Zum SPD-Steuer- und Finanzierungskonzept habe ich heute für „Neues Deutschland“ folgenden Beitrag verfasst:

Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer: Die Wirtschaftsweisen diagnostizieren die wachsende Ungleichheit der Haushaltseinkommen in Deutschland. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellt eine steigende Sparquote und einen kräftigen Anstieg der Selbstständigen- und Vermögenseinkommen fest. Gleichzeitig sind die Löhne seit 2003 kaum gestiegen, nicht einmal die Inflation wurde ausgeglichen. Mit anderen Worten: Unsere Gesellschaft driftet auseinander. Wenn zehn Prozent der Bevölkerung mehr als zwei Drittel des Vermögens anhäufen, während zwei Drittel der Bevölkerung über weniger als zehn Prozent des Vermögens verfügen, schwindet das wechselseitige Verständnis für „die da oben“ und „die da unten“. Gerade dieses Verständnis benötigen wir aber für die kommenden Aufgaben.

Auf unseren Staatshaushalt werden in den nächsten Jahren neue, zusätzliche Belastungen zukommen. Dazu gehören Mehrausgaben aufgrund der europäischen Schuldenkrise, verstärkte Sparanstrengungen für Bund und Länder durch die Schuldenbremse sowie die demografische Entwicklung mit ihren massiven Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und Zukunftsausgaben wie Bildung, Energie und bessere Infrastruktur zu finanzieren, brauchen wir eine robuste Einnahmebasis und gerechte Steuern mit Maß.

Topverdiener verbuchen immer wieder überproportionale Gehaltszuwächse, die in keinem Verhältnis zu ihrer Leistung stehen. Gerade den oberen fünf Prozent können wir deshalb eine höhere Steuerbelastung zumuten: Die SPD will den Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro auf 49 Prozent erhöhen und ab 64 000 Euro Jahreseinkommen den bisherigen Spitzensteuersatz von 42 Prozent proportional auf 49 Prozent steigen lassen. Hinzu kommt noch der Soli von 5,5 Prozent. Im Gegensatz zu Katja Kipping planen wir also eine deutlich früher einsetzende Belastung. Schon wer mehr als 5300 Euro monatlich zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt höhere Steuern. Dies führt zu Mehreinnahmen von sechs Milliarden Euro – so viel wie der gesamte Etat des Wirtschaftsministeriums.

Aber nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen muss stärker besteuert werden. Dadurch könnten Mehreinnahmen von mehr als zehn Milliarden Euro generiert werden. Eine erhöhte Steuer auf Zinsgewinne – etwa eine Abgeltungssteuer von 32 Prozent – belastet diejenigen, die die Finanzkrise mit verursacht haben. Auch die Finanztransaktionssteuer beteiligt die Richtigen an den Kosten. Der gegenüber der Realwirtschaft deutlich gewachsene Finanzmarkt wird somit erstmals in die Besteuerungsgrundlage mit einbezogen. Außerdem sollte vererbtes Vermögen stärker in die Finanzierung unseres Gemeinwesens einbezogen werden.

Wir wollen aber nicht nur bei den Besserverdienenden und Vermögenden ansetzen, sondern gleichzeitig auch geringe und mittlere Einkommen stärken. Ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet im Niedriglohnsektor, allein in Ostdeutschland sind mehr als zwei Millionen Menschen betroffen. Über 70 Prozent der Niedriglohnbezieher haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und knapp 70 Prozent von ihnen sind Frauen. Wir können hier nicht einfach weggucken wie die schwarz-gelbe Koalition. Stattdessen fordern wir einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser wird dazu führen, dass bei den Niedriglohnempfängern deutlich mehr in der Haushaltskasse landet und die Abhängigkeit von Transferleistungen verringert wird. Ferner müssen wir im Auge behalten, dass gerade die geringen und mittleren Einkommen viel stärker durch Sozialabgaben belastet werden als die höheren Einkommen. Hier Entlastungen zu erreichen, ist eine langfristige Aufgabe.

Eine einfache Lösung gibt es nicht. Die Forderung nach einer kompletten Besteuerung von Einkommen ab 40 000 Euro im Monat ist überzogen. Sie ist unrealistisch, verfassungswidrig und populistisch. Wenn wir aber daran arbeiten, dass die Geringverdiener mehr Lohn erhalten, die Besserverdiener mehr Steuern zahlen und Vermögen angemessen belastet werden, dann bleibt die gesellschaftliche Balance intakt.

(c) Neues Deutschland

Für die Süddeutsche Zeitung habe ich heute folgenden Beitrag verfasst:

Seit dem Beginn der Bankenkrise im Jahr 2007 steht die Finanzpolitik im Zentrum der politischen Debat­te. Der Ort dieser Debatte und der damit verbundenen Entscheidungen sollte der Deutsche Bundestag sein. Doch die Be­völkerung erlebt die politischen Reprä­sentanten als Getriebene – in Deutsch­land ebenso wie etwa in Griechenland oder in Italien, wo eine „Expertenregie­rung“ eingesetzt wurde. Die Anweisun­gen für Länder unter dem Rettungs­schirm erarbeiten unbekannte Beamte von EU-Kommission, EZB und IWF. Die Europäische Zentralbank flutet den Ban­kenmarkt mit Milliarden, verschickt blaue Briefe an Regierungen und geht Risiken in Billionen-Höhe ein.

Mit welcher Legitimation treffen Tech­nokraten eigentlich so wegweisende Ent­scheidungen? Und wieso finden die zen­tralen Diskussionen über Europas Zu­kunft in nächtlichen Sitzungen der Regie­rungen statt? Wen wundert es da, dass sich die Bürger von der Politik abwen­den, die sie als ohnmächtig empfinden. Dem einzelnen Abgeordneten begegnen sie im Wahlkreis noch freundlich, aber sie bedauern ihn auch für die zu lösenden Probleme und seinen geringen Einfluss.

Nun soll mit dem Fiskalvertrag für Si­cherheit und Ordnung gesorgt werden, in­dem alle Unterzeichnerstaaten nationale Schuldenbremsen einführen oder, wie in Deutschland, existierende Schuldenregeln anpassen. Doch so wie die Bundesre­gierung den Fiskalvertrag hierzulande implementieren will, erhielten erneut nicht gewählte Experten enormen Ein­fluss – auf Kosten der Parlamente. Nach vielen Dementis musste auch Finanzmi­nister Wolfgang Schäuble eingestehen, dass es fraglich ist, ob die existierende deutsche Schuldenregel mit den Anforde­rungen des Fiskalpaktes vereinbar ist.

Die Einhaltung des Fiskalpakts soll von unabhängigen nationalen Überwa­chungsinstanzen überprüft werden, die hohe Anforderungen erfüllen müssen. Ei­ne solche Form der Überwachung gibt es im Rahmen der deutschen Schuldenregel nicht. Deshalb konnte Schäuble die Vor­schriften bisher dehnen und sich einen Überziehungskredit von rund 50 Milliar­denEuro genehmigen – ein klarer Rechtsbruch. Bevor die Bundesregierung gegen­über anderen Euro-Staaten den Oberleh­rer spielt, sollte sie ihre eigenen Hausauf­gaben machen.

Um die Vorgaben des Fiskalpakts zu erfüllen, will die Bundesregierung den bestehenden „Stabilitätsrat der Finanz­minister von Bund und Ländern“ zum Aufsichtsgremium über die nationale Fis­kalpolitik befördern. Dabei fordert der Vertrag, dass das Überwachungsgremi­um unabhängig sein muss von den rele­vanten fiskalpolitischen Institutionen – und das sind die deutschen Finanzminis­ter mitnichten. Sie sind zentrale Akteu­re! Dieses Manko versucht die Regierung zu kaschieren, indem sie zusätzlich einen Beirat aus Experten von Bundesbank und Wirtschaftsforschungsinstituten ein­setzt. Überschreiten Bund oder Länder die vorgegebenen Verschuldungsgren­zen, sollen die Fachleute Politikempfeh­lungen aussprechen. Aber dieser Beirat wäre in keiner Weise legitimiert, weitrei­chende Ratschläge zu erteilen, die einen unmittelbaren Handlungsdruck auf die politisch verantwortlichen und demokra­tisch legitimierten Entscheidungsträger in Parlament und Regierung ausüben.

Statt eine Expertokratie aus Beamten und Wissenschaftlern einzurichten, muss die Gestaltung der Fiskalpolitik wieder dorthin zurück, wo sie hingehört: in die Hände des Haushaltsgesetzgebers. Nur die Parlamente sind demokratisch le­gitimiert, die zentralen Weichen für das Land zu stellen. Keine Frage: Politik braucht Beratung, auch unkonventionel­le Ideen von außen. Aber zur Überwa­chung der Schuldenregel sollte es einen Schiedsrichter geben, der nicht gleichzei­tig Mitspieler ist und der ein klares, aber begrenztes Mandat hat.

Deshalb schlage ich zwecks Umset­zung des Fiskalvertrages in Deutschland vor, einen Nationalen Rat für Haushalts- ­und Finanzpolitik einzurichten, der orga­nisatorisch gemeinsam von Bundestag und Bundesrat getragen wird. Mit die­sem Rat würde der Haushaltsgesetzge­ber wieder in die Lage versetzt, die parla­mentarische Kernaufgabe – das Budget­recht – angemessen wahrzunehmen. Seit Ausbruch der Finanzkrise hat der Bun­destag viel Macht an die Regierung abgegeben. In immer kürzeren Zeiträumen muss er Entscheidungen von großer Trag­weite und mit erheblicher finanzieller Re­levanz treffen. Erst vor wenigen Mona­ten bestätigte das Bundesverfassungsge­richt die Entscheidungsprärogative des Parlaments auch in Krisenzeiten.

Doch der Bundestag verfügt häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um diese Entscheidungen in angemesse­ner Weise vorzubereiten. Stets ist das Parlament auf Regierungsvorlagen ange­wiesen, oft ohne jede Chance, sie gründ­lich zu prüfen. Es fehlt an Zeit und an Personal. Beispiel Griechenland-Hilfen: Vor der Abstimmung über das zweite Rettungspaket legte das Finanzministerium die entscheidenden Unterlagen über die Schuldentragfähigkeit des Landes nicht nur viel zu spät vor. Sie waren obendrein auch noch unvollständig.

