Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese dritte Fortschreibung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ist sicherlich nicht einzig und allein die vertrauensbildende Maßnahme, auf die Kollege Kampeter eben hingewiesen hat; denn zwingend notwendig wäre neben dieser Verlängerung – vor einem Jahr waren Sie ja noch der Auffassung, Sie bräuchten das nur noch für ein Jahr -, dass wir eine stärkere Regulierung auf den Finanzmärkten dahin gehend zustande bringen, dass große Banken den Staat künftig nicht mehr erpressen können, indem sie gefährliche Geschäfte machen, ihre Gewinne privatisieren und im Verlustfall den Steuerzahler haften lassen. Das ist nicht akzeptabel.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Kampeter, darauf gibt dieser Gesetzentwurf aber keine Antwort. Ihre Maßnahmen zur Abwicklung von Banken sind eine Fortsetzung oder ein Aufgreifen eines Gesetzentwurfs von Peer Steinbrück und Brigitte Zypries, der Restrukturierungs- und Abwicklungsmöglichkeiten enthielt, die Sie nun in einen Gesetzentwurf gegossen haben. Das ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, dass dann, wenn eine Bank einmal abgewickelt werden sollte, was in einem Markt möglich sein muss, dafür der Steuerzahler haftet, nicht aber der Bankensektor selbst.

(Beifall des Abg. Bernd Scheelen (SPD))

An diesem Punkt bleiben Sie einfach deutlich zurück, und dies auf zwei Ebenen: Die erste ist die europäische Ebene, und die zweite ist die nationale Ebene. Zur nationalen Ebene kann man ganz klar sagen: Ihnen ist es nicht gelungen, den Bankensektor in Deutschland neu zu strukturieren.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kampeter, nehmen wir einmal als Beispiel die Landesbanken. Sie selbst haben zu einem großen Gipfel eingeladen – ich glaube, das war im Jahre 2010 -, bei dem es darum ging, wie denn der Landesbankensektor – der grundsätzlich ein Problem ist – neu strukturiert werden soll. Ergebnis: Fehlanzeige. Dies wird Ihnen auch von der Europäischen Kommission bestätigt. Es ist in der Tat richtig, dass es hier eine Lücke, gibt. Sie haben sich nicht darum gekümmert.

(Otto Fricke (FDP): Gerade bei den Landesbanken!)

Der zweite Fehler betrifft die ganz zentrale Frage, wer hier eigentlich dafür zahlt. Sie korrigieren sich hier in diesem Gesetzentwurf erstmals. Wenn eine Bank abgewickelt wird, soll die Verluste also der Bankenhaftungsfonds tragen. In diesen Fonds kommt pro Jahr aber nur eine halbe Milliarde Euro hinein, weil Sie die Banken schonen. Ich nehme die Deutsche Bank als Beispiel: Dafür, dass Sie so groß und systemrelevant ist, hat sie in der Refinanzierung gegenüber Sparkassen und Kleinbanken einen Zinsvorteil von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ich finde, diese 2,5 Milliarden Euro müsste man abschöpfen.

(Beifall bei der SPD – Otto Fricke (FDP): Was?)

– Dies müssten Sie korrigieren, ja.

(Georg Schirmbeck (CDU/CSU): Soll die auch noch notleidend werden?)

– Lesen Sie die Studie des Internationalen Währungsfonds von Frau Weder di Mauro, einem ehemaligen Mitglied im Sachverständigenrat, in der sie ganz klar sagt: Weil die Deutsche Bank so groß ist, dass sie nicht pleitegehen kann, der Staat sie nicht pleitegehen lassen darf, was natürlich auch alle anderen Partner wissen, bekommt sie so günstige Zinsen, um sich zu refinanzieren. – Ihr Wettbewerbsvorteil macht in Summe 2,5 Milliarden Euro aus. Dafür sind wir Garantiegeber. Wir bekommen nur nichts. Ich finde, da müssten Sie handeln, damit unsere Leistung auch bezahlt wird.

