Zur heutigen Debatte über den Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung erklärt der für Finanzen zuständige SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider:

„Die Koalition macht Ernst mit der Entlastung der Länder und Kommunen in Deutschland.

In den Jahren 2015 bis 2017 werden die Städte und Gemeinden um insgesamt drei Milliarden Euro entlastet, jeweils zur Hälfte bei den steigenden Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie über einen höheren gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer. Für Thüringens Kommunen bedeutet dies, dass sie bereits im kommenden Jahr rund 23 Millionen Euro weniger schultern müssen. Außerdem wird zugunsten der Länder und Kommunen das sogenannte Sondervermögen für den Ausbau der Kinderbetreuung ab 2016 um 550 Millionen Euro aufgestockt und zur Finanzierung der Betriebskosten wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Aber die Entlastung beim Ausbau der Kinderbetreuung ist nur der eine Punkt. Es geht auch darum, dass mit dem weiteren Ausbau auch die Qualität der Betreuung steigt. Eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch zur Chancengleichheit von Kindern sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“

Zur heutigen Debatte über das Maßnahmenpaket zur Bankenunion erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider.

„Das Maßnahmenpaket zur Bankenunion ist eine entscheidende Säule einer stärkeren Integration in Europa und ein Schritt hin zu einer Fiskalunion. Es führt kein Weg an einheitlichen europäischen Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Banken vorbei. Zentral ist ein Haftungsfonds, in den die Finanzinstitute selbst einzahlen müssen. Ob der Fonds funktionieren wird, hängt jedoch wesentlich von der Ausgestaltung der Bankenabgabe ab. Erst wenn die EU-Kommission ihre Vorstellungen dazu vorlegt, kann der Bundestag entscheiden.

Die SPD hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass die Höhe der Abgabe am Risikoprofil einer Bank ausgerichtet wird. Je risikoreicher eine Bank agiert, desto höher muss ihre Abgabe für den Krisenfall sein. Außerdem darf die Bankenabgabe, wie dies bereits im deutschen Recht der Fall ist, nicht von der Steuer abgesetzt werden. Denn sonst würden der Haftungsfonds quasi durch die Hintertür doch wieder mit öffentlichen Geldern gefüllt werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion sucht Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten im Alter von 16 und 20 Jahren für ihr diesjähriges Planspiel Zukunftsdialog. In einer eigenen Redaktion schreiben jungen Journalistinnen und Journalisten Artikel für die eigene Planspiel-Zeitung, veranstalten Redaktionssitzungen, führen Interviews.

Im parlamentarischen Betrieb spielen die Medien eine wichtige Rolle. Permanent wird über Inhalte und Abläufe im Deutschen Bundestag berichtet. Die Abgeordneten führen Interviews mit Zeitungen, Radio- und TV-Sendern und müssen immer wieder spontan zu aktuellen Themen Stellung nehmen. „Die Zusammenarbeit mit der Presse ist ein wesentlicher Teil meiner Arbeit, den ich Jugendlichen gern vermitteln würde. Im Planspiel sehe ich eine passende Chance dafür“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

Interessierte Jugendliche können sich bis zum 10. Oktober 2014 mit einem Essay zum Thema „Wie können Politiker und Journalisten junge Menschen für Demokratie begeistern?“ um einen der fünf Plätze bei johanna.agci@spdfraktion.de bewerben. Einfach Alter, Name, Adresse und Informationen zur Schulform/Ausbildung angeben und beim Essay auf eine DIN-A4-Seite beschränken. Die Siegerinnen und Sieger werden zum Planspiel vom 9. bis 11. November nach Berlin eingeladen.

Anlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzes zur Entlastung der Länder und Kommunen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

„Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetz erhalten die Kommunen bis 2017 jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich. Diese Summe wird jeweils hälftig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose bereitgestellt.

Es ist ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Bereits 2017 muss die Entlastung mindestens drei Milliarden Euro betragen. Ich fordere die Union auf, diesen politischen Kurs mitzutragen. Ziel der SPD bleibt, die Städte und Gemeinden in Deutschland um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten, nachdem das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist.

Die Thüringer Kommunen bedeutet der heutige Beschluss, dass sie um rund 23 Millionen Euro im kommenden Jahr entlastet werden; Erfurt um rund 3,5 Millionen Euro und Weimar und rund 800.000 Euro.“

Anlässlich der Einigung der Koalition auf Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

„Die Koalition wird das BAföG deutlich erhöhen und ausweiten. Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Jährlich werden wir rund 825 Millionen Euro mehr für das BAföG aufwenden. Damit erhalten rund 110.000 junge Menschen zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Das ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Denn wir wollen, dass Leistung sowie Talent und nicht die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheiden.

Die Reform soll zum Wintersemester 2016/17 wirksam werden. Auch deshalb soll die Anhebung mit sieben Prozent deutlich höher ausfallen, als es die Preis- und Lohnentwicklung erforderlich macht. Gemeinsam mit der Anhebung des Wohnzuschlags sowie des Kinderbetreuungszuschlags ergibt sich somit eine deutliche BAföG-Erhöhung, die klar zeigt: immer dann, wenn die SPD in Regierungsverantwortung ist, geht es dem BAföG gut.

Neben der Ausweitung der Förderung wird das BAföG auch moderner und fit für die Zukunft gemacht. Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen und ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein. Damit wird das BAföG moderner, stärker und familienfreundlicher.