Der von mir vorgeschlagene Rat würde die Anforderungen des Fiskalvertrages erfüllen und könnte gleichzeitig dazu die­nen, der Regierung die Festlegung der Pa­rameter zu entziehen, welche die zulässi­ge Nettokreditaufnahme bestimmen und die Schuldenregel somit gleichsam objek­tivieren. Außerdem wäre der Bundestag mit einem solchen Werkzeug besser in der Lage, die Kosten von Gesetzgebungs­vorhaben oder Beschaffungen abzuschät­zen und zu bewerten. Denn abgesehen von der Kontrolle des Bundesrechnungs­hofes bleiben sämtliche Zahlenangaben der Regierung bisher ungeprüft.

Viele andere Länder verfügen bereits über entsprechende parlamentarische In­stitutionen, zum Beispiel Schweden (Fis­cal Policy Council), die Niederlande (Bu­reau for Economic Policy Analysis), Großbritannien (Office for Budget Re­sponsibility) und natürlich die Vereinig­ten Staaten. Das dortige Congressional Budget Office ist die wohl stärkste Aus­prägung des parlamentarischen Selbstbe­hauptungswillens weltweit. Ein solches parlamentarisches Beratungsgremium könnte die Aushöhlung der parlamentari­schen Mitwirkungsrechte in den vergan­genen Jahren teilweise revidieren und den Bundestag wieder in die Lage verset­zen, seiner Kernaufgabe als (Haushalts-)Gesetzgeber gerecht zu werden. Das Parlament muss wieder selbstbe­wusster werden, sonst verkommt die Ge­waltenteilung zu einer leeren Formel.

(c) Süddeutsche Zeitung

Zur Schuldenregel im Grundgesetz habe ich für die heutige Financial Times Deutschland folgenden Beitrag verfasst:

Am heutigen Donnerstag unterschreibt die Bundeskanzlerin beim Europäischen Rat den sogenannten Fiskalvertrag. In diesem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden EU-Mitgliedsstaaten, in ihre Verfassungen binnen zwei Jahren Schuldenregeln aufzunehmen.

In Deutschland lässt sich die Kanzlerin gern für diese harte europapolitische Konsolidierungspolitik feiern. Tatsächlich braucht sie den Vertrag vor allem auch als Pappkameraden zur Beruhigung ihrer Fraktion, um für die undurchsichtige Politik ihrer Regierung überhaupt noch Mehrheiten zu bekommen. Wie wir seit Montag wissen, klappt das dennoch nur bedingt.

Viele Abgeordnete der schwarzgelben Koalition haben mittlerweile erkannt, dass der Pappkamerad in Wirklichkeit ein zahnloser Tiger ist: Die darin enthaltenen neuen Pflichten haben bei Weitem nicht dieselbe Verbindlichkeit wie das europäische Gemeinschaftsrecht. Eine effektive Konsolidierungspolitik in der gesamten Euro-Zone lässt sich so kaum durchsetzen. Besonders frappierend: Während die Kanzlerin in Europa eifrig Wasser predigt, säuft sie zu Hause Wein. Die Regierung hat die noch junge Schuldenregel im Grundgesetz bereits ausgehöhlt, bevor sie vollständig in Kraft tritt.

Ab dem Jahr 2016 ist der Spielraum für die strukturelle Neuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt. Bis dahin ist im Grundgesetz ein Übergangszeitraum vorgesehen. Vom Jahr 2011 soll das strukturelle Defizit des Bundes in gleichmäßigen Schritten bis zu dieser neuen Obergrenze hin abgebaut werden. Der Ausgangspunkt für diesen Abbaupfad war 2010 festzustellen.

Durch eiskalte Trickserei haben Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble das strukturelle Defizit im Jahr 2010 auf rund 53 Mrd. Euro festgelegt, obwohl es bei korrekter Anwendung nur 32 Mrd. Euro betragen hätte. In der Folge entsteht ein steilerer Abbaupfad und in den ersten Jahren ein größerer Verschuldungsspielraum – dabei handelt es sich um die Jahre bis zum regulären Wahltermin 2013.

Allerdings: Aufgrund der guten konjunkturellen Lage konnte der Bundeshaushalt im vergangenen Jahr mit weniger neuen Schulden auskommen.

Die Differenz – also die nicht genutzten Verschuldungsspielräume bleibt der Regierungskoalition aber erhalten und wird ausgerechnet heute auf das Kontrollkonto der Schuldenbremse gebucht.

Dieses Kontrollkonto wird als Gedächtnis der Schuldenbremse bezeichnet. Dieser Vorgang, mit dem sich der Finanzminister einen großzügigen Dispo in Höhe von 25,5 Mrd. Euro einräumt, wird sich in den kommenden Jahren wiederholen. So laufen nach Berechnungen der Bundesbank bis 2016 zusätzliche Verschuldungsspielräume von insgesamt mindestens 50 Mrd. Euro auf. Diese Kriegskasse kann die Bundesregierung für ihren Haushaltsvollzug nutzen und vor der nächsten Wahl teure Klientelgeschenke und Steuersenkungen finanzieren.

Einen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Korrektur dieser Verschuldungsspielräume, der inhaltlich auch vom Sachverständigenrat, der Bundesbank und dem Bundesrechnungshof unterstützt wurde, hat die schwarz-gelbe Mehrheit im letzten Jahr abgelehnt.

Die Bundeskanzlerin und ihre Koalition dehnen die Verfassung, um sich einen parteitaktischen Vorteil zu verschaffen. Dass sie damit nicht nur beim deutschen Steuerzahler, sondern auch in Europa Vertrauen zerstören, nimmt Schwarz-Gelb billigend hin.

Im Klartext: Wenn die Bundeskanzlerin heute ihre Unterschrift unter den neuen Fiskalvertrag setzt, hat sie bereits selbst dagegen verstoßen.

(c) Financial Times Deutschland

Für die Zeitschrift „Journal Liberal aktuell“, dem Mitgliedermagazin der Jungen Liberalen Hessen, habe ich für die Ausgabe 2/2012 folgenden Beitrag verfasst:

Was ist eigentlich aus dem „Liberalen Sparbuch“ geworden? Mehr als 400 Kürzungsvorschläge im Bundeshaushalt hatte die FDP in ihrer Oppositionszeit notiert. Seit dem Jahr 2009 regiert sie selbst mit. Und das Ergebnis? So kläglich, dass die FDP-Fraktion sich auf ihrer Internetseite unter der Überschrift „Zur Kritik am Liberalen Sparbuch“ rechtfertigen muss: „Auch als Regierungsfraktion vollzieht die FDP-Bundestagsfraktion keine Abkehr von den Sparvorstellungen der vergangenen Jahre. Im Gegenteil: Vieles davon wurde in den jetzt diskutierten Haushalt eingebracht. Die Sparvorschläge, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben, sind weiterhin unsere Orientierung.“

Immerhin geht die FDP offen damit um, dass sie ihre Versprechen nicht gehalten hat. Anscheinend musste die Partei erst lernen, dass die Forderungen nach Subventionsabbau und Steuersenkungen zwar Stammtische beeindrucken, aber der Realitätsprüfung oft nicht standhalten. Schlimmer noch: Die überzogenen Erwartungen frustrieren die Bürger. Und sie verhindern rationale Diskussionen, wenn einzelne Leistungen wirklich zur Disposition stehen.

Für Marktliberale sind Subventionen Teufelszeug. Argument: Sie können zu Wettbewerbsverzerrungen und Wohlfahrtsverlusten führen, etwa wenn unwirtschaftliche Unternehmen mit Steuergeld künstlich am Leben gehalten werden. Außerdem sind Kräfte der Beharrung am Werk: Einmal eingeführt, lassen sich Subventionen nur mit viel Kraft wieder zurückdrehen. Vor allem, wenn ihre Empfänger gut organisiert sind.

Wegen all dieser negativen Wirkungen muss jede Subvention auf den Prüfstand – und zwar regelmäßig, nicht nur alle zehn Jahre mal. Richtig ist aber auch, dass Subventionen unter bestimmten Bedingungen wie starker Kaffee wirken können: In Maßen genossen beleben sie. Nur wer zu viel davon trinkt, schadet seiner Gesundheit. So ist Deutschland nicht zuletzt mithilfe staatlicher Subventionen glimpflich durch die Krisenjahre 2008 und 2009 gekommen: Die Abwrackprämie, das Kurzarbeitergeld und die Rettungspakete für die Banken haben Arbeitsplätze dauerhaft gesichert und die Wirtschaft stabilisiert.

Oder nehmen wir das von der rot-grünen Regierung verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Erzeugern von Strom aus alternativen Quellen Mindestverkaufspreise. Diese Subvention hatte nicht nur positive Effekte auf die Umwelt, sie schuf auch zahlreiche neue Arbeitsplätze. Die Exportquote bei Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaiktechnologien stieg auf mehr als 50 Prozent. Daraufhin wurde das EEG selbst ein Exportschlager: Mehr als 60 Länder haben die Regelungen inzwischen kopiert.

Ein Denkfehler vieler Liberaler lautet, auf freien Märkten werde die „unsichtbare Hand“ automatisch maximalen Wohlstand schaffen. Wird sie nicht, wie die Wirklichkeit zeigt. Der letztgültige Beleg ist die Finanzkrise. Das regelfreie Zocken auf den Anleihemärkten mündete in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren. Der Zusammenbruch von Lehman Brothers war der Offenbarungseid der neoliberalen Ideologie.

Kluge Politik ist pragmatisch. Wo Märkte funktionieren, fairer Wettbewerb herrscht und private Kosten nicht auf die Gemeinschaft abgewälzt werden, hält sie sich raus. Doch unter gewissen Voraussetzungen sollte der Staat ins Marktgeschehen eingreifen, zum Beispiel wenn der Strukturwandel soziale Verwerfungen nach sich zieht, wenn aussichtsreiche Leitmärkte zu entwickeln sind oder Unternehmen wichtige Leistungen nicht zu bezahlbaren Preisen anbieten können, etwa im Kultursektor.

Zudem meinen viele Liberale, die öffentlichen Haushalte ließen sich allein durch Einsparungen sanieren. Der zweite Denkfehler. In Wirklichkeit sind nach jahrzehntelangen Konsolidierungsanstrengungen auf allen Ebenen – in den Kommunen, in den Ländern und beim Bund – keine großen Brocken mehr aufzufinden, die schlankerhand gestrichen werden könnten. Im 21. Jahrhundert ist Sparpolitik zu einer Fummelarbeit geworden: Sie ist aufwendig und anstrengend.

