„Mit dem neuen Mutterschutzgesetz wird der Mutterschutz transparenter, übersichtlicher und verständlicher“, betont Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt gegeben, auf die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit einer Überarbeitung der bisherigen Regelungen zum Mutterschutz reagiert hat.“

„Wichtig ist, dass die heute beschlossenen Neuerungen den Frauen und ihren (ungeborenen) Kindern deutlich mehr Rechte geben“, so Schneider. „Der Kreis der Frauen, die vom Mutterschutz profitieren, wird erstmalig auch auf Studentinnen und Auszubildende, Praktikantinnen und Schülerinnen ausgeweitet sowie auf Mitarbeiterinnen in Behindertenwerkstätten. Für diese Frauen hat es zuvor keine gesetzlichen Regelungen gegeben.“

Für schwangere Frauen in Nachtarbeit gelten zukünftig strengere Vorgaben: Ein Arbeitgeber darf zum Beispiel eine Schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht arbeiten lassen. Bis 22 Uhr darf eine Frau nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht. Sollte bei dem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt worden sein, so gilt für die Mutter ein besonderer Schutz: die Zeit des Mutterschutzes wird in diesem Fall von 8 auf 12 Wochen verlängert. Die Neuregelung des Mutterschutzes wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Für Carsten Schneider steht fest: „Die Reform verbessert den Interessenausgleich zwischen notwendigem Gesundheitsschutz und der Selbstbestimmung der Schwangeren. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigen Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“ Der Arbeitgeber muss in Zukunft alle Möglichkeiten nutzen, damit schwangere Frauen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres (ungeborenen) Kindes ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen können.

Zum Hintergrund
Die mutterschutzrechtlichen Regelungen schützen Mutter und Kind zum einen vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und zum anderen vor einer unberechtigten Kündigung. Außerdem sichern sie das Einkommen der Mutter für den Zeitraum, in dem eine Beschäftigung verboten ist. Vor der jetzt beschlossenen Ausweitung war der Mutterschutz nur für all diejenigen werdenden Mütter geregelt, die in einem Arbeitsverhältnis standen.

Das Mutterschutzgesetz enthält besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz sowie zu Beschäftigungsverboten für schwangere Frauen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts außerhalb der Mutterschutzfristen. Außerdem regelt das Gesetz die finanzielle Unterstützung während der Mutterschutzfristen in Form des Mutterschaftsgeldes inklusive des Arbeitgeberzuschusses.

Märkte brauchen Regeln. Der Wochenmarkt braucht eine Genehmigung, die Händler eine Zulassung. Die Verbraucher verlassen sich darauf, dass die Lebensmittel in Ordnung sind, das Gemüse frisch, Fleisch und Fisch gekühlt. Diese Regeln werden für den Wochenmarkt nicht infrage gestellt – doch leider stets für Finanzmärkte. Deutschland hat zurzeit die Präsidentschaft der G 20 inne. Die G 20 hat eine zentrale Rolle, die Folgen der Finanzmarktkrise zu überwinden und bessere Regeln zu schaffen weltweit. Gerade in Zeiten, in denen sogar Staaten wie die USA und Großbritannien zu nationalen Lösungen zurückkehren. Weltwirtschaftswachstum und freier Handel sind wichtig für mehr Wohlstand für alle. Hinzukommen müssen aber sichere, faire und gut beaufsichtigte Finanzmärkte. Das geht nur mit klaren Regeln.

Beim G 20-Finanzministertreffen am Donnerstag muss Bundesfinanzminister Schäuble dafür sorgen, dass drei Punkte angepackt werden. Erstens: Die Banken in Europa „aufräumen“. Immer noch ist zu viel faules Gemüse in den Bilanzen und verzehrt Eigenkapital. Nicht überlebensfähige Institute ohne gutes Geschäftsmodell müssen den Markt verlassen.

Zweitens: Begonnene G20-Initiativen erfolgreich abschließen. Dazu gehört die bessere Aufstellung der Banken für die Zukunft. Der Baseler Ausschuss der Notenbanken und Aufsichtsbehörden muss die Bankenregeln zurzeit überarbeiten („Basel IV“). Die Bankenlobby läuft Sturm. Sie wollen selbst berechnen, wie hoch ihr Risiko ist. Dabei kommen sie zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Welchen Wert haben diese Modelle aber, wenn Risiken schöngerechnet werden können und Eigenkapitalverschärfungen so ins Leere laufen?

