Pure Vorfreude strahlte aus den Gesichtern der Kids am Roten Berg, als ich gemeinsam mit Thüringens Kultusminister Christoph Matschie und Landtagskandidat Torsten Haß am Mittwoch, den 27. August 2014, einen Lottomittelbescheid über 3.500 Euro übergeben durfte. Damit kann der in der Kita „Spatzennest am Zoo“ lang gehegte Wunsch vom eigenen Trampolin endlich erfüllt werden. In diesem Sinne: Sport frei!
Anlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzes zur Entlastung der Länder und Kommunen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:
„Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetz erhalten die Kommunen bis 2017 jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich. Diese Summe wird jeweils hälftig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose bereitgestellt.
Es ist ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Bereits 2017 muss die Entlastung mindestens drei Milliarden Euro betragen. Ich fordere die Union auf, diesen politischen Kurs mitzutragen. Ziel der SPD bleibt, die Städte und Gemeinden in Deutschland um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten, nachdem das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist.
Die Thüringer Kommunen bedeutet der heutige Beschluss, dass sie um rund 23 Millionen Euro im kommenden Jahr entlastet werden; Erfurt um rund 3,5 Millionen Euro und Weimar und rund 800.000 Euro.“
Der SV Blau-Weiß Büßleben im Erfurter Südosten leistet seit Jahren eine vorbildliche Nachwuchsarbeit. Um den Spiel- und Trainingsbetrieb ganzjährig auch bei schlechtem Wetter gewährleisten zu können, muss ein Kunstrasenplatz her. Die dafür nötigen 50.000 Euro Eigenmittel wollen die Büßlebener mithilfe von Sponsoren und Unterstützern aufbringen. Viel fehlt nicht mehr und jeder Euro hilft. Auch ich habe mich gerade mit einer kleinen Spende beteiligt und freue mich mit dem Verein über jeden weiteren Beitrag!
Gemeinsam für die Weltmeister von morgen!
Anlässlich der Einigung der Koalition auf Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:
„Die Koalition wird das BAföG deutlich erhöhen und ausweiten. Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Jährlich werden wir rund 825 Millionen Euro mehr für das BAföG aufwenden. Damit erhalten rund 110.000 junge Menschen zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Das ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Denn wir wollen, dass Leistung sowie Talent und nicht die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheiden.
Die Reform soll zum Wintersemester 2016/17 wirksam werden. Auch deshalb soll die Anhebung mit sieben Prozent deutlich höher ausfallen, als es die Preis- und Lohnentwicklung erforderlich macht. Gemeinsam mit der Anhebung des Wohnzuschlags sowie des Kinderbetreuungszuschlags ergibt sich somit eine deutliche BAföG-Erhöhung, die klar zeigt: immer dann, wenn die SPD in Regierungsverantwortung ist, geht es dem BAföG gut.
Neben der Ausweitung der Förderung wird das BAföG auch moderner und fit für die Zukunft gemacht. Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen und ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein. Damit wird das BAföG moderner, stärker und familienfreundlicher.
Darüber hinaus werden wir mit der BAföG-Reform die Verabredung zwischen Bund und Ländern umsetzen und als Bund die BAföG-Finanzierung zum 1. Januar 2015 allein tragen. Die nun vereinbarten Reform-Eckpunkte beweisen, dass die Koalition ihre damit neue Verantwortung für das BAföG ernst nimmt.“
„Ich freue mich, dass sich die Stadt Erfurt am neuen Modellprogramm ‚Jugend stärken im Quartier‘ beteiligt, für das sich die SPD in der Bundesregierung ergänzend zum Städtebauprogramm ‚Soziale Stadt‘ eingesetzt hat“, erklärt der örtliche Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.
Mit den Mitteln aus dem Programm sollen Kommunen dabei unterstützt werden, wirksame Hilfsangebote für junge Menschen zu erproben, um soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden. Das Programm soll dazu beitragen, dass diesen jungen Menschen eine altersgemäße soziale Integration gelingt, sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.
„In Erfurt gibt es bereits Initiativen in diesem Bereich wie Kontakt in Krisen e. V. in der Magdeburger Allee, die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit leisten“, sagt Schneider. Der Verein wird im Rahmen des Programmes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) gefördert.
Insgesamt stehen für „Jugend stärken in Quartier“ nach jetzigem Planungsstand 190 Millionen Euro ESF-Mittel für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Kommunen können ihre Interessenbekundung online über das Fördermittelportal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einreichen.
Nähere Informationen zum Programm unter: www.jugend-staerken.de.
