„Der Bundestag hat heute eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frauen und Familien gefällt“, ist Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen, überzeugt. „Mit der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland gewähren wir eine wichtige medizinische Hilfe.“

„Es geht um Paare, die aufgrund einer schweren Erbkrankheit das Schicksal eines kurz nach der Geburt gestorbenen oder todgeborenen Kindes erfahren haben. Nur in diesen sehr schweren Einzelfällen wird die Möglichkeit einer PID eingeräumt.“ Fachleute gehen von wenigen hundert Fällen pro Jahr aus, auf die diese Regelungen zutreffen.

„Ich habe großen Respekt vor den betroffenen Frauen, die sich mit ihrem Kinderwunsch auf das Verfahren der PID einlassen“, erklärt Schneider. „Denn die Voraussetzung dafür ist das an sich schon seelisch und körperlich stark belastende Verfahren einer künstlichen Befruchtung.“

Das Ziel der PID ist es, Familien mit einem erhöhten Risiko für eine schwerwiegende genetisch bedingte Gesundheitsstörung zu ermöglichen, ein weiteres Kind zu bekommen, das nicht an dieser bereits bekannten genetischen Erkrankung leidet. „Mit der PID kann man nicht pauschal ,auf Gesundheit‘ untersuchen“, stellt Schneider klar, „sondern nur nach dem Vorhandensein oder Fehlen einer bereits in der Familie aufgetretenen – also bekannten – genetisch bedingten schweren Gesundheitsstörung suchen“. Und weiter: „Mich hat die Frage von Eltern sehr bewegt, die bereits das Schicksal eines kurz nach der Geburt gestorbenen oder todgeborenen Kindes erfahren haben, warum sie bei einer weiteren Schwangerschaft dieses Leid nicht verhindern dürfen. Mit der begrenzten Zulassung der PID ermöglichen wir nun diesen Familien in Not eine Entscheidung für ein weiteres Kind. Und wir verhindern, dass die betroffenen Frauen erst im Zuge der Schwangerschaft in einen möglichen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten.“

Carsten Schneider ist überzeugt: „Sowohl eine klare Begrenzung als auch ein verantwortlicher Umgang mit der PID sind mit dem neuen Gesetz möglich.“ Denn der heute beschlossene Gesetzentwurf formuliert klare Voraussetzungen zur Anwendung der PID: Es gibt keinen Automatismus für eine Zulassung der PID. Jede einzelne Entscheidung wird einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission überantwortet, die an eigens dafür zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik eingerichtet werden sollen.

„Die heute beschlossene begrenzte Zulassung der PID bedeutet keinen ethischen Dammbruch“, betont Schneider. „In keinem anderen europäischen Land – weder in Frankreich, Großbritannien oder den skandinavischen Ländern -, in denen es seit Jahren Erfahrungen mit einer begrenzten Zulassung der PID gibt, hat es eine solche Entwicklung gegeben. Der befürchtete Werteverlust oder eine Zunahme von Diskriminierungen behinderter Menschen ist in diesen Ländern nicht eingetreten“, so Schneider weiter.

Carsten Schneider hat den Gesetzentwurf zur PID unterstützt, den die Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze und Dr. Carola Reimann und andere vorgelegt hatten und den der Bundestag heute mehrheitlich angenommen hat. Dieser beschlossene Gesetzentwurf verbietet die PID, jedoch kann von diesem Verbot in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: Zum einen wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht und zum anderen, wenn eine schwerwiegende Schädigung des Embryos zu befürchten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Der Deutsche Bundestag war aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010 zur Präimplantationsdiagnostik gezwungen, das Embryonenschutzgesetz neu zu regeln. Der Bundesgerichtshof hatte auf die Widersprüchlichkeit verwiesen, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche straffrei zu lassen, andererseits die PID – die auf einem weitaus weniger belastendem Weg dasselbe Ziel verfolgt – bei Strafe zu untersagen.

Mit der PID können bei einer künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten eines künstlich erzeugten Embryos noch vor dessen Implantation erkannt werden. Dadurch können bereits vor der Einleitung einer Schwangerschaft Fehl- und Todgeburten und die Weitergabe besonders schwerer Erkrankungen an das Kind verhindert werden.

Die Bundesregierung wird mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 und der Finanzplanung bis 2015 der Verantwortung, die Deutschland als größte Volkswirtschaft in Europa zukommt, nicht gerecht.