Drittens: neue G20-Initiativen voranbringen. Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem G20-Gipfel 2016 zu einer raschen Umsetzung der Maßnahmen gegen Steuerverlagerung und Gewinnverschiebung verpflichtet und infolge der „Panama-Papiere“ beschlossen, Steuertransparenz und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter von Unternehmen zu verstärken. Ziel ist, bis 2017 eine schwarze Liste nichtkooperativer Staaten und Sanktionsmöglichkeiten zu beschließen. Die muss jetzt kommen, zusammen mit dem Kampf gegen Schattenbanken, Finanzwetten auf Rohstoffe und Nahrungsmittel und der Trockenlegung der Finanzkanäle für Geldwäsche und Terrorismus.

Nicht mehr Freiheit für die Wall Street, wie Präsident Trump meint, und nicht Dumpingsteuern, wie Premierministerin May sie verfolgt, sind die Lösung. Sie entziehen Staaten ihre finanzielle Basis und nähren die nächste Krise. Zahlen dürften dann wieder die kleinen Leute. Wir brauchen bessere internationale Regeln.

(c) Handelsblatt

Der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Ein guter Tag für die Sportlerinnen und Sportler im Erfurter Norden. Mit der Bundesförderung kann das Sportzentrum an der Essener Straße endlich auf Vordermann gebracht werden.“

Noch Anfang Februar war der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider vor Ort, um sich nochmals über den Zustand des baufälligen Gebäudes zu informieren. Am Mittwoch konnte er die Förderentscheidung des Haushaltsausschusses vor Ort bekanntgeben. Schneider erläutert: „Das Gebäude wird trotz seines schlechten Zustands stark genutzt und muss dringend ertüchtigt werden. Mit der Sanierung wird der Schlussstein für die Sportinfrastruktur im Erfurter Norden gesetzt. Diese ist nunmehr mit Radrennbahn, Riethsporthalle und dem sanierten ehemaligen TVI-Platz „bundesligareif“.
Schneider setzte sich im Bewerbungsverlauf stark bei Bauministerin Barbara Hendricks für das Projekt ein. Der Bund beteiligt sich nun mit 2.700.000 Euro, was 90% der Baukosten entspricht. Die Stadt Erfurt muss damit nur einen geringen Eigenanteil tragen.

Schneider abschließend: „Dass die Bewerbung der Stadtverwaltung um Mittel aus dem Bundesprogramm zum Erfolg geführt hat, liegt auch an der tollen und kontinuierlichen Arbeit der Aktiven beim SSV Erfurt Nord und der Partnervereine, die bald unter tollen Bedingungen ihrem Hobby nachgehen können. Sport frei!“

Zur weiteren Information:

Die Mittel für die dringend notwendigen Arbeiten stammen aus dem erfolgreichen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Das Programm zielt auf Projekte, die im Hinblick auf ihre Wirkung für eine soziale Integration, den Klimaschutz und Innovation in den Kommunen und Stadtteilen überdurchschnittliches Potenzial besitzen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch die Förderung beschlossen.

Berichterstattung in der Thüringer Allgemeinen:

http://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/erfurt/startseite/detail/-/specific/Ein-Haus-mit-DDR-Charme-und-Jahrzehnte-alten-Holzfenstern-1199558303

Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann habe ich heute einen umfassenden Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern und Boni vorgestellt. Eine gesetzliche Regelung ist nötig, da alle Appelle und Selbstverpflichtungen nichts an den exzessiven Entwicklungen geändert haben. Maß und Mitte scheinen in manchen Vorstandsetagen verloren gegangen zu sein.

Es ist noch gar nicht so lange her, da verdiente ein Vorstand eines Unternehmens im Schnitt zehnmal so viel wie ein Arbeitnehmer. Inzwischen gibt es Fälle, in denen der Vorstand das Hundertfache eines normalen Angestellten bekommt. Diese Entwicklung ist weder nachvollziehbar noch gerecht.

In dem Gesetzentwurf schlägt die SPD-Fraktion unter anderem vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Außerdem soll die Hauptversammlung ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festlegen. Des Weiteren soll der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Vorstände die Bezüge herabsetzen oder Ruhegehälter zurückfordern können.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Boni und hohe Altersbezüge auch dann noch gezahlt werden, wenn ein Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen in eine schlechte Verfassung geraten ist. Als Führungspersönlichkeiten haben Manager in Unternehmen eine Vorbildfunktion.

Aktiengesellschaften, nicht Familienbetriebe

In meinem Statement habe ich erklärt, dass es in dem Gesetzentwurf nur um Aktiengesellschaften geht. Familienbetriebe sind schon deshalb ausgenommen, weil Familienunternehmer mit vollem Risiko und mit ihrem Eigentum für diese Unternehmen geradestehen. Vorstände dagegen seien Angestellte und könnten sich sogar gegen grobe Fahrlässigkeit versichern.

Jetzt werden wir den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Koalitionspartnern CDU und CSU debattieren.