Am Dienstag, den 15. Juli 2014, habe ich mit aktiven Seniorinnen und Senioren unter anderem die aktuellen Rentenänderungen erörtert. Beim jährlichen Grillfest der Volkssolidarität im Stadtteilzentrum Moskauer Platz konnte ich gemeinsam mit Ortsteilbürgermeister und Landtagskandidat Torsten Haß die Fragen der anwesenden Mitglieder der Ortsgruppe beantworten sowie auch interessante Anregungen mitnehmen. Die rüstigen Mitglieder der Volkssoli-Ortsgruppe im Erfurter Norden leisten einen wertvollen Beitrag für ein gelingendes Zusammenleben der Generationen in unserer Stadt. Hut ab vor solchem Engagement!
Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:
„In Karlsruhe geht es heute um mehr als nur juristische Fragen zur Erbschaftsteuer – es geht um eine zentrale Frage der Gerechtigkeit. In den kommenden Jahren wird in Deutschland ein dreistelliger Milliardenbetrag vererbt werden. Wir wollen das gegenwärtige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für die Länder in Höhe von etwa vier Milliarden Euro jährlich mindestens erhalten. In Deutschland ist der Anteil des Steueraufkommens aus Vermögenssteuern verglichen mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder den USA zu gering. Für die Länder sind diese Einnahmen aber wichtig, um beispielsweise Kitas, Schulen, Polizei und einen guten öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren.
Für die SPD ist entscheidend, dass sowohl die Freibeträge für private Erben erhalten bleiben als auch für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe der Generationenübergang und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht durch Besteuerung erschwert wird.
Dazu gehört aber, dass sich auch große Unternehmen und besonders Reiche an die Spielregeln halten und das Ziel eines guten Generationenwechsels nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten missbrauchen.
Der Bundesfinanzhof hat gewichtige Fragen aufgeworfen, etwa, ob besonders reiche Erben unter missbräuchlicher Ausnutzung von Ausnahmen für Unternehmen sich ihrer Gemeinwohlpflicht entziehen. Der Betriebsübergang auf die nächste Generation darf nicht zum Totschlagargument für unredliches Verhalten werden. Ebenso wenig darf der Sport einiger Reicher unterstützt werden, so viel Geld wie möglich am Fiskus vorbei zu manövrieren.
Das Bundesverfassungsgericht wird die Fragen juristisch klären müssen.
Politisch werden wir dafür sorgen, dass richtige und wichtige Ziele des Gesetzgebers nicht von einigen wenigen ausgehebelt werden können, die nur aufs eigene Portemonnaie schauen.“
„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs wurde heute eine wichtige Neuregelung für einen finanziell starken Mittelstand und ein finanziell starkes Handwerk beschlossen“, erklärt der SPD-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Carsten Schneider.
„Im Geschäftsverkehr können künftig Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern gelten striktere Regelungen. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Klauseln in AGBs, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen, sind gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam“, erläutert Schneider.
Bisher mussten oft vor allem mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Auftraggeber zahlten ihre Rechnungen oft erst spät. Häufig betrugen die Zahlungsfristen über drei Monate. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zeitrahmen ein großes Risiko. Sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl ihre Betriebe auf dem Papier absolut solvent waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.
„Die Gesetzesreform wird sich positiv auf die Zahlungsmoral auswirken. Die Zeiten sind vorbei, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten“, so Schneider.
Gestern Abend wurde in Berlin das Erfurter Projekt „Gemeinsam aktiv vor Ort – Für ein Wohlfühlen im Wohngebiet“ bei der Verleihung zum Wettbewerb „Preis Soziale Stadt 2014“ ausgezeichnet.
„Ich gratuliere der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Erfurt, den Mieterinnen und Mietern, dem Verein Jugend- und Schulplattform und dem Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus, die sich gemeinsam in diesem herausragenden Projekt am Roten Berg engagieren“, sagt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. Das vielfältige Angebot der Initiative reicht von der Hausaufgabenhilfe bis zur Seniorensportgruppe.
In einem bundesweiten Wettbewerb hatte das „Bündnis für eine Soziale Stadt“ aufgerufen, sich mit Initiativen und Projekten zu bewerben, die sich für lebenswerte Stadtteile, sozialen Zusammenhalt und Integration engagieren. Von fast 200 eingereichten Projekten wurden 20 prämiert.
„Damit künftig wieder mehr Stadtteilprojekte finanziell gefördert werden können, wurden die Bundesmittel für das Programm ‚Soziale Stadt‘ für dieses Jahr um ein Vielfaches erhöht. Die Förderung bezieht sich dabei nicht nur auf bauliche Veränderungen in den Stadtteilen, sondern vor allem auch auf die unverzichtbare soziale Arbeit vor Ort“, erklärt Schneider.
Für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, ein Aufwuchs um 110 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Foto: © Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt
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