Am neuen Finanzkonzept der SPD mit dem Titel „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung. Wir denken an morgen!“ habe ich maßgeblich mitgearbeitet. Es umfasst Vorschläge zum weiteren wirtschafts- und sozialverträglichen Abbau von Subventionen, die Modernisierung der Verwaltung sowie eine moderate Erhöhung der Steuerbelastung für sehr hohe Einkommen und Vermögen. Dadurch wollen wir Spielräume für wichtige Investitionen in die Zukunft vor allem im Bildungsbereich schaffen. Außerdem sollen die Haushalte saniert und für Bund, Länder und Kommunen eine stabilere Finanzierungsgrundlage gelegt werden.

„Der Solidaritätszuschlag muss unangetastet bleiben“, fordert Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion mit Blick auf den am Sonntag tagenden Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP. „Die Bundesregierung würde den Soli kürzen, nur um ihre Wahlversprechen einlösen.“

„Immer wieder stehen Steuersenkungen auf der Tagesordnung. Trotzdem gingen CDU/CSU und FDP bisher regelmäßig im Streit auseinander, wenn sie sich eigentlich einigen wollten. Ihren Endlos-Zoff setzen sie am diesem Wochenende mit Sicherheit fort“, befürchtet Schneider.

„Für die schwarz-gelben Steuerphantasien ist kein Geld da. Mit den zusätzlichen Einnahmen, die mit der Steuerschätzung heute prognostiziert werden, muss die immer noch zu hohe Neuverschuldung in Deutschland schneller abgebaut werden. Das hat absolute Priorität und das will auch die überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung“, sagt Schneider und verweist auf das SPD-Finanzkonzept. Es zeigt als einen wesentlichen Bestandteil auf, wie die öffentliche Verschuldung gesenkt werden soll.

„Weil sich die konjunkturelle Entwicklung bereits erheblich abschwächt, handelt es sich bei der heutigen Steuerprognose nur um vorübergehende Mehreinnahmen. Die dürfen auf keinen Fall genutzt werden, um damit dauerhafte strukturelle Verschlechterungen durch Steuersenkungen zu finanzieren.“

„Wohin geht die Linke?“ – Diese und andere Fragen diskutierte ich am 2. November auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung Thüringen mit meinem Bundestags- und Haushaltsausschusskollegen Dietmar Bartsch (DIE LINKE) im Erfurter Theater „Die Schotte“.

„Es wäre doch kurios, wenn einer, der im 18. Jahrhundert gelebt hat, im Jahre 2011 Antworten auf die brennenden Fragen geben könnte – selbst wenn er einer der größten Politökonomen und Philosophen aller Zeiten war.“ Bartsch bezeichnet sich dennoch als Marxist, gibt sich aber gleichzeitig als Reformer: Er möchte seine Partei DIE LINKE an die Macht bringen, möchte mitregieren – um den Markt zu regulieren.

Er konstatiert für Europas Linke eine temporäre Sinnkrise: „Was bedeutet heutzutage die Losung ‚Wir treten für eine andere Gesellschaft ein!‘?“. Das vergangene Jahrhundert bezeichnet Bartsch als „sozialdemokratisches Jahrhundert“, in dem die Linke sich in vielen wichtigen sozialen Themen durchgesetzt hat – beispielsweise was Arbeitsbedingungen angeht, soziale Sicherungssysteme oder die Annäherung an Geschlechtergleichberechtigung: Die Menschen seien in der modernen Gesellschaft gesättigt.

Und doch fürchtet er die aktuellen Entwicklungen in der Weltwirtschaft, stellt das Scheitern des Neoliberalismus fest und ruft zu einer gemeinsamen Offensive der linken Bewegungen und Parteien auf, deren Nährboden die Weltwirtschaftskrise gelegt hat. Er tritt deshalb vehement für eine Zusammenarbeit zwischen der SPD und seiner Partei ein und wirbt für Sachlichkeit in der Debatte. Die Abgrenzung ist nicht jeweils zwischen den beiden Parteien zu suchen, sondern sie sollten sich auf den gemeinsamen Hauptgegner – „die Neoliberalen und die Konservativen“ – konzentrieren. Langfristige gemeinsame Projekte müssten für beide Parteien das Ziel sein, vor allem in der Kommunal- und Landespolitik fänden sich viele Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit. Dennoch, so waren wir uns einig, besteht für die Bundestagswahl und Regierungsbildung 2013 keine Aussicht auf eine Koalition zwischen DER LINKEN und der SPD – im Wege stehen da die Differenzen über die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik.

