„Die Förderung aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ ist eine Erfolgsgeschichte für den Osten“, erklärt Carsten Schneider, Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen. Er bezieht sich dabei auf ein aktuelles Gutachten der Technischen Universität Dortmund, das das Bundeswirtschaftsministerium heute veröffentlicht hat.

„In den geförderten Betrieben nahm die Beschäftigtenzahl jährlich um 4,6 Prozent zu und der Lohn stieg um 6 Prozent im Jahr. Diese Entwicklung unterschied sich deutlich von der in den nicht-geförderten Betrieben“, sagt Schneider.

„Von 2007 bis 2009 wurden in Thüringen fast 50.000 Dauerarbeitsplätze gesichert und etwa 10.000 zusätzlich geschaffen“, rechnet Schneider weiter vor.

„Weil rund 85 Prozent der Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe in die neuen Bundesländer fließen, sind sie von Kürzungen überproportional betroffen. Die Finanzplanung von CDU/CSU und FDP sieht vor, bis zum Jahr 2014 rund 85 Millionen Euro weniger für den Osten bereit zu stellen“, kritisiert Schneider.

„Klar ist, dass leider nicht jedes förderwürdige Unternehmen letztlich auch gefördert werden kann. Aber in der Fläche sollen alle Regionen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dafür müssen die Mittel auch künftig zur Verfügung gestellt werden“, so Schneider abschließend.

„Zwar hat die Bundesregierung auf Druck der SPD endlich ein neues Programm für die deutschlandweit 500 Mehrgenerationenhäuser angekündigt. Wie viele und welche Träger künftig weitergefördert werden und welche Förderbedingungen gelten, lässt das zuständige Bundesfamilienministerium jedoch ungeklärt. Wir dagegen haben unsere Vorstellungen bereits vorgelegt“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, anlässlich einer heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

„Es muss ein Anschlusskonzept mit verlängerten Zuschüssen geben. Außerdem sollen die Träger der Häuser zum Beispiel neue Wege bei der gesundheitlichen Vorsorge einschlagen und eng mit den örtlichen Krankenkassen etwa bei Präventionskursen zusammenarbeiten können. Gesundheitsförderung wird in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema. Und die Mehrgenerationenhäuser können einen Beitrag dazu leisten“, sagt Schneider.

„Wir wollen weiterhin alle Generationen in den Blick nehmen und Schwerpunkte bei Menschen mit Migrationshintergrund legen. Gerade älteren Migranten erleichtern die Mehrgenerationenhäuser eine bessere Integration“, so Schneider weiter

Auch in Thüringen sind die Mehrgenerationenhäuser erfolgreich und fördern den Zusammenhalt der Gesellschaft über die Altersgrenzen hinweg. So bieten Senioren in Erfurt-Südost einen gut funktionierenden Großelterndienst an und unterstützen damit vor allem berufstätige Familien. Im Gegenzug helfen die Schüler den Senioren beispielsweise dabei, ihren Garten winterfest zu machen. „Es ist nicht genug das Gute zu wissen – man sollte es auch tun“, unter diesem Motto steht das Mehrgenerationenhaus in Weimar-West. Es bietet unter anderem eine Beratung und Betreuung von Arbeitslosen und eine Kinderbetreuung mit kreativer Förderung an.

„Es ist wichtig, die Mehrgenerationenhäuser weiterzuentwickeln anstatt sie zu stoppen. Es bringt Menschen zusammen und ermöglicht ihnen, die Chancen des demographischen Wandels zu nutzen“, betont Schneider abschließend.

Das Finanzministerium hat dem Haushaltsausschuss den vorläufigen Jahresabschluss für 2010 zugeleitet. Demnach hat Schwarz-Gelb die ursprünglich geplante Nettokreditaufnahme um fast die Hälfte unterschritten; statt 80,2 Milliarden Euro (Soll) nahm der Bund nur 44 Milliarden Euro (Ist) neue Schulden auf. „Eigentlich eine gute Nachricht“, sagt der Bundestagsabgeordnete für Erfurt und Weimar, Carsten Schneider. Aber: „Bei den Berechnungen für die Schuldenbremse arbeitet die Regierungskoalition mit einem Betrag von 65 Milliarden Euro – dem angenommenen Wert aus dem Sommer.“

Damit werde erneut deutlich, dass die Regierung Merkel/Westerwelle die Schuldenaufnahme für das Ausgangsjahr der Schuldenbremse künstlich hochgetrieben hat, um in den Folgejahren einen höheren Verschuldungsspielraum zu haben. „Das nenne ich die Defizit-Lüge“, so Schneider.

