Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein.

„Der Workshop bietet die Chance, die politische Arbeit und den Medienbetrieb in Berlin kennenzulernen. Außerdem kann er eine wichtige Orientierung für die eigene Berufswahl geben“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Vom 7. bis 13. Juni 2015 werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadtjournalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten, besuchen Plenarsitzungen und erstellen ihre eigene Zeitung.“

„Digital Na(t)ives – Eine digitale Generation erobert die Gesellschaft“ lautet der Titel der diesjährigen Veranstaltung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit Chancen, Herausforderungen und Risiken einer zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen auseinandersetzen und die Antworten der Politik aus Sicht der jungen Generation hinterfragen.

Bewerben können sich Interessenten im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Dies können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten sein. Bewerbungsschluss ist der 19. April 2015. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage www.jugendpresse.de/bundestag.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Nachtragshaushaltes für 2015 sowie eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Dazu erklärt Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit dem sogenannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund den Kommunen 3,5 Milliarden Euro bis 2018 für Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zur Verfügung. Finanzschwache Kommunen profitieren besonders, da der Bund bis zu 90 Prozent der Maßnahmen fördert. Das Programm schiebt damit Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,85 Milliarden Euro an.

Der Schlüssel für die Verteilung der 3,5 Milliarden Euro errechnet sich zu je einem Drittel aus der Bevölkerungszahl, der Zahl der Arbeitslosen und der Höhe der Kassenkredite. Für die genaue Verteilung der Mittel sind die Bundesländer verantwortlich und legen fest, welche Kommunen in welcher Höhe gefördert werden.

Die SPD hat außerdem erreicht, dass die Kommunen im Jahr 2017 um 1,5 Milliarden Euro zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich die SPD starkt gemacht und bereits im vergangenen Jahr eine Entlastung in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro ab 2015 durchgesetzt. Das sind summa summarum 4,5 Milliarden Euro in drei Jahren.

Darüber hinaus werden weitere 10 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, den Städtebau, die Kinderbetreuung und für die regionale Wirtschaftsförderung bereitgestellt.

Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Kommunalpaket setzen wir den Kurs fort, für den sich die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich einsetzt. Gemeinsam mit einer Vielzahl von weiteren Entlastungen, etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, entstehen Spielräume, die die Kommunen nutzen können.“

Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher, erklären:

„Mit höheren öffentlichen Investitionen sichern wir den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur und damit die Zukunftsfähigkeit des Landes. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Signal an unsere Partner in Europa, dass Deutschland seine Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in der Wirtschafts- und Währungsunion wahrnimmt. Neben den öffentlichen Investitionen müssen nun aber vor allem auch die Unternehmen ihre Investitionsausgaben deutlich steigern. Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die günstigen Finanzierungsbedingungen sind dafür eine gute Grundlage und müssen nun auch genutzt werden.

Der Koalitionsausschuss am 25. November letzten Jahres hatte die Umsetzung der Ankündigung des Investitionsprogramms in Höhe von zehn Milliarden Euro an einer Arbeitsgruppe verwiesen. Die erneute Steigerung der Investitionen um weitere fünf Milliarden Euro ist das klare Signal, dass die verbesserte Haushaltslage des Bundes zur Stärkung der Investitionen genutzt wird. Damit setzt die SPD deutliche Akzente für die Finanzplanung über das Ende der Wahlperiode hinaus.

Vor allem für die finanzschwachen Kommunen in unserem Land bedeutet die Einigung eine weitere starke Entlastung. Damit setzen wir den Kurs fort, für den die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich kämpft: wir wollen, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern von den Menschen vor Ort auch erfahrbar sind.

Deshalb werden wir ein Sondervermögen auflegen, aus dem 3,5 Milliarden Euro vor allem für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stehen. Außerdem werden die Kommunen im Jahr 2017 um 1,5 Milliarden Euro mehr entlastet als bisher vorgesehen. Das schafft zusätzliche Freiräume für Investitionen, etwa kommunale Sportstätten, Spielplätze oder die Kinderbetreuung.

Insgesamt hat sich die Koalition auf ein Investitionspaket von 15 Milliarden Euro geeinigt. Das wird auch deshalb möglich, weil wir uns im Koalitionsvertrag auf einen soliden finanziellen Kurs verständigt haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Finanzminister auch die jetzt beschlossenen Mehrausgaben solide finanzieren wird.

