Das Streitgespräch zwischen Carsten Schneider und Wolfgang Thierse für NEUE GESELLSCHAFT/FRANKFURTER HEFTE im April 2011 moderierten Dagmar Mensink, Leiterin des Referats für Kirchen und Religionsgemeinschaften beim Parteivorstand der SPD, und Thomas Meyer.

Thomas Meyer: Es gibt die Initiative, in der SPD einen Arbeitskreis sozialdemokratisch-gesinnter Laizisten zu gründen, um das Verhältnis Staat-Religionsgemeinschaften neu zu diskutieren. Was erstrebt dieser Arbeitskreis?

Carsten Schneider: Ich finde es gut, dass es eine Initiative von Leuten gibt, die sich die grundsätzliche Frage stellen, ob das derzeitige Verhältnis von Staat und Kirche – etwa was die finanziellen Beziehungen oder den Religionsunterricht betrifft – wirklich noch in die heutige Zeit passt.

Auch deshalb, weil unsere Gesellschaft sich zusehends pluralisiert. Anfang der 50er Jahre gehörten 90 % der Bevölkerung in Westdeutschland christlichen Religionsgemeinschaften an. In meinem Wahlkreis Erfurt/Weimar leben zum Beispiel heute nur noch 20 % Protestanten und 5 % Katholiken; die allermeisten sind konfessionsfrei. Sicher gibt es in dieser Initiative auch radikale Laizisten, die für eine vollständige Trennung von Staat und Religion stehen. Das ist nicht meine Position. Mir geht es um einen weltanschaulich neutralen Staat, der keine Religionsgemeinschaft bevorzugt oder benachteiligt. Wie genau diese Neutralität ausgestaltet ist, muss immer wieder aufs Neue Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung sein. Dabei müssen auch alte Traditionen auf den Prüfstand.

Meyer: Gehen Sie davon aus, dass die Debatte zu diesen Themen in der SPD heute unterentwickelt ist?

Schneider: Ja, und sie wird auch in der gesamten Gesellschaft kaum geführt. Deshalb finde ich es gut, diese Fragen aus heutiger Sicht grundsätzlich neu zu diskutieren.

Dagmar Mensink: Es ist aber ein Unterschied, ob man die Neubalancierung dieses historisch gewachsenen Staatskirchenrechts als Frage stellt oder wie der Arbeitskreis einen Forderungskatalog nach einem strikten Laizismus vorlegt.

Wolfgang Thierse: Deutlich gesprochen: Was diese Gruppe der Laizisten fordert, ist eine fundamentale Veränderung, erstens des Grundgesetzes; zweitens des Verhältnisses von Staat und Kirche mit dem Ziel, Religion und Kirche aus dem öffentlichen Raum zurück zu drängen, was de facto eine Forderung nach einer staatlich privilegierten säkularistischen Weltanschauung ist. All das habe ich in der DDR erlebt: kein Gottesbezug in der Verfassung, keine Kreuze in den Schulen, keine Eidesformel „So wahr mir Gott helfe“, kein Religionsunterricht als Pflichtfach, keine Kirchensteuer, keine Militärseelsorge, so der Forderungskatalog der Laizisten. Das alles ist im Grunde die Forderung nach einem Staat, der eine säkularistische Weltanschauung anstelle von Religion privilegiert. Es geht ihnen um weit mehr als ein faires Verhältnis zwischen unterschiedlichen Weltanschauungsgemeinschaften.

Meyer: Herr Schneider, fühlen Sie sich in dieser Interpretation mit Ihrer Initiative richtig verstanden?

Schneider: Zunächst: Es handelt sich nicht um „meine“ Initiative, sondern ich sympathisiere mit ihr. Nehmen wir nur mal die muslimischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland: Für sie zieht der Staat keine Kirchensteuern ein. Muslimischen Religionsunterricht gibt es bisher nur an wenigen Schulen. Und sie verfügen über keine Wohlfahrtsverbände, deren soziale Dienstleistungen der Staat finanziert. Auf diese Herausforderungen gibt es keine einfachen Antworten, aber die SPD muss Klarheit gewinnen, für welches Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften sie künftig steht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Sarrazin-Debatte und der wachsenden Angst vor dem Islam. Dabei geht es mir übrigens nicht darum, die kirchliche Arbeit zu diskreditieren. Im Gegenteil haben die Kirchen eine sehr wichtige, stark bindende Funktion.