Genau deshalb ist die schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2010 daran gescheitert, ein solides Sparpaket vorzulegen. Der Plan sollte den Bundeshaushalt bis 2014 um 80 Milliarden Euro entlasten. Doch er besteht zu großen Teilen aus Luftbuchungen und Rechenschiebereien. Wie ist das zu erklären? Zum einen fehlte der zerstrittenen Koalition die Durchsetzungsfähigkeit. Zum anderen war das Vorhaben schlicht eindimensional; es mangelte an einem umfassenden haushalts- und finanzpolitischen Ansatz.

Die Wahrheit ist doch – und das wissen auch die führenden Köpfe der Koalition: Die öffentlichen Budgets lassen sich nur mit einem Dreiklang aus Einsparungen, moderaten Steuererhöhungen für die Wohlhabenden und Impulsen für mehr Wachstum ins Gleichgewicht bringen. Nichts davon unternimmt die Regierung Merkel! Der aktuelle Rückgang der Neuverschuldung ist ausschließlich der guten Konjunktur geschuldet. Und dass die Steuern ab 2013 sogar sinken sollen, wird nur durch die „Defizit-Lüge“ möglich: Mit einem dreisten Rechentrick bricht Finanzminister Wolfgang Schäuble die Schuldenbremse im Grundgesetz, um höhere Verschuldungsspielräume für den Wahlkampf zu gewinnen -unter massivem Protest von Sachverständigenrat, Bundesbank und Bundesrechnungshof.

Die SPD hingegen hat im September den „Pakt für Bildung und Entschuldung“ vorgestellt. Ein umfassendes Finanzkonzept, mit dem wir die Schuldenbremse strikt einhalten und zugleich Spielräume für notwendige Investitionen in Bildung und Infrastruktur schaffen. Um sie zu finanzieren, wollen wir die Vermögenden stärker an der Sanierung des Staates beteiligen. Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung sind die Einführung einer Vermögenssteuer und ein höherer Spitzensteuersatz ab 100.000 Euro gerechtfertigt.

Darüber hinaus werden wir ökologisch schädliche Subventionen abbauen. Unsere Liste umfasst unter anderem die steuerlichen Vergünstigungen für Agrardiesel, die Absetzbarkeit von Kraftstoffkosten bei großen Firmenwagen sowie die Begünstigung von Flugbenzin. Ferner wollen wir die Subventionierung von Niedriglöhnen über die Sozialkassen beenden, indem wir einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro einführen. Auf diese Weise werden wir insgesamt knapp 15 Milliarden Euro einsparen, davon 9 Milliarden Euro im Bundeshaushalt.

All unsere Vorschläge sind seriös durchgerechnet und politisch machbar. Ferner sind weitere Sparmaßnahmen denkbar, die allerdings schwieriger in die Tat umzusetzen sind. Allen voran die Reform der Mehrwertsteuer. Denn das „System“ der Umsatzsteuersätze ist mehr als widersprüchlich. Warum profitieren die Verkäufer von Sammlungsstücken vom ermäßigten Steuersatz? Oder die Hersteller von kartografischen Erzeugnisse, Zeitungen oder Kunstgegenständen? Viele der existierenden Tatbestände sind nur historisch zu erklären. Dringend müssen wir den ermäßigten Satz beschränken auf Produkte des täglichen Bedarfs oder von existenzieller Bedeutung: auf Nahrungsmittel, Kulturleistungen, den ÖPNV, Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen und auf medizinische Erzeugnisse.

Doch entgegen dem Koalitionsvertrag traut sich die Regierung an dieses wichtige Projekt nicht heran; Ende 2011 legte Finanzminister Schäuble das Vorhaben endgültig auf Eis. Begründung: Die Reform der Mehrwertsteuer werde in der Regierung für politisch nicht durchsetzbar gehalten. Im Gegenteil führte Schwarz-Gelb mit den Steuerprivilegien für Hoteliers neue Ausnahmen ein.

Einmal mehr zeigt sich, dass Subventionsabbau den Mut voraussetzt, sich mit Lobbygruppen anzulegen. Die SPD ist dazu bereit. Wir laden alle ein, mit uns über unser Finanzierungskonzept zu diskutieren – eine dringend notwendige Debatte, die neue Verbindungslinien zwischen SPD und FDP schaffen kann.

(c) Journal Liberal aktuell

Zum Vorschlag der Thüringer FDP, ein Spendenkonto zugunsten des Landes einzurichten, habe ich für die heutige Thüringer Allgemeine folgenden Beitrag verfasst:

Auf den ersten Blick ist das vom Landtag beschlossene „Thüringer Schuldenkonto“ eine schöne Idee: Mit freiwilligen Geldbeträgen können sich alle Bürgerinnen und Bürger – vor allem die wohlhabenden – am Abbau der Landesschulden beteiligen. Jeder Euro, der auf das Konto fließt, wird ab 2013 verbindlich zur Schuldentilgung verwendet. Wer sollte etwas dagegen haben? Doch hat die Sache einen Haken.

In Wahrheit ist das Schuldenkonto ein Placebo, das von den tatsächlich notwendigen Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte ablenkt. Thüringen ist mit 16 Milliarden Euro verschuldet. Dass auf freiwilliger Basis genügend Geld eingesammelt wird, um auch nur einen Bruchteil davon zu tilgen, glaubt niemand ernsthaft.

Auch Finanzminister Wolfgang Schäuble hat vor zwei Jahren ein bundesweites Schuldenkonto eingerichtet. Bisher sind gerade mal 140 000 Euro dort eingegangen angesichts des Schuldenstandes des Bundes von 1,3 Billionen Euro kaum der Rede wert.

Die strukturellen Probleme der öffentlichen Haushalte lassen sich nur lösen mit einem Dreiklang aus Kürzungen, Investitionen in Wachstum und höheren Steuern für Wohlhabende. Das Thüringer Schuldenkonto zielt in die entgegengesetzte Richtung: Die vermögenden Bürger werden aus ihrer Verantwortung entlassen und sollen selbst entscheiden, ob sie einen zusätzlichen Beitrag leisten. Das Prinzip der Steuerpflicht wird durch Freiwilligkeit ersetzt.

Kein Zufall, dass der Vorschlag für das Konto von der FDP kommt. Offenbar will die Partei ihre Klientel mit diesem Ablenkungsmanöver schützen.

Die FDP scheint die Auswüchse des deutschen Schuldenproblems noch immer nicht begriffen zu haben. Mittlerweile hat der Schuldenstand des Gesamtstaats – Bund, Länder und Gemeinden – die magische Grenze von 2 Billionen Euro überschritten. Um diese Summe auf einen Schlag zu tilgen, müsste jeder Bürger vom Säugling bis zum 100-Jährigen dem Staat umgerechnet 25 000 Euro überweisen. Schlimmer noch: In den kommenden Jahren wird der Druck auf die öffentlichen Haushalte stark zunehmen.

Thüringen steht mit 16 Milliarden Euro in der Kreide; anderthalbmal so viel, wie der Freistaat 2011 insgesamt ausgegeben hat. Haushaltsdisziplin ist also dringend notwendig. Deshalb will die Landesregierung in diesem Jahr keine neuen Schulden mehr aufnehmen.

Trotzdem ist keine Entwarnung in Sicht: Der Thüringer Finanzminister hat noch kein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie er angesichts der jährlich schrumpfenden Mittel aus dem Solidarpakt künftig weiter vernünftig haushalten und gleichzeitig sparen will.

Wer die ausufernde Staatsverschuldung in Deutschland wieder in den Griff bekommen will, muss einen Blick auf die Schuldengeschichte werfen: In den vergangenen vierzig Jahren hat sich die deutsche Schuldenquote – das Verhältnis des Schuldenberges zum Bruttoinlandsprodukt – mehr als vervierfacht. 1970 betrug sie 18 Prozent und wuchs bis 1989 auf 40 Prozent an. Nach 1990 ging es steil bergauf: Vor der Finanzkrise 2008 lag die Schuldenquote schon bei 64 Prozent. Derzeit sind es über 80 Prozent – gut 20 Prozentpunkte über der Maastricht-Grenze von 60 Prozent.

Für diese Entwicklung gibt es zwei Gründe: Erstens haben die deutsche Einheit und jüngst die staatlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft enorme Kosten verursacht. Zweitens haben die unterschiedlichen Regierungen seit den Siebzigerjahren eine expansive Finanzpolitik betrieben: In wirtschaftlich schlechten Zeiten erhöhten sie – verständlicherweise – die staatlichen Ausgaben, um die Konjunktur anzukurbeln. Jedoch bauten sie die aufgelaufenen Defizite in guten Zeiten nicht wieder ab. Häufig stiegen die Ausgaben sogar noch, manchmal kombiniert mit Steuersenkungen.

Heute handelt die schwarz-gelbe Bundesregierung wieder genauso: Trotz steigender Einnahmen will sie 2012 über 50 Prozent mehr Schulden aufnehmen als im Jahr zuvor und kündigt zugleich für das Wahljahr 2013 niedrigere Steuern an. Dafür bricht die Regierung Merkel die erst im Jahr 2009 von der Großen Koalition eingeführte Schuldenregel im Grundgesetz – unter lautstarkem Protest von Bundesbank, Sachverständigenrat und Bundesrechnungshof. Gemäß der Schuldenregel, auch „Schuldenbremse“ genannt, muss die Neuverschuldung des Bundes bis 2016 sukzessive auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinken; die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Schulden mehr machen.

Damit die strukturellen Probleme der öffentlichen Haushalte langfristig gelöst werden, hat die SPD auf ihrem Bundesparteitag im Dezember ein umfassendes finanzpolitisches Konzept beschlossen, an dem ich federführend mitgearbeitet habe. Mit dem „Pakt für Bildung und Entschuldung“ hält die SPD die Schuldenbremse strikt ein und schafft zugleich Spielräume für Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Gut für Thüringen: Die für Bildung zuständigen Länder erhalten zusätzliche Mittel! Und wenn wir das sogenannte Kooperationsverbot abschaffen, kann sich auch der Bund stärker an den Bildungsausgaben der Länder beteiligen. Parallel dazu erhöhen wir die Finanzkraft der Städte und Kommunen. Das Geld soll dahin fließen, wo es im Alltag der Menschen gebraucht wird. Damit keine Schwimmhallen, Theater und Bibliotheken geschlossen werden.

Um dies zu finanzieren, hat die SPD konkrete Vorschläge für Ausgabenkürzungen vorgelegt. Darüber hinaus ist in der größten Staatsschuldenkrise aller Zeiten die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, die Reform der Erbschaftssteuer sowie ein höherer Spitzensteuersatz ab 100 000 Euro notwendig und gerechtfertigt.

