können.“