Wir fordern die Abschaffung des Kooperationsverbotes in seiner jetzigen Form. Es verhindert eine sinnvolle und notwendige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Die existierenden Möglichkeiten zur Kooperation der verschiedenen staatlichen Ebenen werden den neuen Bedürfnissen der Internationalisierung der Bildung in Europa nicht mehr gerecht. Um die vielfältigen Chancen des europäischen Bildungsraumes künftig besser nutzen zu können, muss die Zusammenarbeit mit den Bundesländern neu geregelt werden.
Auch in den Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket hat sich deutlich gezeigt, welche Hindernisse das Verbot für die praktische Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Folge hat. Ein Teil der Leistungen aus dem Paket hätte direkt an die Schulen und Kindertagesstätten gehen können, wenn uns das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik nicht daran gehindert hätte. Deshalb muss die verfassungsrechtliche Schranke künftig durchlässiger werden und die Zusammenarbeit stärker möglich sein.
Das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm etwa, mit dem 151 Schulen in Thüringen seit dem Jahr 2003 gefördert wurden, wäre in seiner damaligen Form heute nicht mehr möglich. In Zukunft soll der Bund daher anders als bisher in einigen Bereichen der schulischen Bildung gemeinsam und gleichberechtigt mit den Ländern entscheiden können. Wir brauchen deutschlandweit gemeinsame Standards und vergleichbarere Abschlüsse statt eines bildungspolitischen Flickenteppichs, wie wir ihn zurzeit vorfinden.
Da auch die Bundesländer ihre Haushalte konsolidieren müssen, werden insbesondere die einkommensschwächeren unter ihnen ihre Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung nicht wie zugesagt bis zum Jahr 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigern können. Deshalb soll der Bund den Ländern künftig über Notlagen hinaus finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen können – gleichzeitig aber auch mehr Mitspracherechte erhalten.
Die heutige Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zielt darauf ab, eine neue Kooperationsnorm im Grundgesetz zu verankern, so dass Bund und Länder gemeinsame Leistungs- und Qualitätsstandards entwickeln können. Außerdem sollen sie in der Lage sein, bei den notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenzuwirken. Die primäre Zuständigkeit der Bundesländer für das Bildungswesen in Deutschland bleibt davon unberührt.
Wir fordern die Thüringer CDU auf, nicht weiter aus ideologischen Gründen gegen eine Neuregelung der Zusammenarbeit zu sein, sondern mit ihrem Koalitionspartner SPD im Bundesrat initiativ zu werden. Zur Recht hat sich auch Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie gegen das geltende Kooperationsverbot ausgesprochen. Das vom CDU-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag Mike Mohring vorgeschlagene 10-Punkte-Thesenpapier geht vor allem im Bereich der Schulbildung in die falsche Richtung. Auch hier muss künftig eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möglich sein.
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