Schließlich haben die Wohlhabenden vom Wirtschaftsaufschwung der vergangenen Jahrzehnte und den guten Wachstumsbedingungen Infrastruktur, Bildung, Sozialsystem überdurchschnittlich profitiert, während immer mehr Menschen für Niedriglöhne arbeiten müssen.

Dadurch ist der Abstand zwischen Arm und Reich in Deutschland kräftig gewachsen. Im zurückliegenden Jahrzehnt haben sich die Bruttolöhne im untersten Viertel der Einkommensstatistik um fast 14 Prozent verringert, während die Einkommen im obersten Viertel um 3,5 Prozent zugenommen haben. Kaum verwunderlich, dass nur noch ein Fünftel der Deutschen die Einkommens- und Vermögensverteilung für gerecht hält.

Diese Entwicklung kann uns nicht egal sein kann. Denn Gesellschaften, in denen es mehr soziale Gleichheit gibt, funktionieren besser. Das haben die renommierten britischen Sozialforscher Kate Pickett und Richard Wilkinson in ihrer bahnbrechenden Studie „Gleichheit ist Glück“ empirisch belegt.

Die sozialen und gesundheitlichen Probleme in Industrieländern nehmen umso stärker zu, je größer der Abstand zwischen dem Oben und Unten wird. Besonders wichtig: Ungleichheit wirkt sich nicht nur auf die ärmeren Schichten negativ aus, sondern auf die gesamte Bevölkerung, indem sie den Statuswettbewerb verschärft und „sozialen Stress“ erzeugt.

Leider sind „Schuldenkonten“ weder auf die Schuldenkrise, noch auf die zunehmende soziale Spaltung eine Antwort.

Deren Befürworter führen als Kronzeugen übrigens gern den Pop-Star Marius Müller-Westernhagen ins Feld. Dabei hat der nie gefordert, Konten für den freiwilligen Schuldendienst einzurichten. Im Gegenteil, er sagte: „Ein paar Prozentpunkte mehr Steuern machen Wohlhabende nicht arm. Es werden sogar alle reicher, wenn die Einnahmen konsequent zur Schuldentilgung genutzt werden und Zukunft statt Zinsen schaffen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

(c) Thüringer Allgemeine

Für die heutige Financial Times Deutschland habe ich folgenden Beitrag verfasst:

Die Bundesregierung, die sich selbst als Wunschkoalition bezeichnet hat, ist bald zwei Jahre im Amt. Der Koalitionsvertrag – und dort insbesondere die Finanzpolitik – ist dabei ein Beleg für ihr Versagen. Ob die Reform der Mehrwertsteuer, die Neuregelung der Gemeindefinanzen oder die angekündigten Entlastungen von 24 Mrd. Euro, an keiner Stelle haben Union und FDP geliefert. Im Gegenteil, die Beiträge für Kranken- und Arbeitslosenversicherung stiegen, die Steuern auf Urlaubsreisen und Zigaretten wurden erhöht. Die angekündigte Entlastung hat sich als Nettolüge entlarvt. Wirklich entlastet wurden nur die Unternehmen, allen voran die Hotellobby.

Kurz vor der Sommerpause will die Regierung Merkel/Rösler nun die ermattete Öffentlichkeit überraschen und schlägt für 2013 Steuersenkungen vor.
Man reibt sich die Augen.

Die deutsche Staatsverschuldung hat die Rekordmarke von 1.000 Mrd. Euro erreicht. Auch in diesem Jahr wird allein der Bund noch über 30 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen müssen. Wir sind mitten im Aufschwung, aber machen immer weiter neue Schulden. Da verbieten sich Steuersenkungen.

Ein erheblicher Teil der Verschuldung war zur Bewältigung der Finanzkrise und der darauf folgenden Wirtschaftskrise notwendig. Nicht nur in Deutschland, sondern überall in Europa sind die öffentlichen Schulden in dieser Zeit stark gestiegen und haben zur Staatsschuldenkrise geführt, an deren Bewältigung wir bis heute arbeiten. In den Krisenjahren ist die Sensibilität bei den Bürgern für die langfristigen Lasten der Staatsverschuldung erheblich gestiegen. Im Sorgenbarometer hat die Angst der Menschen vor der steigenden Verschuldung die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schon seit fast zwei Jahren von Platz eins verdrängt.

Glücklicherweise ist seit vergangenem Jahr die Schuldenbremse im Grundgesetz in Kraft. Die neue Regel setzt den gesunden Menschenverstand der schwäbischen Hausfrau um, nämlich dass in wirtschaftlich guten Zeiten Vorsorge getroffen werden muss für schlechtere Zeiten.

Die Kenntnis über die Wirkungsweise der verfassungsrechtlichen Schuldenregel ist in der Koalition aber entweder nicht besonders groß, oder sie wird bewusst negiert. Herr Rösler und mit ihm die anderen Steuersenker der Koalition haben hier Nachhilfe nötig. Um die Schuldenbremse wirksam zu gestalten, stehen konjunkturelle Mehreinnahmen nicht zur Finanzierung von strukturellen Mehrausgaben zur Verfügung. Übersetzt bedeutet das: Die mit der Steuerschätzung lediglich prognostizierten Steuermehreinnahmen dürfen ausdrücklich nicht zur Finanzierung einer Steuersenkung genutzt werden. Einnahmeausfälle im Bundeshaushalt, die durch eine dauerhafte Steuersenkung entstehen, müssten durch zusätzliche Ausgabenkürzungen finanziert werden.
Das gilt zumindest so lange, bis die Obergrenze für die maximal zulässige Neuverschuldung nicht mehr überschritten wird. Dieses Ziel kann erst dann erreicht werden, wenn das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt abgebaut ist.

Die Bundesregierung ist an der Herausforderung der Haushaltskonsolidierung glatt gescheitert. Abgesehen von den einseitigen Kürzungen bei den sozial Schwächeren liegen bisher keine substanziellen Konsolidierungsbeiträge vor. Die Belastungen für die Verursacher der Finanzkrise sowie für hohe Einkommen und Vermögen sind bisher weitgehend Ankündigungen geblieben. Konkret sind vor allem die Belastungen für die arbeitenden Menschen und die Arbeitssuchenden. Diese soziale Ungerechtigkeit zerstört die Bereitschaft der Menschen für die notwendige Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Das Sparpaket aus dem letzten Jahr, mit dem das strukturelle Defizit abgebaut werden sollte, ist eine Ansammlung von Luftbuchungen und Fehlplanungen. Das angestrebte Volumen von 81,6 Mrd. Euro wird deutlich verfehlt. Die Verantwortung dafür trägt Finanzminister Schäuble. Er hat teilweise unrealistische Sparbeiträge unterstellt oder konnte sich bei der Umsetzung des Sparpakets gegenüber seinen Kabinettskollegen nicht durchsetzen.

Dabei hat er auch noch den Abbaupfad der strukturellen Verschuldung als Grundlage „für das Sparpaket bewusst falsch gewählt und sich so zusätzliche Verschuldungsspielräume von fast 50 Mrd. Euro bis 2016 geschaffen. Nicht nur die SPD-Bundestagsfraktion, auch die Bundesbank, der Sachverständigenrat und der Bundesrechnungshof haben ihm das immer wieder vorgeworfen. Durch diese Politik wird die Bundeskanzlerin auch in Brüssel unglaubwürdig, wo sie gern von den anderen Euro-Ländern eine regelgebundene Finanz- und Haushaltspolitik fordert. Die eigene nationale Regel zur Begrenzung der Verschuldung wird von dieser Regierung dagegen mit Füßen getreten.

Die geschätzten (!) Mehreinnahmen aus Steuern scheiden also zur Finanzierung aus. Soll noch vor der Sommerpause eine Steuersenkung angekündigt werden – so klein sie auch ausfallen mag, müssen Merkel und Rösler konkret darlegen, mit welchen zusätzlichen Einsparungen sie die Einnahmeausfälle kompensieren wollen, um ihr Steuergeschenk zu finanzieren.

Dies ist jedoch nicht zu erwarten, da die Regierung ja noch nicht einmal die beschlossenen Konsolidierungsbeiträge aus dem Sparpaket erbringt. Eine Steuersenkung ohne Gegenfinanzierung wäre eine unakzeptable Steuersenkung auf Pump.

So wird nun also auch noch die notwendige Haushaltskonsolidierung dem Zusammenhalt der Koalition geopfert.

Die Wunschkoalitionäre widerlegen eindrucksvoll ihre Behauptung, sie seien die geborenen Regierungsparteien und könnten besser mit Geld umgehen.

(c) Financial Times Deutschland

Für das Buch „Mittendrin – Zukunftsentwürfe für eine älter werdende Gesellschaft“ (Hrsg. Garrelt Duin, Petra Ernstberger und Johannes Kahrs, Berlin 2011) habe ich folgenden Beitrag verfasst:

Bananen werden braun, Menschen werden alt. Beiden zunächst rein äußerlichen Phänomenen liegen biochemische Prozesse zugrunde, die durch Umwelteinflüsse beschleunigt oder verzögert werden können. Sowohl bei Bananen als auch bei Menschen kennen wir die positive Erfahrung des widerlegten Anscheins: Die braune Schale umhüllt eine Vollreife, gesunde Frucht von unnachahmlicher Süße – und in einem von ersten Zipperlein und fortgeschrittenem Alter gezeichneten Körper waltet nicht selten ein ungemein kluger, wacher und innovativer Geist. Man denke etwa an den englischen Astrophysiker Stephen Hawking, der bereits seit 1968 wegen einer schweren Nervenkrankheit auf einen Rollstuhl angewiesen ist und mittlerweile nur noch über einen Sprachcomputer kommuniziert, den er mit Pupillenbewegungen steuert. Noch vor 100 Jahren wäre diesem Genie wohl die wissenschaftliche Karriere und wären uns allen damit die bahnbrechenden Erkenntnisse über die Struktur schwarzer Löcher und die Entstehung des Universums allein wegen seines körperlichen Zustandes verwehrt geblieben. Den fatalen Fehlschluss von äußerlichen Funktionseinschränkungen auf mangelnde innere Substanz hat die moderne Medizin glücklicherweise überwunden. Im Gegenzug gilt natürlich auch, dass vordergründige körperliche Intaktheit durchaus mit erheblichen innerlichen Defiziten einhergehen kann.