Die Koalitionsfraktionen werden auch darauf achten, dass die zusätzlichen Mittel für alle Ministerien durch die Streichung der globalen Minderausgabe für das Betreuungsgeld für investive Zwecke genutzt werden.“

„Die Stadt Erfurt erhält 55.000 Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie für Initiativen gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit. Die gleich Summe erhält die Stadt Weimar für Projekte gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie zur Stärkung der Demokratie und Willkommenskultur.“, informiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Die Förderung erfolgt über das neue Bundesprogramm ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschfeindlichkeit‘.“

Seit diesem Jahr stellt der Bund deutlich mehr Mittel als bisher für Vereine, Projekte und Initiativen bereit, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus sowie jegliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren. Das Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschfeindlichkeit“ ersetzt bisherige Programme und wird mit rund 40 Millionen Euro ausgestattet.

Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher, erklären:

„Wenn die griechische Regierung weitere finanzielle Unterstützung will, muss sie sich unmissverständlich zu den geltenden Verträgen und einem erfolgreichen Abschluss des Programms bekennen und auf einseitige Maßnahmen verzichten. Der Kreditvertrag und das wirtschaftliche Anpassungsprogramms bilden eine Einheit, die sich nicht durch sprachliche und juristische Spitzfindigkeiten umgehen lässt. Die Kredite der europäischen Partner wurden unter der Bedingung bewilligt, dass Griechenland Strukturreformen durchführt, die die griechische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig machen.

Die Programmvereinbarung enthält ausreichend Flexibilitätsklauseln, um sich in einem möglichen zweiten Schritt gemeinsam darüber zu verständigen, wie man auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Erforderlich ist dafür auch eine aktuelle Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage Griechenlands, die von der griechischen Regierung gemeinsam mit den für die Programmüberwachung zuständigen Institutionen vorzunehmen ist.“

„Ich freue mich, dass die Interessenbekundung von Erfurt für die neue Förderphase 2015 bis 2018 des ESF-Bundesprogramms ‚Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier‘ erfolgreich war und die Stadt jetzt einen Förderantrag stellen kann“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „In Erfurt gibt es bereits Initiativen in diesem Bereich wie Kontakt in Krisen e. V. in der Magdeburger Allee, die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit leisten. Sie tragen wesentlich zur integrierten, sozialen Stadtentwicklung bei“, sagt Schneider.

Für das Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) stehen in der gesamten ESF-Förderperiode (bis 2020) insgesamt bis zu 90 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und bis zu 64,5 Millionen Euro nationale Mittel zur Verfügung. Mit BIWAQ werden Projekte in den Förderge­bieten des Städtebauprogramms „Soziale Stadt“ unterstützt, die die Chancen der Bewohnerinnen und Bewohner auf Arbeit und Ausbildung verbessern und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beitragen.

Erfurt wird in Kürze zur Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt in Köln aufge­fordert; zuvor werden die Länder beteiligt. Die Projekte sollen noch im Frühjahr starten.

„Der Bund fördert im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung derzeit Projekte an der Fakultät für Bauingenieurwesen der Bauhaus-Universität Weimar und an der Materialforschungs- und Prüfanstalt mit insgesamt rund 2,2 Millionen Euro. Außerdem wird ein Projekt des Instituts für Angewandte Bauforschung mit rund 280.000 Euro aus dem Bundeshaushalt gefördert“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Einige der Förderungen laufen noch bis Mitte 2017. Ich bin zuversichtlich, dass auch darüber hinaus weitere Forschungsvorhaben finanziell unterstützt werden können. Die Förderung von Innovationen, von denen nicht zuletzt wirtschaftliche Impulse ausgehen, muss ihren hohen Stellenwert beibehalten“, so Schneider.

„Jugendliche und junge Erwachsene, die sich mit Fragen von historischer Verantwortung und internationaler Verständigung beschäftigen, können sich am Wettbewerb um den Otto-Wels-Preis für Demokratie beteiligen. Die junge Generation in Deutschland wird künftig die Beziehungen zu Israel prägen. Ihr historisches Bewusstsein spielt dabei eine wesentliche Rolle und der ausgelobte Wettbewerb der SPD-Fraktion setzt Anreize, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

Bis zum 18. März 2015 (Einsendeschluss) können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren ihre Beiträge entweder einzeln oder als Gruppe einreichen. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise und eine Einladung nach Berlin.

Nähere Infos zum Wettbewerb und zur Teilnahme gibt es hier.

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn; in Thüringen sind es rund 96.000 Beschäftigte. Um sicherzustellen, dass überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.

„Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten sind notwendig, damit der Mindestlohn eingehalten wird“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten ein Weg sein kann, Mindestlöhne zu umgehen. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Schneider.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, bereits gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Schneider.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Bei geringfügig Beschäftigten reicht es ebenfalls aus, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst dokumentieren und ihr Arbeitgeber dies regelmäßig bestätigt. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.

„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Ihre Situation verbessert sich durch die Aufzeichnungspflicht. Außerdem können Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden“, erklärt Schneider.