Heute hat der Deutsche Bundestag über drei unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutiert.
„Nach meiner Auffassung sollte die PID künftig in Einzelfällen möglich sein, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder aufgrund einer schweren Erbkrankheit der Eltern tot auf die Welt kommen oder bereits kurz nach der Geburt sterben könnten“, sagt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen. „Allerdings müssen in diesen Fällen strenge Voraussetzungen für das Verfahren gelten.“
„Wir brauchen Rechtssicherheit für die betroffenen Familien, die mithilfe der Medizin ein gesundes Kind bekommen möchten. Bei der Debatte um die PID geht es nicht um die Diskriminierung behinderter Menschen“, stellt Schneider klar.
Carsten Schneider unterstützt die Initiative, mit dem die PID in wenigen Einzelfällen und engen Grenzen zugelassen werden soll. Fachleute gehen von wenigen hundert Fällen pro Jahr aus.
„Durch die PID können spätere ärztlich angezeigte Schwangerschaftsabbrüche und somit schwere Belastungen der betroffenen Frauen vermieden werden. Ein weiterer Grund dafür, warum die Methode in den meisten EU-Ländern bereits zugelassen ist.“
Die PID soll nach dem von Carsten Schneider unterstützten Gesetzentwurf an enge Voraussetzungen gebunden sein: Grundsätzlich soll über die PID in jedem Einzelfall gesondert entschieden werden. Ein für die PID geschulter Arzt muss eine hohe Wahrscheinlichkeit attestieren, dass das von dem Paar gezeugte Kind von einer besonders schweren Erbkrankheit betroffen sein wird oder eine Fehl- bzw. Totgeburt zu erwarten ist.
Auch zum weiteren Verfahren gibt es klare Vorgaben im betreffenden Gesetzentwurf. So ist die PID nur in entsprechend lizensierten Zentren zuzulassen und darf nur nach Zustimmung einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission durchgeführt werden. Außerdem müssen die betroffenen Paare vor einer PID an einem Beratungsgespräch teilnehmen.
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