Meyer: Eine gewisse Verwirrung scheint durch die Begriffswahl zu entstehen. Der Begriff des Laizismus wird in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich nicht verwendet. Da ist vielmehr von der aktiven religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates die Rede. Der Staat soll mit allen religiösen und weltanschaulichen Verbänden in eine Interaktion treten, dabei aber alle gleich behandeln. Laizismus meint hingegen eine strikte Trennung von Religion und Staat wie in Portugal und Frankreich.

Thierse: Es gibt einen klaren Unterschied zwischen dem Begriff der säkularen Rechtsordnung und einem Staat säkularistischer Weltanschauung. Der Staat des Grundgesetzes ist weltanschauungsneutral auf der Basis einer säkularen Rechtsordnung, die die gleiche Freiheit für die weltanschaulichen Überzeugungen aller Bürger ermöglicht. Auf dieser Basis ist ein kooperatives Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften entstanden. Das muss weiterentwickelt werden, insofern neue Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zahlenmäßig zunehmen. Die bisher dominierende Stellung der beiden christlichen Kirchen wird relativiert. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist eine von den Kirchen bezahlte Dienstleistung des Staates in der Überzeugung, dass mit den Kirchensteuern auch Leistungen für die Gesellschaft erbracht werden. Der Staat unterstützt ja nicht nur die Kirchen in ihren sozialen Leistungen, sondern ein breites Spektrum sozialer Organisationen unterschiedlicher Weltanschauungsgemeinschaften. Da verhält sich der Staat neutral und vernünftig, weil er subsidiär handelt. Er bedient sich vernünftigerweise der freiwilligen Organisationen in der Gesellschaft unter der Voraussetzung, dass diese selber finanziell und durch menschliches Engagement wichtige Dienstleistungen erbringen. Damit ist der Sozialstaat der Bundesrepublik sehr gut gefahren.

Meyer: Herr Schneider, ich habe Sie so verstanden, dass im Hinblick auf all das die Soll-Vorstellung ganz in Ordnung ist, aber der Ist-Zustand sehr defizitär.

Schneider: Man muss das in Zukunft alles mehr öffnen und vor allem garantieren, dass solche sozialen Leistungen ausgeschrieben und dann dezentral vergeben werden. Und wenn wir Steuergelder für soziale Dienstleistungen ausgeben – Beispiel Kindergarten -, dann erwarte ich nicht nur, dass da eine gute Betreuung stattfindet, sondern dass die Einrichtung auch Mitgliedern aller Konfessionen wie Konfessionsfreien offen steht. In der Realität ist es aber nicht so.

Thierse: Es gibt doch keine Regelung, dass evangelische oder katholische Kindergärten nicht-evangelische oder nicht-katholische Kinder nicht aufnehmen dürfen – im Gegenteil. Sie sind inzwischen ökumenisch und pluralistisch.

Schneider: Meine Erfahrung ist da eine andere. Ein weiterer Punkt ist das Arbeitsrecht. Hier muss der Staat mehr Einfluss haben auf die Rolle der Kirche als Arbeitgeberin, etwa im Fall von Diakonie und Caritas. Beide haben immerhin fast eine Million Beschäftigte – mehr als die Automobilindustrie. Für Pfleger und Krankenschwestern in diesen Einrichtungen muss das ganz normale Arbeitsrecht gelten. Privilegierungen sind nicht gerechtfertigt.

Thierse: Man muss darüber diskutieren, in welchem Ausmaß es Einschränkungen des üblichen Arbeitsrechts in Tendenz-Betrieben geben kann. Das betrifft übrigens auch andere Tendenzunternehmen, etwa Parteien. Da teile ich die Position der Gewerkschaften, dass hier gleiches Arbeitsrecht hergestellt werden muss.

Mensink: Die Frage ist, ob das Selbstverständnis eines kirchlichen Arbeitsverhältnisses nicht aus theologischen Gründen anders gefasst werden darf als ein profanes Arbeitsverhältnis. Darf das nicht auch in dem Arbeitsrecht der Bundesrepublik Platz haben? Es bleibt dann immer noch die Frage zu klären, ob und wie Abweichungen z. B. im Mitbestimmungsrecht gerechtfertigt werden können, doch meine ich, dass es gute Gründe gibt, das Selbstverständnis der Kirchen auch in ihren Arbeitsorganisationen sehr ernst zu nehmen.