(Beifall bei der SPD – Otto Fricke (FDP): Gilt das auch für die Sparkassen?)

Hier in Deutschland schöpfen Sie mit diesem Restrukturierungsgesetz die Vorteile, die der Bankensektor hat, tatsächlich nicht ab, sondern lassen mehr oder weniger die Steuerzahler haften.

Der zweite Punkt betrifft die europäische Dimension. Auf der europäischen Ebene ist zwingend notwendig, dass wir zu dem von Herrn Draghi am Mittwoch vor dem Haushalts- und Finanzausschuss skizzierten Konzept einer stärkeren Bankenunion, eines gemeinsam strukturierten Bankenmarktes mit klaren Regeln kommen. Nun hat Ihre Bundeskanzlerin auf dem EU-Gipfel am 29. Juni 2012 zugesagt, eine Bankenaufsicht einzuführen; das ist so weit in Ordnung. Aber dass die von denjenigen Ländern, die in der Vergangenheit Schindluder mit ihren Banken getrieben haben, deren Bankenaufsicht schlecht war, die sich nicht gekümmert haben und die zu große Banken hatten – für deren Risiken müssen jetzt andere einstehen; ich denke hier an Irland und Spanien – verursachten Kosten vom Euro-Rettungsfonds, das heißt, vom deutschen Steuerzahler und von anderen europäischen Steuerzahlern, getragen werden müssen, ohne dass die Banken einen Cent dafür bezahlen, ist nicht akzeptabel.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben vorhin das Thema Vertrauen angesprochen. Wir haben jetzt durch die Maßnahmen der EZB ein bisschen Ruhe. Es ist eine Scheinruhe; ich glaube nicht, dass sie lange anhält. Zwingend notwendig ist, dass wir auf europäischer Ebene zu einem klaren Rechtsrahmen im Bankensektor kommen. Jetzt zögern Sie das aber immer weiter hinaus. Sie tun das nicht, weil Sie die Bankenaufsicht nicht wollten, sondern deswegen, weil Sie vor der Bundestagswahl keine Entscheidung wollen, dass europäische Banken durch deutsches Steuergeld rekapitalisiert werden. Das haben Sie aber zugesagt. Ich finde, dazu müssen Sie auch stehen. Das müssen Sie jetzt auch durchführen, zumindest hinsichtlich der Bankenaufsicht. Das sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben; denn das würde letztendlich zu einem Verlust an Vertrauen und höheren Gemeinkosten führen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Roland Claus (DIE LINKE))

Eines kann ich Ihnen nicht ersparen: Die Bankenrettung in Deutschland war nicht umsonst. Für die Hypo Real Estate, für Teile der WestLB und für andere Bereiche fallen Kosten an. Wir haben schon 2008, bei der ersten Lesung – Kollege Kampeter, das wissen Sie ganz genau -, vorgeschlagen, dass die Banken dafür haften. Die CDU/CSU hat dies damals verhindert. Sie sind jetzt zu einer anderen Einsicht gelangt. Das ist gut. Nur: Ihre Nichteinsicht vor vier Jahren hat dazu geführt, dass jetzt die Steuerzahler und nicht die Banken einen zweistelligen Milliardenbetrag finanzieren müssen; das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Roland Claus (DIE LINKE))

Der Haushaltsausschuss hat beschlossen, nochmals Experten zu diesem Thema anzuhören, zumindest schriftlich. Wir werden konstruktiv an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten. Die zentralen Fragen sind unseres Erachtens noch nicht beantwortet. Erstens: Wie kann verhindert werden, dass eine Bank einen Staat erpressen kann? Zweitens: Wie kann dafür gesorgt werden, dass die Kosten einer Bankenpleite, auch rückwirkend, nicht vom Steuerzahler, sondern vom Bankensektor selbst getragen werden?

