Der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Ein guter Tag für die Sportlerinnen und Sportler im Erfurter Norden. Mit der Bundesförderung kann das Sportzentrum an der Essener Straße endlich auf Vordermann gebracht werden.“

Noch Anfang Februar war der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider vor Ort, um sich nochmals über den Zustand des baufälligen Gebäudes zu informieren. Am Mittwoch konnte er die Förderentscheidung des Haushaltsausschusses vor Ort bekanntgeben. Schneider erläutert: „Das Gebäude wird trotz seines schlechten Zustands stark genutzt und muss dringend ertüchtigt werden. Mit der Sanierung wird der Schlussstein für die Sportinfrastruktur im Erfurter Norden gesetzt. Diese ist nunmehr mit Radrennbahn, Riethsporthalle und dem sanierten ehemaligen TVI-Platz „bundesligareif“.
Schneider setzte sich im Bewerbungsverlauf stark bei Bauministerin Barbara Hendricks für das Projekt ein. Der Bund beteiligt sich nun mit 2.700.000 Euro, was 90% der Baukosten entspricht. Die Stadt Erfurt muss damit nur einen geringen Eigenanteil tragen.

Schneider abschließend: „Dass die Bewerbung der Stadtverwaltung um Mittel aus dem Bundesprogramm zum Erfolg geführt hat, liegt auch an der tollen und kontinuierlichen Arbeit der Aktiven beim SSV Erfurt Nord und der Partnervereine, die bald unter tollen Bedingungen ihrem Hobby nachgehen können. Sport frei!“

Zur weiteren Information:

Die Mittel für die dringend notwendigen Arbeiten stammen aus dem erfolgreichen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Das Programm zielt auf Projekte, die im Hinblick auf ihre Wirkung für eine soziale Integration, den Klimaschutz und Innovation in den Kommunen und Stadtteilen überdurchschnittliches Potenzial besitzen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch die Förderung beschlossen.

Berichterstattung in der Thüringer Allgemeinen:

http://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/erfurt/startseite/detail/-/specific/Ein-Haus-mit-DDR-Charme-und-Jahrzehnte-alten-Holzfenstern-1199558303

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Damit hat sich die SPD mit ihrer Forderung der Renten-Einheit durchgesetzt. Mit der Angleichung steigen die Renten in Ostdeutschland. Der Thüringer Abgeordnete Carsten Schneider erklärt:

„Endlich wird es ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland geben. Die Renten-Einheit wird Gesetz. Damit schließen wir endlich die Gerechtigkeitslücke bei der Rente, die seit der Wiedervereinigung bestanden hat. Die SPD hat sich in dieser Frage durchgesetzt. Bislang sind ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber westdeutschen Rentnern strukturell benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung kann heute niemand mehr nachzuvollziehen – und zwar in Ost- wie in Westdeutschland. Alle Versicherten und alle Rentner müssen unabhängig von ihrem Wohn- oder Beschäftigungsort gleich behandelt werden.“

Schneider weiter: „Im Zeitraum 2018 bis 2025 werden die Renten in Ostdeutschland jedes Jahr um rund 500 Millionen Euro steigen.“ Durch die schrittweise Anpassung des Rentenwerts und der Höherwertung der Löhne wird ein ausgeglichener Übergang gewährleistet. Auch Millionen derzeitiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon profitieren.

Für die SPD hat Bundesministerin Andrea Nahles sich dafür eingesetzt, dass die Rentenangleichung als gesamt-gesellschaftliche Aufgabe aus Bundesmitteln bezahlt werden muss. Finanzminister Wolfgang Schäuble war dazu jedoch nicht bereit, er will die Angleichung nur in Teilen aus Beitragsmitteln finanzieren. Das ist fahrlässig und kann zu unnötigen Mehrbelastungen sowohl bei den Beitragszahlern als auch den Unternehmen führen. In den parlamentarischen Beratungen wird die SPD Änderungen einfordern.