Schneider: Dem widerspreche ich. Wenn staatlich finanziert eine Dienstleistung erbracht wird, sei es in einem evangelischen oder katholischen Kindergarten oder Krankenhaus, dann hat das nichts mit dem Glaubensbekenntnis zu tun. Das sind öffentliche Dienstleistungen und wir haben ja ein Antidiskriminierungsgesetz. Da darf im Bewerbungsverfahren nicht, wie ich das in meinem Wahlkreis erlebt habe, die religiöse Zugehörigkeit ausschlaggebend sein. Sonderreglungen für Tendenzbetriebe kommen in Frage für die innere Verwaltung, wo es um die Kirche selbst geht. Aber bei den ausgelagerten Dienstleistungen, die wir im öffentlichen Interesse finanzieren, gilt des Prinzip der Gleichbehandlung

Meyer: Zurück zur Anfangsfrage. Herr Schneider, Ihr Ausgangspunkt war, dass sich die religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung grundlegend verändert hat. Daher die Frage an Sie beide: Gibt es eine Zustimmung für die These, dass ein Bedarf besteht, das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften neu zu regeln, da sich die religiöse Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung erheblich verändert hat, andere Religionen und Nicht-Religiöse in großem Umfang hinzugekommen sind? Braucht die SPD dafür ein neues Forum?

Thierse: Unsere säkulare Rechtsordnung mit ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist die geeignete Grundlage, mit diesen Veränderungen zu Rande zu kommen. Sie schließt positive und negative Religionsfreiheit ein, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht, die Religion bzw. weltanschauliche Überzeugung zu wechseln und sie schließt ausdrücklich auch ein, sich auch öffentlich sichtbar zu bekennen. Die Laizisten wollen Religion zurückdrängen in den privaten Raum. Das ist doch keine Antwort auf die veränderte weltanschauliche Zusammensetzung der Bevölkerung. Das ist eher die Wiederkehr des alten kämpferischen Atheismus, der uns seit 150 Jahren vertraut ist. Wir haben heute allerdings zu lernen, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für alle Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen gilt und dass diese sich einfügen müssen in die säkulare Rechtsordnung.

Schneider: Diese Veränderungsprozesse werden weiter voranschreiten und enorme Schwierigkeiten mit sich bringen. Die SPD muss darüber diskutieren, welche Position sie dabei einnehmen will. Ich bin sicher, dass es eine heftige öffentliche Auseinandersetzung gäbe, wenn in meinem Wahlkreis Erfurt in der Innenstadt eine Moschee gebaut werden sollte. Wenn man das ernsthaft will – und ich bin da wirklich für weltanschauliche Neutralität des Staates -,dann muss die SPD auch darauf vorbereitet sein.

Thierse: Widerspruch. Die SPD ist darauf vorbereitet. Die Diskussion findet in all den Orten statt, in denen eine Moschee gebaut werden soll und da hat die SPD eine sehr vernünftige Einstellung vorgetragen – nämlich klaren Einsatz für Religionsfreiheit. In meinem Wahlkreis z. B. waren die Sozialdemokraten für den Bau einer Moschee in Pankow. Wir sind eine Partei, die aus unterschiedlichen weltanschaulichen Motivationen Übereinstimmung in ihren politischen Grundwerten gewinnt. Der Islam mit seinem Anspruch auf öffentliche Wahrnehmung ist jetzt eine Herausforderung für bequeme Gewohnheiten.

Meyer: Es gibt Einige in der SPD, die meinen, die neue Situation erzeuge einen neuen Diskussionsbedarf, und sie wollen dafür ein Forum einrichten. Sollte man ihnen das verwehren? Im Godesberger Programm steht die berühmte Formel des weltanschaulichen Pluralismus, dass die Grundwerte aus humanistischen, klassisch-philosophischen oder christlichen Motiven vertreten werden. Dort steht auch ein Bekenntnis zur öffentlichen Rolle der Kirchen. Von den genannten Motivationsgruppen sind nur die Christen in der Partei besonders organisiert. Kann das nicht auch für die anderen Motivationsgruppen im Rahmen des Programms gelten?

Thierse: Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, dass in unserer Partei über Grundfragen weltanschaulicher Natur und aus unterschiedlicher Motivation diskutiert wird. Aber diese Laizistengruppe ist mit Forderungen aufgetreten, die auf eine Veränderung der Verfassung, des Verhältnisses Staat-Kirche und der Programmatik der SPD zielen. Sie wollen einen Staat säkularistischer Weltanschauung und die Kirche aus dem öffentlichen Raum zurückdrängen. Aber Arbeitsgemeinschaften und -kreise sind in unserer Partei dann willkommen, wenn sie im Sinne der Ziele der gesamten Partei tätig werden und nicht solche, die bestimmte Positionen gegen das Parteiprogramm durchsetzen wollen.

