Der Versuch von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, einen Grexit auf Zeit ins Spiel zu bringen, erhitzt die Gemüter in Europa. Carsten Schneider, der Vize der SPD-Fraktion, spricht von einem Vertrauensbruch.
Thomas Maron: Herr Schneider, gelang in Brüssel ein guter Kompromiss?
Carsten Schneider: Absolut. Es wäre verheerend für Europa gewesen, wenn sich nationale Interessen gegenüber der europäischen Idee durchgesetzt hätten. Gerade wir Deutsche haben ein überragendes Interesse daran, dass Europa zusammenhält.
Maron: Ist der Grexit endgültig gebannt?
Schneider: Wichtig ist, dass die Einigung für drei Jahre gilt. Herr Tsipras wollte zunächst nur ein Programm bis März 2016. Und auch Herr Schäuble wollte nur über den Abschluss des zweiten Programms reden. Diese Positionen waren aber illusorisch angesichts der Probleme, unter denen Griechenland leidet.
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Es wäre ein Desaster sowohl für Deutschland als auch für Griechenland geworden, wenn es keine Einigung über Verhandlungen mit Griechenland gegeben hätte, sagte der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Carsten Schneider, im DLF. Der entscheidende Punkt sei jetzt, ob das Parlament in Athen den Reformprogrammen zustimme.
Christine Heuer: Einigung in Brüssel. Nach einer nächtlichen Marathon-Sitzung hat sich die Eurozone auf den Versuch geeinigt, Griechenland doch noch vor dem Grexit zu bewahren.
Lange sah es in diesen schwierigen Verhandlungen so aus, als würden sich Griechenlands Gläubiger nicht auseinanderdividieren lassen. Im dramatischen Brüsseler Showdown hat sich das ein wenig geändert. Es gab Irritationen zum Beispiel über Wolfgang Schäuble, der den Vorschlag einspeiste, im schlimmsten Fall einen Grexit auf Zeit zu wagen, und Irritationen gab es auch, weil Frankreich den Griechen am Ende nicht nur beistand, sondern ihnen sogar den Stift führte bei ihren Angeboten an die Gläubiger. Stottert der deutsch-französische Motor? Auch diese Frage stellte sich.
Stottert der deutsch-französische Motor? Das kann man natürlich auch aus der Berliner Perspektive fragen.
In Berlin begrüße ich Carsten Schneider, den SPD-Haushaltsexperten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag. Guten Tag.
Carsten Schneider: Guten Tag, Frau Heuer.
Heuer: Der Grexit ist jedenfalls erst mal verhindert. Wie erleichtert sind Sie, Herr Schneider?
Schneider: Sehr, denn es stand Spitz auf Knopf. Selbst heute Morgen noch war ja nicht klar, ob es eine Einigung gibt. Ich hätte es für ein Desaster gehalten für Griechenland, aber auch für Deutschland, wenn es nicht gelungen wäre, sich zu einigen und Griechenland eine Chance in der Eurozone zu geben.
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„Ich freue mich, dass soziale Projekte in Erfurt über das Bundesprogramm ‚Jugend stärken im Quartier‘ gefördert werden“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Dafür erhält die Stadt bis 2018 rund 740.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds.“
„In einigen Erfurter Stadtteilen gibt es bereits Vereine und andere Initiativen, die junge Menschen dabei unterstützen, sich sozial zu integrieren, die Schule erfolgreich abzuschließen und beruflich Fuß zu fassen. Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes können die Projekte im Rahmen der Jugendsozialarbeit ausgebaut werden, um noch mehr Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen.“
Für „Jugend stärken im Quartier“ stellt der Bund insgesamt 190 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung können Kommunen jungen Menschen dabei helfen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden.
