Hier die Rede im Videoformat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich dem Qualitätsjournalismus in Deutschland Danke sagen, denn die Süddeutsche Zeitung hat mit der starken investigativen Recherche gezeigt, wofür Qualitätsjournalismus gut ist. Das sage ich gerade vor dem Hintergrund der Debatte, die wir generell über Meinungsfreiheit und Pressefreiheit haben.
Uns hat es geholfen, Licht in das Dunkel zu bringen. Dass in den Konstruktionen der Briefkastenfirmen alles andere als weiße Ware und weiße Wäsche gewaschen wurden, war mir persönlich immer klar. Wie groß das Ausmaß ist, war mir nicht klar. Vermutungen kann man haben, aber jetzt wird deutlich, dass es sich insbesondere im Fall Panama, über den wir hier sprechen – der aber nicht der einzige Fall weltweit ist, denn es gibt noch britische Überseeinseln, andere Inseln in der Karibik, es gab den Fall Zypern und, und, und -, um Steuerhinterziehung handelt, vor allen Dingen aber um organisierte Kriminalität, die den Schutz der Dunkelheit nutzt, um illegal erworbenes Geld zu legalisieren und in den normalen Geschäftskreislauf einzubringen. Dazu kommen noch Diktatorengeld und anderes. Bisher sind noch keine prominenten deutschen Personen darunter. Ich hoffe, das bleibt auch so.
Im Kern müssen wir das aufgreifen, was Herr Schäuble in zehn Punkten vorgeschlagen hat. Die SPD-Fraktion ist in Abstimmung mit den Ländern weitergegangen: zwanzig Punkte, die nicht nur internationale Verpflichtungen umfassen, sondern auch nationale avisieren, und darauf will ich eingehen, weil wir bei den internationalen Verpflichtungen keinen Dissens haben.
Deutschland wird die Präsidentschaft und den Vorsitz der G-20-Gruppe im Dezember dieses Jahres übernehmen. Ich glaube, es muss die Hauptaufgabe sein, die Frage der Transparenz im Finanzsektor an die erste Stelle zu setzen, damit es gelingt, die Allgemeinheit vor denen zu schützen, die die Dunkelheit suchen, um ihre Geschäfte zu machen und Korruption und Unfrieden ins Land zu bringen. Dabei haben Sie unsere Unterstützung.
Ein zweiter Punkt ist eine europäische Regelung. Am besten ist, wenn wir das europäisch geregelt bekommen, damit wir den großen Markt in Europa als Vorbildfunktion haben. Hier wird es ein bisschen schwieriger. Die BEPS-Initiative wurde angesprochen. Ja, es stimmt, sie liegt auf dem Tisch. Es sind einige Länder, zum Beispiel die Niederlande, genannt worden, die in manchen Punkten transparent sind. In dem Punkt der Steuergestaltungsmöglichkeiten für Großkonzerne gilt das eher nicht. Es muss klar sein: Steueroasen, die es auch in Europa gibt, müssen ausgetrocknet werden, denn sie sind Gerechtigkeitswüsten. Sie entziehen der Allgemeinheit das Geld, das die anderen, die Bürger dieses Landes, bezahlen müssen, um die Staatsleistungen erbringen zu können.
Ein dritter Punkt ist die Frage: Gibt es nicht auch Möglichkeiten, die wir national umsetzen können? Hier haben wir einen Dissens. Ich fange aber mit dem Konsens an: Wir haben als SPD-Fraktion klar gesagt: Geldwäsche und Steuerhinterziehung müssen geächtet werden. Deswegen sind wir für eine ganz scharfe Umsetzung eines gerechten Steuervollzugs in Deutschland. Hier ist NRW Vorbild.
(Beifall bei der SPD)
Die Gesetze gelten deutschlandweit. In NRW werden sie mit einer harten Steuerfahndung durchgezogen. Bayern ist in diesem Zusammenhang eine Gerechtigkeitswüste. Ein mittleres Unternehmen in Bayern wird im Schnitt alle 40 Jahre geprüft. Diese Zahl kommt nicht von mir, sondern das ist eine Zahl des bayerischen Rechnungshofs. Das muss sich zwingend ändern, weil wir die Durchsetzung des Rechts brauchen.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Bargeldobergrenze. Herr Hofreiter, ich glaube, diesen Punkt haben Sie vorhin nicht genannt. Wir sind für eine Bargeldobergrenze, weil man Zahlungen über mehr als 5 000 Euro zum einen auch per Überweisung erledigen kann und zum anderen dem Schwarzgeldhandel, der Korruption, der organisierten Kriminalität das Leben dadurch zumindest erschwert wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die Grünen haben sich dazu nicht bekannt, im Gegenteil. Das sollten Sie sich vielleicht noch einmal überlegen.
Jetzt kommen wir zu einem Punkt, an dem wir noch einen Dissens haben. Es geht um den Entzug der Banklizenz bei Steuervergehen. Dazu gibt es einen Bundesratsantrag von 2013. Es gibt – da haben Sie recht – eine Gegenäußerung der Bundesregierung dazu; ich habe sie mir eben noch einmal genau angeschaut. Ich teile diese Gegenäußerung nicht – ich sage das hier für die SPD-Fraktion -, weil bezüglich des Entzugs der Banklizenz auf das KWG verwiesen wird. Laut § 35 Absatz 2 Nummer 6 KWG – ich sage das für diejenigen, die das nachlesen wollen – kann die Lizenz aber nur bei nachhaltigen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, gegen das Geldwäschegesetz oder das Wertpapierhandelsgesetz entzogen werden, nicht bei Verstößen gegen Steuergesetze.
(Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Genau!)
Da die Banken aber ganz oft zentral, als Spinne im Netz auftreten, auch bei der Beratung hinsichtlich einer Steueroptimierung, wollen wir, dass auch diese Frage gesetzlich normiert wird, damit die Banken im Zweifel auch haften. Und das schärfste Schwert dabei ist, ihnen die Lizenz zu entziehen. Ich finde, darüber sollten wir uns noch einmal austauschen.
(Beifall bei der SPD)