73 % der SPD-Mitglieder gehören heute einer Religionsgemeinschaft an, mehr als im Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist auch gut erklärlich, weil der christliche Glaube eine starke Motivationsquelle ist für soziales und politisches Engagement. Wenn diese Motivation abgeschnitten wird, dann schwächt das die Partei erheblich.

Schneider: Das sehe ich anders. Es wäre nicht gut, die Diskussion abzuwürgen. Ich fände es sinnvoll, dieses Jahr zu nutzen, um das Thema grundsätzlich zu diskutieren, bevor man überlegt, einen neuen Arbeitskreis in der SPD dafür einzurichten. Die ablehnende Reaktion des Parteivorstandes war eher kontraproduktiv, weil sich die Mitglieder dieser Laizisten-Initiative jetzt als Märtyrer fühlen können, deren Diskussionsangebot unterdrückt werden soll. Es muss in der SPD die Möglichkeit geben, auch solche Positionen zu vertreten, die aus der Tradition von Aufklärung und des Humanismus kommen. Genauso, wie es die anderen Positionen gibt. Ich verstehe die Argumente ja, die hier vorgetragen werden. Deswegen muss das Ganze ein offener Prozess sein. Es ist wichtig, dass es auch in der SPD immer Leute gibt, die die bestehende Balance zwischen Staat und Religion hinterfragen. Mich stört es beispielsweise, wenn der katholische oder der evangelische Bischof ein öffentliches Gebäude einsegnen. Eigentlich ist das doch eine Sache des Staates, mit der die Kirche wenig zu tun.

Meyer: Wolfgang Thierse sagt, diese Laizisten-Initiative passt nicht in die SPD, weil viele ihrer Forderungen dem Parteiprogramm widersprechen. Wenn sie sich aber als eine Motivationsgruppe versteht, die sich auf humanistisch-aufklärerischer Grundlage an der Debatte über sozialdemokratische Politik in diesem Handlungsbereich beteiligt, dann wäre das ja etwas anderes, oder?

Mensink: Dann wäre es auch eine Analogie zum Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD. Bis jetzt aber liegt nur ein Forderungskatalog vor, der eine strikte Trennung nicht nur zwischen Staat und Religionsgemeinschaft, sondern auch zwischen Öffentlichkeit und Religion fordert. Das entspricht nicht dem SPD-Programm und ist aus meiner Sicht auch keine adäquate Antwort auf die neuen Herausforderungen. Die Frage heute ist, wie wir die verschiedenen Religionsgemeinschaften gleichermaßen an den Möglichkeiten beteiligen können, die das Grundgesetz vorsieht, und nicht, wie wir die Religion in öffentlichen Räumen möglichst beschränken.

Meyer: Ist es sinnvoll, unabhängig von den konkreten Forderungen dieser Laizisten-Gruppe, den Gedanken eines Forums für säkulare Humanisten in der SPD weiter zu verfolgen?

Schneider: Man muss diesen Sozialdemokraten auf alle Fälle das Gefühl geben, dass sie in der SPD willkommen sind, dass sie das Wort ergreifen können und ernst genommen werden mit ihren Anliegen. Das finde ich schon aus der aufklärerischen Tradition der SPD heraus zwingend notwendig. Die neuen Fragen, die sie stellen, dürfen nicht einfach weggewischt werden.

Thierse: Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen dieser Gruppe und dem Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD. Dieser Arbeitskreis ist ein Diskussionskreis, der über ethische Begründungen für sozialdemokratische Politik debattiert. Zum Beispiel, welche Neubegründungen wir für Solidarität brauchen in einer pluralen Konkurrenzgesellschaft, wo Solidarität nicht mehr selbstverständlich ist. Die Gruppe der Laizisten hingegen will die SPD und das Grundgesetz verändern und das Verhältnis von Staat und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande. Sie wollen die SPD ins 19. Jahrhundert zurückführen Es macht keinen positiven Sinn für die SPD, hinter Godesberg zurückzufallen.

Würden sich die Laizisten mit ihren Forderungen in der Partei durchsetzen, dann wäre die SPD keine Volkspartei mehr!

