Wenn der Gast aus Hessen oder Schwaben anlässlich eines gemeinsamen Spaziergangs durch die Erfurter Altstadt ins Schwärmen gerät, wie wunderschön die Gebäude und Straßen hier dank seines „Solis“ nun wieder aussähen, muss man ruhig bleiben. Denn in der Regel will er gar nicht so genau wissen, dass auch Ostdeutsche den „Soli“ zahlen und die Einnahmen daraus auch nur zum Teil in die hiesige Infrastruktur fließen.
Weißt man ihn oder sie dennoch darauf hin und fügt gar freundlich hinzu, dass die wenigsten der nun schönen Häuser noch einem Ostdeutschen gehören, kann so eine Freundschaft schnell unter Spannung geraten.
Aber Politik bedeutet ja bekanntlich das Bohren dicker Bretter. Das gilt für die Finanzpolitik insbesondere, zumal wenn es um die grundlegende Verteilung der öffentlichen Einnahmen zwischen Bund und Ländern geht. Eine rechtliche Neugestaltung soll noch in dieser Wahlperiode gelingen, da die derzeit geltenden Regelungen zum Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder Ende 2019 auslaufen.
Doch die Gemengelage ist kompliziert, die Interessen fallen weit auseinander. Die in Karlsruhe anhängigen Klagen von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich dürften dabei noch die bekanntesten Zuspitzungen sein.
Im Kern läuft die Argumentation stets auf eine vermeintliche Wettbewerbsverzerrung hinaus, die bestehe, wenn die „fleißigen“ Geberländer die „faulen“ Nehmerländer dauersubventionierten. Damit entfiele der Anreiz, in den Ländern höheres Steueraufkommen zu generieren, ganz so als gäbe es für die Ungleichheiten keine historisch gewachsenen Gründe.
Im Zuge der Massenentlassungen in den 90er-Jahren waren die neuen Länder mit immensen Sozialausgaben konfrontiert, während zeitgleich junge, sehr gut ausgebildete Fachkräfte massenweise gen Westen zogen, um dort die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Zum örtlichen Steueraufkommen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg dürften mittlerweile zahlreiche im Osten ausgebildete Facharbeiter, Ingenieure, Ärzte oder Altenpflegerinnen einen beachtlichen Beitrag leisten.
Dem Osten bleiben neben den um ein Vielfaches niedrigeren Steuereinnahmen trotzdem die weit überdurchschnittlichen Sozialausgaben.
Der demografische Wandel wird das Missverhältnis zwischen Leistungsempfängern und Steuerpflichtigen nochmals verschärfen. Doch auch für eine älter und zahlenmäßig kleiner werdende Bevölkerung muss die öffentliche Hand Mobilität, Gesundheitsversorgung und kommunale Einrichtungen finanzieren.
Wenn also die Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ im Bundesgebiet, von der das Grundgesetz spricht, nicht zu einer reinen Fiktion verkommen soll, müssen die Bundesländer auch über das Jahr 2019 hinaus finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben ohne Neuverschuldung erfüllen können. Dazu ist ein faires Ergebnis notwendig, dass den ostdeutschen Ländern ihre Würde lässt und sie nicht zu Bittstellern des Bundes degradiert.
Wenn aber etwa bayerische CSU-Politiker in zünftigen Bierzeltreden vom „gepäppelten“ Osten schwadronieren, dann sollten sie dazusagen, in welchem Ausmaß auch ihre Kommunen und Unternehmen von der Wiedervereinigung bis heute profitieren.
Wir Thüringer wissen etwa die schnellen Autobahnverbindungen A 71 und A 73 nach Franken zu schätzen, aber das gilt auch umgekehrt. Und wenn die ICE-Verbindung von Berlin über Erfurt in Betrieb genommen wird, profitieren davon auch München, Nürnberg oder Ingolstadt ganz erheblich.
Die wirtschaftliche Spaltung des Landes ist noch immer auf jeder statistischen Landkarte in den Umrissen der alten DDR erkennbar: seien es die niedrigeren Löhne, das geringere Steueraufkommen, die höhere Arbeitslosigkeit oder die im Vergleich zum Westen kaum messbaren Vermögen.
Trotz alledem sind wir auch stolz auf die Entwicklung Thüringens und die erstrittene Freiheit, unser Schicksal selbst in die Hand nehmen zu können.
Sollte der Finanzausgleich unter den Ländern aber so verändert werden, wie sich das die CDU-geführten Klageländer Hessen und Bayern vorstellen, dann würde Deutschland nicht zusammenwachsen, sondern gespalten werden: in reiche Regionen mit höheren sozialen Standards und besseren staatlichen Dienstleistungen dort sowie klamme Kommunen mit immer weniger Handlungsspielraum hier.
So würden, um ein aktuelles Beispiel zu nennen, Kindererzieher in Erfurt auch in Zukunft deutlich weniger verdienen. Trotzdem müssten die Eltern hohe Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen, weil Städte und Gemeinden in Thüringen nicht mehr in der Lage wären, ihre beträchtlichen Zuschüsse für die Kindergärten aufrechtzuerhalten.
So ein Land will ich nicht.
(c) Thüringer Allgemeine