Wenn der Gast aus Hessen oder Schwaben anlässlich eines gemeinsamen Spaziergangs durch die Erfurter Altstadt ins Schwärmen gerät, wie wunderschön die Gebäude und Straßen hier dank seines „Solis“ nun wieder aussähen, muss man ruhig bleiben. Denn in der Regel will er gar nicht so genau wissen, dass auch Ostdeutsche den „Soli“ zahlen und die Einnahmen daraus auch nur zum Teil in die hiesige Infrastruktur fließen.
Weißt man ihn oder sie dennoch darauf hin und fügt gar freundlich hinzu, dass die wenigsten der nun schönen Häuser noch einem Ostdeutschen gehören, kann so eine Freundschaft schnell unter Spannung geraten.
Aber Politik bedeutet ja bekanntlich das Bohren dicker Bretter. Das gilt für die Finanzpolitik insbesondere, zumal wenn es um die grundlegende Verteilung der öffentlichen Einnahmen zwischen Bund und Ländern geht. Eine rechtliche Neugestaltung soll noch in dieser Wahlperiode gelingen, da die derzeit geltenden Regelungen zum Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder Ende 2019 auslaufen.
Doch die Gemengelage ist kompliziert, die Interessen fallen weit auseinander. Die in Karlsruhe anhängigen Klagen von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich dürften dabei noch die bekanntesten Zuspitzungen sein.
Im Kern läuft die Argumentation stets auf eine vermeintliche Wettbewerbsverzerrung hinaus, die bestehe, wenn die „fleißigen“ Geberländer die „faulen“ Nehmerländer dauersubventionierten. Damit entfiele der Anreiz, in den Ländern höheres Steueraufkommen zu generieren, ganz so als gäbe es für die Ungleichheiten keine historisch gewachsenen Gründe.
Im Zuge der Massenentlassungen in den 90er-Jahren waren die neuen Länder mit immensen Sozialausgaben konfrontiert, während zeitgleich junge, sehr gut ausgebildete Fachkräfte massenweise gen Westen zogen, um dort die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Zum örtlichen Steueraufkommen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg dürften mittlerweile zahlreiche im Osten ausgebildete Facharbeiter, Ingenieure, Ärzte oder Altenpflegerinnen einen beachtlichen Beitrag leisten.
Dem Osten bleiben neben den um ein Vielfaches niedrigeren Steuereinnahmen trotzdem die weit überdurchschnittlichen Sozialausgaben.
Der demografische Wandel wird das Missverhältnis zwischen Leistungsempfängern und Steuerpflichtigen nochmals verschärfen. Doch auch für eine älter und zahlenmäßig kleiner werdende Bevölkerung muss die öffentliche Hand Mobilität, Gesundheitsversorgung und kommunale Einrichtungen finanzieren.
Wenn also die Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ im Bundesgebiet, von der das Grundgesetz spricht, nicht zu einer reinen Fiktion verkommen soll, müssen die Bundesländer auch über das Jahr 2019 hinaus finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben ohne Neuverschuldung erfüllen können. Dazu ist ein faires Ergebnis notwendig, dass den ostdeutschen Ländern ihre Würde lässt und sie nicht zu Bittstellern des Bundes degradiert.
Wenn aber etwa bayerische CSU-Politiker in zünftigen Bierzeltreden vom „gepäppelten“ Osten schwadronieren, dann sollten sie dazusagen, in welchem Ausmaß auch ihre Kommunen und Unternehmen von der Wiedervereinigung bis heute profitieren.
Wir Thüringer wissen etwa die schnellen Autobahnverbindungen A 71 und A 73 nach Franken zu schätzen, aber das gilt auch umgekehrt. Und wenn die ICE-Verbindung von Berlin über Erfurt in Betrieb genommen wird, profitieren davon auch München, Nürnberg oder Ingolstadt ganz erheblich.
Die wirtschaftliche Spaltung des Landes ist noch immer auf jeder statistischen Landkarte in den Umrissen der alten DDR erkennbar: seien es die niedrigeren Löhne, das geringere Steueraufkommen, die höhere Arbeitslosigkeit oder die im Vergleich zum Westen kaum messbaren Vermögen.