Um auf die Defizit-Lüge aufmerksam zu machen, hat Carsten Schneider eine eigene Internetseite gestartet, die ab heute online ist: www.carsten-schneider.de/blog/. Darin finden sich unter anderem erklärende Texte, zentrale Dokumente sowie ausgewählte Presseartikel zur Defizit-Lüge. Auf der Homepage will Schneider regelmäßig neue Entwicklungen rund um die Schuldenbremse und die Tricksereien der Bundesregierung dokumentieren. „Wir nehmen die Schuldenbremse ernst und stehen für Generationengerechtigkeit!“

Carsten Schneider, Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneter, hält die Diskussion über die im Bau befindliche ICE-Neubautrasse von Erfurt nach Nürnberg für nicht zielführend.

„Die neue ICE-Strecke durch den Thüringer Wald immer wieder in Frage zu stellen, ist kontraproduktiv und bringt uns keinen Schritt weiter. Dass die Trasse zu Ende gebaut wird, daran gibt es keinen Zweifel“, stellt Schneider klar.

„Einerseits halten auch die Grünen eine Baustopp für unrealistisch. Andererseits zaubern sie immer wieder neue Gutachten aus dem Hut, nach denen die Strecke angeblich unwirtschaftlich sei“, wundert sich Schneider.

„Wichtig ist, dass Ostthüringen auch künftig schnell mit der Bahn erreicht werden kann. Darauf sollten wir uns als politische Akteure konzentrieren und gemeinsam dieses Ziel erreichen“, sagt Schneider.

„Niemand und keine Region sollen künftig vom Fernverkehr abgekoppelt werden. Spätestens wenn die ICE-Trasse von Berlin nach München über Erfurt fertig gestellt ist, muss deshalb das zweite Gleis zwischen Weimar und Gera existieren“, betont der Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen im Deutschen Bundestag.

„Weil bereits ab dem Jahr 2017 die Züge planmäßig auf der neuen Strecke verkehren sollen, darf keine Zeit mehr verloren gehen“, appelliert Schneider an Bundesverkehrsminister Ramsauer, die eingestellten Haushaltsmittel endlich freizugeben, damit mit dem Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung begonnen werden kann.

Die Sparmaßnahmen der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik treffen nach Informationen des Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider (SPD) nun auch die Arbeitssuchenden in Weimar. Das Jobcenter kann 2011 nach eigenen Angaben im Vergleich zum Vorjahr rund 30 Prozent weniger Geld für sogenannte Eingliederungsmaßnahmen bereitstellen. Konkret bedeutet das für die Arbeitssuchenden in Weimar, dass 275 Maßnahmen gestrichen werden.

„Betroffen sein werden insbesondere Langzeitarbeitslose, Frauen und Alleinerziehende mit ihren Kindern. Es wird hier in Weimar künftig ganz besonders schwer werden, die Menschen auf ihrem Weg zurück in Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen“, kritisiert Schneider. Wichtige arbeitsmarktpolitische Initiativen stünden möglicherweise vor dem Aus.

Wenn den Jobcentern vor Ort die Mittel für Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen fehlen, dann verringert das insbesondere die Chancen von Langzeitarbeitslosen, wieder erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen. „Damit zahlen diejenigen für die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die ohnehin schon die größten Opfer bringen und außerdem ist diese Kürzungspolitik angesichts des drohenden Fachkräftemangels auch ökonomisch völlig verfehlt“, gibt Schneider zu bedenken.

Die Sparmaßnahmen der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik treffen nach Informationen des Erfurter Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider (SPD) nun auch die Arbeitssuchenden in der Landeshauptstadt. Das Jobcenter in Erfurt kann 2011 nach eigenen Angaben im Vergleich zum Vorjahr 39 Prozent weniger Geld für sogenannte Eingliederungsmaßnahmen bereitstellen. Konkret bedeutet das für die Arbeitssuchenden in Erfurt, dass jede fünfte Maßnahme ersatzlos gestrichen werden muss.