Ein weiterer beschlossener Gesetzentwurf der SPD sieht Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner vor. Alle Beschäftigten, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen, sollen dabei bessergestellt werden.

Carsten Schneider fordert Zustimmung des Freistaats Thüringen im Bundesrat zur Ausstattung von Bundespolizistinnen und -polizisten mit so genannten „Bodycams“.

Der Einsatz von Körperkameras durch die Bundespolizei ist am Freitag Thema im Bundesrat. Dieser wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz von Bodycams beraten.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Carsten Schneider dazu: „Die Beamtinnen und Beamten leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Angriffe jedweder Art auf Beamtinnen und Beamten sind nicht zu akzeptieren. Bodycams helfen dabei, Übergriffe zu reduzieren. Sie sind ein wichtiges Mittel, um der zunehmenden Respektlosigkeit und der gestiegenen Gewalttätigkeit entschieden entgegenzutreten und den Eigenschutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten.“

In Thüringen ist in den Polizeiinspektionen Erfurt-Nord, Gotha und Sonneberg der Einsatz der Körperkameras im Rahmen eines Pilotprojekts geplant. In anderen Bundesländern werden die Kameras bereits im Rahmen derartiger Pilotprojekte erprobt.

Schneider erklärt weiter: „Am Dienstag dieser Woche habe ich die Bundespolizeidirektion Erfurt besucht und mich bei den Beamtinnen und Beamten um Dienststellenleiter Torsten Röser über ihre wichtige Arbeit vor Ort informiert. Die Auswertungen der laufenden Pilotprojekte zeigen sehr gute Erfahrungen mit den Bodycams. Daher erwarte ich mit Blick auf die geplanten Projekte des Thüringer Innenministeriums und als Zeichen von Solidarität mit den Beamtinnen und Beamten im Dienst die Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat. Die Linkspartei muss sich dort bekennen.“

Das Bundesfinanzministerium muss seinen Widerstand aufgeben und die Gewinne, die Banken mit sogenannten cum-cum-Geschäften erzielt haben, zurückfordern. Dazu muss in der heutigen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine klare Lösung gefunden werden. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider fordert:

„Tricksereien der Banken, um Steuern auf Dividendengewinne zu vermeiden, sind viel zu lange geduldet worden. Dem wurde gesetzlich zwar mittlerweile ein Riegel vorgeschoben. Der Staat muss sich die betrügerisch gesparte Steuer aber konsequent zurückholen.

Das Bundesfinanzministerium hatte im November 2016 über gravierende Bedenken der SPD-regierten Bundesländer hinweg die Finanzämter in einem Schreiben angewiesen, bei Gewinnen aus Wertpapieranleihen nachsichtig zu sein. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Steuern nachgezahlt werden müssen, wenn die Geschäfte lediglich dazu gedient hätten, Steuern zu vermeiden.

Wieder einmal sollen Bankengewinne auf Kosten der Steuerzahler geschont werden. Solche Ungerechtigkeiten dürfen wir nicht dulden, und schon gar nicht von Banken. Deshalb muss in der heutigen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine klare Lösung gefunden werden.

Wir erwarten von Bundesfinanzminister Schäuble, dass diese Lösung heißt: Wir wollen unser Geld zurück. Er muss seinen Worten jetzt auch Taten folgen lassen.“

Gestern hat Familienministerin Manuela Schwesig einen Durchbruch erzielt in den Verhandlungen mit den Ländern zum Unterhaltsvorschuss: Die konkreten Eckpunkte der Reform sehen ab dem 1. Juli eine Ausweitung des Unterhaltsvorschuss für Kinder von alleinerziehenden Eltern bis zum 18. Lebensjahr vor. Finanziert wird die Leistung in Zukunft zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern.

„Alleinerziehende sind besonders belastet, wenn vom anderen Elternteil kein Barunterhalt für ein Kind gezahlt wird. Deshalb ist es so wichtig, dass hier der Staat jetzt bis zur Volljährigkeit eines Kindes einspringt“, erklärt Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „Diese überfällige Reform hat die SPD durchgesetzt!“, so Schneider weiter.

„Mit der Reform erhalten rund 75.000 Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen Anspruch auf monatlichen Unterhalt in Höhe von 268,- Euro. Zusätzlich profitieren rund 46.000 Kinder bis 12 Jahren, weil mit der Reform die bisher geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wegfällt“, stellt Schneider klar. „Mit dieser Reform verbessern wir die Lebenssituation für Alleinerziehende und ihre Kinder und geben die Sicherheit, dass verlässlich jeden Monat Unterhalt für ein Kind reinkommt!“

„Die Reform soll zum 1. Juli greifen. Das ist das Ergebnis der komplizierten Verhandlungen unter anderem zwischen den Ländern und dem CDU-Finanzminister“, sagt der Thüringer Bundestagsabgeordnete.

„Jetzt sind die Details verhandelt: Vor allem die Kommunen hatten eine veränderte praktische Umsetzung der Reform gefordert, um doppelte Bürokratie zu vermeiden. Deshalb wird es Sonderregelungen geben für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind“, erläutert Schneider.

Bereits nach derzeitiger Rechtslage wird der Unterhaltsvorschuss auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. In der Altersgruppe der 12- bis 18-jährigen Kinder tritt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ein, wenn das Kind nicht auf SBG-II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SBG-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,- Euro brutto verdient.

 

Zum Hintergrund:

In Deutschland sind rund 90 Prozent aller alleinerziehenden Eltern Frauen. Rund die Hälfte dieser alleinerziehenden Mütter erhält vom Vater keinen Unterhalt für das Kind. Hier tritt der Staat in Vorleistung und zahlt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss den Mindestunterhalt für das Kind. Zugleich versucht der Staat an Stelle der Mutter, beim barunterhaltspflichtigen Elternteil den Unterhalt einzutreiben. Der Unterhaltsvorschuss wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt und ist zeitlich auf die Dauer von 72 Monaten befristet. Die Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 UVG war ein wichtiger Schritt, Alleinerziehende bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kindern zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine freiwillige Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.

Der Bund hat 2016 erneut einen Milliardenüberschuss erzielt. Ich plädiert dafür, diese Gelder jetzt zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Landes einzusetzen:

„Nach Abschluss des Haushaltsjahres haben wir wieder einen Überschuss im Bundeshaushalt erzielt. Der Haushalt profitiert von positiven Steuereinnahmen und geringeren Ausgaben in verschiedenen Bereichen, leider auch bei Investitionen im Verantwortungsbereich von Verkehrsminister Dobrindt. Auch in einigen Bundesländern wird es zu spürbaren Überschüssen kommen.

Es ist wichtig, dass diese Gelder jetzt zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit unseres Landes eingesetzt werden. Mit höheren Investitionen in Bildung und öffentliche Infrastruktur leisten wir einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit – davon profitieren letztlich alle.

Wir wollen deshalb die laufenden Beratungen zum Nachtragshaushalt nutzen, um zusätzliche sinnvolle Investitionen auf den Weg zu bringen. Dazu gehören auch Ausgaben zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Die Koalition sollte ihre Handlungsfähigkeit in dieser Frage jetzt beweisen und sich nicht mit Wahlkampfankündigungen für die nächste Wahlperiode neutralisieren.

Zahlreiche Studien zeigen, es gibt noch eine erhebliche Investitionslücke in Deutschland. Die SPD wird sich deshalb in den Beratungen für eine Stärkung der Investitionen einsetzen.“

In der Diskussion um einen fehlenden Betriebsrat beim Mittelhäuser Buchgroßhändler KNV nimmt der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider wie folgt Stellung:

„In der Logistikbranche gehören je nach Auftragslage Mehrarbeit und Zeitdruck zum Geschäft dazu. Die Aufgabe vom Betriebsrat im Unternehmen ist es, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen – gerade wenn es bei Arbeitsspitzen stressig ist. Das Logistikzentrum des Buchgroßhändlers KNV in Erfurt-Mittelhausen bewältigt zurzeit zum ersten Mal das Weihnachtsgeschäft allein von Erfurt aus. Der Alt-Standort in Stuttgart wurde geschlossen. Das Sortieren und Verpacken von Büchern und anderen Medien geschieht unter Hochdruck, damit alle Waren pünktlich zum Fest ankommen. Das darf aber nicht auf Kosten der Mitarbeiter und ihrer Familien geschehen.“

„Betriebsräte sind Vermittler zwischen den Beschäftigten und der Geschäftsführung. Sie können wichtige Arbeit leisten, gerade wenn es darum geht, Arbeitsspitzen im Betrieb sozialverträglich zu organisieren. Davon profitieren die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung. In dem Logistikzentrum hier in Erfurt arbeiten rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei dieser Betriebsgröße muss ein Betriebsrat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“, ist Schneider überzeugt.

Wiederholt haben sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Erfurter Bürgerbüro des Abgeordneten gemeldet. Im Gespräch haben sie die Arbeitsbedingungen im Unternehmen geschildert. Carsten Schneider erläutert: „Die Mitarbeiter befürchten mögliche Nachteile, wenn sie sich offen für die Gründung eines Betriebsrates bei KNV einsetzen. Diese Befürchtungen stehen erst einmal im Raum. Ich kann mir nicht vorstellen, dass KNV diese nicht entkräften möchte. Die Gewerkschaft ver.di und ich als Sozialdemokrat bieten gerne an, diesen Prozess zu begleiten. Ich werde mit der Bitte um ein klärendes Gespräch auf die Geschäftsführung zugehen.“

Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag die Infrastrukturausbaugesetze und den Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Bis 2030 wird der Bund 270 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege investieren. Auch Thüringen wird erheblich von diesen geplanten Investitionen profitieren. Verbesserungsbedarf bleibt mit Blick auf Weimar allerdings in Teilen bestehen.

Der Wahlkreisabgeordnete Carsten Schneider betont: „Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte des Parlaments in dieser Legislatur. Mit ihm als Rahmenplan gelingt der effiziente Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur.“

Der Mittelthüringer Raum wird – neben der Fertigstellung der ICE-Schnellstrecke VDE 8 nach Nürnberg – auch von einer weiteren Beschleunigung auf der Trasse in Richtung Westen sowie von zahlreichen Ortsumgehungen und Abschnittsverbesserungen profitieren. Schneider führt aus: „Viele Ortsumfahrungen in Thüringen können nun geplant werden, in den Bau gehen und endlich die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger entlasten.“

Bei der geplanten Ortsumfahrung Weimar Ost sieht der SPD-Bundestagsabgeordnete aber weiteren Abstimmungsbedarf: „Es darf nicht sein, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch die gewählte Linienführung der Ortsumfahrung konterkariert werden. Mich erreichen momentan viele Schreiben und Anrufe aus dem Weimarer Ortsteil Tiefurt. Die Bürgerinnen und Bürger bringen erhebliche Argumente gegen eine Trassenführung vor, die ich in großem Maße teile. Deshalb setze ich mich für eine andere Linienführung ein. Die Historie des Ortes Tiefurt ist einzigartig. Das zeigt zum Beispiel die Einordnung des Tiefurter Schlossparks in das UNESCO Welterbe ‚Klassisches Weimar‘. Diese zu gefährden wäre unverhältnismäßig.“

Schneider erläutert weiter: „Für Tiefurt ist die Aufnahme der Variante 1 in den Bundesverkehrswegeplan kein Grund zum Alarmismus. Das Projekt befindet sich derzeit in einem frühen Planungsstatus. Laut dem Bundesverkehrsministerium ist mit dem Bundesverkehrswegeplan keine bestimmte Linie vorgeschrieben. Änderungen an der Linienführung sind nicht ungewöhnliches. Außerdem ist der Bundesverkehrswegeplan kein Baubeschluss und greift keinerlei Planfeststellung vor. Die Einstufung in den vordringlichen Bedarf bedeutet, dass das Land Thüringen im Rahmen der Auftragsverwaltung jetzt die Zügel in der Hand hat und unter Einbeziehung aller Weimarer Interessen die Planungen in jedwede Richtung weiterverfolgen kann. Ohne eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf hätte es diese Möglichkeit nicht gegeben.“

Für den Bereich Schiene finden sich diverse Projekte im sogenannten potentiellen Bedarf, so auch der weitere Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung. Schneider kommentiert: „Die MDV ist extrem wichtig für Weimar – gerade mit Hinblick auf den Fernverkehr. Der Status dieses Projekts in der Kategorie des potentiellen Bedarfs ist momentan definitiv nicht befriedigend. Für die Mitte-Deutschland-Verbindung setze ich mich seit Jahren vehement ein. Die Zweigleisigkeit ist mittlerweile bis auf einige Stellen wieder hergestellt, die Anstrengungen lohnen sich also. Über die Dringlichkeit und die positiven Auswirkungen der Elektrifizierung gibt es keinen Zweifel.“ Die Berechnungen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des weiteren Ausbaus laufen momentan. Schneider abschließend: „Mit einer positiven Bewertung kann die Elektrifizierung dieser Strecke noch in den vordringlichen Bedarf aufrücken. Ich hoffe, dass die Bewertung möglichst schnell abgeschlossen wird. Das Bundesverkehrsministerium ist jetzt gefragt, auf einen schnellen Abschluss zu drängen.“

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat am Mittwoch der Stadt Weimar einen Förderbescheid über drei Millionen Euro für das „Haus der Weimarer Republik“ übergeben. Oberbürgermeister Stephan Wolf nahm den Förderbescheid in Begleitung u.a. von Prof. Dr. Michael Dreyer, dem Vorsitzenden des Vereins „Weimarer Republik e.V.“ und des Weimarer Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider entgegen.

Die Bundesförderung entstammt dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und ist für das Haus der Weimarer Republik bestimmt, welches am Theaterplatz entstehen wird. Der Weimarer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider erklärt: „Der Bund unterstützt den Um- und Anbau der Wagenremise mit drei Millionen Euro. Damit übernimmt er Verantwortung für die Geschichte unserer Demokratie. Weimar kann so ein weiteres überregionales Thema nachhaltig besetzen.
Mit der Förderung wird es möglich, den zentralen Erinnerungsort der ersten deutschen Demokratie rechtzeitig zum Jubiläumsjahr 2019 zu schaffen und eine attraktive Erinnerungsstätte als Ort der Begegnung, des Lernens, des Forschens und des Austausches aufzubauen.“

Schneider ergänzt: „Es freut mich ungemein, dass ich den Verein im generellen und auch den spezifischen Antrag begleiten konnte. Die Auseinandersetzung mit dem Entstehen und Verteidigen von Demokratie ist und bleibt aktuell.“ 3030

Schneider abschließend: „Ich freue mich, dass die Stadt Weimar damit einen weiteren Schritt auf ihrem Weg zur internationalen Kulturstadt nehmen kann. Weimar profitiert enorm von der Förderung.“

Information:
Mit dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ stellt das BMUB erhebliche Bundesmittel zur Verfügung, um Projekte des Städtebaus zu fördern. Nur 17 Maßnahmen können 2016 mit Mitteln des Programms von rund 41 Mio. € gefördert werden. Diese wurden aus einer Vielzahl von Bewerbungen mit einem beantragten Bundeszuschuss von rund 466 Millionen Euro ausgewählt.