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

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„Dieser Reformvorschlag ist realitätsfremd und bürokratisch“, kritisiert Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, anlässlich der heutigen Plenardebatte den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern. „Das Kindeswohl spielt für die schwarz-gelbe Koalition offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle.“

Laut Koalitionsentwurf kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen, wenn sich die Mutter weigert, die gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Binnen sechs Wochen muss die Kindsmutter Gründe anführen, die aus ihrer Sicht gegen die gemeinsame Sorge sprechen. „Hier fängt das Problem schon an: So kurz nach der Geburt ist das eine Zumutung für die Mutter „, so Carsten Schneider. Im Anschluss soll das Familiengericht entscheiden – in einem beschleunigten Verfahren, ohne das Jugendamt einzubinden und die Eltern persönlich anzuhören. „Eine weitreichende Entscheidung würde einfach übers Knie gebrochen.“

Dabei sei die gemeinsame Sorge ein besonders sensibles Thema, das viel Feingefühl erfordere – und immer mehr Menschen betreffe. In Ostdeutschland kommt mittlerweile mehr als die Hälfte aller Kinder unehelich zur Welt. Doch nur rund 60 Prozent der nicht verheirateten Eltern geben die gemeinsame Sorgeerklärung ab. Vor diesem Hintergrund möchte Schneider das gemeinsame Sorgerecht stärken. Denn: „Im Normalfall ist die gemeinsame Sorge besser für Kind und Eltern als das alleinige Sorgerecht eines Elternteils“, ist er überzeugt.

Das Gegenmodell der SPD umfasst eine unbürokratische Lösung: Schon bei der Anzeige der Geburt eines Kindes soll das Standesamt nicht verheiratete Eltern über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts aufklären. Können die Eltern kein Einvernehmen beim Sorgerecht erzielen, wirkt das Jugendamt auf eine einvernehmliche Lösung hin. Erst wenn sich die Eltern dann noch immer nicht einigen können, fertigt das Jugendamt eine Stellungnahme an und stellt einen Antrag beim Familiengericht zur Entscheidung. „Die Behörden sollen umfassend informieren und bei Konflikten zwischen den Eltern vermitteln“, so Schneider. „Nur so kann die für alle Beteiligten beste Lösung erzielt werden.“

Bis zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2010 war die gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Eltern nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Eine Regelung, die das Gericht als verfassungswidrig einstufte. Zuvor hatte der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte bereits geurteilt, das deutsche Sorgerecht verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens in der Menschenrechtskonvention.

Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, erklärt anlässlich der laufenden Haushaltsberatungen.

Trotz einhelliger Forderungen aus der Wirtschaft, von Kommunalverbänden sowie sozialen Trägern die Städtebauförderung aufzustocken, will die Bundesregierung erneut nur 455 Millionen Euro im kommenden Jahr bereitstellen. Besonders das Programm „Soziale Stadt“ leidet unter dieser verfehlten Politik. Hierfür will CSU-Bundesbauminister Ramsauer lediglich 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Besonders bitter ist die Uneinsichtigkeit des Ministers beim Programm „Soziale Stadt“, der er das zweite Standbein entzogen hat. Bis 2009 wurden neben baulichen Verbesserungen auch soziale Projekte gefördert. Diese Komponente hat Ramsauer weggekürzt. Es darf aber nicht nur Beton verbaut werden. Auch die sozialen Netzwerke in den betroffenen Stadtteilen in Weimar und Erfurt müssen gestärkt werden.

Die SPD fordert 700 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung mit einem starken Leitprogramm „Soziale Stadt“, das mit 150 Millionen Euro ausgestattet werden muss. Sämtliche Mehrforderungen werden wir über unsere Steuer- und Abgabenkonzept gegenfinanzieren. Dies gilt auch für das CO2-Gebäudeprogramm, wofür mindestens zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden müssen. Neben dem Anschub von wichtigen Investitionen in unseren Städten und den deutlichen Energieeinsparungen infolge energetischer Sanierungen trägt dieses Programm auch eine soziale Komponente in sich: Gerade finanziell schwächere Haushalte profitieren bei steigenden Energiekosten von einem sinkenden Verbrauch.

