„Das Betreuungsgeld ist Unsinn! Es hilft den Familien nicht und es verschwendet Steuergelder“, erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag. „Und noch schlimmer: Dieser Abmelde-Bonus hält Kinder von guter Bildung und Betreuung in der Kita fern. Er schadet Müttern, die lange aus ihrem Beruf aussteigen und so Qualifikationen und Anschluss im Job verlieren. Und das Betreuungsgeld ist teuer: 1,2 bis 2 Milliarden Euro wird es jährlich kosten. Dieses Geld wird für neue Kita-Plätze sowie die Qualifizierung und bessere Bezahlung der Erzieherinnen dringend gebraucht.“

„Durch das Betreuungsgeld wird der Bundeshaushalt unnötig belastet“, so Schneider. „Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung haben ergeben, dass die jährlichen Kosten für das Betreuungsgeld rund 2 Milliarden Euro betragen werden. Das sind 800 Millionen Euro mehr als von der Regierung veranschlagt. Für diese Summen könnten 166.000 Kita-Plätze neu eingerichtet werden!“ Und weiter: „Das Betreuungsgeld ist auch nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2013 ab dem Jahr 2014 in Höhe von mindestens 1,2 Milliarden Euro nicht gegenfinanziert. Die Bundesregierung bucht in ihrer Finanzplanung bis 2016 Luftlöcher in Milliardenhöhe.“

„Das Betreuungsgeld ist eine groß angelegte Vernichtung von Steuergeldern: Normalverdiener werden für 150,- Euro nicht auf ein zweites Einkommen verzichten“, erklärt Schneider. „Die Gutverdiener brauchen es nicht und bei den Niedriglohngruppen setzt es Fehlanreize: Eine Studie der Universität Heidelberg zum Thüringer Landeserziehungsgeld zeigt, das besonders geringqualifizierte Frauen das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Durch das Betreuungsgeld wird für diese Frauen der schnelle Wiedereinstieg in den Beruf unattraktiv.“ „Die Folge: Nach einem längerem Ausstieg aus dem Beruf können sie nur schwer wieder Fuß fassen und sind von Armut bedroht.“

 

Hintergrund:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld in den Bundestag eingebracht. Denjenigen Eltern soll ein Betreuungsgeld von zunächst 100,- Euro, ab 2014 dann 150,- Euro gezahlt werden, die ihr Kleinkind bis zum dritten Lebensjahr nicht in einer öffentlich geförderten Kita oder von einer öffentlich vermittelten oder geförderten Tagesmutter betreuen lassen.

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