In seiner Sitzung am 26. November 2020 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Maßgabebeschluss für das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes für die mitteldeutsche Kulturlandschaft neu gefasst.
Nachdem die zunächst favorisierte Idee für eine gemeinsame Kulturstiftung zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt mit der Aussicht auf eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes insbesondere am Widerstand der Thüringer CDU gescheitert ist, sollen nach der aktuellen Entscheidung von 2020 bis 2027 jeweils 100 Millionen Euro an die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt sowie an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten fließen, wenn und soweit die Länder jeweils den gleichen Betrag kofinanzieren.
Laut Beschlussfassung sollen von den Investitionsmitteln in Thüringen bis zu 50 Millionen Euro für die Sanierung und weitere Entwicklung der Liegenschaften von Schloss Friedenstein eingesetzt werden.
„Das barocke Universum Gotha mit seinem Zentrum Schloss Friedenstein hat eine herausgehobene kulturhistorische Ausstrahlung und enormes Potential für die touristische Attraktivität des Freistaats“, so der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider, der das Sonderinvestitionsprogramm als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich initiiert und verhandelt hat.
Darüber hinaus erhält Thüringen ebenso wie Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 15 Millionen Euro Projektmittel, um damit besondere Vorhaben etwa in den Bereichen Digitalisierung, Konzeption, Forschung oder kulturelle Bildung zu unterstützen. Von 2022 bis 2027 sollen diese Projektmittel jährlich in Höhe von 7, 5 Millionen Euro aus Berlin nach Thüringen fließen. Allerdings sollen die Projektmittel in Thüringen auf verschiedene Kulturstiftungen aufgeteilt werden: 2 Millionen Euro pro Jahr sollen jeweils dem Lindenau-Museum in Altenburg und der Klassik Stiftung Weimar zugutekommen und jährlich 3, 5 Millionen Euro der Stiftung Schloss Friedenstein in Gotha.
Dazu Carsten Schneider: „Die Aufteilung der Projektmittel des Bundes an die verschiedenen Kulturträger ist letztlich auch eine Anerkennung der kulturgeschichtlichen Vielfalt Thüringens und der engagierten Arbeit aller Akteure. So wird das Geld einerseits der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bei der ins Auge gefassten Neuaufstellung sowie im Hinblick auf den Antrag bei der UNESCO spürbar helfen, andererseits können in Altenburg, Gotha und Weimar wichtige strategische Projekte angepackt werden.“
Zudem enthält der neue Maßgabebeschluss des Bundestages einen Auftrag an die Bundesregierung, Verhandlungen mit der Stiftung Schloss Friedenstein in Gotha über eine dauerhafte institutionelle Förderung des Bundes aufzunehmen.
„Ich hätte lieber eine große Lösung im Sinne einer dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes an der Thüringer Schlösserstiftung gehabt, aber das war mit der CDU nicht möglich. Wenn insbesondere die Thüringer CDU sich in den vergangenen beiden Jahren weniger destruktiv verhalten hätte, könnten wir heute schon ganz woanders stehen. Heute überwiegt aber die Freude darüber, dass es mit viel Beharrlichkeit gelungen ist, einen finanziellen Quantensprung für die heimischen Kulturschätze in ihrer Breite zu erreichen und zumindest für die Gothaer Friedenstein-Stiftung die Chance auf eine künftige institutionelle Bundesförderung zu eröffnen“, resümiert Schneider abschließend.