Weimar und Umgebung profitieren erheblich vom neuen Bundesverkehrswegeplan des Bundes. Die B7 zwischen Mönchenholzhausen und Weimar soll vierspurig ausgebaut werden und die Stadt Weimar wird die Ortsumfahrung Ost umsetzen können.
Der Weimarer Abgeordnete Carsten Schneider freut sich, dass die Projekte B7 und Ostumfahrung Weimar im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.

Carsten Schneider dazu: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur in der Region. Die Verkehrssituation wird sich durch den Ausbau der B7 erheblich verbessern. Damit werden die Weichen gestellt, dass die 1999 fertiggestellte Westumfahrung der Stadt endlich in das weiterführende Verkehrsnetz integriert wird. Zudem besteht nach 20 Jahren des Wartens endlich eine realistische Chance, die östliche Stadteinfahrt von Weimar und vor allem die betroffenen Bürger wirksam von Verkehrslärm zu entlasten. “

„Mit dem Bundesverkehrswegeplan werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt“, so Schneider weiter. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan vordringlich eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze zügig verabschieden. Der Baubeginn rückt damit in greifbare Nähe“, so Carsten Schneider abschließend.

Projekte:
B7: Mönchenholzhausen – Nohra: Netzschluss B7 – vierspurig
B7: Nohra – Weimar: Vierspuriger Ausbau
B7: Weimar: Ortsumfahrung Weimar-Ost – zweispuriger Neubau

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Teil des BWVP ist erstmals die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Folgend werden die Ausbaugesetze im Parlament beschlossen. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

„Für Erfurt und Weimar freut uns besonders, dass viele Projekte mit einer vordringlichen Priorisierung nun gute Chancen auf Umsetzung haben“, so die Abgeordnete Antje Tillmann: „Wir werden uns für unsere Region im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses einsetzen, damit mit den jeweiligen Baumaßnahmen zeitnah angefangen werden kann. Für die Region wird alleine der Ausbau der B7 auf der Strecke zwischen Erfurt und Weimar erhebliche Verbesserungen in der Fahrzeit bringen.“

Carsten Schneider dazu: „Auch die geplante Ertüchtigung der Bahnstrecke von Eisenach nach Erfurt wird zusammen mit der Neubaustrecke Nürnberg-Leipzig die deutschlandweite Anbindung der Region nochmals erheblich verbessern.“

Mit großem Bedauern stellen die beiden Abgeordneten allerdings fest, dass die vor allem für Weimar sehr wichtige Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung noch nicht endgültig festgeschrieben wurde. Carsten Schneider dazu: „Finanzielle Mittel für Projekte wie die Elektrifizierung der Achse Weimar-Gera-Gößnitz sieht der Bundesverkehrswegeplan vor. Allerdings gibt es einen Pool an Projekten, die um die Summe konkurrieren.“16

„Wir werden uns beide dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben noch eine höhere Priorisierung erhält“, so Antje Tillmann weiter. Beide Abgeordnete weisen darauf hin, dass Teil des neuen Verkehrswegeplans eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist, welche am kommenden Montag, 21.03.2016 beginnen wird. Anschließend wird ein zweiter Arbeitsentwurf angefertigt. Da es sich nicht um eine klassische Abstimmung handelt, bei der die zustimmenden und ablehnenden Zuschriften gezählt werden, sind fachlich fundierte Stellungnahmen für die weitere Erarbeitung ausschlaggebend.

Beide Abgeordnete abschließend: „Wir empfehlen jeder und jedem, sich an dem Verfahren zu beteiligen und so diesem wichtigen Projekt Nachdruck zu verleihen.“

Thüringer im Bundestag: Carsten Schneider über die bevorstehenden Landtagswahlen und den FC Rot-Weiß-Erfurt, der ihn hoffentlich jubeln lassen wird.

Wo wird man in dieser Woche den Wahlkämpfer Schneider erleben?

Ich werde in Baden-Württemberg an der Schlussphase des dortigen Landtagswahlkampfes teilnehmen. Es geht in allen drei Wahlkämpfen sehr knapp zu und die dortigen Kollegen sind froh, wenn jemand bestimmte Themen auch noch einmal herunterbrechen kann. Beim Finanzthema geht es natürlich um Investitionen und aktuell um den Dissens mit der CDU.

Ist also der Thüringer die Geheimwaffe gegen den Finanzminister Schäuble in dessen Heimat?

Natürlich werde ich die Investitionen, die soziale Gerechtigkeit und die Erbschaftssteuer zum Thema machen.

Hat die Haushaltsdebatte in dieser Saison durch die drei anstehenden Landtagswahlen früher als sonst begonnen?

Das hat weniger mit den Wahlen als vielmehr mit der Mitte März anstehenden Vorentscheidung im Kabinett zu tun, wie das Geld zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Etats aufgeteilt werden soll.

Wir Sozialdemokraten wollen die Überschüsse im Haushalt dazu nutzen, die Integration der Flüchtlinge optimal hinzubekommen. Es geht ja nicht an, dass die Bundeskanzlerin die Flüchtlinge einlädt und willkommen heißt, die intensive und anstrengende Arbeit der Integration dann aber den Städten und Gemeinden überlässt.

