Ab dem 1. April 2011 haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind, zusätzliche Ansprüche auf Lernförderung, einen Zuschuss zum Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten, auf Förderung einer Vereinsmitgliedschaft und andere Leistungen.
„Die Leistungen können auch rückwirkend zum Jahresbeginn beantragt werden, allerdings nur bis zum 30. April 2011. Danach bestehen die Ansprüche nur noch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, sagt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.
In Thüringen sind die Jobcenter die ersten Ansprechpartner für diejenigen, die Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, können sich zum Beispiel an die Bürgerämter wenden, um Einzelheiten zu klären. Bis zum 31. Mai 2011 nimmt die Familienkasse nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales übergangsweise Anträge von Familien entgegen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
„Nun hoffe ich, dass die Unterstützung so schnell wie möglich und unbürokratisch bei den etwa 80.000 Kindern und Jugendlichen in Thüringen ankommt.“
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