Schneider: Als Volkspartei müssen wir doch bestimmte Punkte, die die Bevölkerung bewegen, aufgreifen und, wo es sinnvoll ist, Veränderungen anstreben. Etwa beim Religionsunterricht, der immer noch ein versetzungsrelevantes Pflichtfach ist. Auch grundgesetzlich geschützte Traditionen dürfen hinterfragt werden! Aus meiner Sicht brauchen wir eher einen gemeinsamen Unterricht aller Schüler in den weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur – wie in Brandenburg oder Berlin. Optional können die Schüler dann Religionsunterricht wählen.

Wichtig ist auch die Frage der staatlichen Finanzierung: Viele Leute wissen gar nicht, dass wir den Kirchen jährlich zur Selbstwirtschaftung staatliche Mittel in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro zur Verfügung stellen, quasi ohne Verwendungsnachweise zu verlangen. Das sind immer noch Entschädigungen für ehemaligen Kirchenbesitz, der vor mehr als 200 Jahren in Staatsvermögen überging. So etwas muss doch auch mal ein Ende haben können.

Thierse: Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach, aber freiwillig, das gehört zur Religionsfreiheit. Den Religionsunterricht zu ersetzen durch einen staatlich verfügten Weltanschauungsunterricht halte ich für eine Parteinahme des Staates für säkularistische Weltanschauung. Das kennen wir aus der DDR. Der Staat hat sich an dieser Stelle zurückzuhalten. Bei der staatlichen Finanzierung der Kirchen muss man wissen, dass sie der Ersatz für die früher aus Landbesitz erzielten Beträge sind, die durch die Säkularisierungsenteignungen verloren gegangen sind. Aber über dieses sehr spezielle Thema und über weitere konkrete Fragen wäre gesondert zu reden.

 

Carsten Schneider ist haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er unterstützt die Idee, einen Arbeitskreis „LaizistInnen in der SPD“ zu gründen.

Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, ist u. a. einer der Sprecher des Arbeitskreises „Christinnen und Christen in der SPD“.

Auf ausdrückliche Zustimmung stößt die heutige gemeinsame Erklärung von Land und Stadt zum Umbau des Erfurter Steigerwaldstadions bis 2013 beim SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider. Der Erfurter Abgeordnete bedankt sich bei Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig für das beherzte Handeln.

„Angesichts der strenger werdenden Auflagen des DFB und bei gleichzeitig knapper werdenden öffentlichen Mitteln in den nächsten Jahren ist es mittlerweile höchste Zeit, dieses Infrastrukturprojekt in Erfurt auf den Weg zu bringen“, sagt Schneider.

„Die Thüringer CDU hat 2009 die Chance vertan, den fälligen Stadionumbau aus Mitteln des Konjunkturpaketes zu finanzieren. Deshalb ist es richtig und konsequent, dass die SPD jetzt für Planungssicherheit sorgt“, so der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Ein weiteres Abducken auf politischer Ebene wäre eine Zumutung sowohl für den Verein als auch für die vielen Fans, deren jahrelanges ehrenamtliches Engagement oft Ausdruck der Verbundenheit und Identifikation mit ihrer Stadt war und ist. Mit der jetzigen Förderzusage des Wirtschaftsministeriums beherzigt die Thüringer SPD eine ganz moderne politische Tugend: Mut zur Entscheidung“, so Schneider abschließend.

Heute habe ich in Berlin eine Studie vorgestellt, die erstmals die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns sowohl auf die Sozialversicherungen als auch auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen beziffert. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde nicht nur die Einkommenssituation von 5 Millionen Menschen in Deutschland verbessern, sondern zugleich den Staatshaushalt um 7 Milliarden Euro entlasten. Die Prognos AG hat diese Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführt.

Vor allem die Menschen in Ostdeutschland würden von einem Mindestlohn profitieren, da hier die Löhne im Bundesvergleich am niedrigsten sind. In Thüringen erhalten 34 Prozent der Beschäftigten einen Stundenlohn unter 8,50 Euro, das sind rund 266.700 Personen. Besonders auffällig ist, dass Frauen die unteren Lohngruppen dominieren: 43 Prozent der Thüringerinnen haben Stundenlöhne unter 8,50 Euro. In der Gruppe der Arbeiter liegen in Thüringen 42 Prozent unter diesem Stundenlohn. All diese Beschäftigten könnten von einer gesetzlichen Lohnuntergrenze profitieren.

Wie die Studie belegt, wäre ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn nicht nur eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, um die Beschäftigten in Deutschland gerechter zu entlohnen, sondern auch eine geeignete haushaltspolitische Maßnahme, um den Staatshaushalt sozial ausgewogen zu konsolidieren. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erhöht die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte um etwa 14,5 Milliarden Euro. Daraus resultieren zusätzliche Zahlungen von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen in Höhe von jeweils 2,7 Milliarden Euro. Darüber hinaus sinken die Ausgaben für staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag um 1,7 Milliarden Euro.

