Das Kooperationsverbot muss fallen, weil es der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich zu enge Grenzen setzt. Deshalb brauchen wir eine Verfassungsänderung, die eine stärkere Kooperation in der Bildungspolitik in Zukunft möglich macht. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Bundestagsfraktion heute eingebracht.
Anders als bisher soll der Bund künftig in einigen Bereichen der schulischen Bildung gleichberechtigt mit den Ländern entscheiden können. Wir brauchen deutschlandweit gemeinsame Leistungs- und Qualitätsstandards und vergleichbarere Abschlüsse. Aus gutem Grund befürwortet auch eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung wie bei keinem anderen bildungspolitischen Thema eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass bei Studienabschlüssen immer mehr internationale Standards gelten, aber die Schulsysteme der 16 Bundesländer in Deutschland zu wenig vergleichbar sind. Dieser Flickenteppich in der Bildungspolitik muss endlich eingerollt werden.
Auch die Bundesländer müssen ihre Haushalte konsolidieren. Darum werden insbesondere die einkommensschwächeren unter ihnen ihre Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung nicht wie zugesagt bis zum Jahr 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigern können. Deshalb sind wir dafür, dass der Bund den Ländern künftig über Notlagen hinaus finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen kann – gleichzeitig aber auch mehr Mitspracherechte erhält.
Jetzt muss Bundeskanzlerin Merkel zeigen, wie ernst sie es mit der von ihr propagierten Bildungsrepublik meint. Ihren vollmundigen Ankündigungen muss sie Taten folgen lassen und ihre Regierungskoalition auf eine gemeinsame Position festlegen. Während die Bundesbildungsministerin eine Grundgesetzänderung will, sind erhebliche Teile der CDU/CSU-Fraktion dagegen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, sich zu einigen und den Weg für die Abschaffung des Kooperationsverbotes frei zu machen. So jedenfalls kann es nicht weitergehen.
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