Wir erleben derzeit den stärksten Aufschwung seit zwanzig Jahren, mit steigenden Steuereinnahmen und sinkenden Arbeitslosenzahlen. Die Regierung Merkel/Rösler ist dennoch nicht in der Lage, diese positiven Rahmenbedingungen zu nutzen, um Deutschland auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Statt die Neuverschuldung nun schneller zu senken, werden die konjunkturellen Mehreinnahmen für zusätzliche Ausgaben über die Ministerien verteilt. Der Bundesfinanzminister lässt es zu, dass diese Mittel als Kitt für den Zusammenhalt der ehemaligen Wunschkoalition genutzt werden.

Damit wird die Schuldenregel weiterhin nicht verfassungskonform angewendet. Dies gilt insbesondere für die kommenden zwei Jahre, ab 2014 könnte die Koalition das nur schaffen, wenn sie die Globale Minderausgabe tatsächlich auch erbringt. Die Kennziffern des Haushaltes verstoßen aber auch gegen die alte Schuldenregel im Grundgesetz: Mit einer Nettokreditaufnahme von 27,2 Milliarden Euro liegen die neuen Schulden um 800 Millionen Euro über den Investitionen in Höhe von 26,4 Milliarden Euro. Dass die Neuverschuldung im Aufschwung nicht stärker abgesenkt wird, ist umso schlimmer, als die Steuereinnahmen im nächsten Jahr das Vorkrisenniveau 2008 um mehr als acht Milliarden übersteigen.

Dabei steigt der Anteil der Zinsbelastung an den Ausgaben im Bundeshaushalt von 11,6 Prozent in diesem Jahr auf 15,6 Prozent in 2015.

Obwohl der Bundesfinanzminister die Finanzplanung durch die Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens auf das so genannte top-down-Prinzip als Instrument gestärkt hat, wurde durch die heutige Kenntnisnahme des Koalitionsbeschlusses im Kabinett zur Steuersenkung der neue Finanzplan zur Makulatur. Die Mindereinnahmen durch eine Steuersenkung sind dort nicht dargestellt. Eine eventuell vorgesehene Gegenfinanzierung für dauerhafte Mindereinnahmen durch konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen kommt bei einer verfassungskonformen Anwendung des Grundgesetzes jedenfalls nicht in Frage.

Durch ihren Umgang mit der Schuldenregel im Grundgesetz gibt die Bundesregierung ein schlechtes Beispiel gegenüber den deutschen Bundesländern und den Mitgliedsstaaten der EU hinsichtlich einer unsoliden Finanzpolitik. Wer, wie die Bundeskanzlerin, von anderen Ländern eine regelgebundene Fiskalpolitik fordert, die eigenen nationalen Regeln aber mit Füßen tritt, macht sich unglaubwürdig. Dies gilt auch für den Abbaupfad für die Übergangsphase bis zur Einhaltung der Schuldenbremse. Die Regierungskoalition hat sich durch ihre regelwidrige Anwendung der Schuldenregel ein Verschuldungspolster angelegt, das nun auch auf dem Kontrollkonto – dem Gedächtnis der Schuldenbremse – gebucht wird, wie die Bundesbank und der Bundesrechnungshof dargelegt haben.

Der Bundesfinanzminister verabschiedet sich von der Konsolidierungslinie des Vorjahres und dem so genannten Zukunftspaket. Statt die Zügel anzuziehen, wie man es erwarten konnte, wurden die Ressortkollegen durch zum Teil satte Zuschläge zu dem bisherigen Ausgaberahmen ruhig gestellt. Gegenüber dem alten Finanzplan steigen die Ausgaben 2012 um fünf Milliarden Euro (+ 1,7 Prozent). Alle Ressorts können zum Teil erhebliche Zuwächse verbuchen, lediglich der Etat des BMAS geht um ganze 0,8 Prozent zurück und der BMU-Etat um 6 Prozent, dies allerdings nur bedingt durch eine Verschiebung vorgesehener Ausgaben für Schacht Konrad auf der Zeitschiene.