„Betroffen sein werden insbesondere Langzeitarbeitslose, Frauen und Alleinerziehende mit ihren Kindern. Es wird hier in Erfurt künftig ganz besonders schwer werden, die Menschen auf ihrem Weg zurück in Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen“, kritisiert Schneider. Wichtige arbeitsmarktpolitische Initiativen stünden möglicherweise vor dem Aus.

Wenn den Jobcentern vor Ort die Mittel für Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen fehlen, dann verringert das insbesondere die Chancen von Langzeitarbeitslosen, wieder erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen. „Damit zahlen diejenigen für die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die ohnehin schon die größten Opfer bringen und außerdem ist diese Kürzungspolitik angesichts des drohenden Fachkräftemangels auch ökonomisch völlig verfehlt“, gibt Schneider zu bedenken.

Für die Veröffentlichung „Welches Wachstum für Europa? Beiträge zur Zukunft des europäischen Modells“ (Hrsg.: Das Progressive Zentrum e. V., Berlin 2010) habe ich folgenden Beitrag verfasst:

Ich muss gestehen, dass ich früher eine eher europaskeptische Haltung hatte. Als Haushaltspolitiker war mir die Vorstellung ein Graus, Brüsseler Bürokraten könnten uns demokratisch legitimierten nationalen Abgeordneten ins Handwerk pfuschen und Vorgaben diktieren. Immerhin ist das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments. Doch aufgrund der dramatischen Ereignisse im vergangenen Jahr habe ich meine Meinung geändert, was die europäische Integration angeht. Der Grund ist die Staatsschuldenkrise, die den Euro-Raum auseinanderzureißen droht und massive politische wie ökonomische Instabilitäten nach sich ziehen könnte. Unter den Folgen würde nicht nur die exportabhängige deutsche Wirtschaft leiden. Auch drohte Europa langfristig international marginalisiert zu werden. Deshalb müssen wir alles tun, um die aktuelle Schuldenkrise zu bewältigen und künftigen vorzubeugen. Die Lösung heißt Europa!

Derzeit erhält die EU die Quittung dafür, nach der Währungsunion im Jahr 2002 den Integrationsprozess in der Haushalts- und Finanzpolitik, aber auch in der Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht deutlich gestärkt zu haben. Nun rächt sich, dass die Mitgliedsstaaten der EU ihre Haushalte seit Jahrzehnten ungehindert auf Pump bewirtschaftet haben. Dass mächtige Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen entstanden sind. Und dass der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht hinreichend für finanzpolitische Stabilität gesorgt hat. Kurz gesagt, die Schuldenkrise offenbart die schweren Konstruktionsfehler des Euro. Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat dabei lediglich wie ein Brandbeschleuniger gewirkt: Die milliardenschweren Rettungsmaßnahmen für marode Banken und Konjunkturpakete haben die sowieso schon hohen staatlichen Defizite in kurzer Zeit weit über die Grenze eines erträglichen Maßes katapultiert. Selbst die Bruttokreditverschuldung des Musterschülers Deutschland liegt heute deutlich über dem gültigen Maastricht-Kriterium von 60 Prozent.

Die Schuldenstände der Euro-Länder sowie die mächtigen Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen machen eine intensiv abgestimmte Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftspolitik in Europa unverzichtbar. Doch bis zum heutigen Tage haben die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Staatsschuldenkrise nur kurzfristige Antworten gegeben, um die Symptome zu lindern und Zeit zu gewinnen – sei es mit dem Euro-Rettungsschirm oder dem Ankaufprogramm für Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank. Viel zu wenig wird über eine nachhaltige Lösung diskutiert, die auf die Ursachen der Staatsschuldenkrise zielt. Vor allem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble sind aus Angst vor dem Koalitionspartner und den Wählern in kurzfristigem Denken gefangen. „Weil wir die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grenzen respektieren, vor allem aber, weil die politischen Widerstände gegen eine weitere Vergemeinschaftung beim demokratischen Souverän in den allermeisten Mitgliedsstaaten … unübersehbar ist, werden wir auf absehbare Zeit nur begrenzte institutionelle Fortschritte machen“, schreibt Wolfgang Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen. Bei dieser defensiven Haltung nimmt es nicht wunder, dass die konzeptionellen Überlegungen in Brüssel mittlerweile ohne das größte Mitgliedsland der EU stattfinden.

