Damit haben sich meine Befürchtungen endgültig bewahrheitet. Die Regierung kippt eine wesentliche Voraussetzung für die Wirkung des Konjunkturpaktes, nimmt ihm dadurch den wirtschaftlichen Effekt und ignoriert nebenbei auch noch die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Länder und Kommunen können jetzt mit Bundesmitteln ihre Kassen aufbessern und Projekte finanzieren, die sie bereits vor Ausbruch der Wirtschaftskrise geplant hatten. Zusätzliche Investitionen bleiben aus und die ökonomische Belebung bleibt hinter dem Möglichen zurück. Außerdem werden alle Kommunen finanziell benachteiligt, die zügig geplant und sich dabei an die bisherige Rechtslage gehalten haben.

Damit hat sich Sachsens CDU-Ministerpräsident durchgesetzt, der seine Zustimmung zum so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Abschaffung der Zusätzlichkeit abhängig gemacht hatte.

Ich würde gern wissen, wie meine Kollegin Antje Tillmann von der CDU ihre Zustimmung gestern begründet. Schließlich hatte sie in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich versichert, dass Konjunkturpaket werde nicht angetastet. Offensichtlich waren das nicht mehr als leere Worte…

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Tillmann, die Frage des Finanzplanungsrates ist unstrittig. Dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten wir auch zugestimmt. Nicht unstrittig ist allerdings eine maßgebliche Veränderung des Gesetzes, die Sie am gestrigen Tag im Haushaltsausschuss vorgenommen haben. Sie haben nämlich dieses Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates genutzt,

(Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Missbraucht!)

um eine maßgebliche Änderung am Konjunkturprogramm vorzunehmen. Sie haben es missbraucht. Das haben Sie entgegen allen Empfehlungen getan, die sowohl der Präsident des Bundesrechnungshofes als auch der Bauindustrieverband, Sie selbst und die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesfinanzministerium, gegeben haben.
Worum geht es? Im Konjunkturprogramm war festgelegt: 10 Milliarden Euro an Investitionen gehen an die Gemeinden. Sie müssen diese Mittel aber kofinanzieren, sodass wir auf 13 Milliarden Euro kommen. Da geht es nun um einen Effekt der Zusätzlichkeit. Das war Bedingung. Diese Bedingung haben wir im Haushaltsausschuss des Bundestages vor ungefähr einem Jahr eingefügt. Heute geschieht Folgendes: Genau diese Bedingung, die wir mit vier Fraktionen   die Linke hat nicht zugestimmt   eingefügt haben, streichen Sie nach dem Willen und auf Druck des Bundesrates wieder. Warum?

(Heinz-Peter Haustein (FDP): Wir sind lernfähig!)

Zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz, wie Sie Ihr Klientelbegünstigungsgesetz genannt haben, gab es formelle Zusagen der Bundeskanzlerin, dass Sie dies für die Länder ändern werden, damit sie diesem unsinnigen Gesetz zustimmen, das zu mehr Steuerunsicherheit und Steuerausfällen geführt hat. Meine Damen und Herren, das war eine Erpressung, der Sie nachgegeben haben. Das ist eine Kastration des Bundestages, und es ist finanzwirtschaftlich ein Desaster.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Otto Fricke (FDP): Kindergelderhöhung!)

Ich kann Ihnen das nicht ersparen. Frau Kollegin Tillmann, ich habe gerade eine Pressemitteilung vom 24. Februar 2010 herausgeholt, die vom Tenor her richtig ist. Unter der Überschrift „Zusätzlichkeitskriterium ist verantwortungsvoll!“ schreiben Sie   ich zitiere, weil das alles stimmt, was Sie schreiben: Die neue Initiative der Länder im Bundesrat, Investitionen in Kommunen auch dann aus dem Konjunkturprogramm zu fördern, wenn sie nicht zusätzlich sind, hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung zu Recht zurückgewiesen.

(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)

Nur zusätzliche Investitionen erfüllen den Sinn und Zweck des Konjunkturprogramms, neue Aufträge zu generieren und dadurch die krisenbedingte Nachfragelücke zumindest teilweise zu schließen.
Auch das ist richtig.

(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)

„Die Streichung des Zusätzlichkeitskriteriums würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Kommunen, die ihre Maßnahmen bereits durchfinanziert haben, wären gegenüber Kommunen, die sich mehr Zeit gelassen haben, benachteiligt“, so Tillmann.

