Anlässlich der heutigen Forderung von Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie nach einer dauerhaften Kooperation von Bund und Ländern in der Bildungspolitik erneuern die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Steffen-Claudio Lemme und Carsten Schneider ihre Forderung nach einer Abschaffung des Kooperationsverbotes und erklären:

Auch wir sprechen uns für eine stärkere Kooperation und darüber hinaus für höhere Bildungsausgaben aus. Dafür werden wir die Bundesmittel ab 2014 kontinuierlich bis auf 10 Milliarden Euro jährlich aufstocken und zum Beispiel in zusätzliche Kita-Plätze, ein neues Ganztagsschulprogramm, ein höheres Schüler-BAföG, eine zweite Chance auf eine Berufsausbildung und in einen Hochschulpakt Plus investieren.

Für höhere Bildungsinvestitionen des Bundes und eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ländern müssen wir jedoch zunächst das Kooperationsverbot abschaffen. Es setzt der Zusammenarbeit zu enge Grenzen. Deshalb brauchen wir eine Verfassungsänderung, die in Zukunft eine stärkere Kooperation bei allen Hochschulen und in der gesamten Bildungspolitik ermöglicht. Aber noch sind erhebliche Teile der CDU/CSU-Fraktion dagegen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, den Weg für die komplette Abschaffung des Kooperationsverbotes frei zu machen und nicht nur die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern für einige Forschungseinrichtungen zu verbessern.

Zum Antrag, in dem alle Fraktionen des Thüringer Landtages eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes an der Klassik Stiftung Weimar fordern, erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag:

„Der Schlüssel, nach dem sich Bund, Land und die Stadt Weimar an der Finanzierung der Klassik Stiftung aufteilen, muss sich zugunsten des Landes verschieben. Der Bund, der sich derzeit mit rund 45 Prozent an den Kosten beteiligt, muss sich künftig wesentlich stärker finanziell engagieren. Schließlich trägt er die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu 75 Prozent und stellt dafür über 194 Millionen Euro jährlich bereit. Dagegen unterstützt er die Klassik Stiftung mit lediglich rund 10,1 Millionen Euro im Jahr.

Ich begrüße den Antrag der Thüringer Landtagsfraktionen und werde das Vorhaben auf Bundesebene weiter unterstützen. Bisher lehnt Kulturstaatsminister Bernd Neumann einen Finanzierungsschlüssel mit höherer Bundesbeteiligung ab.“

Carsten Schneider hat das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz zur Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern kritisiert: „Dies ist ein fauler Kompromiss der Koalition – realitätsfremd und bürokratisch.“ Gerade viele Ostdeutsche seien von dem Gesetz negativ betroffen: „Denn bei uns kommen mehr als die Hälfte aller Kinder unehelich zur Welt“, so der SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. Und nur rund 60 Prozent der nicht verheirateten Eltern geben die gemeinsame Sorgeerklärung ab.

Künftig kann der ledige Vater das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter erhalten, indem er einen Antrag beim Familiengericht stellt. Das Familiengericht entscheidet dann in einem beschleunigten Verfahren, ohne das Jugendamt einzubinden oder mit den Eltern persönlich zu sprechen. „Eine solch weitreichend Entscheidung über das Kindeswohl soll nach Aktenlage übers Knie gebrochen werden.“ Zu Recht werde das neue Verfahren von vielen betroffenen Juristen kritisch gesehen. „Die Familienrichter werden als Verwaltungsbehörde missbraucht“, sagt Schneider.

Das Gegenmodell der SPD umfasst eine unbürokratische Lösung: Schon bei der Anzeige der Geburt eines Kindes soll das Standesamt nicht verheiratete Eltern über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts aufklären. Können die Eltern kein Einvernehmen beim Sorgerecht erzielen, wirkt das Jugendamt auf eine einvernehmliche Lösung hin. Erst wenn sich die Eltern dann noch immer nicht einigen können, fertigt das Jugendamt eine Stellungnahme an und stellt einen Antrag beim Familiengericht zur Entscheidung. „Die Behörden sollten umfassend informieren und bei Konflikten zwischen den Eltern vermitteln“, so Schneider. „Nur so kann die für alle Beteiligten beste Lösung erzielt werden.“

„Endlich ist der Bund bereit, mehr Geld für den Krippenausbau bereitzustellen“, sagt Carsten Schneider, Thüringer Bundestagsabgeordneter und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Wenige Monate vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz am 1. August 2013 sollen die Kommunen zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 580,5 Mio Euro erhalten. „Das hat die SPD durchgesetzt“, so Schneider weiter.