In unseren Debatten über die Umkehrung der Alterspyramide zeigt sich allerdings allzu häufig ein fataler Hang zur Einseitigkeit. Gewiss, die moderne Mediendemokratie zwingt zur Zuspitzung. Gezielte Provokation und pointiert formulierte Interessenvertretung eignen sich in einer „Ökonomie der Aufmerksamkeit“ als politische Instrumente. Doch wo hört das mediale Spiel auf und wo beginnt die bewusste Produktion gesellschaftlicher Spaltung?

Der breite öffentliche Diskurs über die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Konsequenzen, die aus der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung zu ziehen sind, hat sich in Deutschland während der vergangenen Jahre in der Auseinandersetzung mit zwei radikalen Sichtweisen entwickelt. Zunächst traf im Jahre 2003 ein frisch gekürter Bundesvorsitzender der Jungen Union (JU) medial ins Schwarze, als er im Brustton der Überzeugung verkündete, er „halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen“. Auch wenn mittlerweile allgemein bekannt ist, dass die Äußerungen des JU-Vorsitzenden ganz in der Tradition seines Verbandes mehr eigener Eitelkeit als politischer Substanz geschuldet waren, verfehlten die damaligen Einlassungen zur Gesundheitspolitik ihre öffentliche Wirkung nicht. Von den Seniorenverbänden bis hin zur Deutschen Gesellschaft für Orthopädie tappte man in Philipp Mißfelders Falle, und in den Feuilletons wurde wochenlang ein „Krieg der Generationen“ geführt.

Die Fortsetzung dieses „Krieges“ besorgte dann in umgekehrter Stoßrichtung FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher im Jahr 2004 mit seinem – zugegeben hervorragend vermarkteten – Buch „Das Methusalem-Komplott“. Darin geißelt der Frankfurter Feuilletonchef durchaus zu Recht einen in Wirtschaft, Medien und Gesellschaft virulenten Jugendwahn, der eine Tendenz zur schleichenden Marginalisierung und Diffamierung des Alters in sich trage. Schirrmacher weiß, was dagegen zu tun ist, und fordert einen „Aufstand der Alten“. Niemand solle sich doch schämen müssen wegen seines Alters, und überhaupt würden die Älteren bald die deutliche Bevölkerungsmehrheit stellen. Insofern käme es jetzt darauf an, die Deutungshoheit über das Altersphänomen zu erringen und die mit Krankheit, Sturheit und Siechtum verbundenen gesellschaftlichen Vorurteile zu durchbrechen. Dazu erliegt Schirrmacher dann aber einer naheliegenden Versuchung und begibt sich auf das Glatteis unangemessener Idealisierung des Alters: Die empirisch belegte Steigerung der Lebenserwartung wird auf ungebrochen vitale Mittsiebziger projiziert, für die volle ökonomische, kulturelle und politische Teilhabe auch 2040 noch selbstverständlich sein wird. Auch wenn der Demografie-Bestseller von Schirrmacher die laienmedizinischen Einlassungen des JU-Vorsitzenden von 2003 im Hinblick auf intellektuelle Schärfe und Reflexionsniveau natürlich bei weitem übertrifft, so kann er doch als eine Art Generationen-Erwiderung gelesen werden nach dem Motto: „Ein Hüftgelenk ist nicht genug!“

Gerade an diesen Beispielen offenbart sich ein Widerspruch freier Gesellschaften im Informationszeitalter: Während der demokratische Rechtsstaat einerseits auf Meinungsfreiheit und öffentliche Debatte angewiesen ist, verknappt das damit entstehende informelle Überangebot die öffentliche Aufmerksamkeit und zwingt in noch nie da gewesenem Umfang zur Pointe. Unzulässige Vereinfachungen, gezielte Provokationen und Indiskretionen aller Art sowie die Bedienung von Vorurteilen setzen Themen auf die Agenda und verhindern gleichzeitig deren angemessene Bearbeitung. Die deutschen Feuilletons sind satt gefüllt mit solchen Pyrrhussiegen.

Einen vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung markierte jüngst Thilo Sarrazin: Einerseits hat er es mit seiner Publikation geschafft, die auch unter demografischen Gesichtspunkten zentralen Zukunftsthemen Einwanderung und Integration ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen, andererseits verhindern sensationsheischende Tabubrüche und abwegige Vereinfachungen einen produktiven Diskurs schon im Ansatz. Deutschland debattiert jetzt nicht über angemessene Sprachanforderungen, familiennahe Hilfsangebote oder interkulturelles Lernen, sondern über die Vererbung von Intelligenzquotienten. Lehrbuchartig!

Die Veränderung unserer Bevölkerungsstruktur darf aber nicht als Podium öffentlicher Selbstdarstellung missbraucht werden. Es gibt keinen Anlass zur Dramatisierung.

Die gesellschaftlichen Veränderungen sind weder das Verschulden einzelner Bevölkerungsgruppen, noch beschreiben sie einen politischen Ausnahmezustand. Nur auf dem Fundament dieser Einsicht sollten Sozialdemokraten den demografischen Wandel gestalten. Pauschale Schuldzuschreibungen, interessengeleiteter Aktionismus und fremdenfeindliche Abwehrkämpfe bieten keinerlei Orientierungshilfe. Im Verfassungsstaat des Grundgesetzes kann die Herausforderung der Bevölkerungsentwicklung nur angemessen bewältigt werden, wenn politisches Handeln zwei Grundsätzen folgt: Interessenausgleich und Anerkennung von Realitäten. Eine solche Politik hat die rechtlich geschützten Positionen und legitimen Erwartungen von Jung und Alt, von Singles und Familien, von Gesunden und Kranken, Männern und Frauen ebenso zu berücksichtigen wie von Einwanderern und der deutschen Ursprungsbevölkerung – und zugleich die praktischen Bedürfnisse der Lebenswirklichkeit im Auge zu behalten.

Die entscheidende Frage der kommenden Jahre wird dabei sein, ob es uns gelingt, die richtige Balance zwischen Markt und Staat zu finden. Wir müssen auf der einen Seite den Mut haben, dort, wo die alternde Gesellschaft selbst durch Angebot und Nachfrage die für sie besten Lösungen hervorbringt, Luft zum Atmen zu lassen, und auf der anderen Seite die Kraft aufbringen, da energisch gegenzusteuern, wo die Marktmechanismen den Einzelnen überfordern. So trägt die zunehmende Nachfrage junger Familien nach ansprechenden und vielfältigen Kita-Angeboten und schulischen Ganztagsformen positiv zu entsprechenden neuen Angeboten freier Träger bei. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wahrnehmung dieser Angebote allen Kindern möglich ist, unabhängig vom elterlichen Einkommen. Die alleinerziehende Fachverkäuferin darf ebenso berufstätig und Mutter sein wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Deshalb haben wir als Sozialdemokraten den Ausbau von Ganztagsschulen, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Geburtstag und das Elterngeld durchgesetzt. Die jetzt von Schwarz-Gelb geplante Streichung des Elterngeldes für erwerbsfähige Hilfebedürftige sendet genau die falschen Signale: soziale Selektion statt Integration. Die für die Gestaltung des demografischen Wandels so wichtige Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auch von einer anderen Seite unter Druck. Pflegebedürftigkeit von Eltern und Angehörigen wird in naher Zukunft eine ganz zentrale persönliche und zugleich finanzielle Herausforderung für die jüngere Generation werden. Auch auf diesem Gebiet wird die steigende Nachfrage im Idealfall zu produktivem Wettbewerb und Qualitätsverbesserungen bei stationären und ambulanten Leistungen führen – aber eben auch zu massiven Preissteigerungen. Es ist gut, wenn Besserverdienende und Vermögende ihren Angehörigen alle Segnungen des sich dynamisch entwickelnden Pflegemarktes zuteilwerden lassen können. Der Staat muss indes dafür Sorge tragen, dass von den Qualitätssteigerungen alle profitieren. Die unter Ulla Schmidt vollzogene schrittweise Anhebung des Pflegegeldes und die Einführung eines gesetzlichen Freistellungsanspruches für Arbeitnehmer, um die Pflege ihrer Eltern zu organisieren, waren Schritte in die richtige Richtung. Solidarische Reformen im Beitragsrecht, wie progressive Veranlagung und Einbeziehung von Kapitalerträgen sowie der weitere Ausbau des öffentlichen Qualitätsmanagements müssen folgen. Statt um gerechte Strukturen in der Kranken- und Pflegeversicherung kümmert sich die FDP jedoch lieber um den privaten Versicherungsmarkt: Luxuspflege für wenige und Minimalleistungen für den Rest.

Dasselbe Bild zeigt sich bei der nötigen Anpassung kommunaler Infrastruktur. Die Marktakteure investieren schon länger in altersgerechte Wohnobjekte und barrierefreie Bestandsumbauten. Wo der Markt nicht investiert, sollte die öffentliche Städtebauförderung regulierend eingreifen. Gerade diese Programme lässt Schwarz-Gelb nun auslaufen. Das zynische Motto dahinter: Wer alt und arm ist, braucht keinen Fahrstuhl im Haus.

Der deutsche und europäische Arbeitsmarkt wird in Zukunft mehr denn je auf qualifizierte Zuwanderer angewiesen sein. Hier ist Mut zum Laisser-faire angezeigt: Fremdenfeindlichkeit und rassistische Vorurteile werden in den ländlichen Regionen hoffentlich mit dem Weisheitszahn verschwinden, den der pakistanische Zahnarzt kunstgerecht entfernt hat. Vor Parallelgesellschaften schützen Investitionen in Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe, nicht Leitkulturdebatten und „Integrationsgipfel“ im medialen Schaufenster.