Bis zur abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2013 in zwei Wochen werden wir weiter Druck ausüben, um die Bundesregierung zum Kurswechsel zu bewegen.

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung zum Jahressteuergesetz 2013 im Finanzausschuss des Bundestages erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, Steffen-Claudio Lemme, Landesvorsitzender von MOBIT Thüringen, und Carsten Schneider, Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen:

Mit der heutigen Entscheidung können viele gemeinnützige Organisationen  aufatmen, so auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen. Neben öffentlichen Fördergeldern ist sie auf finanzielle Unterstützung etwa in Form privater Spenden angewiesen, um ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. Künftig können solche Zuwendungen von Privatpersonen an die Beratungsstelle weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.

Die SPD hat sich durchgesetzt und die Koalitionsfraktion zu einer 180-Grade-Wende bewogen. CDU/CSU und FDP haben heute eine geplante Änderung im Steuerrecht verworfen, wonach Organisationen unwiderlegbar als verfassungsfeindlich gelten und damit ihre Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rechtsextremismus engagieren und deshalb in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Stattdessen gilt weiterhin der gesetzliche Vorbehalt, wonach die Verfassungsfeindlichkeit widerlegt beziehungsweise die Verfassungstreue belegt werden kann.

Auf Drängen der SPD wurde die Steuerbefreiung gegen den Nachweis der verfassungs­rechtlichen Unbedenklichkeit im Jahr 2007 gesetzlich verankert. Die Erfahrungen seitdem haben gezeigt, dass dies ein praktikabler Kompromiss gewesen ist. Einerseits wurden verfassungsfeindliche Organisationen von steuer­licher Förderung tatsächlich ausgeschlossen, andererseits gab es ausreichenden Rechtsschutz für Körper­schaften und einen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Deshalb haben wir uns in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Regelung der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit eingesetzt.

 

Hintergrund:

In § 51 Abs. 3 Abgabenordnung sollte das Wort „widerlegbar“ gestrichen werden. Die Regelung bleibt nun unverändert.

Gestern Abend habe ich im Rahmen der Erfurter Herbstlese in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Buchvorstellung mit Susanne Schmidt moderiert.

Susanne Schmidt hat als studierte Nationalökonomin über Jahrzehnte ein profundes Wissen über die Finanzbranche und ihre Akteure erworben. Ihr aktuelles Werk behandelt vor allem die Praktiken der Banken. Diese standen bei unserem Gespräch im Mittelpunkt. Dabei kamen auch Fragen nach einer stärkeren Regulierung und Lenkung der Finanzmärkte sowie der Zusammenhang von Euro-Rettung und der Zukunft der europäischen Idee zur Sprache.

Eine wichtige Forderung, die ich schon lange erhebe, ist die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer, mit der die Verursacher der Krise an den Kosten ihrer Überwindung beteiligt werden. Außerdem darf es nicht mehr so weiter gehen, dass Verlusten sozialisiert und Gewinne privatisiert werden. Der Staat soll nicht mehr für sämtliche Banken haften, die in Schieflage geraten.

Das Atrium der Stadtwerke Erfurt war voll besetzt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in verschiedenen Statements und Fragen ihre Überlegungen äußerten. Über die rege Diskussion und das Interesse habe ich mich besonders gefreut.

Zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit der heutigen Ankündigung der Koalitionsfraktionen, auf die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 zu streichen, gestehen CDU/CSU und FDP einen Fehler in der Bildungspolitik ein.

Das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen in Thüringen und bundesweit, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Novellierung die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die Träger von Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel den Volkshochschulen in Teilen abschaffen. Dies ist nun zumindest für das kommende Jahr vom Tisch. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Der heutige Erfolg ist nicht zuletzt dem nachdrücklichen Protest der Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung wie etwa dem Deutschen Volkshochschul-Verband und seinen Landesverbänden zu verdanken.