„Nur auf massiven Druck der SPD im Bund und in den Ländern stellt die Bundesregierung jetzt zusätzliche Bundesmittel für den Kitaausbau bereit“, sagt Carsten Schneider. „Schon lange war bekannt, dass der Bedarf an Krippenplätzen höher ist als ursprünglich von der Bundesregierung angenommen. Diesen höheren Bedarf hat die zuständige Bundesfamilienministerin Schröder stets bestritten“, sagt Schneider. „Erst jetzt ist der Bund bereit, sich an der Schaffung von zusätzlichen 30.000 Betreuungsplätzen zu beteiligen.“

„Das Land Thüringen kann für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung für die Jahre 2013 und 2014 weitere 14,8 Mio. Euro abrufen. Diese Mittel müssen nun schnell vor Ort ankommen“, betont Schneider. „Die Einrichtungen und die Eltern warten dringend darauf.“

Erst im Juni 2012, als die Bundesregierung die Zustimmung der SPD-geführten Länder zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts benötigte, hatte sich die Bundesregierung unter Druck bereiterklärt, zusätzliche Mittel für den Ausbau zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Verhandlungen über dieses Gesetz hatten sich die SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck und Olaf Scholz mit ihrer Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes am Kitaausbau durchgesetzt.

Unter dem Motto „Schmira okay und nicht Helau – 30 Jahre SCV!“ geht es in der nunmehr 30. Saison in Schmira zur Sache. Bis zu drei Generationen sorgen auf der Bühne für gute Stimmung und viel Spaß. Fast schon traditionell lade ich gemeinsam mit dem Erfurter Oberbürgermeister die Mitglieder der Seniorenklubs der Stadt Erfurt nach Schmira zum Fasching ein.

Gestern konnten wir erneut ein klasse Repertoire erleben. Einen herzlichen Dank nach Schmira für so viel Engagement!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon einmal über diesen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Fiskalvertrags diskutiert. Es wurden auch Anhörungen im Haushaltsausschuss dazu durchge­führt. Im Bundesrat gab es keine Einigung, weswegen Sie den Gesetzentwurf heute erneut einbringen.

Wir als SPD-Fraktion haben eine klare Haltung: Wir wollen keine Schulden.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Wie in Nord­rhein-Westfalen! – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: So wie in Nordrhein-Westfalen und Ba­den-Württemberg!)

– Jetzt warten Sie einmal! Ich bin doch noch gar nicht fertig, ganz ruhig. – So wie wir die nationale Schulden­regel in Deutschland 2009 hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben, wollen wir auch den europäischen Fiskalvertrag goutieren und implementieren.

Was bedeutet das? Durch den Fiskalvertrag wird die Schuldenregel in die nationalen Gesetze in Europa auf­genommen, ob nun in Athen, in Madrid – oder in Bruns­büttel.

(Heiterkeit der Abg. Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das bedeutet aber nicht, dass deren Einhaltung kontrol­liert wird. Das ist ein großer Fehler. Warum kann die Einhaltung nicht im Rahmen des Fiskalvertrages kon­trolliert werden? Sie kann nicht kontrolliert werden, weil es nicht um europäisches Sekundärrecht geht, sondern um einen zwischenstaatlichen Vertrag. Das ist der grund­sätzliche Fehler, den die Regierung – vorneweg Frau Merkel – gemacht hat. Es ist nicht gelungen, eine ein­heitliche Regelung zu schaffen. Das europäische Recht ist ein Flickenteppich. Das trägt nicht zu Glaubwürdig­keit und Transparenz bei.

Nun zu Deutschland. Wir als SPD-Fraktion haben im Zuge der letzten Beschlussfassung gemeinsam mit den Grünen – bei den Linken bin ich mir nicht mehr ganz si­cher – einen Änderungsantrag eingebracht. Wir haben auch eine Anhörung dazu durchgeführt. Ich möchte das hier und heute im Deutschen Bundestag noch einmal aufgreifen. Es geht um die Frage: Welche Rolle spielt das Parlament, der Deutsche Bundestag, eigentlich bei der Kontrolle der nationalen Haushalte, sowohl ange­sichts der zunehmenden europäischen Vernetzung als auch angesichts der stärkeren Gouvernementalisierung? Das bedeutet, dass immer mehr Aufgaben auf die Regie­rung ausgelagert werden, ohne dass die Parlamente – so­wohl was die Personalausstattung als auch die eigenen Rechte betrifft – in der Lage sind, ihrer Haushaltsverant­wortung gerecht zu werden.