Wieder einmal stellte sich am Mittwoch heraus, dass die Erfurter Bürgerinnen und Bürger vor allem die Wirtschafts- und Finanzkrise und ihre Auswirkungen bewegen. Ich bin der Meinung, dass für die weltweite Regulierung der Finanzmärkte – für die sich auch Dietmar Bartsch stark macht – eigentlich eine Weltwirtschaftsregierung nötig wäre. Da dies utopisch ist, brauchen wir mindestens die Europäische Union als geeignetes Forum. Deswegen sind gerade jetzt die europäische Solidarität und der Zusammenhalt so wichtig!

So lautete der Titel einer Diskussion in der Eckermann-Buchhandlung in Weimar am 1. November 2011. Gemeinsam mit dem Weimarer Oberbürgermeister Stefan Wolf und den Anwesenden habe ich über die Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland diskutiert und das von mir mit entwickelte Finanzkonzept der SPD vorgestellt.

Das Papier mit dem Titel „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung. Wir denken an morgen!“ nimmt die Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland unter die Lupe und zeigt Wege zu stabilen Finanzen auf, ohne dabei wichtige Investitionen in die Zukunft unseres Landes dem Rotstift zu opfern.

Bei knapp 2 Billionen Euro Schulden – umgerechnet rund 25.400 Euro pro Kopf – ist entschlossenes Handeln dringend gefordert! Doch Schwarz-Gelb macht weiter munter neue Schulden. Mit Tricksereien hat sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an der Schuldenbremse vorbei zusätzliche Verschuldungsspielräume in Höhe von 50 Milliarden Euro bis zum Jahr 2016 genehmigt!

Als SPD haben wir längst erkannt, dass wir den Abbau der Neuverschuldung entschieden angehen müssen. Dabei müssen wir aber darauf achten, dass Deutschlands wichtigster Rohstoff, die Ausbildung der Menschen, nicht gefährdet wird. Wir brauchen mehr Geld für Bildung und Forschung. Auch die Kommunen als Keimzellen der Demokratie dürfen nicht ausbluten. Diesen Spagat zwischen mehr Ausgaben und weniger Schulden müssen wir über eine Steigerung der öffentlichen Einnahmen leisten!

Mit der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, der Einführung einer Finanztransaktionssteuer und der Anhebung des Spitzensteuersatzes können wir nötige Mittel einholen. Dabei achten wir aber darauf, dass kleine und mittlere Einkommen gestärkt werden. Mit der Einführung eines Mindestlohns holen wir die Menschen aus dem Transferleistungsbezug. Das hilft den Betroffenen und senkt zugleich auch staatliche Ausgaben. Den Spitzensteuersatz wollen wir so ausgestalten, dass Einkommen unter 70.000 Euro im Jahr keine stärkere Belastung erfahren. Auf diese Weise nehmen wir die reichsten fünf Prozent der Gesellschaft in die Verantwortung für das Gemeinwesen. Ich finde das angemessen und auch angezeigt. Immerhin besitzen die reichsten zehn Prozent unseres Landes bereits heute knapp zwei Drittel aller Vermögenswerte.

Weimars Oberbürgermeister Stefan Wolf machte deutlich, dass das SPD-Konzept auch hilft, die Kommunen zu stärken. Bereits heute machen Sozialleistungen im kommunalen Haushalt von Weimar den größten Teil aus. Allein die Kosten für die Unterkunft betragen zehn Prozent der jährlichen Ausgaben in Weimar! Das ist Geld, das vor Ort fehlt, um Kindergärten und Schulen schneller zu sanieren und ordentlich auszustatten.

In der anschließenden Diskussion machten die Bürgerinnen und Bürger überwiegend deutlich, dass das Konzept ein Schritt in die richtige Richtung sei. Das ist ermutigend! Ich werde weiter in diesem Sinne arbeiten!

„Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht zu Lasten der Kommunen, der Beschäftigten und der Verbraucher. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Bestandteile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger“, erklärt Carsten Schneider anlässlich der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag.

