„Der Feuerwehrführerschein hat eine weitere Hürde genommen. Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt in Erfurt, Weimar und ganz Thüringen“, erklärt der SPD Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei den Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Sie verdienen in jeder Hinsicht unsere Unterstützung“.

Bereits der damalige SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte sich in seiner Amtszeit für den Feuerwehrführerschein stark gemacht. Die SPD hat im heutigen Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf mit beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erleichtert.

„Es wäre eine noch größere Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt gewesen, wenn sich die Bundesregierung unserem Änderungsantrag angeschlossen hätte“, sagt Schneider. „Unser Änderungsvorschlag sollte die Ehrenamtlichen zusätzlich absichern, weil er für bundeseinheitliche Vorgaben hinsichtlich der Einweisung und amtlich anerkannte Prüfer bei den Prüfungsfahrten gesorgt hätte. Zudem wäre er ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit gewesen.“

Der beschlossene Feuerwehrführerschein ist eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen. Die neue Regelung schafft eine Ermächtigungsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen. Die Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten.

„Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung,“ so Schneider. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten.“

Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit längerer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

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