Nach den Marathonverhandlungen in der letzten Nacht wurde der ausgehandelte Vertrag heute von den Verhandlern gebilligt.
Carsten Schneider dazu: „Die Extrarunde hat sich gelohnt. In harten Verhandlungen hat die SPD wichtige Erfolge erzielt. Wir machen es für Unternehmen wesentlich schwieriger ihre Angestellten in befristeten Verträgen auszunutzen und verbessern die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Die  Wirtschaftsförderung für die neuen Bundesländer wird verbessert, Kita-Ausbau unterstützt, eine Grundrente und Mindestausbildungsvergütung eingeführt, ein sozialer Arbeitsmarkt mit 150.000 Jobs für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen und Sozialbeiträge gesenkt. Schneider weiter: „Diese Punkte helfen uns in Thüringen. Wir wollen bei normalen Einkommen entlasten und machen Deutschland gerechter – zum Beispiel mit der Förderung von Kitas oder den Entlastungen beim Soli.“

Der Thüringer Abgeordnete abschließend: „In den nächsten Wochen werde ich in vielen Veranstaltungen über den Vertrag diskutieren und für Zustimmung bei den Genossinnen und Genossen werben – die erkämpften Inhalte geben das eindeutig her. Bei der SPD wird dann in einer Befragung aller Mitglieder über den Koalitionsvertrag abgestimmt.
Der Koalitionsvertrag steht. Unser Verhandlungsergebnis zeigt: Es steckt viel Gutes für Thüringen drin. Mich freut, dass die besonderen Herausforderungen bei uns im Osten erstmalig als gesamtdeutsche Aufgabe anerkannt werden.“

Weitere Informationen finden sich hier.

 

Die unerwartet eingetroffenen Pläne von Siemens zum Arbeitsplatzabbau sind nicht hinnehmbar. Die SPD hat deshalb für den morgigen Dienstag eine aktuelle Stunde im Bundestag durchgesetzt. Aus der Unternehmensbilanz heraus kann der Stellenabbau in mehreren ostdeutschen Werken nicht begründet sein: Siemens schreibt Milliardengewinne. Die beabsichtigte Umstrukturierung und Schließung beträfe neben Erfurt auch Leipzig, Görlitz, Moabit und das Dynamowerk in Berlin-Siemensstadt.
„Siemens sollte als eines der größten und traditionsreichsten deutschen Unternehmen seiner sozialen Verantwortung gerecht werden und den Beschäftigten vor Ort eine Perspektive geben, insbesondere weil die Geschäftsbereiche nicht unprofitabel sind und aufgegeben werden, sondern weil sie verlagert werden sollen. Besonders bitter stößt auf, dass Siemens eine vor zehn Jahren geschlossene Vereinbarung zur Standort- und Beschäftigungssicherung nicht mehr einhalten will. Worauf sollen sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung noch verlassen können, wenn noch nicht einmal auf einen solchen Pakt mit einem erfolgreichen deutschen DAX-Unternehmen?

Der Bericht zum Stand der Deutschen Einheit wird jedes Jahr im Januar von der Bundesregierung beschlossen und im Plenum des Deutschen Bundestags debattiert. Nach 28 Jahren sind – trotz vieler Erfolge – immer noch deutliche Unterschiede zu westdeutschen Bundesländern zu beklagen, insbesondere durch die fehlende Präsenz von Großunternehmen und von Forschungs- und Entwicklungsstandorten. Selbst ein von Siemens angebotener, vermeintlich, sozial verträglicher Arbeitsplatzabbau würde unter diesen Aspekten nichts besser machen, denn Siemens stellt sich darunter – neben Frühverrentung – eine Verlagerung von Beschäftigung in die westdeutschen Standorte vor. Dieses Angebot fördert einmal mehr die Abwanderung von Expertise und Kaufkraft aus dem Osten.
Daran können Politik und Wirtschaft kein Interesse haben. Wir erwarten einen intensiven Dialog mit den Betriebsräten, der IG Metall und der Politik über Maßnahmen eines sozial verantwortlichen Anpassungsprozess, der Beschäftigungschancen in der Region mit Ersatzarbeitsplätzen schafft.
Die SPD-Bundestagesfraktion unterstützt die Beschäftigten beim Kampf um ihre Arbeitsplätze. Auf Initiative von Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, hat die SPD-Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, die am morgigen Dienstag stattfinden wird. In Solidarität mit den Beschäftigten nahm er an der Mahnwache vor dem Werkstor am vergangenen Freitagmorgen (17.11.) bei Siemens in Erfurt teil.“

Politische Stiftungen werden fast vollständig vom Steuerzahler finanziert und müssen deshalb nach dem Gesetz eigenständig agieren. Sie sind keine ausgegliederte Abteilung von Parteien. Das gilt auch für die Konrad-Adenauer-Stiftung. Deshalb haben wir den zuständigen Bundesinnenminister de Maizière heute um Prüfung der Vorwürfe gebeten, wonach Räumlichkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU unentgeltlich für Wahlkampfzwecke zur Verfügung gestellt wurden und dafür Mitarbeiter der Stiftung sogar zeitweise ihren Arbeitsplatz verlassen mussten. Dies gilt auch für etwaige Besprechungen der CDU im Bundeskanzleramt. Hier haben wir den Chef des Bundeskanzleramtes um Aufklärung gebeten.

Auch die Berichte über Nebentätigkeiten der engsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeskanzlerin im Kanzleramt und des Chefs des Kanzleramtes für die CDU-Parteizentrale müssen sorgfältig geprüft werden. Hier darf eine grundsätzlich großzügige Nebentätigkeitsregelung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in der Praxis nicht zur Bevorteilung von Amtsinhabern im politischen Wettbewerb führen und zum Missbrauch von Steuergeldern zugunsten einzelner Parteien führen. Fraglich ist auch, ob Regierungssprecher Seibert Tätigkeiten für die CDU-Bundesvorsitzende im Rahmen einer Nebentätigkeit absolviert.

Die Bundeskanzlerin und der Chef des Kanzleramtes haben eine besondere Vorbildfunktion. An der Trennung von Amts- und Parteifunktion gerade im Wahlkampf darf es keinen Zweifel geben. Auch wenn hier notwendigerweise immer eine Grauzone existiert, bedürfen die in der ‚Welt am Sonntag‘ erhobenen Vorwürfe zwingend einer Aufklärung. Dass der CDU selbst nicht ganz wohl bei der Sache ist, zeigt ja bereits die Wahl des Instrumentes Minijobs – ein Instrument, über das Herr Tauber vor kurzem ja noch eine eindeutige Meinung formuliert hat. Der Chef des Kanzleramtes hat mit der Übernahme der zentralen Rolle bei der Formulierung des CDU-Wahlprogramms – auch als Dienstvorgesetzter – im Frühjahr leider ein schlechtes Beispiel abgegeben.

Wir erwarten, dass die Überprüfung der Vorwürfe zügig erfolgt und Antworten innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries verkündete Entscheidung, dass der Bund für einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro an Air Berlin bürgt. Ohne diese Kreditbürgschaft hätte Air Berlin sofort den Flugverkehr einstellen müssen und ein Chaos für viele deutsche Urlauber mitten in der Ferienzeit gedroht. Wir wollen nicht zulassen, dass Menschen in ihrem hart verdienten Urlaub auf Flughäfen auf der ganzen Welt stranden.

Der mit der Bürgschaft des Bundes besicherte Kredit der KfW soll Air Berlin die notwendige Zeit verschaffen, um die Verhandlungen mit Etihad und Lufthansa erfolgreich zu führen. Diese Zeit muss jetzt auf allen Seiten konstruktiv genutzt werden. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung für die deutsche und europäische Luftfahrtwirtschaft ist Air Berlin vor allem auch Arbeitgeber für rund 8.500 Menschen.

Das Ergebnis der Steuerschätzung zeigt: Deutschland geht es wirtschaftlich gut. Bund, Länder und Gemeinden sind solide finanziert. Konjunktur und Wirtschaftswachstum in Deutschland sind mit dem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real 1,5 Prozent in diesem und real 1,6 Prozent im kommenden Jahr weiterhin erfreulich, ebenso die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Für das Jahr 2017 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter in Höhe von 3,9 Prozent ausgegangen, im Jahr 2018 und den Folgejahren in Höhe von 3,4 Prozent. Das ist eine gute Nachricht für die hart arbeitenden Menschen in Deutschland.

Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2016 werden die Steuereinnahmen des Bundes von 2017 bis 2021 um rund 3 Milliarden Euro steigen. Die Einnahmen der Länder werden von 2017 bis 2021 um knapp 30 Milliarden Euro steigen, die der Gemeinden um etwa 27 Milliarden Euro.

Damit Konjunktur und Wachstum in Deutschland dauerhaft stabil bleiben, brauchen wir dringend mehr inklusives Wachstum durch mehr private und öffentliche Investitionen – in Kitas, Schulen, Straßen und Schiene und in schnelle Datennetze. Kommunale Investitionen sichern Gemeindezentren, Bibliotheken und Sportplätze; die Länder können zusätzlich in Bildung, Polizei und Justiz investieren. Das ist das klare Konzept der SPD. Martin Schulz hat dazu bereits Vorschläge gemacht.

Die Steuerschätzung zeigt, dass die Mehreinnahmen bei Ländern und Gemeinden nachhaltig sind. Das ist auch das Ergebnis der strukturellen Entlastungen für diese Ebenen, die auf Initiative der SPD in dieser Legislaturperiode durchgesetzt wurden – die umfangreichsten Entlastungen seit Jahrzehnten. Die Kommunen sind jetzt auf dem richtigen Weg, um heute und vor Ort in das soziale Lebensumfeld aller Bürgerinnen und Bürger investieren zu können. Mit den Mehreinnahmen lassen sich weitere wichtige Ziele der SPD realisieren wie zum Beispiel die schrittweise Kita-Gebührenfreiheit oder der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Kita und Grundschule.

Die Steuermehreinnahmen zeigen aber auch: Es ist Zeit für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland. Während die oberen Einkommen von der konjunkturellen Entwicklung und der Steigerung der Löhne und Gehälter deutlich profitieren, haben knapp 40 Prozent der unteren Einkommensbezieher wenig bis nichts davon. Denn knapp die Hälfte der Steuerpflichtigen in Deutschland zahlt keine Steuern, weil deren Einkommen zu gering sind.

Deshalb ist unser Ziel, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Dazu gehört, kleine und mittlere Einkommen gezielt zu entlasten. Wir wollen, dass die gute Entwicklung auch bei denen ankommt, die jeden Tag hart und ehrlich arbeiten und bei denen es am Monatsende trotzdem knapp wird oder nicht reicht. Entlastungen mit der Gießkanne wird es mit uns nicht geben. Und wer hart für sein Geld arbeitet, darf nicht schlechter gestellt sein als derjenige, der sein Geld für sich arbeiten lässt. Zudem werden wir Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerdumping entschieden bekämpfen. Wenn diejenigen, die sich um ihre Steuern drücken, sie endlich bezahlen müssen, können wir damit die entlasten, die es am dringendsten brauchen.

Schließlich wirft das Ergebnis der Steuerschätzung aber auch zwei Fragen an den Bundesfinanzminister auf, der angekündigt hat, die Steuern um 15 Milliarden Euro senken zu wollen. Er muss jetzt erklären, woher das Geld kommen soll, wenn große Vermögen und Millionenverdienste nicht stärkere finanzielle Verantwortung tragen sollen und vor allem, wer diese 15 Milliarden Euro bekommen soll.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Endlich gibt es ein einheitliches Rentenrecht für Ost und West. Die Ungleichbehandlung, die seit der Wiedervereinigung bestand, ist damit Geschichte.“

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion weiter: „Die Renten in Ostdeutschland werden bis 2025 um jährlich rund 500 Millionen Euro steigen. Durch die Anpassung des Rentenwerts und der Höherwertung der Löhne wird ein ausgeglichener Übergang gewährleistet. Auch Millionen derzeitiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon profitieren. CDU und CSU haben eine schnellere Angleichung verhindert.“

Schneider abschließend: „Rentnerinnen und Rentner sowie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von der Angleichung. Die Rentenangleichung ist ein Erfolg der SPD. Die Lebensleistung der Ostdeutschen wird damit anerkannt.“

Thüringer Polizistinnen und Polizisten haben am 1. Mai in Apolda eine unangemeldete Demonstration von Rechtsextremisten aufgelöst. Laut der Polizei seien die Rechtsextremisten ohne Vorwarnung mit Wurfgeschossen und Knallkörpern auf die Polizisten losgegangen.

Carsten Schneider, Thüringer Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Thüringen erklärt: „Unser aller Dank gilt den Beamtinnen und Beamten, die in Apolda unsere freiheitliche Gesellschaft verteidigt haben. Die deutliche Zunahme an gewalttätigen Übergriffen auf Polizei und Einsatzkräfte in Deutschland ist erschreckend. Eine stärkere Sanktionierung solcher Angriffe ist daher notwendig.“

Der Bundestag hat auf Grund der Zunahme von Übergriffen auf Einsatzkräfte ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen.
Die Statistiken aus jüngster Vergangenheit machten einen Eingriff des Gesetzgebers notwendig: Im Jahr 2015 ergab sich eine Steigerung von 1,9 Prozent im Gegensatz zum Vorjahr. 64 371 Polizisten wurden Opfer von Straftaten. Verglichen mit 2013 erhöhte sich die Statistik für das Jahr 2014 sogar um 7,0 Prozent.

Schneider fordert Linke und Grüne in der Thüringer Landesregierung auf, den Weg für eine Zustimmung zum Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften im Bundesrat freizumachen.
Schneider abschließend: „Auch Thüringen ist auf den Dienst an der Gesellschaft durch Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute angewiesen. Das Gesetz ist deshalb auch Ausdruck der angemessenen Wertschätzung ihrer Arbeit. Dazu sollte sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat klar bekennen.“

Der Deutsche Bundestag hat ein weiteres Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit fördert der Bund in Zukunft auch den Betreuungsausbau von Plätzen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Die SPD setzt damit ein weiteres ihrer zentralen Vorhaben um.

„Noch nie hat der Bund so viel Geld für die Kindertagesbetreuung in die Hand genommen“, erläutert der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider: „Mit diesem Gesetz stockt der Bundestag das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau um 1,126 Milliarden Euro auf. Mit diesem weiteren Ausbauschritt schaffen wir wichtige Voraussetzung für qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung bei den drei- bis sechsjährigen Kindern. Mit einer hohen Qualität in der Kinderbetreuung verbessern wir die Startchancen für alle Kinder. Zugleich leisten wir einen Beitrag zur besseren Balance zwischen Familienleben und Arbeitswelt. Das entlastet die Familien.“

Erstmals werden in diesem Ausbaugesetz vom Bund auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Insgesamt investiert der Bund in 2017 die Rekordsumme von rund 2,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung.

„Mit dem neuen Mutterschutzgesetz wird der Mutterschutz transparenter, übersichtlicher und verständlicher“, betont Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt gegeben, auf die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit einer Überarbeitung der bisherigen Regelungen zum Mutterschutz reagiert hat.“

„Wichtig ist, dass die heute beschlossenen Neuerungen den Frauen und ihren (ungeborenen) Kindern deutlich mehr Rechte geben“, so Schneider. „Der Kreis der Frauen, die vom Mutterschutz profitieren, wird erstmalig auch auf Studentinnen und Auszubildende, Praktikantinnen und Schülerinnen ausgeweitet sowie auf Mitarbeiterinnen in Behindertenwerkstätten. Für diese Frauen hat es zuvor keine gesetzlichen Regelungen gegeben.“

Für schwangere Frauen in Nachtarbeit gelten zukünftig strengere Vorgaben: Ein Arbeitgeber darf zum Beispiel eine Schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht arbeiten lassen. Bis 22 Uhr darf eine Frau nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht. Sollte bei dem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt worden sein, so gilt für die Mutter ein besonderer Schutz: die Zeit des Mutterschutzes wird in diesem Fall von 8 auf 12 Wochen verlängert. Die Neuregelung des Mutterschutzes wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Für Carsten Schneider steht fest: „Die Reform verbessert den Interessenausgleich zwischen notwendigem Gesundheitsschutz und der Selbstbestimmung der Schwangeren. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigen Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“ Der Arbeitgeber muss in Zukunft alle Möglichkeiten nutzen, damit schwangere Frauen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres (ungeborenen) Kindes ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen können.

Zum Hintergrund
Die mutterschutzrechtlichen Regelungen schützen Mutter und Kind zum einen vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und zum anderen vor einer unberechtigten Kündigung. Außerdem sichern sie das Einkommen der Mutter für den Zeitraum, in dem eine Beschäftigung verboten ist. Vor der jetzt beschlossenen Ausweitung war der Mutterschutz nur für all diejenigen werdenden Mütter geregelt, die in einem Arbeitsverhältnis standen.

Das Mutterschutzgesetz enthält besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz sowie zu Beschäftigungsverboten für schwangere Frauen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts außerhalb der Mutterschutzfristen. Außerdem regelt das Gesetz die finanzielle Unterstützung während der Mutterschutzfristen in Form des Mutterschaftsgeldes inklusive des Arbeitgeberzuschusses.