Der Haushalt 2012 und der Finanzplan bis 2015 fallen deutlich hinter die Planzahlen aus dem vorigen Jahr zurück. Durch die positive konjunkturelle Entwicklung entstehen 2012 gegenüber den Finanzplanzahlen des vorigen Jahres zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 14,6 Milliarden und Minderausgaben beim Arbeitsmarkt in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Diese Verbesserung im Haushalt um 19,3 Milliarden Euro wird jedoch nicht genutzt, um die Neuverschuldung stärker abzusenken, wozu sich die Regierung noch im Eckwertebeschluss vom 16. März verpflichtet hatte.

Im letzten Finanzplan war die Nettokreditaufnahme für 2012 noch mit 40,1 Milliarden Euro veranschlagt, sie könnte konjunkturbedingt – also ohne jedes Zutun des BMF – auf rund 20 Milliarden Euro absinken. Sie liegt aber im Haushaltsentwurf bei 27,2 Milliarden Euro, also rund sieben Milliarden Euro höher. Ein Großteil der konjunkturell bedingten Haushaltsverbesserung wird also verfrühstückt, statt damit zu konsolidieren.

Dabei hatte die FDP erst vor wenigen Tagen beschlossen, Mehrausgaben im Haushalt verhindern zu wollen, um ihre Steuersenkungsforderung finanzieren zu können. Die zusätzlichen Ausgaben werden über fast alle Etats verstreut. Besonders gut bedacht wurden die FDP geführten Ressorts des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg).

Ein wesentlicher Punkt ist die weitgehende Zurücknahme der Einsparungen beim BMVg: Der Ausgabenrahmen steigt gegenüber der letzten Finanzplanung um insgesamt rund fünf Milliarden Euro (wobei die Mehrausgaben für das einheitliche Liegenschaftsmanagement schon herausgerechnet sind) und hinzu kommt noch ein Ansatz von eine Milliarde Euro pro Jahr schon ab 2012 für Personalausgaben des BMVg, die der Optik halber jetzt im Einzelplan 60 ausgewiesen sind. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 erhält BMVg auf diesem Umweg also insgesamt vier Milliarden Euro, die zu den fünf Milliarden Euro hinzuzurechnen sind. In der Summe erhält der Verteidiger also neun Milliarden Euro mehr als im vorigen Jahr eingeplant waren.

Noch dramatischer wird es auf der weiteren Strecke bis 2015. Die Ausgabenansätze liegen insgesamt um 38 Milliarden Euro über denjenigen des letzten Finanzplans. Das ist aber nur der sichtbare Teil des Eisberges, hinzu kommt nämlich eine Absenkung bei den Arbeitsmarktausgaben gegenüber dem letzten Finanzplan um 17 bis 19 Milliarden Euro, die offensichtlich wieder für andere Ausgaben eingesetzt sind. Insgesamt sind in dieser Planung für 2012 bis 2015 Mehrausgaben insbesondere durch Umschichtungen von rund 55 Milliarden Euro gegenüber der letzten Planung enthalten. Konsolidierung sieht wirklich anders aus und dabei stecken auch noch Globale Minderausgaben von rund zehn Milliarden Euro für 2014 und 2015 in der Planung. Dass diese Globale Minderausgaben immer noch nicht aufgelöst wurde, ist ein Armutszeugnis für den Bundesfinanzminister.

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages haben Union und FDP einen Antrag der SPD abgelehnt, der weitgehende Verbesserungen des Systems bei den Mutter-Kind-Kuren umfasst. „Offensichtlich nehmen die Regierungskoalition den dringenden Reformbedarf bei den Krankenkassen überhaupt nicht zur Kenntnis“, kritisiert Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

In einem besorgniserregenden Bericht vom 7. Juni auf Bitten des Haushaltsausschusses des Bundestages wies der Bundesrechnungshof auf grobe Mängel bei der Verwaltungs- und Genehmigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren hin. „Laut Rechnungshof herrschen Willkür und Intransparenz“, sagt Schneider.

Die SPD hatte 2007 einen Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren durchgesetzt. Nach Einführung der neuen Regelung war die Anzahl der Kuren zunächst sprunghaft angestiegen – von 2006 auf 2008 um 32 Prozent. Schneider: „Diese Zahl zeigt, dass ein großer Bedarf vorhanden ist.“ Doch seit dem Jahr 2008 kürzen die Kassen ihre Ausgaben drastisch: Die bewilligten Kuren gingen von 2008 auf 2009 um 4,6 Prozent und von 2009 auf 2010 um weitere 10 Prozent zurück. Laut Rechnungshof wird inzwischen jeder vierte Antrag abgelehnt.