Bisher wurde nur mit heißer Nadel gestrickt
Jetzt oder nie: Europa muss rasch von einer Getriebenen zu einer Gestalterin der Krise werden. Der gültige Krisenmechanismus, der im vergangenen Mai mit heißer Nadel gestrickt worden war, ist bis zum Jahr 2013 befristet. Er muss in einen langfristigen Stabilitätsmechanismus überführt werden, der die Abhängigkeit der Staaten von den Schwankungen des Kapitalmarktes dauerhaft reduziert und zugleich künftige Schuldenkrisen verhindert. Auf dem Europäischen Rat im März müssen die Staats- und Regierungschefs in dieser Angelegenheit dringend Fortschritte erzielen.

Mein Vorschlag lautet, den existierenden Rettungsschirm für die Euro-Staaten als so genannte Verbundhaftung nach dem Motto „alle für einen“ zu institutionalisieren – und parallel die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union deutlich zu verstärken. Beides gehört zwingend zusammen: Verbundhaftung und zusätzliche europäische Kompetenzen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

So wäre eine Verbundhaftung nur denkbar, wenn jeder Staat für eine hinreichende Einnahmebasis sorgt. Dazu muss der Steuersenkungswettbewerb in der EU endlich beendet werden: Wir brauchen einheitliche Bemessungsgrößen und klare Mindeststandards. Und um die Ungleichgewichte in den Leistungs- und Außenhandelsbilanzen abzubauen, muss Europa einen neuen europäischen Wachstumspakt beschließen. Bei Defiziten in der wirtschaftlichen Entwicklung sollte ein Staat entwickelt, nicht abgewickelt werden! Diese Aufgaben übernehmen derzeit zwar schon die europäischen Strukturfonds, doch brauchen wir deutlich mehr nachhaltige Förderung mit noch mehr Geld. Eine europaweite Wachstumsstrategie muss ein Umverteilungsmechanismus sein: mehr Bildung, mehr Infrastruktur, mehr Investitionen, mehr Innovationen.

Die Staaten werden in die Pflicht genommen
All diese Maßnahmen könnten aus den Einnahmen einer europaweiten Finanztransaktionsteuer bezahlt werden, die exklusiv der EU zur Verfügung stünden – mit festgeschriebenem Verwendungszweck. Auf diese Weise würde der Finanzsektor nicht nur an den Kosten möglicher künftiger Krisen, sondern auch stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt. Und das in seinem ureigenen Interesse, denn vom direkten Rückfluss der Steuer in wirtschaftliche Entwicklung würde der Finanzsektor profitieren.

Darüber hinaus ist die Verbundhaftung eng an ein europäisches Konsolidierungsprogramm zu knüpfen: Gibt ein Staat in der Verbundhaftung eine Anleihe aus, muss er einen obligatorischen Plan zur Rückführung der Defizite einhalten, verbindlicher als jeder Stabilitätspakt. Bei Verstößen drohen drastische Strafen. Beispielsweise wäre es eine sinnvolle Sanktion, dass ein Staat automatisch seine Steuereinnahmen erhöhen muss, sobald er der Konsolidierungspflicht nicht nachkommt. In einem solchen Fall hätte der Verbund selbstverständlich die Kompetenz zu kontrollieren, ob sich alle an die Verträge halten. Denn das europäische Konsolidierungsprogramm definiert nur Rahmenregelungen, die durch die souveränen Mitgliedsstaaten auszufüllen sind. Ob und an welcher Stelle Ausgaben gekürzt oder welche Einnahmen erhöht werden, bleibt ihnen selbst überlassen. Deshalb müssen die Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten über das Europäische Semester hinaus vorgestellt und im Zweifel angepasst werden, wenn sie bestimmte Vorgaben – beispielsweise beim strukturellen Defizit – nicht erfüllen. Das bedeutet einen klaren Einschnitt in die Budgethoheit der jeweiligen nationalen Parlamente. Die Rahmenvorgaben durch Europa werden jedoch im Laufe der Jahre umso geringer, je besser ein Land seinen Haushalt in den Griff bekommt. Bewegt sich das nationale Budget wieder im vereinbarten Rahmen, erlischt der europäische Einfluss.