Es tut mir leid, Sie haben damit vollkommen recht; nur machen Sie mit diesem Gesetz, zu dem Sie jetzt eben kein Wort gesagt haben, genau das Gegenteil. Ich finde, dafür sind Sie der deutschen Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen das peinlich ist. Das kann ich sogar nachvollziehen. Ich würde das nicht machen wollen. Ich hätte das auch nicht gemacht. Ich hätte so etwas auch nicht zugesagt. Ich hätte auch das erste Gesetz, mit dem das in Verbindung steht, nicht gemacht. Aber es zieht sich wie ein roter Faden durch die Finanzpolitik dieser Regierung, dass Sie kein Konzept haben, dass wirtschaftliche Effekte, die zu einer Stärkung von wirtschaftlicher Tätigkeit führen, im Hintergrund stehen. Im Gegenteil: Sie betreiben Klientelbegünstigung. Das, was an guten Maßnahmen noch da war   wir laufen jetzt sogar Gefahr, dass diese Hilfen, die wir gegeben haben, verfassungswidrig sind  , konterkarieren Sie. Ich finde, es ist eine bittere Stunde für den Bundestag, eine bittere Stunde für den Haushaltsausschuss. Ich kann nur hoffen, dass das in dieser Tendenz mit Ihnen nicht so weitergeht. Aber meine Hoffnung wird wahrscheinlich trügen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Der Deutsche Bundestag beriet heute abschließend über Änderungen am Konjunkturpaket II beraten. Dabei stimmt die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP für die zur Abschaffung des so genannten Zusätzlichkeitskriteriums.

„Damit haben sich meine Befürchtungen endgültig bewahrheitet. Die Regierung kippt eine wesentliche Voraussetzung für die Wirkung des Konjunkturpaktes, nimmt ihm dadurch den wirtschaftlichen Effekt und ignoriert nebenbei auch noch die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, kritisiert Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Länder und Kommunen können jetzt mit Bundesmitteln ihre Kassen aufbessern und Projekte finanzieren, die sie bereits vor Ausbruch der Wirtschaftskrise geplant hatten. Zusätzliche Investitionen bleiben aus und die ökonomische Belebung bleibt hinter dem Möglichen zurück“, so Schneider weiter. „Außerdem werden alle Kommunen finanziell benachteiligt, die zügig geplant und sich dabei an die bisherige Rechtslage gehalten haben.“

Damit hat sich Sachsens CDU-Ministerpräsident durchgesetzt, der seine Zustimmung zum so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Abschaffung der Zusätzlichkeit abhängig gemacht hatte.

„Ich würde gern wissen, wie meine Kollegin Antje Tillmann von der CDU ihre heutige Zustimmung begründet. Schließlich hatte sie in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich versichert, dass Konjunkturpaket werde nicht angetastet. Offensichtlich waren das nicht mehr als leere Worte,“ sagte Schneider.

Die SPD hat sich heute im Bundestag für den uneingeschränkten Erhalt der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit ausgesprochen.

„Beschäftigte, die Schicht- und Wochenendarbeit leisten, müssen dafür eine besonderen Ausgleich in Form von steuerfreien Zuschlägen erhalten. Schließlich arbeiten viele der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krankenhäusern, der Altenpflege, als Polizisten, Feuerwehrleute und in anderen wichtigen Bereichen“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsgeordneter für Erfurt und Weimar.

„Aber CDU/CSU und FDP haben sich heute nicht zur Steuerfreiheit der Zuschläge bekannt und einen entsprechenden Antrag der SPD abgelehnt. Ihre Pläne für Steuersenkungen erhöhen den ohnehin enormen Sparzwang in den öffentlichen Kassen. Die FDP musste bei der Vorstellung ihres Steuerkonzeptes bereits einräumen, dass für sie auch eine Einschränkung der steuerfreien Zuschläge denkbar ist. Die Union hat dies ebenfalls nicht ausgeschlossen“, so Schneider weiter.

Auch die anwesenden Thüringer Abgeordneten haben heute nicht für die Beibehaltung der steuerfreien Zuschläge gestimmt.