Die Politik der Bundesregierung hingegen gefährdet den sozialen Frieden und die Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendige Haushaltskonsolidierung. Das Sparpaket, dass die Regierung Merkel/Westerwelle zur Konsolidierung des Bundeshaushalts vorgelegt hat, ist sozial unausgewogen. Konkrete finanzielle Belastungen für die Verursacher der Finanzkrise oder die Bezieher hoher Einkommen und Vermögen gibt es bisher nicht – die Kanzlerin hat es bei reinen Ankündigungen belassen. Konkret sind allein die Belastungen für die arbeitenden Menschen und vor allem für die Arbeitsuchenden.

Die Studie „Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns“ ist im Internet auf der Homepage der Prognos AG hier abrufbar.

„Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde nicht nur die Einkommenssituation von 5 Millionen Menschen in Deutschland verbessern, sondern den Staat auch um 7 Milliarden Euro entlasten“, sagt Carsten Schneider, Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneter.

„Weil die Löhne in Ostdeutschland im Bundesvergleich weiterhin am niedrigsten sind, würden vor allem die Menschen dort von einem Mindestlohn profitieren. Besonders für die Beschäftigten in Thüringen, das die rote Laterne als Niedriglohnland immer noch nicht abgeben hat, hätte eine gesetzliche Lohnuntergrenze positive Wirkungen.“

Im Freistaat arbeiten rund 270.000 Menschen bzw. 34 Prozent aller Beschäftigten für weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Deutschlandweit sind es insgesamt 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders auffällig ist, dass Frauen die unteren Lohngruppen dominieren. 43 Prozent der Thüringerinnen haben Stundenlöhne unter 8,50 Euro; bei ihren männlichen Kollegen sind es „nur“ 21 Prozent. Sogar 42 Prozent der Arbeiter im Freistaat und 21 Prozent der Alleinerziehenden erhalten weniger als 8,50 Euro.

„Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wäre nicht nur eine wichtige sozialpolitische, sondern auch eine geeignete haushaltspolitische Maßnahme, um die Beschäftigten in Deutschland gerechter zu entlohnen und den Staatshaushalt sozial ausgewogen zu konsolidieren“, sagt Schneider.

„Dagegen gefährdet die Politik der Bundesregierung den sozialen Frieden und die Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendige Haushaltskonsolidierung. Die Regierung Merkel/Westerwelle hat zur Konsolidierung des Bundeshaushalts ein sozial unausgewogenes Sparpaket vorgelegt. Die geplanten Belastungen für die Verursacher der Finanzkrise sowie hoher Einkommen und Vermögen sind bisher reine Ankündigungen geblieben. Konkret sind dagegen die Belastungen für die arbeitenden Menschen und vor allem für die Arbeitsuchenden“, so Schneider weiter.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hat heute in Berlin eine Studie vorgestellt, die erstmals die Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen sowie der Sozialversicherungen beziffert. Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat das Beratungs-und Forschungsunternehmen Prognos AG diese Untersuchung durchgeführt.

„Eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erhöht die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte um etwa 14,5 Milliarden Euro. Daraus resultieren zusätzliche Zahlungen von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen in Höhe von jeweils 2,7 Milliarden Euro. Darüber hinaus sinken die Ausgaben für staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag um 1,7 Milliarden Euro“, rechnet Schneider vor.

„Zusätzlich zu den positiven Effekten auf den Staatshaushalt und die sozialen Sicherungssysteme stärkt ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Binnennachfrage. Jeder, der mehr verdient, kann auch mehr konsumieren“, ergänzt Schneider. Auch steigt dadurch das Aufkommen aus indirekten Steuern und führt zu Mehreinnahmen für den Staat in Höhe von knapp 700 Millionen Euro.

„Die heute vorgelegte Studie bestätigt den Politikansatz der SPD-Bundestagsfraktion, dass die Haushaltskonsolidierung auch sozial gerecht möglich ist“, bewertet Schneider abschließend die Ergebnisse der Studie.

Am 1. Mai wird Carsten Schneider um 10 Uhr auf der DGB-Kundgebung in Weimar unter anderem zum Mindestlohn sprechen.

Alexander Del Regno: Die Grünen stellen in Baden-Württemberg den Chef einer grün-roten Regierung und stehen auch in den neuesten Umfragen vor der SPD. Wie gehen Sie damit um?