Um einen derart großen finanzpolitischen Integrationsschritt zu verwirklichen, ist ein passender institutioneller Rahmen notwendig. Weder die Kommission noch der Rat sind hierfür geeignet. Wir brauchen einen Quasi-Stabilitätsrat, beraten von der Europäischen Zentralbank und den europäischen Finanzaufsichtsbehörden – eine „Stabilitätsagentur“. Dieser legt nach demokratisch vereinbarten Regeln Kennziffern für alle Haushalte fest und überwacht deren Einhaltung. Verstöße berichtet er einer politisch verantwortlichen Ebene, zum Beispiel dem Rat und dem Parlament. Sanktionen werden dann aber automatisch verhängt.

Diese drei europäischen Handlungsfelder – steuerliche Mindeststandards, europäischer Wachstumspakt und ein strenges Konsolidierungsprogramm – sind die zwingend notwendigen Bedingungen, um eine Verbundhaftung für die Staatsanleihen der Euro-Staaten einführen zu können. Was genau ist damit gemeint? Eine solche Verbundhaftung würde zeitlich unbegrenzt gelten, aber unter den oben beschriebenen klaren Bedingungen – sonst entfällt die Haftung. Konkret handelt es sich um Bürgschaften für jede neue Anleihe, die ein Euro-Land zu einem angemessenen Zinssatz ausgibt (der Verbund garantiert also keine unangemessenen Gewinne für Investoren, die aufgrund der Garantie kein Risiko eingehen). Dafür muss die No-bailout-Klausel in den europäischen Verträgen gestrichen werden, die besagt, dass kein Euro-Mitgliedsland für die Schulden anderer Euro-Länder haftet oder aufkommt.

Das Grundprinzip heißt: Gegenseitige Solidarität
Natürlich sind neue Krisen nie auszuschließen, gerade gezielte Angriffe raffgieriger Finanzmarkt-Akteure bleiben unvorhersehbar. Im Falle eines solchen Angriffs auf einen Euro-Staat muss die Stabilitätsagentur für Notfälle auch die Befugnis erhalten, kurzfristig selbst Geld auf dem Markt aufzunehmen, um solche Spitzen abzufedern. Dies kann etwa mittels einer Euro-Anleihe geschehen, die an dieser Stelle – und nur hier – Sinn machen würde, oder durch den Aufkauf der Anleihen. Allerdings, und das ist besonders wichtig: Für die Kosten haften alle Gläubiger des jeweiligen Staates nach klaren Regeln mit, schließlich bekommen sie dafür auch ihre Zinszahlungen garantiert. Ein automatischer „Haircut“, also eine Reduzierung der Kreditsumme nach Rasenmähermethode, wäre falsch, denn kein Investor wäre etwa für fünf Prozent Rendite bereit, den Kapitalerhalt zu riskieren. Sinnvoller ist daher der „Zinscut“: Muss ein Staat den Ausgleichsmechanismus in Anspruch nehmen, wird der Zins für alle Anleihen dieses Staates zum Beispiel auf drei oder vier Prozent gesenkt.

Das Konzept der Verbundhaftung folgt dem Grundsatz gegenseitiger Solidarität, um dem Druck anonymer Marktkräfte als Gemeinschaft standzuhalten. Diese notwendige Solidarität muss nach klaren Regeln und mit veränderten, teilweise neuen Institutionen politisch gestaltet werden. Wenn das gelingt, könnte die Staatsschuldenkrise zu einer historischen Wegmarke werden in Richtung einer ever closer union.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn europäische Politik gleichzeitig stärker demokratisch legitimiert wird. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel verfolgt genau die entgegengesetzte Strategie, wenn sie eine europäische Wirtschaftsregierung vorschlägt, die der Europäische Rat bilden soll. So lange maßgebliche Entscheidungen weiter von Regierungsräten in Brüssel getroffen werden, sollte sich niemand über die wachsenden europaskeptischen Einstellungen in der Bevölkerung wundern.

(c) Das Progressive Zentrum e.V.

„Trotz einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion bleibt es beim beschlossenen Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme. Einen Antrag, die steuerliche Begünstigung wieder einzuführen, haben CDU/CSU und FDP mit ihrer parlamentarischen Mehrheit heute verhindert“, kritisiert Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.

Die Koalitionsfraktionen hatten während der Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 den Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme beschlossen.

