„Mit der gesetzlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände von großen Wirtschaftsunternehmen wollen wir mehr Frauen den Weg ebnen in die Topetagen der Wirtschaft“, erklärt Carsten Schneider, SPD-Abgeordneter aus Erfurt und Weimar anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundestag. „Die Unternehmen hatten elf Jahre Zeit, selbst etwas zu verändern. Jetzt brauchen wir eine politische Lösung, um festgefahrene Strukturen in den Unternehmen und Betrieben endlich aufzubrechen.“
„Der Druck auf die Unternehmen muss wachsen, damit mehr Frauen in den Führungsgremien ankommen. Und ich bin sicher, dass es über eine Vorstands-Quote auch gelingen kann, die Rahmenbedingungen für Frauen in der Arbeitswelt insgesamt zu verbessern, nicht zuletzt für Frauen mit Familien“, erklärt Schneider. „Das Beispiel Norwegen zeigt, dass eine gesetzliche Regelung zu einem Quoten-Erfolgsmodell in der Wirtschaft werden kann.“
„Aber die Frauenquote für Aufsichtsräte ist heute im Bundestag durchgefallen. Kanzlerin Merkel hat sogar ihren eigenen Kompromissvorschlag von 30 Prozent Frauen ab 2020 abgelehnt, damit ihre Koalition mit den Quotengegnern CSU und FDP nicht auseinanderfliegt“, so Schneider. „Merkel hat die Befürworterinnen der Frauenquote in der CDU gezwungen, gegen ihre Überzeugung zu stimmen. Die Kanzlerin hat nichts übrig für Frauenpolitik, sie zementiert die verknöcherten Strukturen in den Topetagen der Wirtschaft. Mit der CDU verschwindet das Thema Frauenquote auf unbestimmte Zeit in der Versenkung.“
„Mit Hilfe der Geschlechterquote soll Frauen in den Führungsgremien der Wirtschaft gerechter repräsentiert werden. Schließlich ist es eine soziale Realität, dass heute immer mehr Mädchen Abitur machen und fast die Hälfte aller Hochschulabsolventen weiblich sind. Doch die ‚gläserne Decke‘ in den Wirtschaftsunternehmen lässt die vielen gut ausgebildeten und hochqualifizierten Frauen nicht ankommen in den Topetagen der Vorstände und Aufsichtsräte“, so Schneider. „Männernetzwerke schließen Frauen immer noch aus von den Top-Jobs in der Wirtschaft. Die Frauen bleiben beim Berufsaufstieg im mittleren Management stecken.“
„Das Grundgesetz formuliert den Auftrag an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“, sagt der Thüringer Bundestagsabgeordnete: „Es geht hier nicht um Minderheitenpolitik: Frauen stellen einen Anteil von mehr als der Hälfte der Bevölkerung in unserem Land.“