Mit großem Tamtam hat die Bundeskanzlerin im Jahre 2008 die „Bildungsrepublik“ ausgerufen. Es folgten drei „Bildungsgipfel“ mit großen Ankündigungen und der Zusage, die Bildungsausgaben des Bundes erheblich aufzustocken. Bis heute hat die Kanzlerin keine konkrete Pläne vorgelegt, wie in den kommenden Jahren mehr Geld in die Bildung fließen soll. Den dritten „Bildungsgipfel“ mit den Ministerpräsidenten der Länder am 10. Juni 2010, der den Durchbruch bringen sollte, hat die Kanzlerin einfach verstreichen lassen

Mehr Geld für Bildung und Forschung, konkrete Zielvorgaben und wirkungsvolle Maßnahmen für ein besseres, leistungsfähigeres und gerechteres Bildungssystem sind notwendig. Noch auf Initiative der Großen Koalition haben Bund und Länder beschlossen, bis spätestens 2015 mindestens 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Bildung und Forschung zu investieren. Allein für die Bildung hat man im vergangenen Dezember einen Mehrbedarf von 13 Milliarden Euro prognostiziert. Davon will der Bund mindestens 40 Prozent bzw. 5,2 Milliarden Euro finanzieren. Bei dieser Zusage muss es bleiben.

Allerdings müssen sich Bund und Länder gemeinsam für die Überwindung des verfassungsrechtlichen Kooperationsverbotes im Grundgesetz einsetzen. Auch stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung die richtigen Maßnahmen im Auge hat, um die Bildungsausgaben wie verabredet steigern zu können. Besonders angesichts des aktuellen Sparpaketes wird diese Skepsis nicht kleiner.

Bund und Länder müssen in den kommenden Jahren ihre Ausgaben kürzen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Davon jedoch müssen die Ausgabensteigerungen für Bildung (7 Prozent vom BIP) und Forschung (3 Prozent vom BIP) unberührt bleiben. Es geht beides: Haushaltskonsolidierung und Bildungsfinanzierung. Um die beiden Zielen nebeneinander zu verfolgen, muss die Einnahmesituation des Staates verbessert werden. Bereits im letzten Jahr hat die SPD vorgeschlagen, dafür den Spitzensteuersatz zu erhöhen. Sehr hohe Einkommen mit einem „Bildungssoli“ zu belasten, wäre ein geeignetes und sozial gerechtes Mittel, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Denkbar wäre auch eine Bundesteuerverwaltung. Nach einer Studie des Bundesrechnungshofes könnten mindestens rund 8 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden, wenn die Länder die Steuervollzug an den Bund abgeben.

Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass Bund und Länder einen nationalen Bildungspakt vereinbaren. Darin müssen sie sich unter anderem gegenseitig verpflichten, bei den notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Aufwendungen für Bildung und Forschung nicht zu kürzen, sondern wie vereinbart zu steigern. Bildungsausgaben sind Investitionen in die Zukunft, an denen wir nicht sparen dürfen.

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