„Ich fordere die schwarz-gelbe Regierungskoalition auf, den Bürgerinnen und Bürgern endlich klar zu sagen, ob sie die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit zur Gegenfinanzierung ihrer angekündigten Steuersenkungen streichen will“, so Schneider abschließend.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute 900 Millionen Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder freigegeben. Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar sowie Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen, erklärt dazu:

„Mit den freigegebenen Mitteln werden Arbeitssuchende unterstützt, die über Fortbildung- und Eingliederungsmaßnahmen aktiv versuchen, wieder in Arbeit zu kommen. Ihnen kommen die Gelder richtigerweise zugute.“ Gleichzeitig kritisiert der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Schleierhaft bleibt mir aber, wie CDU/CSU und FDP die Gelder zuvor ohne sachliche Gründe sperren konnten und sich noch im März weigerten, diese Sperre aufzuheben.“

Die Koalition hat mit ihrer anfänglichen Blockadehaltung leichtfertig Hilfen und Leistungen für Arbeitssuchende aufs Spiel gesetzt. Die ARGEn konnten in der Vergangenheit immer verlässlich planen. In den vergangenen Wochen herrschte allerdings statt Vertrauen in die Kontinuität bei der Mittelzuweisung eine massive Verunsicherung vor Ort. „Der Erfurter ARGE beispielsweise wäre ohne die heutige Entscheidung am Ende des Monats das Geld ausgegangen. Das haben wir verhindert“, stellt Schneider klar.

Ihre Zustimmung zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende hatte die SPD von der heutigen Mittelfreigabe abhängig gemacht. Doch auch bei einem anderen wichtigen Punkt muss Bundesministerin von der Leyen ihren markigen Ankündigungen jetzt Taten folgen lassen. „Die 3.200 befristeten Beschäftigungsverhältnisse in den ARGEn müssen entfristet werden. Das haben CDU/CSU und FDP auf Forderung der SPD vor einem Monat zugesagt. Wir brauchen dauerhaft genügend qualifiziertes Fachpersonal. Davon hängt eine erfolgreiche Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden ganz wesentlich ab“, macht Schneider noch einmal deutlich.

Zu dem Ergebnis der Steuereinnahmen des Bundes für das 1. Quartal 2010 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:
Auf den ersten Blick liegt das Ergebnis mit einem Minus von 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal fast exakt bei dem Soll-Ansatz im Bundeshaushalt 2010 von Minus 7,0 Prozent für das gesamte Jahr. Bei näherer Analyse fällt jedoch ein Sondereffekt auf, der das Ergebnis verzerrt: Die Einnahmen des Bundes aus der veranlagten Einkommensteuer fallen nicht wie in der November-Schätzung mit Minus 10,8 Prozent gemäß der Konjunkturentwicklung angenommen, sondern sie verdoppeln sich gegenüber dem Vorjahresquartal von 1,26 Milliarden Euro auf 2,61 Milliarden Euro. Das erstaunliche Ergebnis ist wohl ganz überwiegend auf Zahlungen von Steuerflüchtlingen im Februar und März zurückzuführen, um angesichts drohender Enttarnungen durch Steuer-CD’s der Strafverfolgung zu entgehen.
Schätzungen zur weiteren Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahresverlauf müssen diesen – einmaligen – Sondereffekt ausklammern. Das Ergebnis im 1. Quartal liegt dann nicht bei Minus 7,1 Prozent, sondern bei Minus zehn Prozent und damit deutlich unter dem Soll. Auf das Jahr hochgerechnet würden Schäuble danach 2010 in etwa fünf Milliardn Euro in der Kasse fehlen. Durch den Basiseffekt fehlen diese fünf Milliarden Euro dann jeweils auch in den weiteren Jahren der Finanzplanung bis 2014.

Steuerminder- und nicht Steuermehreinnahmen sind von der nächsten Steuerschätzung zu erwarten. Spätestens dann wird klar, dass die verantwortungslosen Steuersenkungspläne von FDP und CDU/CSU weitab der Realität sind.

Die aktuelle Situation sei zwar kritisch für die Luftfahrtbranche, aber solche Dinge seien einzukalkulieren, meint der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider.

Hanns Ostermann: Wer zahlt eigentlich die Zeche? Wenn wegen des Flugverbots über Deutschland allein die Lufthansa täglich zwischen 20 und 25 Millionen Euro einbüßt, wenn auch auf die Flughafenbetreiber und die Reisebranche immense Verluste zukommen, sind dann nicht Staatshilfen angemessen? Andererseits: Wo sollen dann Grenzen gezogen werden? Könnten nicht auch andere Wirtschaftszweige Kosten in Rechnung stellen? Wäre nicht ein Dammbruch die Folge? Ich möchte darüber mit Carsten Schneider von der SPD sprechen. Er ist der haushaltspolitische Sprecher seiner Partei. Guten Morgen, Herr Schneider!

