Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Neuner-Gremium erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion:

„Die SPD hat vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens am 21. September 2011 im Haushaltsausschuss die Erörterung von verfassungsrechtlichen Bedenken zur Parlamentsbeteiligung nur mit Mühe gegen die Koalition durchsetzen können. Schon damals wurden von Verfassungsrechtlern teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zur Übertragung von weitreichenden Entscheidungen auf ein geheim tagendes Kleinstgremium vorgetragen, die die Koalition allerdings beiseite gewischt hat. Diese Bedenken und Einwände lagen also vor der Abstimmung vor und wurden negiert.

Heute steht die Koalition deshalb vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik. Der Tenor der Entscheidung entspricht im Wesentlichen dem Vorschlag der SPD zur Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung.“

Den Entschließungsantrag, den die SPD-Fraktion zur Regelung der Beteilung des Deutschen Bundestages in die damalige Plenardebatte eingebracht hat, finden sie hier ab Seite 8 der Drucksache.

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