Trotz alledem sind wir auch stolz auf die Entwicklung Thüringens und die erstrittene Freiheit, unser Schicksal selbst in die Hand nehmen zu können.
Sollte der Finanzausgleich unter den Ländern aber so verändert werden, wie sich das die CDU-geführten Klageländer Hessen und Bayern vorstellen, dann würde Deutschland nicht zusammenwachsen, sondern gespalten werden: in reiche Regionen mit höheren sozialen Standards und besseren staatlichen Dienstleistungen dort sowie klamme Kommunen mit immer weniger Handlungsspielraum hier.
So würden, um ein aktuelles Beispiel zu nennen, Kindererzieher in Erfurt auch in Zukunft deutlich weniger verdienen. Trotzdem müssten die Eltern hohe Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen, weil Städte und Gemeinden in Thüringen nicht mehr in der Lage wären, ihre beträchtlichen Zuschüsse für die Kindergärten aufrechtzuerhalten.
So ein Land will ich nicht.
(c) Thüringer Allgemeine
Was ist von den neuen Sparvorschlägen aus Griechenland zu halten? Der SPD-Finanzexperte Carsten Schneider sieht die Regierung in Athen auf dem richtigen Weg. Dass sich Alexis Tsipras erst so spät bewege, habe jedoch fatale Folgen.
Christian Rothenberg: Die griechische Regierung hat einen neuen Reformplan eingereicht. Wie bewerten Sie die Sparvorschläge?
Carsten Schneider: Es ist zum ersten Mal ein ernsthaftes Bemühen der griechischen Regierung erkennbar, diese wirtschaftliche Katastrophe zu lösen. Man erkennt nun an, dass es Bedarf für ein weiteres Hilfsprogramm gibt und geht die Probleme in der eigenen Verwaltung an. Die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras bekennt sich zu den notwendigen Reformen in verschiedenen Bereichen. Sie schlägt den richtigen Weg ein, nur leider zu spät. Auf der Grundlage dieses Angebots kann man jedoch ernsthaft verhandeln.
Rothenberg: Obwohl es, wie Sie sagen, zu spät ist?
Schneider: Ja, für Griechenland wird es jetzt nur teurer. Das Land ist vor Monaten von einem Wachstumskurs in die Rezession geschlittert. Die Bevölkerung ist tief verunsichert und hat viel Geld von den Banken abgezogen. Das wird Griechenland noch über Jahre Substanz und Wohlstand kosten. Das hätte man sich sparen können. Es hat lange gedauert, bis die griechische Regierung verstanden hat, dass es ohne Gegenleistungen keine Hilfe gibt. Die harte Haltung von Vizekanzler Sigmar Gabriel war deshalb absolut richtig.
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Die nun eingereichte Liste mit Reformvorschlägen sei der „wirklich erste seriöse Aufschlag“ der Tsipras-Regierung, sagte Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, im Deutschlandfunk. Vorausgesetzt dass die Zahlen stimmen, sollte man den Griechen damit eine Chance geben.
Christoph Heinemann: Griechenland hat geliefert. Fragt sich nur: Was? Gestern Abend traf eine Liste mit Reformvorstellungen der Regierung Tsipras in Brüssel ein, 13 Seiten lang – für abergläubische Menschen kein gutes Omen – und nicht ohne Forderung. Athen möchte im Gegenzug ein neues dreijähriges Rettungsprogramm im Umfang von 53,5 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsschirm ESM. Der französische Staatspräsident Francois Hollande sagte dazu in Paris: Die Griechen haben ihren Willen gezeigt, in der Eurozone zu bleiben, denn das Programm, das sie vorgelegt haben, ist seriös und glaubwürdig. Am Telefon ist Carsten Schneider, Haushalts- und Finanzpolitiker und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Guten Tag!