Carsten Schneider: Wir sehen diese Entwicklung natürlich nicht ohne Sorge. Zwar sind die Grünen auf Bundesebene und in den meisten Ländern unsere bevorzugten Koalitionspartner, aber sie sind auch unsere Konkurrenten. Wir müssen also einfach besser werden.

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„Mit ihren Drohungen, künftig möglicherweise auf ICE-Halte in den Ballungszentren Ostdeutschlands zu verzichten, irritiert und verunsichert die Bahn ihre Kunden, um die sie sich nach eigener Aussage doch so ernsthaft kümmern will“, sagt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.

„Gerade scheint sich die Bahn zu bewegen und hat auf Druck der Stadt Weimar zugesichert, eine Wiederaufstockung der Fernverkehrshalte in der Kulturstadt wohlwollend zu prüfen. Wenn die Unternehmensführung nun droht, ICE-Halte sogar in Erfurt oder Leipzig aufgrund der Fernbusliberalisierung zu streichen, dann muss sie sich die Frage gefallen lassen, wie ernst sie die Zusicherung an Weimar tatsächlich meint.“

„Die Gedankenspiele des Bahnvorstandes sind nichts weiter als ein Druckmittel, um eine Freigabe des Fernbusmarktes zu verhindern. Wir reden über ein Privileg, dass die Deutsche Reichsbahn vor dem Zweiten Weltkrieg erhalten hat. Es ist längst überholt und steht daher richtigerweise zur Disposition“, erklärt Schneider.

„Dass allerdings die Bundesregierung ihrerseits die Liberalisierung der Fernbuslinien als einzig neue strukturelle Maßnahme für den so genannten Pakt für den Euro verkauft, um Deutschland ein Stück wettbewerbsfähiger zu machen, ist auch ein Armutszeugnis.“

„Immer noch ist die Bahn ein bundeseigenes Unternehmen. Deshalb werde ich die aktuellen Überlegungen des Vorstandes zum Thema im Parlament machen“, kündigt Schneider an, der Vorsitzender des Gremiums zur Kontrolle der Bundesregierung bei den Beteiligungen des Bundes ist.

Gastbeitrag von Hannah Brodersen, Juso-Hochschulgrupe Erfurt

Carsten Schneider hält seit Jahren engen Kontakt zur Juso-Hochschulgruppe Erfurt. Schon häufig durften wir ihn als Gast auf unseren Veranstaltungen begrüßen. Am Dienstag, den 19. April hatten nun auch unsere Neumitglieder die Gelegenheit, persönlich mit Carsten ins Gespräch zu kommen – in lockerer Runde im Café Nerly in Erfurt.

„Im Haushaltsausschuss bin ich eigentlich nur durch Zufall gelandet“, so Carsten in der Diskussion. In den Bundestag kam er wohl auch eher zufällig: Jung und unbekannt war er – aber zur richtigen Zeit am richtigen Ort in der richtigen Partei. Mit gerade einmal ein paar Jahren Berufserfahrung im Bankensektor auf dem Buckel und vom Aufwind der SPD nach 16 Jahren Kohl-Regierung profitierend, durfte Carsten 1998 für die ersten vier Jahre in Berlin einziehen.

Von nun an galt es, Politik für Deutschland und für Erfurt und Weimar zu machen. Diesen Spagat – Lobbyist in Berlin für die Bürger seines Wahlkreises und gleichzeitig Bundespolitiker zu sein – hat Carsten bis heute nicht zuletzt mithilfe eines großen Teams an beiden Orten gemeistert. Dennoch, betont er, könne er nicht „jedes Jahr auf der Weihnachtsfeier des Kaninchenzüchtervereins erscheinen“. Eigentlich wollte Carsten Mitglied im Finanzausschuss werden; die Plätze im Haushaltsausschuss seien normalerweise für Altgediegene reserviert. Neulinge hätten da nichts zu suchen. Dann wurde aber doch noch ein Abgeordneter für den Haushaltsausschuss gesucht – und so wurden im Jahr 1998 die Weichen dafür gelegt, dass Carsten zehn Jahre später an der Seite von Peer Steinbrück maßgeblich am Management der Finanzkrise in Deutschland beteiligt sein sollte.

Mit der Zeit habe er das Geschäft des Parlamentarier-Daseins gelernt und verinnerlicht: „Es macht einfach Spaß!“ Daran, dass man ihn um Rat bittet, hat Carsten sich erst gewöhnen müssen. Heute übernimmt er ganz selbstverständlich Verantwortung innerhalb der Fraktion, des Ausschusses oder im Plenum. Seit fast 13 Jahren ist Carsten nun Mitglied im Deutschen Bundestag, dreimal wurde er direkt gewählt. Seit 2005 ist er haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion. Mit dem dazugewonnen Selbstvertrauen hat sich auch das Verhältnis zu seinen „Chefs“ verändert: Hatten zu Gerhard Schröder damals die wenigsten Abgeordneten eine enge Beziehung („Nichts ist für eine Regierung überflüssiger als die Abgeordneten der eigenen Partei!“), so ist die Zusammenarbeit zwischen den Kollegen Schneider, Steinmeier und Gabriel von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägt.

Mindestens ebenso kollegial geht Carsten offenbar mit Abgeordneten anderer Fraktionen um. Abends in Berlin ein Bier trinken kann er auch mit Freunden aus der CDU-Fraktion. Das sei nichts Besonderes – man schätze sich auch über die Parteibücher hinweg. Mit der Arbeit der jetzigen Regierung geht Carsten allerdings hart ins Gericht. Kaum ein gutes Haar lässt er an Merkel, Westerwelle & Co. Bei der Entscheidung des UN-Sicherheitsrates zum Eingreifen in den Libyen-Konflikt beispielsweise hätte Deutschland sich nicht enthalten dürfen, sagt Carsten. Ob Libyen, Atomausstieg oder der Euro-Rettungsschirm – Carsten hat zu allen relevanten politischen Themen eine dezidierte Meinung und vertritt diese auch gern vor uns Studierenden.

Wieder einmal hat sich gezeigt: Das Image der deutschen Politiker ist schlechter als verdient. Ein Blick hinter die Kulissen durch den direkten Kontakt mit seinem Volksvertreter lohnt sich!

Am heutigen Donnerstag war ich gemeinsam mit der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Birgit Pelke und dem SPD-Ortsteilbürgermeister Wilfried Kulich als Osterhase im Erfurter Stadtteil Rieth unterwegs. Die Kinder des Kindergartens „Riethspatzen“ freuten sich außerordentlich über unseren Besuch und bedankten sich mit einer Aufführung von Peter und der Wolf. Schon allein die Kostüme waren klasse!

Außerdem besuchten wir am gleichen Tag noch die Kinder der AWO Kindertagesstätte „Haus der bunten Träume“ in der Sofioter Straße 38. Auch hier war uns die Überraschung gelungen. Die Kinder revanchierten sich mit lustigen Liedern und kleinen Aufführungen bei uns. Zwei Termine, die mir besonders großen Spaß gemacht haben!

„Politiker müssen die Alltagserfahrungen der Menschen kennen“, sagt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. Um einen tiefere Einblick in die Sorgen und handfestem Probleme im Gesundheits- und Pflegebereich zu erhalten, absolvierte der 34-Jährige gestern einen „Praxistag“ im AWO-Pflegeheim „Haus zu den vier Jahreszeiten“ – ebenso wie alle seine Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion. Schneiders Fazit nach getaner Schicht: „Das Pflegepersonal hat einen anstrengenden Beruf – körperlich und psychisch.“

Schneiders Arbeitstag begann um 7 Uhr. Sechs Stunden lang übernahm der Bundestagsabgeordnete Aufgaben der Pflegekräfte: Körperpflege der Heimbewohner, Mittagessen ausfahren, Medikamente verteilen. Hinzu kamen persönliche Gespräche beim Nachmittagskaffee. Schneider: „Dieser persönliche Teil war mir unheimlich wichtig, denn das Wohlbefinden hängt zentral von der zwischenmenschlichen Nähe ab.“

Aus den Gesprächen mit den Heimbewohnern, dem Personal sowie den Ärzten nimmt Schneider Erfahrungen und Anregungen für die politische Arbeit mit. Zum Beispiel kritisiert der Abgeordnete den bürokratischen Aufwand, zu dem die Mitarbeiter verpflichtet sind. Die Politik müsse dafür sorgen, dass dieser möglichst gering bleibe. Schneider: „Dann bleibt auch mehr Zeit für den persönlichen Kontakt mit den Heimbewohnern.“

Ein weiteres wichtiges Thema seien die nach wie vor bestehenden Lohndifferenzen beim Pflegepersonal zwischen Ost und West – für Schneider sind sie durch nichts zu rechtfertigen. „Die Lohnunterschiede gehören abgeschafft“, fordert er.