Aufregerthema Managergehälter: Die Kluft zwischen Vorständen und Arbeitnehmern ist Beleg der wachsenden sozialen Ungleichheit in Deutschland. Dem will die SPD-Bundestagsfraktion Einhalt gebieten. Der haushaltspolitische Sprecher Carsten Schneider erklärt, wie.

Herr Schneider, die SPD will Managergehälter höher besteuern und die klaffende Lohnlücke zwischen Vorstand und Arbeitnehmern verkleinern. Warum? 

Früher hat ein Vorstand das Zwanzigfache des normalen Arbeitnehmers verdient und damit gut gelebt. Heute sind wir im Schnitt der Dax-Unternehmen beim Fünfzigfachen, teilweise beim Hundertfachen. Das ist eindeutig zu viel und wir haben nicht die genügende Transparenz dazu. Beides wollen wir ändern.

Kritiker monieren, Sie würden keine konkreten Gehaltsgrenzen nennen. Warum nicht? 

Wir können gesetzlich nicht vorschreiben, wo hoch ein Managervertrag dotiert sein darf. Dem steht das Grundgesetz entgegen. Deswegen setzen wir auf die Verantwortung der Eigentümer. Wenn die Verhandlungen aus dem Dunklen ins Licht kommen, werden Exzesse der Vergangenheit angehören. Und Spitzengehälter werden für das Unternehmen jetzt teurer.

Wie genau wollen Sie Transparenz schaffen?

Die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen ihre Verantwortung wahrnehmen und auf Vorschlag des Aufsichtsrates ein Verhältnis zwischen den Gehältern des Vorstands und dem der durchschnittlichen Beschäftigten bestimmen. So holen wir die Gehaltsverhandlungen aus dem stillen Kämmerlein. Vorstand und Aufsichtsrat in den Hauptversammlungen dürften dann unter einen gewissen Rechtfertigungsdruck kommen.

Sieben Monate vor der Bundestagswahl: Wie realistisch ist es, den Entwurf noch in der laufenden Legislatur in ein Gesetz zu gießen?

Für uns gilt der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, wenn ihn die Fraktion am 7. März beschließt. Daran werden wir keine Abstriche machen. Die Union ist jetzt gefordert, Farbe zu bekennen und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Wenn sie dazu bereit ist, können wir das Gesetz sehr schnell beschließen.

Die Union ist unentschlossen, bietet ein Gesetz zur Einbindung von Unternehmenseignern in die Gehaltsverhandlungen für Manager an. Reicht das aus?

Das ist eindeutig zu wenig. Wir werden weder von der Begrenzung der Absetzbarkeit von Managergehältern über 500.000 Euro noch von der Vergütungsbremse durch ein Maximalverhältnis zwischen Vorstandsgehältern und Durchschnittslohn normaler Arbeitnehmer Abstriche machen. Den Konflikt innerhalb der CDU haben deren Vertreter zu klären. Wir sind sofort bereit, das umzusetzen.

Interview für Vorwärts.de am 22.2.2017

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ja bisher eine muntere Debatte. Sie wird auch munter bleiben; denn das Thema „Hohe Managergehälter“ regt die Menschen auf. Es regt sie insbesondere dann auf, wenn die hohe Vergütung nicht im Einklang mit der erbrachten Leistung steht. Es regt sie auf, wenn – wie derzeit in Deutschland – die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes streiken und man erfährt, dass zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher in Deutschland im Durchschnitt 2 500 Euro brutto verdienen, in Thüringen, meinem Bundesland, sogar nur 2 000 Euro brutto. Erzieherin ist ein sehr verantwortungsvoller Beruf; ich selbst bin Vater von zwei Töchtern und glaube, es gibt nichts Wertvolleres, als seine Kinder gut betreut zu wissen, wenn man sie in Obhut gibt. Deren Gehalt steht in keinem Verhältnis zu den Gehältern im obersten Managementbereich der DAX-Konzerne – die Zahlen wurden genannt – und erst recht nicht zu den Pensionszusagen.

Die Frage ist: Was macht man? Frau Göring-Eckardt hat das Thema VW angesprochen. Dort hat es – ganz klar – eine Fehlentwicklung gegeben. Diese Fehlentwicklung, nämlich viel zu hohe Gehälter, begann allerdings schon 2001 mit dem Eintritt von Martin Winterkorn in den Vorstand. Damals hatten Herr McAllister und Herr Wulff die Verantwortung.

(Dr. Johannes Fechner (SPD): Genau!)

In Teilen sind das noch laufende Verträge. Ich persönlich muss sagen: Ich kann den Vertrag von Frau Hohmann-Dennhardt überhaupt nicht nachvollziehen. Ich hätte dem auch nicht zugestimmt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde, die Grünen sind mit ihrem Antrag sehr nah an den Positionen der SPD, was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft.

(Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wunderbar! Dann könnt ihr ja zustimmen!)

Wir machen aber Gesetze und stellen keine Anträge, Frau Andrae.

(Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann machen Sie doch!)

Man muss zu seiner Verantwortung stehen, auch in einer Koalition, auch in Niedersachsen. Ich finde, Sie machen sich einen etwas zu schlanken Fuß, wenn Sie mit dem Finger jetzt nur auf die beiden Vertreter der SPD im Aufsichtsrat zeigen.

(Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hallo?)

Sie hätten diese Fragen auch sehr gut in Ihrem Koalitionsvertrag regeln können.

(Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben einen Antrag gestellt, Herr Schneider!)

Wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, dass letztendlich die Hauptversammlung der Anteilseigner, der Besitzer, der Eigentümer des Unternehmens die Entscheidung über die Vergütungssysteme und die einzelnen Verträge trifft, dann sind wir auf dem richtigen Weg.

(Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besprich das mal mit Weil und Lies!)

Dann wären sie mit in der Verantwortung und könnten sich dazu bekennen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen, dass der angesprochenen Fehlentwicklung in Deutschland etwas entgegengesetzt wird. Dabei gibt es bisher einen Dissens. Denn wenn ich die Ausführungen von Herrn Meister richtig verstanden habe – ich weiß allerdings nicht, ob das die private Meinung von Herrn Meister, die Auffassung des Finanzministeriums oder die der CDU/CSU war –, dann wollen Sie keine steuerliche Begrenzung der Absetzbarkeit. Zumindest Frau Hasselfeldt – sie ist ja keine irrelevante politische Person im Bundestag, sondern die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe – habe ich so verstanden, dass sie dem offen gegenübersteht.

Frau Wagenknecht, die Verhältnisse zwischen den Managementvergütungen und den normalen Einkommen der Arbeitnehmer sind explodiert. Die Höhe der Managergehälter beträgt derzeit das 50-Fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten. In den Zeiten des Wirtschaftswunders lag sie beim 15- bis 20-Fachen; auch da haben Vorstände schon gut verdient, aber sie waren zufrieden. Ich glaube, für eine so verantwortungsvolle Aufgabe, die derjenige auch übernehmen will, bekommt man auch jemanden für weniger Geld. Wir reden ja nicht von viel weniger Geld.

Wir wollen, dass nicht mehr die Aufsichtsräte, sondern die Gesellschafter, die Aktionäre, über die Höhe der Vergütung entscheiden. Dafür gibt es gute Gründe.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat nicht nur aufgearbeitet, dass die Managementvergütung derzeit das 50-Fache der Durchschnittsvergütung beträgt, sondern sich auch angeguckt, wie die Hauptversammlungen über die Managementvergütung entschieden haben, wenn sie es konnten. Im Jahr 2015 betrug die Zustimmung zu den Vergütungssystemen noch über 90 Prozent. Im Jahre 2016 lag sie nur noch bei 76 Prozent, und bei der Deutschen Bank ist sogar ein Vorschlag des Aufsichtsrates abgelehnt worden, weil die Vergütung zu hoch war.

Deswegen ist für uns sehr klar, dass wir hier Transparenz und eine Orientierungsgröße haben wollen, die zwischen der maximalen Vergütung und der Durchschnittsvergütung – also nicht der untersten Lohngruppe – liegt, und dass die Aktionäre über die Managergehälter zu entscheiden haben. Sie werden dann sehr wohl entscheiden, ob derjenige das tatsächlich auch wert ist. Ich bin zuversichtlich, dass das auch gelingt. Dabei geht es letztendlich auch um den Gewinn.

Daneben wollen wir eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit. In den nächsten beiden Wochen – wir sind fast fertig – werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern auf 500 000 Euro deckelt – Boni etc. inklusive.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme nun zu den Pensionen, die abstrus hoch sind. Wieso braucht jemand, der keine Leistung mehr bringt, aber Millionen verdient hat, noch 3 000 Euro pro Tag? Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm (DIE LINKE))

Wir wollen, dass auch dort ein Stoppschild gesetzt wird, indem es für die Aktionäre, die Eigentümer, teurer gemacht wird, Herr Meister. Die Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Altersvorsorge soll auf das Maximum dessen begrenzt werden, was an gesetzlicher Rente pro Jahr ausgezahlt wird, und das ist deutlich weniger.

(Beifall bei der SPD)

Das ist das, was wir aus unserer Sicht im Rahmen des Grundgesetzes rechtlich normieren können. Frau Wagenknecht, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir das ja mit schmaler Mehrheit im Bundestag jetzt schon tun können. Ich bin ganz zuversichtlich, dass uns das auch in dieser Koalition noch gelingt.