Das Ergebnis der Anhörung war so eindeutig, wie ich es noch nie erlebt habe. In diesem speziellen Punkt, in der Frage, ob es ein unabhängiges Gremium gibt, das die Finanzpolitik der Regierung auswertet, ihr keine Emp­fehlungen gibt, aber ihre Politik bewertet, waren alle Sachverständigen, auch die von der Union berufenen, eindeutig der Auffassung, dass das, was vorgelegt wurde, nicht ausreichend ist.

(Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!)

Ich gehe sogar so weit, zu sagen: Sie implementieren ein von der Kommission gefordertes unabhängiges Gre­mium mit neun Mitgliedern, von denen sechs einer Par­tei angehören und daher bestimmte Interessen verfolgen, also mehr oder weniger weisungsgebundene Beamte sind. Im Endeffekt sind es die Finanzminister selbst, die über Strafzahlungen oder andere Interventionen ent­scheiden. Letztendlich bleiben wir mit dieser Vereinba­rung weit hinter den europäischen Vereinbarungen zu­rück, die wir mit dem Six-Pack korrigiert haben. Das ist ein Rückschritt. So wird die Finanzpolitik nicht glaub­würdig. Auf dieser Basis kann das Parlament nicht ver­nünftig im Bundestag diskutieren. So kann das Parla­ment keine Auswertung vornehmen und keine Alternativen aufzeigen. Deshalb wäre es im Interesse des Haus­haltsausschusses und des gesamten Parlaments klug, so meine ich, diese Chance zu nutzen und im Gesetzge­bungsverfahren auf die Vorschläge der Sachverständigen einzugehen.

Es wäre klug, dem Bundestag die notwendigen Mittel an die Hand zu geben,

(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Du wolltest doch keine Schulden machen!)

damit wir über die Finanzpolitik – schließlich tragen wir die Hauptverantwortung für die Budgetpolitik – disku­tieren können, damit wir auf einer breiten, fundierten Grundlage eine öffentliche Diskussion führen können. Ich glaube, das wäre in unserem eigenen Interesse. Ich hoffe, dass es uns gelingt, dies zu implementieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beantragt heute, einen schwerwiegenden Fehler von Herrn Minister Schäuble zu korrigieren.

(Norbert Barthle (CDU/CSU): Er macht keine Fehler!)

Herr Minister Schäuble – mit ihm die Bundesregierung, und ich vermute, auf Druck der Fraktion – hat entschieden, dass die über Jahrzehnte geübte Praxis beendet wird, dass der Staat, der Bund, also wir, uns direkt beim Bürger verschulden können, dass wir Bundesschatzbriefe, eines der Hauptprodukte in diesem Zusammenhang, direkt an den Bürger geben können, um die notwendige Kreditaufnahme zu finanzieren. Wir haben über 2 Billionen Gesamtschulden, davon rund 1,3 Billionen beim Bund.

Sie haben entschieden, dass diese über Jahrzehnte geübte Praxis, sich nicht gänzlich von Banken und Finanzmärkten abhängig zu machen, beendet wurde. Sie haben entschieden, dass es nicht mehr möglich ist, seinem Staat selbst Geld zu leihen; dass soll nur noch über Bankgeschäfte mit hohen Provisionen möglich sein. Das, meine Damen und Herren, ist ein schwerwiegender Fehler, und wir fordern Sie auf, ihn zu korrigieren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bundesfinanzagentur, die dafür zuständig ist, durfte nicht einmal mehr Werbung machen. Die Begründung, warum Sie es einstellen, ist, dass Sie Gelder zur Finanzierung von fast 99 Prozent der gesamten Staatsschulden an den Kapitalmärkten bei Investoren aufnehmen wollen.

(Norbert Barthle (CDU/CSU): Der Rechnungshofbericht!)

Wenn man für ein Produkt keine Werbung mehr macht und den Vertrieb von Bundesschatzbriefen mehr oder weniger torpediert, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn diese nicht mehr in dem Maße nachgefragt werden.

Ich finde, insbesondere auch angesichts der Schuldenkrise in anderen Ländern, wo man wie in Italien froh ist, eine Inlandsverschuldung von 50 Prozent zu haben – in Deutschland ist die Zahl viel schlechter –

(Otto Fricke (FDP): Ach! Italien ist jetzt das Beispiel? Super!)

– Inlandsverschuldung, sehr geehrter Herr Fricke -, sollten wir uns nicht gänzlich von an der Börse gehandelten Wertpapieren abhängig machen, die von amerikanischen Investoren, den Scheichs in Arabien, norwegischen Ölfonds oder der chinesischen Zentralbank geführt werden.

Dass Sie die Möglichkeit beenden, dass der Staat selbst in der Lage ist, auch bei seinen Bürgern Geld zu leihen, ist purer Marktideologie geschuldet. Die FDP hat das immer gefordert. Ich gebe Ihnen recht: Sie haben jetzt eine klare Entscheidung in der Koalition durchgesetzt. Aber dass die CDU/CSU – das finde ich fast unpatriotisch –

(Otto Fricke (FDP): Es ist kurz vor 9! Komm mal runter!)

dem Bürger nicht mehr die Möglichkeit einräumt, dem Staat direkt Geld zu leihen, sondern dies nur noch über die Banken geschehen kann, ist ein schwerwiegender Fehler. Das zeigt den Charakter dieser Koalition.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir lehnen dies ab und fordern Sie auf: Besinnen Sie sich! Geben Sie nicht nur dem Markt, sondern auch dem Staat und dem Bürger die Chance, sich selbst zu helfen und sich nicht von Dritten abhängig zu machen. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sie haben die Gelegenheit dazu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Otto Fricke (FDP): Es ist 9 Uhr abends und nicht 9 Uhr morgens! – Norbert Barthle (CDU/CSU): Ich finde, das Wort „unanständig“ hat gefehlt!)

Link zum Video der Rede:

„Schwarz-Gelb macht Deutschland vollständig abhängig vom Kapitalmarkt“, kritisiert Carsten Schneider die Entscheidung der Bundesregierung, Privatanlegern seit Jahresbeginn keine Schatzbriefe mehr zu verkaufen. Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger problemlos Staatsanleihen erwerben – eine sichere, nicht spekulative und deshalb beliebte Anlageform für Sparer. Trotzdem hat die Bundesregierung Ende 2012 das Privatkundengeschäft der Finanzagentur Deutschland GmbH auslaufen lassen. Die Finanzagentur organisiert die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes.

Bei Schneider stößt das Vorgehen auf Unverständnis: „Das Engagement privater Sparer erleichtert die Refinanzierung des Bundes und verringert die Abhängigkeit von institutionellen Investoren.“ Zwar könne sich der Bund derzeit relativ problemlos refinanzieren, räumt Schneider ein. Aber Beispiele aus anderen Ländern zeigten, dass sich institutionelle Kapitalanleger auch schnell wieder abwenden können. „Und dann könnte der Staat nicht auf private Investoren zurückgreifen“, so Schneider.

In einem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, das Privatkundengeschäft der Finanzagentur fortzuführen. „Im Falle der Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl werden wir diese Anlagemöglichkeit wieder einführen“, kündigte Schneider an, der auch Vorsitzender des Gremiums zur Kontrolle der Regierung bei der Schuldenaufnahme des Bundes ist.

„Vieles deutet derzeit darauf hin, dass sich die wirtschaftlichen Lage in Deutschland verschlechtert. Deshalb brauchen wir die Kurzarbeitsregelung, die wir bereits in der zurückliegenden Wirtschaftskrise hatten, um Arbeitsplätze zu sichern. Außerdem ist die Kurzarbeit ein Weg, um auftragsarme Zeiten für Weiterbildungen zu nutzen. Unternehmen können Facharbeiter halten, die sie im nächsten Aufschwung dringend benötigen“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen.

„Während der Wirtschaftskrise verhinderte die Kurzarbeit einen Einbruch am Arbeitsmarkt. Deutschland überstand die Krise vergleichsweise gut. Allerdings hat die Bundesregierung die damalige Regelung Ende 2011 auslaufen lassen, anstatt sie zu verstetigen und auch künftig schnell auf Krisen reagieren zu können. Deshalb will die SPD die Kurzarbeitsregelung aus der Krisenzeit als dauerhafte Regelung einführen und bringt heute einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein.“

Der SPD-Antrag sieht unter anderem vor, dass Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate von der Agentur für Arbeit geleistet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Höchstdauer des Kurzarbeitergeldes per Verordnung auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zudem werden die Weiterbildungsmaßnahmen verbessert.

In der Krise 2009 profitierten 1,5 Millionen Beschäftigte vom erweiterten Kurzarbeitergeld.