Weimar und Umgebung profitieren erheblich vom neuen Bundesverkehrswegeplan des Bundes. Die B7 zwischen Mönchenholzhausen und Weimar soll vierspurig ausgebaut werden und die Stadt Weimar wird die Ortsumfahrung Ost umsetzen können.
Der Weimarer Abgeordnete Carsten Schneider freut sich, dass die Projekte B7 und Ostumfahrung Weimar im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.
Carsten Schneider dazu: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur in der Region. Die Verkehrssituation wird sich durch den Ausbau der B7 erheblich verbessern. Damit werden die Weichen gestellt, dass die 1999 fertiggestellte Westumfahrung der Stadt endlich in das weiterführende Verkehrsnetz integriert wird. Zudem besteht nach 20 Jahren des Wartens endlich eine realistische Chance, die östliche Stadteinfahrt von Weimar und vor allem die betroffenen Bürger wirksam von Verkehrslärm zu entlasten. “
„Mit dem Bundesverkehrswegeplan werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt“, so Schneider weiter. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan vordringlich eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze zügig verabschieden. Der Baubeginn rückt damit in greifbare Nähe“, so Carsten Schneider abschließend.
Projekte:
B7: Mönchenholzhausen – Nohra: Netzschluss B7 – vierspurig
B7: Nohra – Weimar: Vierspuriger Ausbau
B7: Weimar: Ortsumfahrung Weimar-Ost – zweispuriger Neubau
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Teil des BWVP ist erstmals die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Folgend werden die Ausbaugesetze im Parlament beschlossen. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.