Dabei gelten je nach Krankenkasse vollkommen unterschiedliche Entscheidungskriterien. Mehr noch: Die Kassen beurteilen die Fälle anonym nach Aktenlage, anstatt mit den Antragstellern persönlich in Kontakt zu treten. „Krankenkassen beachteten ihre Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, nicht hinreichend“, mahnt der Rechnungshof.

Im Falle der Ablehnung müssen Eltern ihre Anträge in intransparenten und aufwendigen Widerspruchsverfahren durchsetzen. Einige Krankenkassen versehen ihre Bescheide nicht mit Rechtsbehelfsbelehrungen. Teilweise wurden Versicherte dazu gedrängt, ihren bereits eingelegten Widerspruch wieder zurückzunehmen. Schneider: „Die Kassen stellen ihre ökonomischen Interessen über das Wohl der Familien und entscheiden nach Kassenlage. Vor allem die Familien, die die Kuren am nötigsten haben, scheuen häufig vor dem Widerspruchsverfahren zurück.“

In ihrem Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, die Mutter-/Vater-Kind-Kuren umfassend zu stärken. Unter anderem sollen die Entscheidungskriterien vereinheitlicht, die Bewilligungspraxis verbessert und die Qualität der medizinischen Beurteilung der Anträge gewährleistet werden.

Mit den Steuergeschenken lenkt die Bundesregierung von der Diskussion um die EU-Maßnahmen ab. Das ist der Vorwurf von Carsten Schneider, Haushaltspolitiker der SPD.

Steffi Dobmeier: Immer mehr Hilfsgelder gehen nach Griechenland, und die schwarz-gelbe Regierung will die Steuern senken. Wie geht das denn zusammen, Herr Schneider?

Carsten Schneider: Eigentlich gar nicht. Die ganze Diskussion ist eine Bluttransfusion für die FDP, damit die Partei zeigen kann, dass sie noch lebt. Mir scheint es, als wolle die Regierung ablenken von der Diskussion um die Euro-Maßnahmen. Mit der Realität hat das aber nichts zu tun.

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Zur aktuellen Debatte um mögliche Steuersenkungen habe ich der TAZ ein Interview gegeben.

„Eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage ist für die SPD nicht akzeptabel. Um Menschen in Arbeit zu vermitteln, sind ausreichende finanzielle Mittel notwendig. Aber Bundesarbeitsministerin von der Leyen streicht die Gelder weiter zusammen, nachdem bereits in diesem Jahr 1,3 Milliarden Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Für das Erfurter JobCenter bedeutet dies eine Mittelkürzung bei den Eingliederungsleistungen um 38,9 Prozent, was rund 13,8 Millionen Euro entspricht“, nennt Schneider erneut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Thüringenweit liegen die Kürzungen in diesem Bereich bei 31,3 Prozent beziehungsweise 67,5 Millionen Euro.

„Für dringend erforderliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung fehlen jetzt die Mittel. Wichtige Unterstützungsangebote stehen damit vor dem Aus oder mussten bereits eingestellt werden. Am Ende wird Kreis der Arbeitslosen kleiner, um die sich intensiv gekümmert werden kann“, sagt Schneider.

Die SPD-Bundestagsfraktion veranstaltet morgen eine Konferenz unter dem Titel „Den Kahlschlag stoppen“, um über die Probleme zu diskutieren und Lösungen zu präsentieren. Teilnehmen werden unter anderem Vertreter von Weiterbildungsträgern, Arbeitsagenturen und den Gewerkschaften.

„Eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage ist für die SPD nicht akzeptabel. Um Menschen in Arbeit zu vermitteln, sind ausreichende finanzielle Mittel notwendig. Aber Bundesarbeitsministerin von der Leyen streicht die Gelder weiter zusammen, nachdem bereits in diesem Jahr 1,3 Milliarden Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Für das Weimarer JobCenter bedeutet dies eine Mittelkürzung bei den Eingliederungsleistungen um 33 Prozent, was rund 5,2 Millionen Euro entspricht“, nennt Schneider erneut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Thüringenweit liegen die Kürzungen in diesem Bereich bei 31,3 Prozent beziehungsweise 67,5 Millionen Euro.