„Künftig sollen gewerbliche Sammlungen bereits dann zugelassen werden, wenn sie lediglich einen besseren Abholrythmus zur Folge haben. Und dies unabhängig davon, ob es dann zu massiven Gebührenerhöhungen kommt“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete einen Punkt der beschlossenen Novelle. „Es darf keine Privatisierungsexperimente auf Kosten der Verbraucher geben.“

„Auch für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft könnten sich die Bedingungen verschlechtern. Es macht einen Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen einen deutlich geringeren Stundenlohn erhält, denn er sich dann noch vom Arbeitsamt aufstocken lassen muss.“

Der Mindestlohn in der Branche liegt nach Auskunft von ver.di ab 1. November 2011 bei 8,33 Euro pro Stunde. Bei den Tarifverträgen der privaten Abfallwirtschaft bzw. beim Tarifvertrag öffentlicher Dienst müsse mit Stundenlöhnen zwischen 13 -14 Euro bzw. 15-16 Euro gerechnet werden.

 

Auf ihrem Gipfeltreffen am 26. Oktober in Brüssel haben die europäischen Staatschefs die Krisenreaktionsfähigkeit von Europa gestärkt. Zuvor hatte der Bundestag die Bundeskanzlerin mit einem Rahmenmandat für die Verhandlungen ausgestattet.

Dabei hatte die SPD durchgesetzt, dass die privaten Gläubiger, die bisher an der Krise gutes Geld verdient haben, endlich einen substantiellen Beitrag an den entstandenen Kosten übernehmen. Die Banken und Versicherungen müssen Verluste in Höhe von etwa 70 Milliarden Euro hinnehmen, indem die sie den Griechen ihre Schulden um die Hälfte reduzieren.

Am 21. Juli hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble noch von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann über den Tisch ziehen lassen: Sein Vorschlag, dass die Banken einen Ausfall von 21 Prozent an den griechischen Positionen tragen würden, war eben kein substantieller Beitrag an der Griechenlandrettung.  Das haben Merkel und Schäuble erst jetzt eingesehen – in der Zwischenzeit ist kostbare Zeit vergangen, die die Banken genutzt haben, um weitere Griechenlandpapiere an die Europäische Zentralbank abzuschieben. Auf diese Weise hat die EZB ihre Unabhängigkeit verloren. Das Risiko für diese „Merkel- Bonds“ trägt jetzt der Steuerzahler! Kein Wunder, dass die Ängste vor Inflation und die Sorgen um die Sicherheit von Spareinlagen zunehmen.

Außerdem ist es der SPD zu verdanken, dass der Bundestag in dem Dokument die Banken auffordert, sich zu rekapitalisieren. Daraufhin hat der EU-Gipfel beschlossen, dass die Finanzhäuser bis Juni 2013 ihre Kernkapitalquote auf neun Prozent erhöhen. Dieses Geld muss immer und sofort verfügbar sein, damit sie bei künftigen Krisen weniger anfällig sind – und ihre dienende Funktion in der Volkswirtschaft dauerhaft wahrnehmen können.

Auch ist es ein Erfolg, dass in dem Aufforderungskatalog an die Bundesregierung festgehalten wird, durch den „Hebel“ – also die Erhöhung der Kapazität des EFSF – steige das Ausfallrisiko für Deutschland. Bis zuletzt hatte die Koalition ein höheres Risiko geleugnet. Allerdings ist unsere Unterstützung für die Regierung noch keine Carte Blanche. Wir werden die Instrumente genau prüfen, bevor sie in Kraft treten.

Über das kurzfristige Krisenmanagement hinaus müssen aber endlich auch die Ursachen der Krise bekämpft werden. Die Akteure des Finanzsektors sind durch eine Finanztransaktionssteuer an den Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Wir brauchen eine solche Umsatzsteuer auf Finanzdienstleistungen zudem, um Spekulationen einzudämmen. Ferner muss die Regulierung der Finanzmärkte insgesamt verschärft werden: Nur diejenigen Finanzprodukte dürfen zugelassen und gehandelt werden, die auch kontrolliert werden können. Denn es waren die deregulierten Finanzmärkte, die 2007/2008 zum Ausbruch der Krise geführt haben.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass wir mit reinen Sparprogrammen die Probleme von in Not geratenen Staaten nicht lösen werden. Fürs sie brauchen wir – bei allen noch notwendigen Spar- und Strukturreformen – auch eine klare Wachstumsperspektive. Diese kann nur über die Europäische Union und von ihr unterstützte Investitionen kommen. Beispiel Griechenland: Zur Zeit liegen 20 Milliarden Euro an Investitionen auf Eis, weil das Land die Ko-Finanzierung nicht aufbringen kann. Das Land braucht dringend Impulse, um Wirtschaftswachstum generieren zu können. Die Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer können gut für solche Investitionen genutzt werden.