Deutschland feiert in diesem Herbst 20 Jahre Wiedervereinigung. Während die SED Klassenkampf spielte, haben die Ostdeutschen auch braune Bananen gekauft. Und diese haben nicht selten am besten geschmeckt. Die Erfahrung, dass das Leben jenseits der offiziellen Schwarz-Weiß-Malerei viele Graustufen bietet, hat den Alltag in der DDR sicher erträglicher und die Parteipropaganda erfolgloser gemacht. Ostdeutsche haben gelernt, die Wahrheit über gesellschaftliche Zustände nicht in Leitartikeln und Parteitagsbeschlüssen zu suchen, sondern in der Kaufhalle um die Ecke und im Wohnhaus auf der anderen Straßenseite. Dieser spezielle Sinn für das Lebenspraktische hat sowohl moskautreue Kommunisten als auch westdeutsche Anlagebetrüger überstanden – und tritt den neuen demografischen Herausforderungen ganz nüchtern entgegen, etwa mit dem phasenweisen Rückbau von Plattenbauten oder der ökologischen Sanierung von Industriebrachen. Der demografische Wandel ist weder gut noch böse, sondern im Rahmen von anstrengenden, aber notwendigen Abwägungen gerecht zu gestalten. Dass es dabei nicht das Schlechteste ist, wenn sich ostdeutscher Pragmatismus an Bananen orientiert, hat die jüngere deutsche Geschichte eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

(c) Mittendrin – Zukunftsentwürfe für eine älter werdende Gesellschaft

Für das Buch „Argumente – Politikvorschläge für Thüringen“ (Hrsg. Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung, Mai 2011) habe ich folgenden Beitrag verfasst:

1. Die Ursachen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise

Die Ursachen und Auswirkungen der Finanz­markt- und Wirtschaftskrise werden noch Ge­genstand vieler Dissertationen und Forschungs­arbeiten sein. Es gilt das Eisberg-Prinzip: Den Teil über dem Wasser haben wir bereits gese­hen, doch niemand weiß, wie viel noch unter­halb der Oberfläche liegt. Der Ausgangspunkt der Krise waren die Verwerfungen auf dem amerikanischen Subprime-Markt. Sie führten zu der bisher schwersten Krise des weltweiten Finanz(markt)systems, eine Krise, die nach den Erhebungen und Einschätzungen von Instituti­onen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) oder der Bundesbank vor allem für die europäischen Banken, noch nicht ausgestanden ist. Diese Krise zog einen gewaltigen Konjunkturabschwung und damit besonders für die Industriestaaten eine harte Wirtschaftskrise nach sich. Das jüngste Gewand dieser Krise ist die Refinanzierungskrise ganzer Staaten: Inner­halb der EU waren es bisher Griechenland, Irland und Portugal. Derzeit stehen sogar die Vereinigten Staaten von Amerika auf der Beo­bachtungsliste der Rating-Agenturen – Tendenz negativ. Ein solcher Befund wäre noch vor we­nigen Jahren unvorstellbarer gewesen.

Zu dem prägenden Umfeld der Krisen zählen mehrere Faktoren. Dazu gehören erstens die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte zwi­schen den Industriestaaten untereinander so­wie zwischen den Industriestaaten und den Schwellenländern. Das prominenteste Beispiel sind die Devisen- und Handelsbeziehungen zwischen China und den Vereinigten Staaten. Seit Jahren schon dreht sich eine Abhängig­keitsspirale: Vereinfacht ausgedrückt, stehen den enormen Überschüssen in der Außenhan­delsbilanz Chinas entsprechende Defizite in den Vereinigten Staaten (aber auch in Europa) ge­genüber. Die Folge: Die chinesische Staatsbank verfügt über Devisenreserven in Höhe von rund 3 Billionen Dollar, überwiegend angelegt in amerikanischen Anleihen.

Zweitens haben die amerikanische Zentralbank FED sowie andere Zentralbanken ihre Leitzinsen in den vergangenen Jahren auf sehr niedrigem Niveau gehalten. Um Wirtschaftswachstum zu erzeugen, haben sie die Märkte auf Pump mit billigem Geld regelrecht geflutet.

 

Drittens wurde die Wachstums- und Wohlstandsdefinition in den westlichen Indust­rieländern auf die Entwicklung des Bruttoin­landsproduktes (BIP) eingeengt. Um die Kosten zu senken, haben viele europäische und ameri­kanische Unternehmen die Produktion von Gütern ins Ausland verlagert. So wurden China und Indien zu den „Produktionsstätten der Welt“. Hält diese Entwicklung an, drohen sich die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte weiter zu verstärken. Das Resultat wären er­hebliche Wohlstandsverschiebungen in allen beteiligten Staaten – die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich in vielen Entwicklungs­ländern wie in den G8-Staaten gleichermaßen.

Zum internationalen Umfeld gehört viertens aber auch eine politische Dimension: Alle Re­gierungen der G8-, aber auch der G20-Staaten wollen möglichst breite Schichten ihrer Bevöl­kerungen an Wachstum und Wohlstand teilha­ben lassen. Genau deshalb geht die Entwick­lung auf dem amerikanischen Subprime-Markt nicht nur auf die Gier nach Rendite einiger In­vestment-Banken zurück, sondern war auch politisch gewollt: Jeder amerikanische Bürger sollte ein Eigenheim besitzen können. Gleich­zeitig nahm sich der Staat bei der Regulierung und der Aufsicht von Märkten immer mehr zurück. Bereits die Ankündigung von Wirt­schaft und Industrie, Produktionsstätten und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern, münde­te in einer immer stärkeren Liberalisierung von Marktregeln und staatlichen Anreizsystemen, besonders für den Finanzsektor. So führte der unregulierte Subprime-Markt durch den Me­chanismus der Verbriefung und Streuung von Kreditrisiken zur Generierung von strukturier­ten Wertpapieren, die nicht einmal mehr die Marktteilnehmer verstanden.

Der plötzlich auftretende immense Abschrei­bungsbedarf führte zu einem Misstrauen der Banken untereinander und am Interbankenmarkt; die internationalen Geldflüsse trockne­ten aus. An diesem Punkt wurde die Finanz­marktkrise zur Wirtschaftskrise. Die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft: Sie trat der Wirtschaftskrise mit viel Geld entgegen und ließ sich damit auf das Spiel der Märkte zu deren Regeln ein. Weitsicht, neue Ideen und engagierte, mutige Vorstöße wie noch im Rahmen des G20-Gipfels in Pittsburgh verabre­det, bleiben mehr und mehr auf der Strecke – bis heute. Dies wiederum trieb Staaten wie Griechenland oder Irland in eine Staatsfinanzie­rungskrise. Die Märkte trauen der Politik nicht mehr.

2. Eine Renaissance des „Wissen-Wollens“

Als die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 aus­brach, standen die politischen Entscheidungs­träger vor einem grundlegenden Problem: Wen konnten sie um Rat fragen? Wer war in der Lage, die internationalen Verflechtungen an den Verbriefungs- und Derivatemärkten sowie im Interbankenverkehr zu erörtern? Auf welche Prognosen und Einschätzungen konnte man sich verlassen? Hinzu kam der enorme Zeit­druck: In nur einer Woche beschloss der Bun­destag im September 2008 das Finanzmarkt­stabilisierungsgesetz und führte den Sonder­fonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ein. Oder nehmen wir ein Beispiel aus dem vergan­genen Jahr: Der im Mai und Juni 2010 quasi über Nacht ins Leben gerufene europäische Stabilitäts-Mechanismus (ESM, bekannt gewor­den als „Euro-Rettungsschirm“) geht zurück auf eine Telefonschaltkonferenz der G8-Aufsichtsbehörden. Auf zahlreiche Nachfragen hin erhielten deutsche Bundestagsabgeordnete die Auskunft, harte Daten über tagesaktuelle Entwicklungen auf den Kapital- und Interbankenmärkten hätten damals, an dem Freitag der Schaltkonferenz, gar nicht vorgelegen. Es habe lediglich „gewisse Befürchtungen“ gegeben. In normalen Zeiten wären solche Informationen nicht annähernd ausreichend, um politische Entscheidungen dieser Tragweite treffen zu können!

Nun rächte sich, dass die Politik sich zu wenig mit den internationalen Finanz- und Kapital­märkten sowie mit deren Akteuren und Pro­dukten auseinandergesetzt hatte. Alle Staaten müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die politischen Entscheidungsträger oft nicht über das nötige Wissen verfügten, um Ver­flechtungen und Aktivitäten der Finanzbranche verstehen zu können und dass viele Institutio­nen nebeneinander her statt miteinander arbei­teten. Die EU-Kommission etwa war keinesfalls unproduktiv, was die Regulierung der Finanz-und Kapitalmärkte angeht – im politischen All­tag gingen diese Vorschläge meist unter. Auch die Diskussionen über den Finanzmarktrege­lungskatalog „Basel II“ hat die Politik zu wenig begleitet – sie wurden im Baseler Ausschuss hauptsächlich von Aufsichtsbehörden geführt. Die internationalen Rechnungslegungsvorschrif­ten für Unternehmen (IFRS) erarbeitete ein pri­vatrechtlich organisierter Verein in London. Dessen Vorlage wurde ohne richtige Mitwir­kung und Kontrolle durch Regierungen und Parlamente ins europäische Recht übernom­men. Entsprechend schwierig ist es, diese Re­gulierungskataloge heute wieder zu ändern.

Eine erste wichtige Konsequenz aus der Krise sollte deshalb eine „Renaissance des Wissen­Wollens“ sein: Die Sprachlosigkeit zwischen Märkten und Politik, zwischen Finanzmarktak­teuren und Entscheidungsträgern muss endlich beendet werden.

3. Mit welchem Instrumentenkasten vermeiden wir künftige Krisen?

Im Verlauf der Finanzmarktkrise zogen sich nahezu alle Aufsichtsbehörden, aber auch Wirt­schaftsprüfungsunternehmen und andere Ak­teure des Finanzsektors auf die Position zurück, die Krise sei nicht vorhersehbar gewesen. Im Übrigen hätten sich alle Geschehnisse im Rah­men der geltenden Rechts- und Gesetzeslage bewegt. Das mag stimmen. So mussten zum damaligen Zeitpunkt Banken – gemäß Basel II – Zweckgesellschaften tatsächlich nicht in der Bilanz aufführen. Allerdings offenbart diese Argumentation ein weiteres drastisches Defizit: Jenseits der Aufsicht über bestehende Rechts­normen und Gesetze braucht es dringend ein Frühwarnsystem und endlich wieder verantwor­tungsvolles, anständiges Verhalten in den Vor­standsetagen. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt. Und nicht alles, was erlaubt ist, ist erwünscht.