„Die Kritik von Vertretern des Verbandes kommunaler Unternehmen und anderer Sachverständiger, die die Neuregelung in einer Anhörung zum Energiesteuergesetz als ökonomisch und ökologisch falsch bezeichnet hatten, hatte ignorierte die schwarz-gelbe Koalition einfach. Entkräften konnte sie die Einwände nicht“, sagt Schneider.

„Mehrere Sachverständige hatten darauf hingewiesen, dass Fernwärme im Gegensatz etwa zu Erdgasheizungen dem Emissionshandel unterliegt. Künftig kommt es damit zu einer doppelten Belastung und somit einer klaren Benachteiligung. Zweifelhaft ist jetzt auch, ob Deutschland den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an seiner Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent steigern und damit ein selbstgestecktes klimapolitisches Ziel erreichen kann“, ergänzt Schneider.

„Auch im Bundesrat hatte es eine unter anderem von Thüringen getragene Initiative gegeben, den Wegfall der Steuerbegünstigung rückgängig zu machen. Die drohenden Kostensteigerungen für die Verbraucher sind mit der heutigen Ablehnung nicht vom Tisch“, bedauert Schneider.

Statt weiter an Symptomen herumzudoktern, muss sich Angela Merkel für ein ganz neues Haftungssystem in der EU einsetzen

Europa steht am Scheideweg: Die Finanzmarktkrise ist im Gewand einer Staatsfinanzierungskrise nach Euroland zurückgekehrt. Damit erhält Europa die Quittung dafür, dass der Integrationsprozess nicht auf die Haushaltsund Finanzpolitik ausgedehnt wurde. Der Krise ist die EU bisher nur mit kurzfristigen Antworten begegnet – ob mit dem Euro-Rettungsschirm oder dem Ankaufprogramm für Staatsanleihen der EZB. Was fehlt, ist eine dauerhafte, nachhaltige Lösung. Vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble sind aus Angst vor dem Koalitionspartner und den Wählern in kurzfristigem Denken gefangen. Deshalb finden die konzeptionellen Überlegungen in Brüssel mittlerweile ohne Deutschland statt.

Mein Vorschlag lautet, einen langfristigen Mechanismus als „programmbedingte Verbundhaftung“ aufzubauen. Dafür ist die No-Bailout-Klausel in den europäischen Verträgen durch eine Regelung zu ersetzen, die eine Verbundhaftung und zugleich ein europäisches Konsolidierungsprogramm mit einer Schuldenbremse festschreibt.

Zunächst: Kein Euro-Staat geht je in die Insolvenz. Ein Staat kann immer Einnahmen generieren. Diese Tatsache wird glaubwürdig durch eine Verbundhaftung „alle für einen“ festgeschrieben. Dadurch entsteht ein Haftungsverbund für die Staatsanleihen der Euro-Staaten, zeitlich unbegrenzt, aber unter klaren Bedingungen – sonst entfällt die Haftung. Dies geschieht durch Bürgschaften für jede neue Anleihe zu einem angemessenen Zinssatz. Denn der Verbund garantiert keine Gewinne für Investoren, die kein Risiko eingehen wollen. Zugleich müssen sich die Euro-Staaten auf einen Fahrplan zur Rückführung ihrer Defizite verständigen, einen Plan, der verbindlicher ist als jeder Stabilitätspakt. Die Einhaltung muss zentral kontrolliert werden. Strafzahlungen sind zu vermeiden. Eine sinnvolle Sanktion dagegen wäre, dass ein Staat automatisch seine Steuereinnahmen erhöhen muss, wenn er der Konsolidierungspflicht nicht nachkommt.

Natürlich sind neue Krisen dennoch nicht ausgeschlossen, etwa bei gezielten Angriffen raffgieriger Finanzmarkt-Akteure. Im Falle solch kurzfristiger Spitzen tritt ein Ausgleichsmechanismus ein: Zunächst greift der existierende Rettungsschirm. Reichen dessen Mittel nicht, tritt eine neu zu gründende Stabilitätsagentur ein. Diese kann das Geld auf dem Markt aufnehmen, etwa mit Hilfe einer Euro-Anleihe, die an dieser Stelle und nur hier – Sinn haben würde, oder durch den Aufkauf der Anleihen.

Treten trotz des gesamteuropäischen Sanierungspakets bei einem Mitgliedsstaat Liquiditätsprobleme auf, kann er auf den Ausgleichsmechanismus zugreifen, solange er sich an das Konsolidierungsprogramm hält. Für die Kosten haften die Gläubiger nach klaren Regeln mit – schließlich bekommen sie dafür auch ihre Zinszahlungen. Ein „Haircut“ auf die Primärforderung wäre falsch, denn kein Investor wäre für etwa fünf Prozent Rendite bereit, den Kapitalerhalt zu riskieren. Es bleibt also nur der „Zinscut“. Muss ein Staat die Verbundhaftung und/oder den Ausgleichsmechanismus in Anspruch nehmen, wird der Zins für alle Anleihen dieses Staates auf zum Beispiel drei oder vier Prozent gesenkt.

Eine Verbundhaftung verlangt zwingend, dass der Verbund Kontrollkompetenzen erhält. Denn das europäische Konsolidierungsprogramm definiert nur Rahmenregelungen, die durch die souveränen Mitgliedsstaaten auszufüllen sind. In der Konsequenz bedeutet das: Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten müssen über das Europäische Semester hinaus vorgestellt und im Zweifel präventiv angepasst werden, wenn sie bestimmte Bedingungen – beispielsweise beim strukturellen Defizit – nicht erfüllen. Das ist zwar ein klarer Einschnitt in die Budgethoheit der nationalen Parlamente, aber nur bei den Rahmendaten, nicht bei der politischen Ausgestaltung. Die Rahmenvorgaben durch Europa werden jedoch umso geringer, je besser konsolidiert wird. Bewegt sich das nationale Budget wieder im vereinbarten Rahmen, gibt es keinen europäischen Einfluss mehr.

Zudem ist unerlässlich, dass jeder Staat eine hinreichende Einnahmebasis hat. Dazu muss der Steuersenkungswettbewerb in der EU beendet werden. Es braucht einheitliche Bemessungsgrößen und klare Mindeststandards. Da Konsolidierung aber nur mit wirtschaftlichem Wachstum gelingen kann, ist auch ein neuer europäischer Wachstumsansatz notwendig, der die Ungleichgewichte in der Leistungsbilanz abbaut: Hat ein Staat Defizite in der wirtschaftlichen Entwicklung, muss er entwickelt, nicht abgewickelt werden. Dies geschieht schon durch die europäischen Strukturfonds, jedoch brauchen wir mehr nachhaltige Förderung mit mehr Geld. Eine europaweite Wachstumsstrategie muss ein Umverteilungsmechanismus sein: mehr Bildung, mehr Infrastruktur, mehr Investitionen, mehr Innovationen. Das Finanzierungsinstrument wäre eine europaweite Finanztransaktionsteuer, deren Aufkommen der EU zustünde – mit festgeschriebenem Verwendungszweck. So würde der Finanzsektor nicht nur an den Kosten möglicher künftiger Krisen, sondern auch stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt. Durch den Rückfluss der Finanzmittel in wirtschaftliche Entwicklung würde der Finanzsektor übrigens auch profitieren.

Letztlich braucht es einen institutionellen Rahmen, um diesen finanzpolitischen Integrationsschritt zu verwirklichen. Weder die Kommission noch der Rat sind hierfür geeignete Institutionen. Wir brauchen einen Quasi-Stabilitätsrat, beraten von der EZB und den europäischen Finanzaufsichtsbehörden. Dieser legt nach demokratisch vereinbarten Regeln Kennziffern für alle Haushalte fest und überwacht deren Einhaltung. Verstöße berichtet er einer politisch verantwortlichen Ebene, zum Beispiel dem Rat und dem Parlament. Sanktionen werden aber automatisch verhängt. Diese Institution kann auch die Überbrückungsfinanzierung leisten, die ein Staat in Schieflage braucht, wenn er die Verbundhaftung in Anspruch nimmt. Zum Ausgleich finanzieller Spitzen könnten auch hier Mittel aus dem Aufkommen der Finanztransaktionsteuer dienen.

Mein Vorschlag folgt dem Grundsatz: „In guten Zeiten jeder selbst, in Krisenzeiten alle für einen, aber auch einer für alle.“ Die Bundesregierung hat keine eigene Idee und duckt sich weg. Mit fatalen Folgen: Die höheren Zinsen sind auch in Deutschland schon angekommen.

(Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Dezember 2010.)