„Für dringend erforderliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung fehlen jetzt die Mittel. Wichtige Unterstützungsangebote stehen damit vor dem Aus oder mussten bereits eingestellt werden. Am Ende wird Kreis der Arbeitslosen kleiner, um die sich intensiv gekümmert werden kann“, sagt Schneider.

Die SPD-Bundestagsfraktion veranstaltet morgen eine Konferenz unter dem Titel „Den Kahlschlag stoppen“, um über die Probleme zu diskutieren und Lösungen zu präsentieren. Teilnehmen werden unter anderem Vertreter von Weiterbildungsträgern, Arbeitsagenturen und den Gewerkschaften.

Es besteht dringender Fachkräftebedarf auf der Regierungsbank. Einerseits spricht Bundesarbeitsministerin von der Leyen von Qualifizierung und Weiterbildung, andererseits nimmt sie durch ihre drastischen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vielen Langzeitarbeitslosen die Chance auf eine neue Beschäftigung. Wie eine bessere Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen mit einem Kahlschlag bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten geschehen soll, bleibt ihr Geheimnis.

Pflichtleistungen stehen künftig im Ermessen der Arbeitsagenturen vor Ort. Dies gilt zum Beispiel für den Gründungszuschuss, auf den kein Rechtsanspruch mehr besteht und für den außerdem strengere Förderbedingungen gelten sollen. Vielen Menschen wird dadurch der Weg in die Selbständigkeit verbaut. Leistungen zur Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung müssen künftig kofinanziert werden, was den klammen Kommunen in Thüringen schwer fallen dürfte.

Wir brauchen mehr Qualifizierung und nicht weniger. Deshalb will die SPD die öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen und noch zielgenauer vermitteln. Für Frauen, Ältere, Junge und Menschen mit Behinderungen sollen eigene Programme aufgelegt werden. Außerdem wollen wir eine Arbeitsversicherung, in der auch Solo-Selbstständige einbezogen sind.

Der Instrumenten-Reform verbessert die Situation nicht, sondern stellt das aktive Fördern in der Arbeitsmarktpolitik in Frage. Frau von der Leyen begründet ihr Vorhaben beiläufig mit dem Spardiktat von Finanzminister Schäuble. In Wirklichkeit sind die finanziellen Einsparungen, die allein durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im kommenden Jahr rund vier Milliarden Euro betragen sollen, das Hauptziel der Reform. Wie sich dadurch das Ziel – eine Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt – erreichen lässt, kann die Ministerin nicht erklären.

Sollte die Reform in ihrer jetzigen Form im Jahr 2012 in Kraft treten, wird sich die Situation für die Arbeitslosen in Thüringen und im gesamten Osten erheblich verschlechtern. Deshalb fordern wir die Thüringer Landesregierung auf, sich mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat in der kommenden Woche geschlossen gegen die geplanten Kürzungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten auszusprechen.

Für die Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagentur“ läuft die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im kommenden Monat aus. CDU/CSU und FDP wollen die Bundesmittel für die zweite Förderperiode 2011 bis 2013 um über 13 Millionen Euro pro Jahr bzw. um 28 Prozent kürzen.

„Die Kürzungen führen zu erheblichen Problemen und gefährden auch die Weiterführung der beiden erfolgreichen Projekte in Weimar, die vom Förderkreis Jugend, Umwelt, Landwirtschaft e.V. getragen werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, mehr ESF-Mittel als bisher geplant für die Programme bis zum Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen.“

In beiden Programmen werden derzeit rund 40.000 Jugendliche bundesweit betreut und in schwierigen Situationen nicht allein gelassen. „Würde bei den Hilfen gespart, wären diese Jugendlichen wieder auf sich allein gestellt. Sie sind unsere Zukunft und müssen weiterhin unterstützt werden“, so Schneider.

Der Stadt Weimar kann die beiden Projekte nicht allein finanzieren. Durch die klammen Kassen sind im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich keine Mittel mehr frei. Zwar erklärte der Stadtrat, nach freien Mittel zu suchen. Jedoch ist nicht absehbar, woher das erforderliche Geld kommen könnte.

„Damit die erfolgreichen Programme weiterlaufen, muss die Bundesregierung deshalb einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion folgen und die geplante Kürzung bei der Förderung aus ESF-Mitteln zurücknehmen. Mindestens 112 Millionen Euro muss sie für die neue Programmphase bis zum Jahr 2013 aus dem Europäischen Sozialfonds bereit stellen“, fordert Schneider.