Im September 2008 intervenierte der Bund inmitten der Krise mit dem Finanzmarktstabili­sierungsgesetz. Dieses rief quasi über Nacht den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin ins Leben, ausgestattet mit der Befugnis, Garan­tien zu vergeben, Banken zu rekapitalisieren und toxische, also hoch defizitäre Wertpapiere anzukaufen. Das Volumen betrug 480 Milliar­den Euro, weit mehr als der jährliche Bundes­haushalt. Durch die dramatischen Entwicklun­gen bei der Hypo Real Estate (HRE) wurde im März 2009 ein Ergänzungsgesetz notwendig, um dem Staat die nötigen Instrumente an die Hand zu geben, auch operativ auf eine Bank Einfluss zu nehmen. Das Handels-, Gesell­schafts- und Aktienrecht wurde verändert und ergänzt um die Möglichkeit der Verstaatli­chung, die bis zum 30. Juni 2009 Bestand hat­te. Dieses Instrument, das in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien übrigens schon lange existiert, führte in Deutschland zu erheb­lichen parlamentarischen Grundsatzdiskussio­nen und Auseinandersetzungen. Im Juni 2009 mussten wir das Gesetz erneut durch ein Fort­entwicklungsgesetz ergänzen: Wir schufen die Möglichkeit von „Bad Banks“, sprich Abwick­lungsbanken für faule Kredite und verlustreiche Wertpapiere. Dies geschah auf erheblichen Druck der Branche. Sogar die Deutsche Bun­desbank vertrat öffentlich die Auffassung, die Banken würden diese Möglichkeit gewiss in Anspruch nehmen. Jedoch: Aus Angst vor ei­nem Prestigeverlust traute sich kein Institut, die Hilfe anzunehmen mit Ausnahme der WestLB und der HRE, die zum damaligen Zeitpunkt bereits in öffentlicher Hand waren.

Es fehlen aber nicht nur Instrumente für einen Einstieg des Staates in gefährdete Banken im Krisenfall, sondern erst recht für einen klar de­finierten Ausstieg. Diese Notwendigkeit einer Exit-Strategie wurde im Rahmen der G20 und der Notenbankengouverneure von Beginn der Krise an immer wieder betont und diskutiert.

Auch auf europäischer Ebene besteht ein Defi­zit, was die Instrumente betrifft. Das hat nicht zuletzt die Verschuldungskrise in den südeuropäischen Ländern und der politische Streit um den Euro-Stabilitätsmechanismus ESM gezeigt. Die Hilfsmaßnahmen ersetzen private Gläubi­gertitel durch solche, die der ESM und damit die öffentliche Hand hält. Damit wird der Ge­winn der Investoren gesichert und das Risiko in die Hände der Steuerzahler gelegt. Es gibt aber keine verbindlichen Vorschriften zur Gläubiger­beteiligung – obwohl die Staaten doch für e­ben dieses Risiko Zinsen zahlen. Es gibt keine hinreichenden Ansätze für Wachstumsförde­rungsprogramme in Griechenland oder Irland, obwohl nur durch solides Wirtschaftswachstum die Staatseinnahmen zu generieren sind, die ein Staat braucht, um wieder auf eigenen Fü­ßen stehen zu können. Eine fast schon irratio­nale Furcht vor weiteren Verlusten im Banken­system, die auch die Europäische Zentralbank mantra-artig vor sich herträgt, verhindert jeden nachhaltigen Lösungsansatz. Weshalb, muss man fragen, darf eigentlich keine Bank Pleite gehen? Die Gelder der kleinen Leute, die Einla­gen und Sparbriefe, wären jedenfalls geschützt.

Beim geplanten permanenten Euro-Rettungs­schirm, der im Juli 2013 eingeführt werden soll, werden diese grundsätzlichen Probleme wie­derholt: Wieder wird Geld gegen Defizite ge­setzt, wieder bleiben die langfristigen Fragen ungelöst. Weshalb sollten Investoren den Euro­Staaten und ihren Regierungen nun stärker trauen als zuvor? Ein Minimalkompromiss – von fast allen namhaften Ökonomen kritisiert und selbst von der Bundesbank mehr als kritisch gesehen – soll Europa retten und künftige Krisen vermeiden, zumindest abmildern. Das kann nicht gut gehen!

4. Ein neues Bewusstsein für einen starken Staat und neuer Mut zur Ehrlichkeit

Als die Finanzkrise ausbrach, trafen zwei weit­gehend verhärtete Fronten aufeinander. Aus Sicht vieler Wirtschaftsakteure war ein starker Staat der Feind; aus Sicht vieler Politiker war der Feind hingegen ein liberalisierter und unre­gulierter Markt. Solche verfestigten, vorurteils-beladenen Positionen führen nicht weiter. Wir müssen uns auf die Kernfunktionen von Markt und Staat besinnen: Aus Sicht des Staates ist ein allgemeiner, verbindlicher und verlässlicher Rechtsrahmen notwendig, in dem sich Unter­nehmen bewegen dürfen. Dabei braucht es auch Raum für Innovationen: Verbriefungsmodelle, die Streuung von Risiken, eine gewisse Freiheit des Derivatemarktes und so weiter. Denn all diese Instrumente sichern den breiten Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt, der auch in Europa nicht länger allein über die Banken laufen darf. Die angloamerikanischen Staaten sind hier wesentlich weiter. Zugleich dürfen wir nicht hinnehmen, dass Finanzmarkt­akteure von eingegangenen Risiken befreit werden. Stattdessen geht es um den hinrei­chenden Selbstbehalt für Risiken, eine stärkere Eigenkapitalunterlegung sowie eine systemati­sierte Risikovorsorge auf Seiten der Banken und Investoren.

Seit langem wissen wir, dass der deutsche Ban­kenmarkt dringend konsolidiert werden muss; Deutschland ist „overbanked“. Dennoch versu­chen wir, jede Insolvenz einer Bank politisch zu verhindern. Aber damit signalisieren wir der Branche, dass ein „Weiter so“ möglich sei, da am Ende des Tages ja ohnehin der Staat ein­greife! In Wirklichkeit hat der Staat lediglich die Aufgabe, das öffentliche Gut der Finanzmarkt­stabilität dadurch zu sichern, dass keine syste­mischen Risiken bestehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Rest muss dem Markt überlassen bleiben.

Ein neues staatliches Bewusstsein ist auch in der Fiskalpolitik notwendig. Die staatliche Ver­schuldung darf nicht weiter ausufern. Deshalb haben wir in Deutschland im Mai 2009 die Schuldenbremse ins Grundgesetz eingeführt, um die staatliche Neuverschuldung zurückzu­führen. Richtig ist aber auch, dass die Haus­haltsprobleme nicht allein mithilfe von Spar­maßnahmen gelöst werden können. Die zahl­reichen Demonstrationen, die Europa während der Staatsschuldenkrise erschüttern, zeigen es deutlich: Haushaltskonsolidierung kann nur mit den Menschen geschehen, nicht dauerhaft gegen sie. Eine intelligente Haushaltspolitik setzt sich aus vier Elementen zusammen: Die Sicherung und Verbesserung der staatlichen Einnahmen, eine wachstumsfördernde Politik, die Reduzierung von rein konsumtiven Subven­tionen und eine Senkung der Ausgaben. Wachstumsorientierung meint in diesem Zu­sammenhang auch – besonders für Deutschland – die Binnenkonjunktur zu stärken und den Kapitalabfluss aus Exportüberschüssen ins Ausland zu verhindern.

Zusätzlich braucht es ein neues moralisches Bewusstsein dafür, dass Rendite endlich ist und nicht um jeden Preis und losgelöst von der so genannten Realwirtschaft erzielt werden kann. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf die „die­nende“ Funktion der Finanzmärkte, die nicht allein durch Gesetze, sondern vor allem auch durch eine moralische Verständigung aller Be­teiligten zu erreichen ist. Und wir benötigen den Mut, besonders die Finanz- und Kapital­märkte wieder stärker an der Finanzierung öf­fentlicher Aufgaben zu beteiligen als bisher. Für die Akzeptanz in der Bevölkerung ist dies uner­lässlich. Genau aus diesem Grund fordert die SPD eine Steuer auf Finanztransaktionen.

Und wir brauchen ein stärkeres Europa. Wie wir „mehr Europa“ schaffen können, dazu habe ich im Dezember 2010 einen Vorschlag veröffentlicht.1

5. Wir brauchen einen neuen Interna­tionalismus

Auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise gab es mit dem Gipfel der Staats- und Regierungs­chefs der G20 in Pittsburgh 2009 eine gute Gelegenheit, erstmals eine internationale Ver­ständigung über Regulierung und Aufsicht zu erzielen. Dieses „window of opportunity“ blieb aus mehreren Gründen weitgehend ungenutzt. Staaten wie Kanada vertraten die Meinung, die Finanzmarktkrise weder mit ausgelöst zu haben noch von ihr betroffen zu sein. Daher brauche es keinerlei neuer Regulierung. Diese Auffas­sung ist kurzsichtig, zugespitzt formuliert sogar protektionistisch.

Das Minimalziel muss daher lauten, zu einer neuen internationalen Verständigung, einem besseren Informationsaustausch und einem starken Frühwarnsystem zu kommen. Dazu muss auch gehören, internationale Regelkata­loge wie ein derzeit diskutiertes Basel III-Ab­kommen oder die Bilanzierungsstandards all­gemeinverbindlich zu machen und durch legi­timierte Gremien erarbeiten zu lassen. Bei­spielsweise dürfen Bilanzierungsstandards nicht länger ohne die Beteiligung von Regierungen, kontrolliert durch die jeweiligen Parlamente, vereinbart werden.

Der Ausgangspunkt für diesen neuen Internati­onalismus kann nur die Europäische Union sein. Bedauerlicherweise hat die amtierende deut­sche Bundesregierung in der Griechenland­-Krise und während der Verhandlungen über den Stabilitätsmechanismus gezeigt, wie Diplomatie nicht funktioniert: Nicht nur lassen die vereinbarten Mechanismen zur Finanzmarktre­gulierung stark zu wünschen übrig, schlimmer noch: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihren Positionen Deutschland in Europa weit­gehend isoliert.

 

1 Carsten Schneider, Die Lösung heißt Europa: Für ein verbindliches System der Verbundhaftung, in: Das Progressive Zentrum (Hrsg.): Welches Wachs­tum für Europa? Beiträge zur Zukunft des europäi­schen Modells, Berlin 2010.

 

Für die Veröffentlichung „Welches Wachstum für Europa? Beiträge zur Zukunft des europäischen Modells“ (Hrsg.: Das Progressive Zentrum e. V., Berlin 2010) habe ich folgenden Beitrag verfasst:

Ich muss gestehen, dass ich früher eine eher europaskeptische Haltung hatte. Als Haushaltspolitiker war mir die Vorstellung ein Graus, Brüsseler Bürokraten könnten uns demokratisch legitimierten nationalen Abgeordneten ins Handwerk pfuschen und Vorgaben diktieren. Immerhin ist das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments. Doch aufgrund der dramatischen Ereignisse im vergangenen Jahr habe ich meine Meinung geändert, was die europäische Integration angeht. Der Grund ist die Staatsschuldenkrise, die den Euro-Raum auseinanderzureißen droht und massive politische wie ökonomische Instabilitäten nach sich ziehen könnte. Unter den Folgen würde nicht nur die exportabhängige deutsche Wirtschaft leiden. Auch drohte Europa langfristig international marginalisiert zu werden. Deshalb müssen wir alles tun, um die aktuelle Schuldenkrise zu bewältigen und künftigen vorzubeugen. Die Lösung heißt Europa!