(Lachen der Abg.Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

– Warten Sie es ab. – Wir werden in den nächsten beiden Wochen den Gesetzentwurf vorlegen und dann mit der CDU/CSU-Fraktion Gespräche darüber führen. Ich bin zuversichtlich, dass auch bei den Unionsabgeordneten Bereitschaft besteht, darüber zu sprechen.

(Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann wollen wir dazu erst einmal die Rede von Herrn Hirte hören!)

Wir werden allerdings keinen faulen Kompromiss machen. Eine halbgare Lösung, nur um eine Lösung zu haben, wird es also nicht geben. Dann werden wir uns im Wahlkampf darüber auseinandersetzen; denn auch Sie wissen, dass wir wegen eines solchen Punktes so kurz vor einer Bundestagswahl keine Koalition platzen lassen; das ist klar.

Die entscheidende Frage ist aber: Wofür steht die SPD? Wir stehen für Transparenz, für Begrenzung, dafür, dass der Steuerzahler diese hohen Gehälter und Pensionen nicht noch zusätzlich subventionieren muss, dass es teurer und unangenehmer wird und dass auch wieder ein bisschen Moral in diesem Land einkehrt.

(Beifall bei der SPD)

Ein Letztes. Dass das gehen kann, haben wir mit der Institutsvergütungsverordnung für Banken gezeigt. Darin ist auch die Frage geregelt, was passiert, wenn jemand eine Schlechtleistung erbringt. Dabei geht es um die sogenannte Clawback-Klausel.

Bei der Deutschen Bank betragen die Vorstandsgehälter zurzeit das 22-Fache des durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts, das vielleicht ein bisschen höher ist als in anderen Betrieben. Das ist überraschend. Bei anderen Unternehmen liegt die Spanne zwischen dem 50-Fachen und dem 114-Fachen. Es geht also. Wenn dort ein Vorstand eine Schlechtleistung erbringt, werden die Boni, die in Deutschland einen viel zu hohen Gehaltsbestandteil ausmachen, nämlich fast 48 Prozent, gekürzt. Ich bin hier mehr für Festvergütungssysteme; in diese Richtung geht ja auch Daimler Benz.

Daneben muss es bei einer Schlechtleistung von Managern auch eine Rückgriffsmöglichkeit geben. Frau Göring-Eckardt hat in ihrer Rede recht gehabt: Es kann nicht sein, dass man nur nimmt, wenn es gut läuft – dann schaut man nur auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg und nicht darauf, dass man auch nachhaltig arbeitet –, und keine Verantwortung trägt, wenn es dann mal schlecht läuft. Das wollen wir Sozialdemokraten nicht, und aus diesem Grund ist das eine gute Richtschnur.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

2019 läuft der Solidarpakt II aus. Dafür soll der Bund Zahlungen an die finanzschwächeren Länder leisten. Allerdings wächst damit auch die Abhängigkeit Ostdeutschlands von der Kassenlage des Bundes. Ab Donnerstag debattiert der Bundestag über den neuen Länderfinanzausgleich. Ostdeutschland muss sich aus Sicht des SPD-Finanzexperten Carsten Schneider auf weniger Geld einstellen, sagt er im Interview mit MDR AKTUELL.

Tim Herden: 2019 läuft der Solidarpakt aus. Gleichzeitig werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt. Was ändert sich dann für die neuen Länder?

Carsten Schneider: „Die letzte Rate von 1,9 Milliarden Euro aus dem eigentlichen Solidarpakt in 2019 an die neuen Länder wird durch neue Zuweisungen abgelöst, die in der Summe etwas geringer sind. Wurden bisher die Kosten für den Angleichungsprozess finanziert, wird künftig strukturelle Schwäche bei der Finanzkraft der Kommunen und den Forschungszuweisungen ausgeglichen. Wenn diese Strukturschwächen abgebaut werden, bedeutet das dann auch geringere Zuweisungen.“

Wie groß werden die finanziellen Einbußen sein und können die Länder die entstehenden finanziellen Löcher aus eigener Kraft schließen?

„Für die Zeit nach 2020 gab es bisher keine Festlegungen, deshalb kann man konkrete Einbußen nicht beziffern. In der geplanten Konstruktion der Zuweisungen gibt es ein Anreizproblem, das heißt, wenn die neuen Länder stärker werden, etwa in dem die Kommunen durch Unternehmensansiedelungen mehr Steuereinnahmen haben, bekommen die Länder geringere Zuweisungen.“

Welche Auswirkungen könnte es auf den Alltag der Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben?

„Die finanzstarken Länder haben durchgesetzt, dass der Länderfinanzausgleich abgeschafft wird und sie deshalb künftig zusätzliche Handlungsspielräume für Ausgaben in ihren Landeshaushalten bekommen. Die Solidarität zwischen den Bundesländern nimmt deutlich ab. Dafür soll künftig der Bund einspringen, von dem die finanzschwachen Länder stärker abhängig sein werden. Der Bund wird deshalb stärker in der Pflicht sein, mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um auch künftig für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.“

Die CDU will dann den Solidaritätszuschlag abschaffen. Was soll aus Sicht der SPD dann nach 2019 mit dem Soli passieren?

„Der Bund hat auch nach 2019 noch erhebliche Ausgaben für den Angleichungsprozess, gerade auch durch das neue Finanzausgleichssystem. Hinzu kommen aber auch Ausgaben für die Angleichung der Ost-Renten, die – wenn es nach der SPD gegangen wäre – schon zum Jahr 2020 erreicht worden wäre. Die CDU hat das leider verzögert. Eine Abschaffung des Soli würde vor allem hohe Einkommen entlasten. Die SPD wird im Rahmen ihres Steuerkonzepts einen ausgewogenen Vorschlag machen.“

[…]

Link zum vollständigen Interview

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Schäuble hat aufgezeigt, dass dieses Gesetzespaket zahlreiche Grundgesetzänderungen enthält. Nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität zeigt, dass es hierbei um eine der einschneidendsten Veränderungen im föderalen Gefüge Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte gehen wird.

Der bisherige Länderfinanzausgleich, der die Solidarität zwischen den Ländern sichert, sodass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einigermaßen dargestellt ist, dieser Länderfinanzausgleich hatte sich bewährt.

(Thomas Jurk (SPD): Richtig!)

Wir haben gute Ergebnisse erzielt. Der Angleichungsprozess der ostdeutschen Bundesländer ist vorangeschritten. Mittlerweile liegt ihre Steuerkraft bei etwa zwei Drittel derjenigen der westdeutschen Länder. Das BIP je Einwohner in Ostdeutschland ist von 42 Prozent des westdeutschen Wertes im Jahre 1991 auf 72 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Das alles war auch durch das Engagement des Bundes im Rahmen des Solidarpaktes möglich. Über 150 Milliarden Euro sind dadurch in die ostdeutschen Bundesländer investiert worden, und sie haben sich gerechnet.

Es gab aber auch zwei Länder, die gegen diesen Länderfinanzausgleich geklagt haben, nämlich Hessen und Bayern – beide unionsregiert.

(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)

Beide Länder machten die klare Ansage: Wir wollen weniger Solidarität und „mehr von unserem eigenen Geld“ – ich zitiere das – behalten.

(Max Straubinger (CDU/CSU): Was heißt, „weniger Solidarität“, wenn man 56 Prozent zahlt?)

Das war die Ausgangslage der Verhandlungen.

Im Ergebnis bekommen wir jetzt einen Länderfinanzausgleich, der die finanzschwachen Länder zwar weiterhin stützt, aber nicht mehr in dem Ausmaße wie bisher.

(Ulli Nissen (SPD): Hört! Hört!)

Die finanzstarken Länder werden mehr eigene Mittel behalten können. De facto heißt das: Der Bund muss eingreifen und sich noch stärker engagieren, um den finanzschwachen Ländern – das sind sehr viele – zu helfen, in etwa auf das gleiche Niveau zu kommen – wir reden niemals davon, dasselbe zu erreichen –, damit sie sich in etwa das Gleiche leisten können, wenn es um die Bezahlung der Lehrer, die Polizei und die sozialen Leistungen geht.

(Bettina Hagedorn (SPD): Ja!)

Das tun wir jetzt. Das heißt aber auch: Die finanzschwachen Länder werden abhängiger von der Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft des Bundes sein, sie zu unterstützen. Das ist eine substanzielle Veränderung unseres föderalen Gefüges.

(Beifall bei der SPD)

Ob das der Eigenständigkeit der Länder dient, wird die Zeit zeigen.

(Johannes Kahrs (SPD): Darf bezweifelt werden!)

Ich sehe mich jedenfalls bestätigt darin, dass wir erstens das Grundgesetz in Bezug auf den Punkt „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ sehr ernst nehmen und dass zweitens der Bund die Fähigkeiten, die Instrumente und die Steuereinnahmen haben muss, um diese Gleichwertigkeit darzustellen und dafür zu sorgen, dass es in allen Regionen unseres Landes – in den Städten und auf dem Land, in den Zentren und in den Kleinstädten – in etwa die gleichen Bedingungen gibt.

Das bedeutet für den Bund aber eine Mehrbelastung. Diese Mehrbelastung wird – das werden wir in den nächsten Legislaturen sehen – durch einen kleineren Ausgabespielraum oder einen größeren Einnahmespielraum des Bundes

(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Das ist doch mal eine Idee!)

zu bewältigen sein. Das ist die Konsequenz dessen, was wir hier beschließen.

Wir als SPD-Fraktion werden dies mittragen. Ich sage aber auch gleich: Herr Minister Schäuble: Es gilt immer noch das Struck’sche Gesetz. Es gibt hier viele verschiedene Punkte. Den Appell an den Bundesrat sehe ich gerne; der war ja intensiv daran beteiligt.

Der Bundestag beschäftigt sich am heutigen Tage in erster Lesung mit diesem Gesetzespaket. Wir haben im Haushaltsausschuss viele Anhörungen dazu angesetzt. Es gibt hier enorm wichtige Punkte zu regeln – auch im innerstaatlichen Verhältnis. Dabei geht es etwa um die Steuerverwaltung und deren Effizienz sowie um den Bundesrechnungshof und seine Prüfungsrechte. Wenn wir Mittel geben, müssen wir tatsächlich auch erheben können, was damit gemacht wird. Es liegt in unserer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, das nachvollziehen zu können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich behalte mir vor, dass auch wir als Fraktion diese Punkte aufgreifen.

In dem Paket sind aber auch andere wichtige Maßnahmen enthalten.

Erstens: die Infrastrukturgesellschaft. Kollegin Hagedorn wird darauf noch eingehen. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie hier gesagt haben: Diese Gesellschaft soll keine Kreditermächtigung erhalten. – Das ist bisher anders vorgesehen, aber ich begrüße diese Feststellung.

Zweiter Punkt. Der von Ihnen bereits genannte Unterhaltsvorschuss ist eine ganz wichtige Maßnahme, um denjenigen zu helfen, denen es am schlechtesten geht und die von Armut am stärksten betroffen sind – das sind Alleinerziehende mit Kindern, Männer wie Frauen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU))

Diese zeitliche Befristung des Vorschusses auf insgesamt sechs Jahre bzw. bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres war für mich nie nachvollziehbar. Ich bin Manuela Schwesig, der Familienministerin, sehr dankbar, dass sie das vorangetrieben hat und dass wir dort einig sind.

Drittens wird es um die Frage gehen, welche Möglichkeiten der Bund zusätzlich zu dem hat, was er an Mitteln für regionale Strukturpolitik bereitstellt. Wir wollen das ganz simpel machen. Die Landesregierung in Thüringen – ich komme aus Thüringen, das hört man vielleicht ab und an –

(Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Gutes Land! Gute Regierung!)

hat sich, nachdem sie es jahrzehntelang nicht getan hat, dazu entschlossen, Lehrer zu verbeamten. Warum? Weil Thüringen mit dem normalen TVöD-Gehalt, das es angestellten Lehrern zahlt, gegenüber den angrenzenden Bundesländern Bayern und Hessen nicht mehr konkurrenzfähig ist und sich die Menschen, die in Thüringen ausgebildet werden, dafür nicht mehr einstellen lassen. Das will keiner mehr. Das heißt, der Wettbewerb zwischen den Bundesländern hängt immer mehr auch von der Finanzkraft ab. Nur wenn ich gute Leute habe, kann ich gut ausbilden. Nur so kann ich dann auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherstellen.

Einige Bundesländer werden jetzt aber zusätzliches Geld bekommen. Die ostdeutschen Länder dagegen werden ab 2020 keinen Cent mehr haben, sogar ein kleines bisschen weniger als 2019, während andere Länder mehr haben werden. Dieses Mehr an Mitteln wird natürlich eingesetzt werden – ich hoffe, klug – und dazu führen, dass die Unterschiede zwischen den Ländern eher größer werden. Das ist zumindest die Sorge, die wir haben. Ich finde, der Bundestag hat eine gesamtstaatliche Verantwortung und muss auf solche Entwicklungen reagieren.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE))

Dazu muss er die richtigen Instrumente haben.

Eines dieser Instrumente kann die ein wenig eingeschlafene regionale Strukturpolitik sein. Sie wird nicht mehr für einen Ausgleich zwischen Ost und West sorgen. Darum geht es nicht mehr, das brauchen wir 30 Jahre nach der Einheit nicht mehr. Ich finde es auch gut, dass die Bundesregierung gestern unter Führung von Andrea Nahles beschlossen hat, endlich die Ost-West-Angleichung bei der Rente durchzusetzen. Auch da werden wir einheitliches Recht haben.

(Beifall bei der SPD)

Aber die strukturellen Unterschiede werden größer werden. Genau aus diesem Grund muss der Bund, weil er ein Eigeninteresse daran hat, dass die Menschen nicht alle von Erfurt nach München ziehen, weil es da Arbeitsplätze gibt, dafür sorgen, dass es überall Arbeitsplätze unter einigermaßen ordentlichen Bedingungen gibt.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das liegt aber auch an den Ländern selbst!)

Er muss von daher auch die Instrumente und Mittel dafür haben, um regional investieren zu können, sei es in die Hochschulen, sei es in die regionale Infrastruktur. Das wird dann aber für das ganze Bundesgebiet gelten.

Der letzte Punkt ist, dass mit dieser Reform das Ende des Kooperationsverbotes eingeleitet wird; das ist ein wirklicher Durchbruch.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN: Ja!)

Wir haben 2006/2007 – das will ich mahnend sagen – einen Fehler gemacht, indem wir dem Bund die Möglichkeit genommen haben, in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Das kann niemand nachvollziehen.

(Barbara Woltmann (CDU/CSU): Doch!)

Kollege Bartsch hat die Zahlen zitiert: Das Ergebnis ist ein Sanierungsstau in den Schulen in Höhe von 34 Milliarden Euro. Wir ermöglichen es jetzt – das war der Wunsch und der Wille der SPD, und wir haben es durchgesetzt –, dass der Bund finanzschwachen Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen kann, um in die Bildungsinfrastruktur, also Schulen, Horte etc., zu investieren. Wir schließen da an das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm von Gerhard Schröder und Edelgard Bulmahn an.

(Beifall des Abg. Ulrich Freese (SPD))

Ich glaube, dass diese Kooperation ein ganz entscheidender Schritt ist, um zwei Dinge zu erreichen, nämlich erstens, um Schulen zu sanieren, aber zweitens auch, um zu investieren.

Herr Minister Schäuble hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. 2009 gab es ja eine Finanz- und Wirtschaftskrise mit einer Verringerung des Wachstums um 5 Prozent. Was macht man da normalerweise? Der Staat investiert, um private Investitionen zu ersetzen. Wenn wir uns das Ganze aber retrospektiv anschauen, sehen wir, dass die Investitionen tatsächlich erst 2011 angelaufen sind. Da waren wir schon wieder auf einem Wachstumspfad. Das heißt, wenn man konjunkturpolitisch noch einigermaßen agieren will – und das wollen wir als Sozialdemokraten; ich glaube, das wollen mittlerweile auch große Teile der Wirtschaftswissenschaft –, dann ist es entscheidend, dass wir die politischen Entscheidungen zur Konjunktursteuerung und zu Investitionen, die wir hier treffen, auch umsetzen können, um sozusagen die PS auch auf die Straße zu bekommen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege.

Carsten Schneider (Erfurt) (SPD):

Herr Bundestagspräsident, das war mein Schlusswort. – Und so will ich dann auch in die Beratungen gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Damit hat sich die SPD mit ihrer Forderung der Renten-Einheit durchgesetzt. Mit der Angleichung steigen die Renten in Ostdeutschland. Der Thüringer Abgeordnete Carsten Schneider erklärt:

„Endlich wird es ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland geben. Die Renten-Einheit wird Gesetz. Damit schließen wir endlich die Gerechtigkeitslücke bei der Rente, die seit der Wiedervereinigung bestanden hat. Die SPD hat sich in dieser Frage durchgesetzt. Bislang sind ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber westdeutschen Rentnern strukturell benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung kann heute niemand mehr nachzuvollziehen – und zwar in Ost- wie in Westdeutschland. Alle Versicherten und alle Rentner müssen unabhängig von ihrem Wohn- oder Beschäftigungsort gleich behandelt werden.“

Schneider weiter: „Im Zeitraum 2018 bis 2025 werden die Renten in Ostdeutschland jedes Jahr um rund 500 Millionen Euro steigen.“ Durch die schrittweise Anpassung des Rentenwerts und der Höherwertung der Löhne wird ein ausgeglichener Übergang gewährleistet. Auch Millionen derzeitiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon profitieren.

Für die SPD hat Bundesministerin Andrea Nahles sich dafür eingesetzt, dass die Rentenangleichung als gesamt-gesellschaftliche Aufgabe aus Bundesmitteln bezahlt werden muss. Finanzminister Wolfgang Schäuble war dazu jedoch nicht bereit, er will die Angleichung nur in Teilen aus Beitragsmitteln finanzieren. Das ist fahrlässig und kann zu unnötigen Mehrbelastungen sowohl bei den Beitragszahlern als auch den Unternehmen führen. In den parlamentarischen Beratungen wird die SPD Änderungen einfordern.

Ein weiterer beschlossener Gesetzentwurf der SPD sieht Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner vor. Alle Beschäftigten, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen, sollen dabei bessergestellt werden.