„Jugendliche und junge Erwachsene, die sich mit Fragen von historischer Verantwortung und internationaler Verständigung beschäftigen, können sich am Wettbewerb um den Otto-Wels-Preis für Demokratie beteiligen. Die junge Generation in Deutschland wird künftig die Beziehungen zu Israel prägen. Ihr historisches Bewusstsein spielt dabei eine wesentliche Rolle und der ausgelobte Wettbewerb der SPD-Fraktion setzt Anreize, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

Bis zum 18. März 2015 (Einsendeschluss) können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren ihre Beiträge entweder einzeln oder als Gruppe einreichen. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise und eine Einladung nach Berlin.

Nähere Infos zum Wettbewerb und zur Teilnahme gibt es hier.

Er ist Legende, Kult, ein Muss für Erfurter Faschingsfreunde! Die Rede ist vom traditionellen Seniorenfasching im Bürgerhaus in Schmira. Am Sonntag, den 25. Januar war es wieder so weit.

Das gemeinsam von Erfurts Oberbürgermeister und mir organisierte Angebot an die Erfurter Närrinnen und Narren, gemeinsam mit Bussen nach Schmira zu fahren, wurde auch in diesem Jahr wieder hervorragend angenommen. Für eine angemessene Verpflegung vor Ort haben wir natürlich auch gesorgt. Den Rest besorgte in gewohnter Qualität der Schmiraer Carnevals Verein 1983 e. V. mit einem bunten Bühnenprogramm.

Mit einem herzlichen „Schmira okay!“ bedanke ich mich auch im Namen der Busfahrer beim SCV und allen großen und kleinen Helfern.

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn; in Thüringen sind es rund 96.000 Beschäftigte. Um sicherzustellen, dass überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.

„Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten sind notwendig, damit der Mindestlohn eingehalten wird“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten ein Weg sein kann, Mindestlöhne zu umgehen. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Schneider.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, bereits gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Schneider.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Bei geringfügig Beschäftigten reicht es ebenfalls aus, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst dokumentieren und ihr Arbeitgeber dies regelmäßig bestätigt. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Ihre Situation verbessert sich durch die Aufzeichnungspflicht. Außerdem können Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden“, erklärt Schneider.

„An den Regelschulen 1 und 25, an der Lessingschule, der Lutherschule und der Waidschule in Erfurt sowie an der Sprachheilschule, der Carl-August-Musäus-Schule, der Herderschule und der Staatlichen Regelschule Schöndorf in Weimar werden künftig Berufseinstiegsbegleiter leistungsschwächere Schüler dabei unterstützen, erfolgreich ins Berufsleben zu starten“, erklärt der SPD-Bundestagabgeordnete Carsten Schneider.

„Berufseinstiegsbegleiter helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erreichen des Schulabschlusses und unterstützen sie bei ihrer Berufswahl. Außerdem werden sie in den ersten sechs Monaten ihrer Berufsausbildung betreut, wodurch die Abbruchquote sinkt“, ergänzt Schneider.

Insgesamt stehen für die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für die Schulkohorten 2014/2015 bis 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von 1,06 Milliarden Euro zur Verfügung – jeweils 530 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie aus dem Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können rund 115.000 Jugendliche an mehr als 2.500 allgemeinbildenden Schulen, die zum Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss führen, gefördert werden. Die Maßnahmen werden voraussichtlich Mitte März starten.

160115 Grüne Woche (1)_kleinerGemeinsam mit Steffen-Claudio Lemme habe ich heute die Grüne Woche in Berlin besucht. Thüringen ist in diesem Jahr auf dem Gemeinschaftsstand in Halle 20 mit 34 Ausstellern vertreten – so vielen wie noch nie in den vergangenen 25 Jahren. Es gibt viel zu sehen, zu schmecken und zu riechen bei den zahlreichen Unternehmen, die sich und ihre Produkte vorstellen. Auch viele Thüringer Landkreise und Kommunen sind dabei und werben für einen Besuch in Thüringen und für seine Erzeugnisse.

Ob Erfurter Softeis, Heichelheimer Klöße, Born Senf oder Edelobstbrände und Liköre der Fahner Landbrennerei oder Spirituosen von Aromatique aus Neudietendorf – ein Besuch lohnt sich. Die Grüne Woche ist noch bis zum 25. Januar geöffnet.

Das Technische Hilfswerk (THW) in Erfurt profitiert vom 2015 startenden Bau- und Sanierungsprogramms des Bundes. „Erfurt steht in der jetzt beschlossenen Prioritätenliste des THW. Ein Baubeginn noch im laufenden Jahr ist somit durchaus möglich“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Eine bauliche Herrichtung des Serverrraumes in Erfurt ist überfällig. Wer sich ehrenamtlich so engagiert wie die Helferinnen und Helfer des THW hat auch Anspruch auf entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch eine gute Infrastruktur“, sagt Schneider

Möglich wird die Baumaßnahme durch ein Sonderbauprogramm für das THW, das der Haushaltsausschuss des Bundestages im November beschlossen hat. „Ziel ist es, zahlreiche der vielerorts maroden THW-Liegenschaften zu sanieren beziehungsweise neu zu bauen. In einer ersten Tranche werden bundesweit über 170 kleinere und größere Bau- und Sanierungsvorhaben verwirklicht, auf die die Ehrenamtlichen vor Ort zum Teil schon seit Jahren drängen“, so Schneider.

Konkret wurde das Programm im Zuge der so genannten Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2015 auf den Weg gebracht. Dort wurde beschlossen, die THW-Mittel für die Anmietung von Unterkünften und Funktionsbauten für 2015 um 4 Millionen Euro aufzustocken und damit umfangreiche Investitionen in Neubau- und Sanierungsmaßnahmen anzustoßen. Bis 2018 werden zudem so genannte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro ausgebracht, die über das laufende Haushaltsjahr hinaus Mittel für das Gesamtprogramm binden.

„Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war es bereits 2014 gelungen, zusätzlich zehn Millionen Euro für das THW mobilisieren“, erinnert Schneider.