Carsten Schneider: Guten Tag! Ich grüße Sie.
Heinemann: Hat Griechenland geliefert, worauf Euroland seit Januar wartet?
Schneider: Ja. Das ist ein sehr ernsthafter Vorschlag, den der Herr Tsakalotos, der Finanzminister, jetzt vorgelegt hat. Die Dinge, die adressiert sind, sind zum einen die Verwaltungsreform, aber auch die Notwendigkeit, eine bestimmte Renaissance in der Wirtschaft zu gewinnen, mehr Freiheit zuzulassen, und auch die Steuereinnahmen zu verbessern. Das ist alles das, Ihr Korrespondent hat es ja schon gesagt, was eigentlich schon in der Liste stand Ende Juni, auch was wir als Sozialdemokraten immer gefordert haben. Die Griechen müssen schauen, dass sie auf eigenen Beinen dauerhaft stehen können, und auch ein längeres Programm, nicht nur so kurzfristige Sachen, die sowieso nicht langfristig tragen. Das hat Substanz und jetzt muss man gucken, ob die Zahlen im Endeffekt auch stimmen. Aber es ist zumindest der wirklich erste ernsthafte seriöse Aufschlag.
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Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, hat dafür keine eigene Leistung erbracht. Es ist sozial gerecht, diesen Vermögensübergang auf künftige Generationen zu besteuern. Für Ehepartner, Kinder und Enkel bleiben hohe Freibeträge, auch für Omas berühmtes Häuschen. Daran ändert sich nichts. Gleichwohl dürfen wir nicht hinnehmen, dass über Generationen hinweg immer höhere Vermögen bei immer weniger Personen aufgehäuft werden und die soziale und gesellschaftliche Vermögensungleichheit weiter verschärft wird. Das betrifft vor allem die Erwerber großer Betriebsvermögen und Unternehmensteile.
Bei der Erbschaftssteuer unterscheiden sich die Vorstellungen von SPD und Konservativen grundsätzlich. Daher konnten wir uns im Koalitionsvertrag nur darauf verständigen, dass die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglicht und Arbeitsplätze schützt. Sie soll den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.
Wir hätten nichts mit der Union bewegen können, wenn nicht Karlsruhe gekommen wäre. Hintergrund des aktuellen Gesetzentwurfs ist nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, in dem einige Vergünstigungen und Steuererleichterungen – vor allem für die Erben und Beschenkten von großen und sehr großen Unternehmen (oder Teilen davon) – als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden.
Mit anderen Worten: Es muss künftig weniger Ausnahmen geben, mehr Kontrollen und mehr Besteuerung. Das wird auch im Sondervotum des Gerichts deutlich, im dem das Sozialstaatsprinzip zu Recht besonders in Erinnerung gerufen wird: Die Erbschaftsteuer sei ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstelle. Würden gerade diejenigen verschont, die als Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und würde gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestige und verstärke dies die ökonomische Ungleichheit.
Das sollten alle die Lobbyverbände beherzigen, die jetzt laut schreien. Noch nie musste ein Betrieb in Deutschland aufgrund der Erbschaftsteuer schließen. Die gerechtfertigte Begünstigung beim Übergang von Betriebsvermögen findet sich dort – und nur dort –, wo es um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.
Das zentrale Anliegen der SPD ist eine gerechte Besteuerung von reichen Erben und der Schutz von Arbeitsplätzen bei Firmenübergängen. Das Eckpunktepapier von Bundesfinanzminister Schäuble vom Februar dieses Jahres hat das abgebildet und wurde deshalb von uns begrüßt. Auch wenn der Kabinettentwurf in einigen Punkten von den ursprünglichen Eckpunkten abweicht, werden unsere grundsätzlichen Ziele mit dem Entwurf noch erreicht:
- Bei Erbschaften und Schenkungen großer und sehr großer Betriebsvermögen gibt es künftig keine automatische Begünstigung bei Betriebsfortsetzung mehr. Zunächst einmal wird ab der Freigrenze die Steuer festgesetzt. Begünstigt werden kann nur der Erwerber, der die Arbeitsplätze erhält und zugleich bedürftig ist, d. h. die Steuer nicht zahlen kann, ohne den Betrieb zu gefährden. Für die Zahlung der Steuer muss künftig – dieser Punkt ist uns sehr wichtig – auch das Privatvermögen einbezogen werden. Missbrauchsmöglichkeiten und Schlupflöcher werden geschlossen, es zählt nur noch das betriebsnotwendige Vermögen.
- Erben von Kleinstbetrieben bis drei Mitarbeiter bleiben von der Steuer verschont, wenn sie den Betrieb fortsetzen. Das sind knapp 75 Prozent aller Betriebe in Deutschland.
Und es ist uns gelungen, den Gesetzentwurf noch zu verbessern:
- Bei der Prüfung der Bedürftigkeit, ob große Erbschaften begünstigt werden können, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten werden, liegt die Bemessungsgrenze zwar etwas höher, wir sorgen aber dafür, dass sehr große Vermögen stärker als im Referentenentwurf vorgesehen zur Kasse gebeten werden, weil dann nur noch ein Fünftel der Erbschaft begünstigt werden kann. Ist kein Privatvermögen vorhanden, gibt es künftig erst einen Rechtsanspruch auf Stundung, bevor die Steuer erlassen wird.
- Wir haben außerdem durchgesetzt, dass der Betriebsübergang für den Mittelstand leichter wird. Auch Betriebe bis 15 Mitarbeiter werden nun bei der Lohnsumme begünstigt. Das sichert Flexibilität für viele mittlere Handwerksbetriebe und zugleich Arbeitsplätze.
Alle weiteren Forderungen der Union, die darauf hinaus laufen, das Steueraufkommen auszuhöhlen und große Vermögen zu privilegieren, haben wir abgelehnt. Sie werfen teilweise auch gravierende verfassungsrechtliche Bedenken auf, die wir in der Tat gewissenhaft prüfen müssen.
Aber: Es wird mit uns keine Einschränkungen der Bemessungsgrundlage und keine Ausweitung des begünstigungsfähigen Vermögens geben. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen, die Umgehungsmöglichkeiten und Missbrauch verhindern sollen, werden wir nicht verändern. Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: Zweck der Begünstigungen ist ausschließlich der Schutz von Arbeitsplätzen.
Wichtig ist, dass wir jetzt eine Grundlage für die Beratungen im Bundestag haben, denn wir wollen zügig Rechtssicherheit auch für die Unternehmen schaffen. Für das weitere Verfahren gilt wie immer das Strucksche Gesetz. Wir wissen, dass in dieser Koalition weder wir noch die Union ihr jeweiliges Wunschmodell durchsetzen kann. Verschlechterungen am Gesetzentwurf, die dazu führen, dass die genannten Ziele nicht mehr erreicht werden, wird es mit der SPD aber nicht geben.
(c) vorwärts
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider ruft dazu auf, am Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ teilzunehmen, der in diesem Jahr zum 15. Mal in Folge stattfindet.
„Alle, die sich gegen Vorurteile und Gewalt einsetzen, sind Vorbilder in unserer Gesellschaft. Sie handeln und sehen nicht weg. Ihr Engagement erhält durch den Wettbewerb öffentliche Aufmerksamkeit und verdiente Anerkennung. Viele andere können so dazu animiert werden, sich ebenfalls zu engagieren”, sagt Schneider und setzt auf den Nachahmungseffekt.
Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Rechtsextremismus und Gewalt” sucht Projekte, die sich etwa für Integration engagieren oder sich gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten. Der Einsendeschluss ist der 27. September 2015. Mehr Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.buendnis-toleranz.de.
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