Auch die Einführung der solidarischen Mindestrente nach 40 Versicherungsjahren und die Angleichung der Ost-Renten müssen sich jetzt im Haushalt bzw. im Finanzplan wiederfinden. Diese Vorhaben dürfen trotz der neuen Herausforderungen nicht auf der Strecke bleiben.

Link zum vollständigen Interview.

Der Landesvorstand der SPD Thüringen zeigt sich mit den Beschäftigten der Funke-Mediengruppe solidarisch und fordert die Geschäftsführung der Mediengruppe auf, ihre Umbaupläne für die Redaktionen auf den Prüfstand zu stellen. Es gibt erhebliche Zweifel, ob angesichts des angekündigten massiven Stellenabbaus noch qualitativ hochwertiger Journalismus gewährleistet werden kann. Die Pressevielfalt ist in akuter Gefahr.

Die SPD Thüringen wendet sich gegen die Sparpläne der Geschäftsleitung, wonach auf der einen Seite langbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen und auf der anderen neue zu schlechteren Konditionen eingestellt werden sollen.

Der SPD-Landesvorstand unterstützt die Forderungen der Betriebsräte nach einer umfangreichen Informations- und Mitbestimmungspflicht. Auf betriebsbedingte Kündigungen soll verzichtet und Verhandlungen für einen Sozialtarifvertrag sollen aufgenommen werden.

 

Das Thüringenkolleg wurde nach der politischen Wende vor einem Vierteljahrhundert gegründet um Menschen, die in der DDR ihre Berufswünsche nicht verwirklichen konnten, ebendies zu ermöglichen. Im Thüringenkolleg können heute junge Erwachsene ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Zur laufenden Debatte um eine mögliche Schließung des Thüringenkollegs erklärt der Weimarer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider: „Ich spreche mit für den Erhalt des Kollegs aus. Junge Erwachsene erhalten hier die Chance ihren beruflichen Werdegang neu zu justieren. Das Kolleg ist ein wichtiger Baustein im Konzept des lebenslangen Lernens.“

„Dass der Bedarf an Plätzen im Laufe der Zeit zurückgeht, ist verständlich. Es besteht allerdings weiterhin Nachfrage. Ich sehe kein Argument für eine Aufgabe des Angebots“, so der Weimarer Abgeordnete weiter. „Die Thüringer Kollegs bieten, gerade mit Blick auf die große Anzahl junger geflüchteter Menschen, beste Voraussetzungen Bildungswege zu eröffnen um ihnen in unserem hochindustrialisierten Land Berufschancen zu ermöglichen. Gerade das Thüringenkolleg in Weimar bietet durch das angeschlossene Internat dafür sehr gute Voraussetzungen, die genutzt werden sollten.“

Carsten Schneider abschließend: „Ich fordere Thüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert auf, entgegen des bisherigen Weges mit den Betroffenen sowie den weiteren Akteuren in den Dialog zu treten. Es ist wichtig konstruktive Gespräche zu führen, um das Kolleg erfolgreich weiterzuentwickeln.“

Neues Bundesprogramm zur Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser sichert Einrichtungen in Erfurt und Weimar.

Der Bund unterstützt die Mehrgenerationenhäuser in Erfurt und Weimar weiterhin und sichert und somit die Zukunft der Einrichtungen. Mit dem 1. Januar 2017 wird es ein neues Bundesprogramm zur Förderung der Einrichtungen geben. Carsten Schneider dazu: „Mit der Förderung kann die hervorragende Arbeit vor Ort in den Mehrgenerationenhäusern in Weimar-West und Schöndorf sowie am Moskauer Platz in Erfurt fortgeführt werden.“

„Es ist wichtig, dass die verschiedenen Generationen Orte für den gemeinsamen Austausch haben. Mit der Förderung können bewährte Angebote fortgeführt werden. Schöne Beispiele sind die Pflegeberatung oder das Erzählcafé in Weimar-West sowie die Bewerbungstrainings oder die Vermittlung von Leihgroßmüttern des MGH in Weimar-Schöndorf.“

Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist bis 2020 anberaumt. Bisherige Standort- und Trägerstrukturen sollen umfassend erhalten werden. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Das neue Programm beinhaltet Gesamtfördersummen von 40.000 Euro pro Jahr und Haus mit einem Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro. Die Förderrichtlinien werden mit dem zweiten Quartal des Jahres erwartet.

Schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, in dieser Wahlperiode Gespräche über eine zukunftsfeste Neuordnung der Finanzbeziehungen mit dem Ziel zu führen, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen in allen Regionen zu sichern. Seit dem Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 12. Juni 2014 haben die Länder nach fast 18 Monaten zu einer gemeinsamen Positionierung gefunden.
Dieser von den Ländern am 3. Dezember 2015 vorgelegte Vorschlag muss nun mit der gebotenen Sorgfalt und vor dem Hintergrund der entsprechenden fiskalischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen bewertet werden. Weder eine Alles-oder-nichts-Lösung noch ein Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck oder aufgrund einer situationsbezogenen Analyse wäre der Tragweite der Entscheidung angemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Bund-Länder-Gespräche ausschließlich mit Vertretern der Exekutive geführt wurden; eine Einbindung des Bundestages wurde hingegen explizit vermieden.
Die Rahmenbedingungen einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind alles in allem vielfältig: So ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Länder aber eben auch des Bundes sicherzustellen. Besondere Bedeutung kommt der Herausforderung der Zuwanderung zu, deren — nationale wie internationale — Bewältigung erhebliche Ressourcen binden wird. Für diese Aufgabe, aber auch schlicht zur Einhaltung der Schuldenbremse wird Haushaltsdisziplin wichtiger denn je sein. Raum für sonstige Begehrlichkeiten besteht nicht.
Dennoch wird im Vorschlag der Ministerpräsidenten dem Bund künftig eine stärkere, dynamisch angelegte Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern zugewiesen. Hierdurch würde die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes dauerhaft erheblich beeinträchtigt. Gleichzeitig entzögen sich die finanzstarken Länder ihrer Verantwortung, zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den Ländern weiter gebührend beizutragen. Aus dem Länderfinanzausgleich würde ein Bund-Länder-Finanzausgleich. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass die Ergänzungszuweisungen des Bundes nur komplementär zum horizontalen Ausgleich angelegt sind und nicht als Ersatz. Im Rahmen des vorliegenden Ländervorschlages hingen die finanzschwachen Länder künftig in einem noch höheren Maße als bisher von finanziellen Zuweisungen des Bundes ab. Dies kann im Extremfall zu einer Entwicklung führen, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland in Frage stellen oder die Eigenstaatlichkeit der Länder aushöhlen könnte.
Das Volumen des horizontalen Finanzausgleichs sollte deshalb gegenüber dem Status quo nicht wesentlich zurückgehen. Auch darf eine vermeintlich größere Transparenz nicht substantiell zu Lasten des solidarischen Ausgleichs erkauft werden. Daneben sollte die Neuordnung genutzt werden, um den Bund in der Steuerverwaltung zu stärken: dies eilt sowohl für IT Belange als auch Prüfmöglichkeiten. Neben effizienteren Verwaltungsmechanismen kann damit auch ein einheitlicherer und gerechterer Steuervollzug erreicht werden. Inwieweit weitere Zentralisierungen sinnvoll sein könnten, gilt es in Ruhe zu prüfen. Maßstab sollte eine klare Verantwortungszuordnung, aber auch höhere Transparenz sein.
Fest steht, die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeit der Länder für eine ausreichende finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen muss gewährleistet bleiben. Die Länder stehen auch in der Verantwortung, Entlastungsmittel des Bundes vollständig und zusätzlich an die Kommunen weiterzuleiten. Die Neuordnung darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu entscheiden, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte strukturelle Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro finanzschwache Kommunen erreichen kann.
Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Wir werden das nur gemeinsam schaffen, mit einem auf allen Ebenen handlungsfähigen Staat. Zu berücksichtigen ist, dass derzeit alle Ebenen von gestiegenen Steuereinnahmen profitieren; die Länder sogar stärker als der Bund. Die kommenden Monate sollten dazu dienen, in Ruhe zu überlegen, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Dabei gilt, was nicht oft der Fall ist: Wir haben Zeit, lasst sie uns nutzen!

(c) Frankfurter Allgemeine Zeitung

Der 1. Mai als „Tag der Arbeit“ besitzt in Deutschland eine lange Tradition und eine umkämpfte wie wechselvolle Geschichte, seit er auf dem Hallenser Parteitag von 1890 durch die SPD in Deutschland eingebracht wurde. Weltweit wird am Tag der Arbeit mit Kundgebungen und Veranstaltungen von Gewerkschaften, Vereinen, Initiativen und Parteien auf die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingewiesen.

Auch in Suhl gibt es jährliche Feste und Veranstaltungen an diesem Tag. Nun soll im Rahmen des „Suhler Frühlings“ am 1.5.2016 in der Innenstadt von Suhl ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider äußert dazu: „Bei aller Sympathie für den Suhler Frühling und den jährlichen Termin am ersten Maiwochenende des Jahres: Ein verkaufsoffener Sonntag ausgerechnet am Tag der Arbeit grenzt an Zynismus.“

„Die Umsatzaussichten mögen besonders lukrativ wirken, da in angrenzenden Bundesländern die Geschäfte geschlossen bleiben. Aber hier muss man Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein beweisen“, betont Carsten Schneider in Richtung der Suhler Stadtspitze und der Suhler Stadtmarketing Initiative und schlägt eine andere Terminierung vor.

Carsten Schneider unterstützt damit ausdrücklich die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes den 1. Mai als Tag der Arbeit zu schützen und fordert das Suhler Stadtmarketing und den Suhler Oberbürgermeister auf, den Feiertag nicht als verkaufsoffenen Sonntag zu nutzen. „Der Tag der Arbeit ist das wichtigste Datum in der Tradition der Arbeiterbewegung überhaupt“, so Schneider weiter. „Deshalb muss der 1. Mai arbeitsfrei bleiben.“