Bildungsarbeit wurde aus gutem Grund vom deutschen Steuerrecht bislang begünstigt. Die geplanten Änderungen hätten zur Folge gehabt, dass von den Volkshochschulen geleistete Bildungsarbeit in Teilen teurer geworden wäre oder sogar ganze Angebote hätten gestrichen werden müssen. Dies liefe dem Auftrag der Volkshochschulen, einer breiten Bevölkerung Zugang zu Bildung beziehungsweise Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen, entgegen.

Ich fordere, dass die betroffenen Verbände und Einrichtungen bei kommenden Beratungen frühzeitig in die fachlichen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums eingebunden werden. Viel Unruhe und Unsicherheit hätte vermieden werden können. Darüber hinaus gehören unsere Bildungseinrichtungen nicht an den Katzentisch.“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich mit einer kurzen Erwiderung zum europäischen Gipfel gestern. Soweit ich es festgestellt habe, gab es gar keine Ergebnisse, außer der Ankündigung, dass der Termin, zum 1. Januar 2013 eine europäische Bankenaufsicht einzuführen, auch auf Druck der Bundesregierung verschoben worden ist.

Warum ist das so? Darauf hat der französische Präsident gestern hingewiesen. Er sagte, in Deutschland stehe ein Wahltermin an. Warum ist dieser Wahltermin für Deutschland so wichtig? Es handelt sich um die Bundestagswahl, es stehen also wichtige Entscheidungen an.

Was hat die Kanzlerin beim letzten Gipfel zugesagt? Sie hat zugesagt, dass es eine Direktkapitalisierung von europäischen Banken aus europäischen Steuermitteln geben soll. Die größten europäischen Banken werden sich dann, wenn sie Probleme haben, beim deutschen Steuerzahler bedienen können. Ich finde, das hätten Sie auch einmal sagen müssen. Diese Direktkapitalisierung lehnen wir strikt ab.

(Beifall bei der SPD)

Es war ein Fehler, Ende Juni diesen Beschluss zu fassen. Er bedeutet eine Aufhebung des Zusammenhangs von Risiko und Haftung und führt zu einem direkten Zugriff auf deutsches Steuerzahlergeld durch europäische Banken. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass der Stabilitätsmechanismus, der eigentlich für Staaten gedacht ist, auf diese Weise zu einem Selbstbedienungsladen für Banken wird. Deswegen werden wir darauf bestehen, dass diese Entscheidung korrigiert wird.

Ich komme jetzt zum Nachtragshaushalt. Ja, wir stimmen den einzelnen Maßnahmen zu, die hier geändert werden sollen. Nein, wir stimmen der hohen Kreditaufnahme nicht zu. Sehr verehrter Herr Kollege Kampeter, Sie haben nicht gesagt, dass die Zahl von 32 Milliarden Euro, die Sie jetzt als Kreditaufnahme veranschlagen, fast doppelt so hoch ist wie die Zahl, die 2011 veranschlagt wurde.

Herr Kampeter, Sie haben auch nicht gesagt, dass Herr Schäuble in seiner Amtszeit 112 Milliarden Euro Schulden gemacht hat und die Aufnahme weiterer Schulden plant, wozu die Regierung Ja gesagt hat. Sie haben auch nicht gesagt, dass es bei den Zinsen Entlastungen in Höhe von über 20 Milliarden Euro gab. Dies ist kein Ausweis solider Finanzpolitik, das ist das Gegenteil.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die SPD hat in den Haushaltsberatungen 2012 Anträge eingebracht: zum Steuersubventionsabbau, zu Steuererhöhungen im Spitzenbereich, zu Ausgabenkürzungen, um die Kreditaufnahme um 7 Milliarden Euro zu senken. Sie haben alles abgelehnt.

Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt werden wir nach Möglichkeiten suchen – und sie auch finden -, um die Kreditaufnahme auf ein erträglicheres Niveau zu senken. Wir wollen Ihnen zumindest verwehren, auf Kosten künftiger Generationen mit dem Geld so zu schludern, wie Sie es jetzt tun. Deswegen werden wir dem Nachtragshaushalt, so wie er jetzt vorliegt – mit einer hohen Kreditaufnahme -, nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Zum Zweiten eine kurze Anmerkung zum Flughafen Berlin-Brandenburg. Die Entwicklung dort ist sicherlich kein Ruhmesblatt. Aber ich finde, zur Verantwortung des Bundes, den Sie vertreten, gehört es ja wohl dazu, darauf hinzuweisen, dass der Bund mit je einem Staatssekretär aus dem Finanzministerium und dem Verkehrsministerium ebenso im Aufsichtsrat vertreten war und ebenso nicht gehandelt hat oder die Fehler mit hingenommen hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Machen Sie sich da nicht vom Acker. Sie gehören genauso mit dazu.

Drittens: Fiskalvertrag. Ja, hier geht es um eine wichtige Entscheidung für die Europäische Union, aber auch für uns hier in Deutschland. Der Fiskalvertrag – Sie haben darauf hingewiesen – setzt weitestgehend auf der deutschen Schuldenbremse auf; die Möglichkeit der strukturellen Verschuldung ist sogar noch höher als nach deutschem Recht. Das Einzige, was wir wirklich ändern müssen, ist der Korrekturmechanismus, der greift, wenn es innerhalb eines Jahres zu Veränderungen kommt oder die vorgegebenen Zahlen nicht eingehalten werden.

Ich finde, man muss sich das ganz genau anschauen. In den vergangen Jahren haben wir erlebt, dass der Bundestag bei den Entscheidungen, die er tagtäglich, manchmal auch über Nacht, zu treffen hat, etwa zur Bankenrettung und insbesondere zur Euro-Stabilisierung, zunehmend Getriebener ist. Oftmals war es so, dass wir sehr weitgehend von der Expertise der Bundesregierung, aber auch externem Sachverstand abhängig waren. Ich finde, dass es richtig ist, in Notsituationen zu entscheiden. Ich finde aber auch, dass man die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen muss. Eine dieser Konsequenzen kann nur sein, den Bundestag als Ort der Debatte und der Entscheidungen, für die wir alle im Endeffekt geradestehen, institutionell so zu stärken, dass er diese Aufgabe wahrnehmen kann.

Wenn ich mir einerseits das Gesetz anschaue und andererseits die Vorgabe der Europäischen Union zur Kenntnis nehme, ein unabhängiges Gremium einzurichten, das die Finanzpolitik begutachtet, evaluiert und letztendlich Bewertungen abgibt, dann komme ich zu dem Schluss: So wie Sie es bisher vorgeschlagen haben – ich vermute, es handelt sich um eine Einigung mit den Bundesländern -, ist es doch sehr stark auf die Exekutive orientiert und fixiert. Die Benennung der Mitglieder des unabhängigen Gremiums erfolgt durch die Bundesregierung und den Bundesrat. Letztendlich sind nur drei von neun Mitgliedern wirklich unabhängig, und sie berichten dem Bundestag im Zweifel gar nicht; wir haben auch gar keinen Einfluss darauf. Da aber die Finanzpolitik – Steuern, Verschuldung – Kernbereich der parlamentarischen Demokratie und unserer Entscheidungsbefugnisse ist, muss dieses Gremium mit seiner Kontrollmöglichkeit beim Bundestag eingerichtet werden, damit der Bundestag letztendlich darüber debattieren kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Otto Fricke (FDP))