Carsten Schneider: Guten Morgen, Herr Ostermann!

 

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Allmählich verzieht sich die Aschewolke an Europas Himmel und der Flugverkehr normalisiert sich. Das Krisenmanagement von Bundesverkehrsminister Ramsauer wird aber noch länger auf der politischen Agenda bleiben müssen. Zu widersprüchlich war sein Vorgehen in den vergangenen Tagen und hat bewiesen, warum er zu Recht als Verlegenheitslösung für diesen Posten gilt.

In der Folge des Vulkanausbruches auf Island breitete sich eine riesige Aschewolke wie ein „Teppich“ über Europa aus. Wenn Aschepartikel in die Triebwerke der Flugzeuge kommen, könnten diese ausfallen. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren für Passagiere und Besatzung, war die vorsorgliche Sperrung des Luftraums über weiten Teilen Europas die einzig verantwortungsvolle Konsequenz. Ramsauer erklärte wiederholt öffentlich, dass man keine Experimente machen werde und keine Leben gefährden würde. Doch noch bevor die Ergebnisse von Test- bzw. Messflügen feststanden, erlaubte der Minister „kontrollierte Sichtflüge“. Dabei tragen allein die Piloten die Verantwortung. Sie müssen auf Sicht fliegen, da die Fluginstrumente unter Umständen durch die Vulkanwolke beeinträchtigt werden könnten.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Ramsauer ohne „Tatsachenänderungen“ nun plötzlich „kontrollierte Sichtflüge“ durch die Aschewolke freigegeben hatte. Mit dieser Entscheidung hat er den „schwarzen Peter“ den Piloten zugeschoben. Deshalb ist die heftige Kritik der Pilotenvereinigung Cockpit auch absolut berechtigt. Es scheint, als ob der Verkehrsminister dem Druck der Flugkonzerne nachgegeben hat. Schließlich kostete Lufthansa, Air Berlin und Co. das Flugverbot täglich viele Millionen Euro. Die Sichtflüge erscheinen im Nachhinein als „Testflüge“ – jedoch mit dem gravierenden Unterschied, dass sich Passagiere an Board befanden.

Ramsauer muss nun öffentlich erklären, warum er so widersprüchlich entschieden hat. Diesen Widerspruch hat er in seiner heutigen Regierungserklärung nicht aufgeklärt.

Im Übrigen muss die Politik möglichen Forderungen nach finanzieller Unterstützung der Luftfahrtbranche eine Absage erteilen. Zwar haben Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und Reiseveranstalter Millionenausfälle zu beklagen, aber solche Dinge müssen sie einkalkulieren. Die Unternehmen bzw. Eigentümer, die in guten Jahren Gewinne einfahren, müssen in schlechten Zeiten auch mit Verlusten leben können.

Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, kritisiert CDU/CSU und FDP für ihre geplante Änderung am Konjunkturpaket II. Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zur Abschaffung des so genannten Zusätzlichkeitskriteriums erklärt er:

„Wenn die Zusätzlichkeit wegfällt, verliert das Konjunkturpaket seinen Wachstumsimpuls und damit seinen Zweck. Das ist politisch und vor allem wirtschaftlich unverantwortlich. Mit dem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzt haben wir bereits ein Gesetz, das kein Wachstum schafft. Außerdem würden all jene Kommunen bestraft, die zügig geplant und sich dabei an die bisherige Rechtslage gehalten haben.“

Bisher können Länder und Kommunen nur Geld für zusätzliche Investitionen erhalten, die sie nicht bereits in ihren Haushalten geplant hatten. Diese Bedingung soll künftig nicht mehr gelten. Dagegen äußert bspw. der Bundesrechnungshof verfassungsrechtliche Vorbehalte. Außerdem würden die Finanzhilfen des Bundes nicht mehr konjunkturell wirken und die Wirtschaft beleben.

„Mir fehlen die Worte, wie die Koalition trotz erheblicher Kritik und Bedenken von Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft das Konjunkturpaket in dieser Woche im Bundestag begraben will. Der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung in Deutschland erweist sie damit einen Bärendienst. Allein Stanislav Tillich darf sich anschließend als Gewinner fühlen“, so Schneider. Für seine Zustimmung zum so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte Sachsens CDU-Ministerpräsident der Bundeskanzlerin die Abschaffung des Zusätzlichkeitskriteriums abgetrotzt.