Darüber hinaus werden wir mit der BAföG-Reform die Verabredung zwischen Bund und Ländern umsetzen und als Bund die BAföG-Finanzierung zum 1. Januar 2015 allein tragen. Die nun vereinbarten Reform-Eckpunkte beweisen, dass die Koalition ihre damit neue Verantwortung für das BAföG ernst nimmt.“

„Ich freue mich, dass sich die Stadt Erfurt am neuen Modellprogramm ‚Jugend stärken im Quartier‘ beteiligt, für das sich die SPD in der Bundesregierung ergänzend zum Städtebauprogramm ‚Soziale Stadt‘ eingesetzt hat“, erklärt der örtliche Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

Mit den Mitteln aus dem Programm sollen Kommunen dabei unterstützt werden, wirksame Hilfsangebote für junge Menschen zu erproben, um soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden. Das Programm soll dazu beitragen, dass diesen jungen Menschen eine altersgemäße soziale Integration gelingt, sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.

„In Erfurt gibt es bereits Initiativen in diesem Bereich wie Kontakt in Krisen e. V. in der Magdeburger Allee, die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit leisten“, sagt Schneider. Der Verein wird im Rahmen des Programmes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) gefördert.

Insgesamt stehen für „Jugend stärken in Quartier“ nach jetzigem Planungsstand 190 Millionen Euro ESF-Mittel für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Kommunen können ihre Interessenbekundung online über das Fördermittelportal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einreichen.

Nähere Informationen zum Programm unter: www.jugend-staerken.de.

Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

„In Karlsruhe geht es heute um mehr als nur juristische Fragen zur Erbschaftsteuer – es geht um eine zentrale Frage der Gerechtigkeit. In den kommenden Jahren wird in Deutschland ein dreistelliger Milliardenbetrag vererbt werden. Wir wollen das gegenwärtige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für die Länder in Höhe von etwa vier Milliarden Euro jährlich mindestens erhalten. In Deutschland ist der Anteil des Steueraufkommens aus Vermögenssteuern verglichen mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder den USA zu gering. Für die Länder sind diese Einnahmen aber wichtig, um beispielsweise Kitas, Schulen, Polizei und einen guten öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren.

Für die SPD ist entscheidend, dass sowohl die Freibeträge für private Erben erhalten bleiben als auch für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe der Generationenübergang und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht durch Besteuerung erschwert wird.

Dazu gehört aber, dass sich auch große Unternehmen und besonders Reiche an die Spielregeln halten und das Ziel eines guten Generationenwechsels nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten missbrauchen.

Der Bundesfinanzhof hat gewichtige Fragen aufgeworfen, etwa, ob besonders reiche Erben unter missbräuchlicher Ausnutzung von Ausnahmen für Unternehmen sich ihrer Gemeinwohlpflicht entziehen. Der Betriebsübergang auf die nächste Generation darf nicht zum Totschlagargument für unredliches Verhalten werden. Ebenso wenig darf der Sport einiger Reicher unterstützt werden, so viel Geld wie möglich am Fiskus vorbei zu manövrieren.

Das Bundesverfassungsgericht wird die Fragen juristisch klären müssen.

Politisch werden wir dafür sorgen, dass richtige und wichtige Ziele des Gesetzgebers nicht von einigen wenigen ausgehebelt werden können, die nur aufs eigene Portemonnaie schauen.“

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs wurde heute eine wichtige Neuregelung für einen finanziell starken Mittelstand und ein finanziell starkes Handwerk beschlossen“, erklärt der SPD-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Carsten Schneider.

„Im Geschäftsverkehr können künftig Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern gelten striktere Regelungen. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Klauseln in AGBs, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen, sind gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam“, erläutert Schneider.

Bisher mussten oft vor allem mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Auftraggeber zahlten ihre Rechnungen oft erst spät. Häufig betrugen die Zahlungsfristen über drei Monate. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zeitrahmen ein großes Risiko. Sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl ihre Betriebe auf dem Papier absolut solvent waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.

„Die Gesetzesreform wird sich positiv auf die Zahlungsmoral auswirken. Die Zeiten sind vorbei, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten“, so Schneider.

140702 PreisGestern Abend wurde in Berlin das Erfurter Projekt „Gemeinsam aktiv vor Ort – Für ein Wohlfühlen im Wohngebiet“ bei der Verleihung zum Wettbewerb „Preis Soziale Stadt 2014“ ausgezeichnet.

„Ich gratuliere der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Erfurt, den Mieterinnen und Mietern, dem Verein Jugend- und Schulplattform und dem Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus, die sich gemeinsam in diesem herausragenden Projekt am Roten Berg engagieren“, sagt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. Das vielfältige Angebot der Initiative reicht von der Hausaufgabenhilfe bis zur Seniorensportgruppe.

In einem bundesweiten Wettbewerb hatte das „Bündnis für eine Soziale Stadt“ aufgerufen, sich mit Initiativen und Projekten zu bewerben, die sich für lebenswerte Stadtteile, sozialen Zusammenhalt und Integration engagieren. Von fast 200 eingereichten Projekten wurden 20 prämiert.

„Damit künftig wieder mehr Stadtteilprojekte finanziell gefördert werden können, wurden die Bundesmittel für das Programm ‚Soziale Stadt‘ für dieses Jahr um ein Vielfaches erhöht. Die Förderung bezieht sich dabei nicht nur auf bauliche Veränderungen in den Stadtteilen, sondern vor allem auch auf die unverzichtbare soziale Arbeit vor Ort“, erklärt Schneider.

Für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, ein Aufwuchs um 110 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Foto: © Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt