Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, erklärt anlässlich der laufenden Haushaltsberatungen.

Trotz einhelliger Forderungen aus der Wirtschaft, von Kommunalverbänden sowie sozialen Trägern die Städtebauförderung aufzustocken, will die Bundesregierung erneut nur 455 Millionen Euro im kommenden Jahr bereitstellen. Besonders das Programm „Soziale Stadt“ leidet unter dieser verfehlten Politik. Hierfür will CSU-Bundesbauminister Ramsauer lediglich 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Besonders bitter ist die Uneinsichtigkeit des Ministers beim Programm „Soziale Stadt“, der er das zweite Standbein entzogen hat. Bis 2009 wurden neben baulichen Verbesserungen auch soziale Projekte gefördert. Diese Komponente hat Ramsauer weggekürzt. Es darf aber nicht nur Beton verbaut werden. Auch die sozialen Netzwerke in den betroffenen Stadtteilen in Weimar und Erfurt müssen gestärkt werden.

Die SPD fordert 700 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung mit einem starken Leitprogramm „Soziale Stadt“, das mit 150 Millionen Euro ausgestattet werden muss. Sämtliche Mehrforderungen werden wir über unsere Steuer- und Abgabenkonzept gegenfinanzieren. Dies gilt auch für das CO2-Gebäudeprogramm, wofür mindestens zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden müssen. Neben dem Anschub von wichtigen Investitionen in unseren Städten und den deutlichen Energieeinsparungen infolge energetischer Sanierungen trägt dieses Programm auch eine soziale Komponente in sich: Gerade finanziell schwächere Haushalte profitieren bei steigenden Energiekosten von einem sinkenden Verbrauch.

Bis zur abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2013 in zwei Wochen werden wir weiter Druck ausüben, um die Bundesregierung zum Kurswechsel zu bewegen.

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung zum Jahressteuergesetz 2013 im Finanzausschuss des Bundestages erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, Steffen-Claudio Lemme, Landesvorsitzender von MOBIT Thüringen, und Carsten Schneider, Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen:

Mit der heutigen Entscheidung können viele gemeinnützige Organisationen  aufatmen, so auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen. Neben öffentlichen Fördergeldern ist sie auf finanzielle Unterstützung etwa in Form privater Spenden angewiesen, um ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. Künftig können solche Zuwendungen von Privatpersonen an die Beratungsstelle weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.

Die SPD hat sich durchgesetzt und die Koalitionsfraktion zu einer 180-Grade-Wende bewogen. CDU/CSU und FDP haben heute eine geplante Änderung im Steuerrecht verworfen, wonach Organisationen unwiderlegbar als verfassungsfeindlich gelten und damit ihre Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rechtsextremismus engagieren und deshalb in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Stattdessen gilt weiterhin der gesetzliche Vorbehalt, wonach die Verfassungsfeindlichkeit widerlegt beziehungsweise die Verfassungstreue belegt werden kann.

Auf Drängen der SPD wurde die Steuerbefreiung gegen den Nachweis der verfassungs­rechtlichen Unbedenklichkeit im Jahr 2007 gesetzlich verankert. Die Erfahrungen seitdem haben gezeigt, dass dies ein praktikabler Kompromiss gewesen ist. Einerseits wurden verfassungsfeindliche Organisationen von steuer­licher Förderung tatsächlich ausgeschlossen, andererseits gab es ausreichenden Rechtsschutz für Körper­schaften und einen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Deshalb haben wir uns in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Regelung der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit eingesetzt.

 

Hintergrund:

In § 51 Abs. 3 Abgabenordnung sollte das Wort „widerlegbar“ gestrichen werden. Die Regelung bleibt nun unverändert.

Zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit der heutigen Ankündigung der Koalitionsfraktionen, auf die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 zu streichen, gestehen CDU/CSU und FDP einen Fehler in der Bildungspolitik ein.

Das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen in Thüringen und bundesweit, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Novellierung die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die Träger von Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel den Volkshochschulen in Teilen abschaffen. Dies ist nun zumindest für das kommende Jahr vom Tisch. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Der heutige Erfolg ist nicht zuletzt dem nachdrücklichen Protest der Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung wie etwa dem Deutschen Volkshochschul-Verband und seinen Landesverbänden zu verdanken.

Bildungsarbeit wurde aus gutem Grund vom deutschen Steuerrecht bislang begünstigt. Die geplanten Änderungen hätten zur Folge gehabt, dass von den Volkshochschulen geleistete Bildungsarbeit in Teilen teurer geworden wäre oder sogar ganze Angebote hätten gestrichen werden müssen. Dies liefe dem Auftrag der Volkshochschulen, einer breiten Bevölkerung Zugang zu Bildung beziehungsweise Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen, entgegen.

Ich fordere, dass die betroffenen Verbände und Einrichtungen bei kommenden Beratungen frühzeitig in die fachlichen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums eingebunden werden. Viel Unruhe und Unsicherheit hätte vermieden werden können. Darüber hinaus gehören unsere Bildungseinrichtungen nicht an den Katzentisch.“

„Die Bundesregierung stellt ihr Programm für Investitionen in nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland zum Jahresende ein. Damit gefährdet sie die kulturelle Vielfalt in Thüringen“, kritisiert Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich der heutigen Beratung des Kulturetats.

In diesem Jahr wird unter anderem die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aus dem Programm gefördert. Für die Veste Heldburg sowie das Schloss und der Park Altenstein bei Bad Liebenstein werden insgesamt 400.000 Euro bereitgestellt.

„Schon heute ist absehbar, dass die ostdeut­schen Länder ihr kulturelles Erbe nicht dauerhaft an­gemessen finanzieren und bewahren können. Deshalb muss die Kulturförderung auf hohem Niveau fortgesetzt werden.“

„Auch bei der Klassik Stiftung Weimar muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen und sich stärker engagieren. Nachdem das Land Thüringen seine Förderung im kommenden Jahr aufstocken will, muss die Bundesregierung in gleicher Höhe nachziehen und rund 10,1 Millionen Euro im Jahr 2013 zur Verfügung stellen“, fordert Schneider.

„Mit ihren mehr als 20 Museen, Schlössern, historischen Häusern und Parkanlagen sowie den Sammlungen der Literatur und Kunst ist die Klassik Stiftung die zweitgrößte und zweitbedeutendste Kultureinrichtung dieser Art in Deutschland. Außerdem besitzt sie europäische und internationale Ausstrahlungskraft. Bei einer Kulturinstitution diesen Ranges steht der Bund in der Pflicht, das Land Thüringen stärker finanziell zu unterstützen.“

Zum Vergleich: Der Bund fördert die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im kommenden Jahr mit rund 194,1 Millionen Euro. „Dieser Unterschied bei der Fördersumme für die beiden wichtigsten nationalen Kulturstiftungen ist nicht zu rechtfertigen“, ergänzt Schneider.

Anlässlich des morgigen Tages der Deutschen Einheit fordert der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider eine Reihe von Maßnahmen, um dem Angleichungsprozess zwischen Ost und West neuen Schwung zu geben.

„In einer zweiten Welle für den Aufbau Ost müssen allen voran die Löhne in den kom­menden Jahren deutlich steigen. Denn dauerhaft nied­rigere Einkommen führen zur Flucht junger Menschen. Viele wandern in den Westen ab, weil sie dort für die gleiche Arbeit mehr verdienen. Nicht zuletzt um den spürbaren Schwund an Fachkräften entgegenzuwirken, muss der Osten den Menschen attraktive Lebens- und Arbeitsperspektiven bieten. Und dazu gehören höhere Löhne.“

„Außerdem müssen ostdeutsche Unternehmen auf lange Sicht in­novativer werden. Dabei kann sie der Bund unterstüt­zen, indem er verstärkt Großforschungseinrichtungen im Osten ansiedelt. Bisher bevorzugt die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer Ansiedlungspolitik den Sü­den Deutschlands. Von übergeordneter Bedeutung ist, das Kooperationsverbot abzuschaffen, damit der Bund in Bildung investieren kann.“

„Langfristig ist entscheidend, dass die ostdeutschen Kommunen ihre Aufgaben finanzieren können. Der noch bis zum Jahr 2019 geltende Länderfinanzausgleich benachteiligt den Osten, weil er die durchschnittlich stärkere Finanzkraft der westdeutschen Kommunen nur zu zwei Dritteln anrechnet. Der künftige solidarische Länderfinanzausgleich muss die Einnahmekraft der Städte und Gemeinden in voller Höhe berücksichtigen“, so Schneider.

Abschließend greift Schneider einen Punkt auf, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht. „Nicht vergessen dürfen wir den kulturellen Reichtum des Os­tens mit seinen Schlössern, Parkanlagen, Museen und vielem mehr. Bereits jetzt ist absehbar, dass die ostdeut­schen Länder ihr kulturelles Erbe nicht dauerhaft an­gemessen finanzieren und bewahren können. Deshalb muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen und sich etwa bei der Stiftung Weimarer Klassik stärker fi­nanziell engagieren.“

„Wir wollen die Kosten der Energiewende gerecht verteilen und stellen uns gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, diese Kosten über das Mietrecht abzuladen. Mit den angestrebten Mietrechtsänderungen ist die Bundesregierung auf dem Holzweg. Neben der Duldungspflicht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch den Mieter soll das Recht zur Mietminderung für den Zeitraum der Modernisierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten entfallen. Damit wird das Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ausgehöhlt. Gleichzeitig können die Kosten mit elf Prozent Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.

Die Umlegung von elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter ist eine Ungleichverteilung der Kosten. Die Einschränkung des Mietrechts kann keinesfalls die energetische Sanierung auf den gewünschten Kurs bringen, wichtiger sind Maßnahmen, die die Kosten für Mieter und Vermieter auffangen würden. Die Mieter können die Kosten für die energetische Sanierung nicht alleine tragen.

Die Wohnungswirtschaft müsste nach energetischen Standardsanierungen eine um etwa 2,40 Euro pro Quadratmeter höhere Miete verlangen, um wirtschaftlich zu bleiben. Demgegenüber stehen eingesparte Energiekosten von etwa 38 Cent pro Quadratmeter. Das sind Mieterhöhungen, die viele Mieter schlichtweg überfordern. Andere regionale Märkte bieten den Vermietern keine Chance dies auch nur annähernd umzusetzen. Für diese Schere bietet die Bundesregierung keine Lösung an.“

 

Hintergrund:

Neben den erhöhten Energiekosten belasten die steigenden Neuvertragsmieten gerade in den Ballungsräumen viele Mieterinnen und Mieter. Der Mieterbund stellt fest, dass Altmieter durch Modernisierungsmaßnahmen verdrängt werden, da bei Neuvermietungen  die Mieten wesentlich stärker erhöht werden können. Die Folge: Das soziale Gefüge der Städte verschiebt sich. Besonders betroffen sind Rentner und Alleinerziehende. Laut statistischem Bundesamt geben die Menschen in Deutschland durchschnittlich ein Fünftel – sprich 20 Prozent – für die Kaltmiete ihrer Wohnung aus. Bei jedem 3. Rentnerhaushalt macht die Kaltmiete bereits 35 Prozent des Einkommens aus. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.

 

Deutschland ist ein Mieterland. 53 Prozent der Bevölkerung lebt zur Miete. Das bisher bestehende Mietrecht schützt unsere 24 Millionen Mieter und garantiert einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Hand an das bewährte soziale Mietrecht legt, ist daher unnötig und unverantwortlich.

„Die Erfurter Kaufmannskirche erhält 100.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Davon entfallen jeweils 50.000 Euro auf den Altar und auf den Chorraum“, erklärt der SPD-Abgeordnete Carsten Schneider anlässlich der heutigen Entscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestages. „Ich freue mich, dass ich den Förderantrag der Evangelischen Kaufmannsgemeinde erfolgreich unterstützen konnte.“

Die beantragten Bundesmittel sollen für die Substanzsicherung, Konservierung und denkmalgerechte Restaurierung des Renaissance-Altares – einem Zeitzeugnis der reformatorischen Lehren Martin Luthers – und des Chorraumes verwendet werden.

„Es handelt sich um wertvolle Kulturgüter, die in ihrem Bestand nachhaltig bewahrt werden müssen. Außerdem gehört die Kirche als Tauf- und Traukirche von Johann Sebastian Bachs Eltern zu den nationalen Bachstätten und ist damit ein Teil des gesamtdeutschen kulturellen Erbes.“

Anlässlich der Diskussion über den Thüringer Landeshaushalt erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Steffen-Claudio Lemme und Carsten Schneider:

„Wir unterstützen die Forderung nach 10 Millionen Euro für ein Landesprogramm Sozialarbeit an den Thüringer Schulen ab dem Schuljahr 2013/2014. Damit würden die Beschlüsse zum Bildungs- und Teilhabepaket in Thüringen konsequent umgesetzt. Finanzminister Voß muss seine Blockade in den laufenden Haushaltsverhandlungen aufgeben und die gesamte CDU muss endlich den Weg für eine moderne Schul- und Sozialpolitik frei machen.

Der Bund stellt Thüringen noch bis 2013 jährlich etwa 10 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Damit die Strukturen an der Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen nachhaltig ausgebaut werden können, muss die Anschlussfinanzierung für die Schulsozialarbeit über das kommende Jahr hinaus gesichert werden.

Es ist im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Thüringen. Sie profitieren davon, wenn sich qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter um sie kümmern und sie dabei unterstützen, beispielsweise Bildungsangebote in den Kommunen auch tatsächlich zu nutzen.

Ab dem kommenden Jahr trägt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits zu 75 Prozent und übernimmt diese ab 2014 vollständig. Damit besteht genügend finanzieller Spielraum, um die Schulsozialarbeit in Thüringen dauerhaft mit 10 Millionen Euro jährlich zu fördern.“

„Ich habe die Bundesregierung gefragt, bis wann sie die gesetzlichen Regelungen dafür schaffen will, dass Sachspenden an gemeinnützige Organisationen nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind. Statt einer klaren Aussage habe ich allerdings nur eine ausweichende Antwort bekommen. Ein entschlosseneres Handeln bei diesem Thema ist aber notwendig“, fordert der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Gesetze, wonach Umsatzsteuer für Lebensmittelspenden abgeführt werden muss, müssen unverzüglich geändert werden. Hier verhindert das Steuerrecht stärkeres gemeinnütziges Engagement. Bedürftige, die darauf angewiesen sind, sind am Ende die Leitragenden.“

„Der steuerrechtliche Wert von Lebensmittelspenden an beispielsweise Tafeln muss mit null Euro angesetzt werden. Dies entspricht der Lebenswirklichkeit. Denn Bäckereien und andere wollen für ihre Spenden kein Geld, sondern geben sie kostenlos ab“, erklärt Schneider.

 

Antwort der Bundesregierung zur Kenntnis:

„Die für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Lebensmittel- oder Sachspenden maßgeblichen Regelungen beruhen auf EU-rechtlichen Vorgaben. Das Bundesministerium der Finanzen sieht jedoch die Problematik der Behandlung von Lieferungen an die Tafeln. Es erörtert deshalb mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Frage von Lebensmittel­spenden aus dem Bereich des Bäckerhandwerks bzw. Lebensmittelhandels an die Tafeln und vergleichbare Einrichtungen. Ziel ist es, eine bundeseinheitliche steuerrechtliche Behandlung sicherzustellen, die dem verständlichen Anliegen des Spenders und der Spendenempfänger gerecht werden, ohne die Vorgaben der EU zu verletzen.

 

Schwerpunkt wird dabei die Beantwortung der Frage, mit welchem Wert die Lebensmittelspende zum Spendezeitpunkt angesetzt werden muss, um EU-Rechtskonform zu sein. Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich dafür ein, zusammen mit den Bundesländern eine Regelung zu finden, die im Rahmen der EU-Vorgaben den Interessen der Spender und Spendenempfänger Rechnung trägt.“