 

Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sieht in der Abstimmung im Bundestag einen Erfolg der Opposition. Mit dem Erfurter Bundestagsabgeordneten und Mitglied im EFSF- Sondergremium sprach Wolfgang Suckert.

Wolfgang Suckert: Warum wirft die SPD nach der Zustimmung zum EFSF-Antrag der Regierung immer noch Unehrlichkeit vor?

Carsten Schneider: Wir wollen Europa in dieser schweren Krise nicht noch durch eine Regierung auf Abruf weiter verunsichern. Mit dem gemeinsamen Antrag wird aber dokumentiert, dass der Bundesfinanzminister den Bundestag vor drei Wochen getäuscht hatte, als er sagte, das Volumen des Fonds reicht und es gibt keine Hebel. Zudem mussten CDU/CSU und FDP mit dem Antrag zugeben, dass das Ausfallrisiko für die deutschen Bürgschaften durch den Einsatz von Hebeln steigt.

 

 

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider ist heute vom Deutschen Bundestag in das geheim tagende Gremium gewählt worden, das im Rahmen des europäischen Stabilisierungsgesetzes neu eingerichtet wird. „Ich freue mich über das Vertrauen, dass mir mit dieser Wahl entgegengebracht wird“, bedankt sich Carsten Schneider für seine Wahl. „Dieses Gremium übernimmt eine große Verantwortung, denn es soll bei der Gefahr der Ansteckung weiterer Euro-Länder schnell Entscheidungen treffen, die die Stabilität des Euros sichern. Bei allen Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm geht es immer auch um das Geld der deutschen Steuerzahler! Ich werde meine Aufgabe auch im Interesse der Sicherung der Einlagen der Sparerinnen und Sparer wahrnehmen.“

Die deutsche Bundesregierung ist bei Entscheidungen des europäischen Rettungsfonds EFSF, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren, an eine vorherige Zustimmung des Bundestages beziehungsweise des Haushaltsausschusses gebunden. In Fällen besonderer Eile oder Vertraulichkeit nimmt das neu eingerichtete Sondergremium diese Zustimmungs- und Kontrollrechte des Bundestages wahr.

„Ich wünsche mir, dass dieses Sondergremium möglichst gar nicht erst zusammentreten muss,“ betont Carsten Schneider. „Denn es ist nur für die Fälle gedacht, in denen eine besondere Eile oder Vertraulichkeit bei der Rettung eines anderen Euro-Mitgliedslandes vorliegt“, erklärt Schneider. „Ich hoffe, dass derartige Notmaßnahmen gar nicht erst ergriffen werden müssen, um Ansteckungen zu verhindern.“

„Falls sich jedoch an dem schlechten Krisenmanagement von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble auch in Zukunft nichts ändert, besteht die Gefahr, dass dieses Sondergremium schon bald über weitere Rettungsmaßnahmen entscheiden muss.“

 

Hintergrundinformation:

 

Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus einen Parlamentsvorbehalt beschlossen. Paragraph 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass die Bundesregierung bei Entscheidungen des europäischen Rettungsfonds EFSF, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berühren, ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beziehungsweise des Haushaltsausschusses nicht mit Ja stimmen oder sich enthalten darf.

 

Hintergrund dieses Parlamentsvorbehalts für Entscheidungen in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011, dass eine stärkere Beteiligung des Bundestages angemahnt hatte. Der Parlamentsvorbehalt umfasst ein dreistufiges Verfahren: Je nach Vertraulichkeit, Eile oder Bedeutung einer Entscheidung muss der Bundestag im ganzen, der Haushaltsausschuss oder das geheim tagende Sondergremium seine Zustimmung zu den Entscheidungen des Rettungsfonds EFSF geben.

 

Das Sondergremium des Haushaltsausschusses tritt zusammen, wenn vorsorgliche Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren weiterer Euro-Staaten ergriffen werden müssen. Vorsorgliche Maßnahmen umfassen zum Beispiel Kredite an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten oder den Aufkauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt. Darüber hinaus kann die Bundesregierung die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit einer Angelegenheit geltend machen. Jedoch kann das Sondergremium in diesem Fall der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit unverzüglich mit Mehrheit widersprechen und die Beschlussfassung an den Haushaltsausschuss oder den Deutschen Bundestag übergeben.