Ich sage das wirklich vollkommen wertungsfrei. Denn es gibt unabhängig davon, wer gerade zur Regierung oder zur Opposition gehört – ich habe lange genug im Bundestag eine Regierung mitgetragen -, immer Debatten zwischen Opposition und Regierung. Hier geht es aber um eine Grundsatzentscheidung – wahrscheinlich für die nächsten 20 oder 30 Jahre – über die Frage, in welchem Verhältnis der Bundestag, das Parlament, zur Regierung steht und inwieweit er langfristig strukturell in der Lage ist, mit Expertise in die Debatten einzugreifen, die auf europäischer Ebene, in der Wissenschaft und insbesondere zwischen Bund und Ländern stattfinden. Ich finde, jetzt ist die Gelegenheit, eine solche Grundsatzentscheidung zu treffen. Deswegen hoffe ich, dass es uns allen gelingt, dort eine Veränderung vorzunehmen, um den Bundestag zu stärken, und zum Beispiel dem Vorschlag der SPD zu folgen, einen nationalen Rat für Finanzpolitik einzurichten, der es ermöglicht, dass wir auch in der Öffentlichkeit kritisch, aber konstruktiv über eine Finanzpolitik für Deutschland diskutieren, mit der es in Zukunft gelingt, wirklich glaubwürdig und solide hauszuhalten.

In diesem Sinne: Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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„Die Bundesregierung stellt ihr Programm für Investitionen in nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland zum Jahresende ein. Damit gefährdet sie die kulturelle Vielfalt in Thüringen“, kritisiert Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich der heutigen Beratung des Kulturetats.

In diesem Jahr wird unter anderem die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aus dem Programm gefördert. Für die Veste Heldburg sowie das Schloss und der Park Altenstein bei Bad Liebenstein werden insgesamt 400.000 Euro bereitgestellt.

„Schon heute ist absehbar, dass die ostdeut­schen Länder ihr kulturelles Erbe nicht dauerhaft an­gemessen finanzieren und bewahren können. Deshalb muss die Kulturförderung auf hohem Niveau fortgesetzt werden.“

„Auch bei der Klassik Stiftung Weimar muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen und sich stärker engagieren. Nachdem das Land Thüringen seine Förderung im kommenden Jahr aufstocken will, muss die Bundesregierung in gleicher Höhe nachziehen und rund 10,1 Millionen Euro im Jahr 2013 zur Verfügung stellen“, fordert Schneider.

„Mit ihren mehr als 20 Museen, Schlössern, historischen Häusern und Parkanlagen sowie den Sammlungen der Literatur und Kunst ist die Klassik Stiftung die zweitgrößte und zweitbedeutendste Kultureinrichtung dieser Art in Deutschland. Außerdem besitzt sie europäische und internationale Ausstrahlungskraft. Bei einer Kulturinstitution diesen Ranges steht der Bund in der Pflicht, das Land Thüringen stärker finanziell zu unterstützen.“

Zum Vergleich: Der Bund fördert die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im kommenden Jahr mit rund 194,1 Millionen Euro. „Dieser Unterschied bei der Fördersumme für die beiden wichtigsten nationalen Kulturstiftungen ist nicht zu rechtfertigen“, ergänzt Schneider.

In Erinnerung an die beliebte und unvergessene Politikerin veranstaltete die Erfurter SPD gestern eine Buchvorstellung und ein Gespräch mit der Schwägerin von Regine Hildebrandt, Annette Hildebrandt. Der Autorin gelang ein einfühlsames und auch in machen Teilen sehr privates  Porträt ihrer Schwägerin.

Die Erfurter SPD möchte, dass eine Straße oder ein Platz in Erfurt nach dieser leidenschaftlichen und streitbaren Politikerin benannt wird. Während der Woche der SPD liegen Unterschriftenlisten dafür aus. Jeder Bürger kann mit seiner Unterschrift dazu beitragen, dass es in naher Zukunft in Erfurt eine „Regine-Hildebrandt-Straße“ oder einen „Regine-Hildebrandt-Platz“ geben wird. Gern können die Unterschriften in meinem Wahlkreisbüro in der Andreasstraße 25a geleistet werden.