Derzeit erhält die EU die Quittung dafür, nach der Währungsunion im Jahr 2002 den Integrationsprozess in der Haushalts- und Finanzpolitik, aber auch in der Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht deutlich gestärkt zu haben. Nun rächt sich, dass die Mitgliedsstaaten der EU ihre Haushalte seit Jahrzehnten ungehindert auf Pump bewirtschaftet haben. Dass mächtige Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen entstanden sind. Und dass der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht hinreichend für finanzpolitische Stabilität gesorgt hat. Kurz gesagt, die Schuldenkrise offenbart die schweren Konstruktionsfehler des Euro. Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat dabei lediglich wie ein Brandbeschleuniger gewirkt: Die milliardenschweren Rettungsmaßnahmen für marode Banken und Konjunkturpakete haben die sowieso schon hohen staatlichen Defizite in kurzer Zeit weit über die Grenze eines erträglichen Maßes katapultiert. Selbst die Bruttokreditverschuldung des Musterschülers Deutschland liegt heute deutlich über dem gültigen Maastricht-Kriterium von 60 Prozent.

Die Schuldenstände der Euro-Länder sowie die mächtigen Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen machen eine intensiv abgestimmte Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftspolitik in Europa unverzichtbar. Doch bis zum heutigen Tage haben die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Staatsschuldenkrise nur kurzfristige Antworten gegeben, um die Symptome zu lindern und Zeit zu gewinnen – sei es mit dem Euro-Rettungsschirm oder dem Ankaufprogramm für Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank. Viel zu wenig wird über eine nachhaltige Lösung diskutiert, die auf die Ursachen der Staatsschuldenkrise zielt. Vor allem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble sind aus Angst vor dem Koalitionspartner und den Wählern in kurzfristigem Denken gefangen. „Weil wir die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grenzen respektieren, vor allem aber, weil die politischen Widerstände gegen eine weitere Vergemeinschaftung beim demokratischen Souverän in den allermeisten Mitgliedsstaaten … unübersehbar ist, werden wir auf absehbare Zeit nur begrenzte institutionelle Fortschritte machen“, schreibt Wolfgang Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen. Bei dieser defensiven Haltung nimmt es nicht wunder, dass die konzeptionellen Überlegungen in Brüssel mittlerweile ohne das größte Mitgliedsland der EU stattfinden.

Bisher wurde nur mit heißer Nadel gestrickt
Jetzt oder nie: Europa muss rasch von einer Getriebenen zu einer Gestalterin der Krise werden. Der gültige Krisenmechanismus, der im vergangenen Mai mit heißer Nadel gestrickt worden war, ist bis zum Jahr 2013 befristet. Er muss in einen langfristigen Stabilitätsmechanismus überführt werden, der die Abhängigkeit der Staaten von den Schwankungen des Kapitalmarktes dauerhaft reduziert und zugleich künftige Schuldenkrisen verhindert. Auf dem Europäischen Rat im März müssen die Staats- und Regierungschefs in dieser Angelegenheit dringend Fortschritte erzielen.

Mein Vorschlag lautet, den existierenden Rettungsschirm für die Euro-Staaten als so genannte Verbundhaftung nach dem Motto „alle für einen“ zu institutionalisieren – und parallel die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union deutlich zu verstärken. Beides gehört zwingend zusammen: Verbundhaftung und zusätzliche europäische Kompetenzen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

So wäre eine Verbundhaftung nur denkbar, wenn jeder Staat für eine hinreichende Einnahmebasis sorgt. Dazu muss der Steuersenkungswettbewerb in der EU endlich beendet werden: Wir brauchen einheitliche Bemessungsgrößen und klare Mindeststandards. Und um die Ungleichgewichte in den Leistungs- und Außenhandelsbilanzen abzubauen, muss Europa einen neuen europäischen Wachstumspakt beschließen. Bei Defiziten in der wirtschaftlichen Entwicklung sollte ein Staat entwickelt, nicht abgewickelt werden! Diese Aufgaben übernehmen derzeit zwar schon die europäischen Strukturfonds, doch brauchen wir deutlich mehr nachhaltige Förderung mit noch mehr Geld. Eine europaweite Wachstumsstrategie muss ein Umverteilungsmechanismus sein: mehr Bildung, mehr Infrastruktur, mehr Investitionen, mehr Innovationen.

Die Staaten werden in die Pflicht genommen
All diese Maßnahmen könnten aus den Einnahmen einer europaweiten Finanztransaktionsteuer bezahlt werden, die exklusiv der EU zur Verfügung stünden – mit festgeschriebenem Verwendungszweck. Auf diese Weise würde der Finanzsektor nicht nur an den Kosten möglicher künftiger Krisen, sondern auch stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt. Und das in seinem ureigenen Interesse, denn vom direkten Rückfluss der Steuer in wirtschaftliche Entwicklung würde der Finanzsektor profitieren.

Darüber hinaus ist die Verbundhaftung eng an ein europäisches Konsolidierungsprogramm zu knüpfen: Gibt ein Staat in der Verbundhaftung eine Anleihe aus, muss er einen obligatorischen Plan zur Rückführung der Defizite einhalten, verbindlicher als jeder Stabilitätspakt. Bei Verstößen drohen drastische Strafen. Beispielsweise wäre es eine sinnvolle Sanktion, dass ein Staat automatisch seine Steuereinnahmen erhöhen muss, sobald er der Konsolidierungspflicht nicht nachkommt. In einem solchen Fall hätte der Verbund selbstverständlich die Kompetenz zu kontrollieren, ob sich alle an die Verträge halten. Denn das europäische Konsolidierungsprogramm definiert nur Rahmenregelungen, die durch die souveränen Mitgliedsstaaten auszufüllen sind. Ob und an welcher Stelle Ausgaben gekürzt oder welche Einnahmen erhöht werden, bleibt ihnen selbst überlassen. Deshalb müssen die Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten über das Europäische Semester hinaus vorgestellt und im Zweifel angepasst werden, wenn sie bestimmte Vorgaben – beispielsweise beim strukturellen Defizit – nicht erfüllen. Das bedeutet einen klaren Einschnitt in die Budgethoheit der jeweiligen nationalen Parlamente. Die Rahmenvorgaben durch Europa werden jedoch im Laufe der Jahre umso geringer, je besser ein Land seinen Haushalt in den Griff bekommt. Bewegt sich das nationale Budget wieder im vereinbarten Rahmen, erlischt der europäische Einfluss.

Um einen derart großen finanzpolitischen Integrationsschritt zu verwirklichen, ist ein passender institutioneller Rahmen notwendig. Weder die Kommission noch der Rat sind hierfür geeignet. Wir brauchen einen Quasi-Stabilitätsrat, beraten von der Europäischen Zentralbank und den europäischen Finanzaufsichtsbehörden – eine „Stabilitätsagentur“. Dieser legt nach demokratisch vereinbarten Regeln Kennziffern für alle Haushalte fest und überwacht deren Einhaltung. Verstöße berichtet er einer politisch verantwortlichen Ebene, zum Beispiel dem Rat und dem Parlament. Sanktionen werden dann aber automatisch verhängt.

Diese drei europäischen Handlungsfelder – steuerliche Mindeststandards, europäischer Wachstumspakt und ein strenges Konsolidierungsprogramm – sind die zwingend notwendigen Bedingungen, um eine Verbundhaftung für die Staatsanleihen der Euro-Staaten einführen zu können. Was genau ist damit gemeint? Eine solche Verbundhaftung würde zeitlich unbegrenzt gelten, aber unter den oben beschriebenen klaren Bedingungen – sonst entfällt die Haftung. Konkret handelt es sich um Bürgschaften für jede neue Anleihe, die ein Euro-Land zu einem angemessenen Zinssatz ausgibt (der Verbund garantiert also keine unangemessenen Gewinne für Investoren, die aufgrund der Garantie kein Risiko eingehen). Dafür muss die No-bailout-Klausel in den europäischen Verträgen gestrichen werden, die besagt, dass kein Euro-Mitgliedsland für die Schulden anderer Euro-Länder haftet oder aufkommt.

Das Grundprinzip heißt: Gegenseitige Solidarität
Natürlich sind neue Krisen nie auszuschließen, gerade gezielte Angriffe raffgieriger Finanzmarkt-Akteure bleiben unvorhersehbar. Im Falle eines solchen Angriffs auf einen Euro-Staat muss die Stabilitätsagentur für Notfälle auch die Befugnis erhalten, kurzfristig selbst Geld auf dem Markt aufzunehmen, um solche Spitzen abzufedern. Dies kann etwa mittels einer Euro-Anleihe geschehen, die an dieser Stelle – und nur hier – Sinn machen würde, oder durch den Aufkauf der Anleihen. Allerdings, und das ist besonders wichtig: Für die Kosten haften alle Gläubiger des jeweiligen Staates nach klaren Regeln mit, schließlich bekommen sie dafür auch ihre Zinszahlungen garantiert. Ein automatischer „Haircut“, also eine Reduzierung der Kreditsumme nach Rasenmähermethode, wäre falsch, denn kein Investor wäre etwa für fünf Prozent Rendite bereit, den Kapitalerhalt zu riskieren. Sinnvoller ist daher der „Zinscut“: Muss ein Staat den Ausgleichsmechanismus in Anspruch nehmen, wird der Zins für alle Anleihen dieses Staates zum Beispiel auf drei oder vier Prozent gesenkt.

Das Konzept der Verbundhaftung folgt dem Grundsatz gegenseitiger Solidarität, um dem Druck anonymer Marktkräfte als Gemeinschaft standzuhalten. Diese notwendige Solidarität muss nach klaren Regeln und mit veränderten, teilweise neuen Institutionen politisch gestaltet werden. Wenn das gelingt, könnte die Staatsschuldenkrise zu einer historischen Wegmarke werden in Richtung einer ever closer union.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn europäische Politik gleichzeitig stärker demokratisch legitimiert wird. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel verfolgt genau die entgegengesetzte Strategie, wenn sie eine europäische Wirtschaftsregierung vorschlägt, die der Europäische Rat bilden soll. So lange maßgebliche Entscheidungen weiter von Regierungsräten in Brüssel getroffen werden, sollte sich niemand über die wachsenden europaskeptischen Einstellungen in der Bevölkerung wundern.

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