„Nach langen und zähem Hin und Her ist es eine gute Nachricht, dass der Architektenwettbewerb für den Neubau des Bauhaus-Museums endlich beginnt. Alle Verantwortlichen müssen dieses Projekt jetzt konsequent fortführen. Verzögerungen wie in der Vergangenheit darf es nicht mehr geben“, fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Nachdem die Vorbereitungen zeitweise sehr schleppend verliefen, hoffe ich nun auf eine schnelle und reibungslose Auswahl des besten Entwurfes für das künftige Bauhaus-Museum“, sagt Schneider.

„Allerdings sehe ich mit Sorge, dass die Errichtung des neuen Kunstdepots wiederum verschoben wurde und somit auch das Stadtschloss weiter auf die dringend benötigte Kur warten muss.“

Aus Schneiders Sicht ist jede weitere Verzögerung unverantwortbar. Mit jedem Monat, der ohne Handeln vergeht, werden die Kosten für die Bauvorhaben am Ende höher ausfallen.

Die „Initiative Musik“ der Bundesregierung fördert die Indie-Rockband ORPH mit 10.000 Euro. Das hat der Aufsichtsrat der Initiative in der vergangenen Woche beschlossen.

„Einmal mehr wird deutlich, dass Weimar nicht nur Heimat der Klassik ist, sondern auch einer tollen Musikszene für Rock und Pop“, sagt Carsten Schneider, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Initiative Musik und SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „Ich hoffe, dass nun weitere Bands motiviert werden, sich bei der Initiative Musik zu bewerben.“

ORPH ist eine neue Band mit einem musikalisch wie optisch sehr eigenen Stil. Ihre Live-Shows eine Mischung aus Theater und Konzert. ORPH waren bereits mehrfach als Support von Phillip Boa auf Tour.

Mit den Fördermitteln unterstützt die Initiative Musik die Produktion und das Marketing des geplanten Debütalbums „Poems For Kui“, das am 20.01.12 auf DevilDuck Records veröffentlicht wird. Außerdem werden ein Teil der Tourkosten gedeckt.

Die Initiative Musik ist eine Fördereinrichtung der Bundesregierung für die Musikwirtschaft in Deutschland. Allein im Jahr 2011 werden bis zu 2 Millionen Euro an Fördergeldern bereitgestellt. Ziel ist die Unterstützung des Musik-Nachwuchses, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Verbreitung der deutschen Musik im Ausland. Neben Künstlern fördert die Initiative auch Musik-Infrastruktur wie Spielstätten oder Festivals.

„Thüringens Bauminister Carius rechnet sich die Zahlen schön, wenn er von Bundesmitteln für die Städtebauförderung im Jahr 2012 in Höhe von 500 Millionen Euro ausgeht. In Wirklichkeit will er darüber hinwegtäuschen, dass er sich mit seiner Forderung nach einer Aufstockung der Mittel nicht durchgesetzt hat“, sagt der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Besonders blamabel ist an Carius‘ Äußerungen, dass er trotz Schönrechnerei noch nicht einmal sein selbst gesteckte Ziel von mindestens 535 Millionen Euro an Städtebaugeldern für das kommende Jahr erreicht hat.“ Einen entsprechenden Beschluss hatte die Bundesbauministerkonferenz vor zwei Wochen gefasst.

„Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2012, den Bundesfinanzminister Schäuble gestern vorgestellt hat, steht eindeutig: ‚Finanzhilfen für neue städtebauliche Maßnahmen an die Länder werden in einem Programmumfang von 410 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.‘ An diesen erneuten Kürzungen im Vergleich zu 455 Millionen Euro in diesem Jahr lässt sich eigentlich nichts falsch verstehen. Thüringens Bauminister behauptet deshalb schlicht und einfach die Unwahrheit.“

„Unterteilt nach den einzelnen Programmen lassen sich die Mittel für die Städtebauförderung für jeden nachvollziehbar im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 nachlesen. Städtebauförderung umfasst Programme wie ‚Stadtumbau Ost‘, ‚Städtebaulicher Denkmalschutz Ost‘ und vor allem ‚Soziale Stadt‘.“

„Das neue Programm ,Energetische Stadtentwicklung‘ hat mit der Städtebauförderung überhaupt nichts zu tun“, stellt Schneider klar.

„Zunächst hat Minister Carius seine Ankündigungen nicht in der Tat umsetzen können und nun täuscht er die Öffentlichkeit über die wahren Zahlen und die weiteren Kürzungen.“

„Der Bundestag hat heute eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frauen und Familien gefällt“, ist Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen, überzeugt. „Mit der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland gewähren wir eine wichtige medizinische Hilfe.“

„Es geht um Paare, die aufgrund einer schweren Erbkrankheit das Schicksal eines kurz nach der Geburt gestorbenen oder todgeborenen Kindes erfahren haben. Nur in diesen sehr schweren Einzelfällen wird die Möglichkeit einer PID eingeräumt.“ Fachleute gehen von wenigen hundert Fällen pro Jahr aus, auf die diese Regelungen zutreffen.

„Ich habe großen Respekt vor den betroffenen Frauen, die sich mit ihrem Kinderwunsch auf das Verfahren der PID einlassen“, erklärt Schneider. „Denn die Voraussetzung dafür ist das an sich schon seelisch und körperlich stark belastende Verfahren einer künstlichen Befruchtung.“

Das Ziel der PID ist es, Familien mit einem erhöhten Risiko für eine schwerwiegende genetisch bedingte Gesundheitsstörung zu ermöglichen, ein weiteres Kind zu bekommen, das nicht an dieser bereits bekannten genetischen Erkrankung leidet. „Mit der PID kann man nicht pauschal ,auf Gesundheit‘ untersuchen“, stellt Schneider klar, „sondern nur nach dem Vorhandensein oder Fehlen einer bereits in der Familie aufgetretenen – also bekannten – genetisch bedingten schweren Gesundheitsstörung suchen“. Und weiter: „Mich hat die Frage von Eltern sehr bewegt, die bereits das Schicksal eines kurz nach der Geburt gestorbenen oder todgeborenen Kindes erfahren haben, warum sie bei einer weiteren Schwangerschaft dieses Leid nicht verhindern dürfen. Mit der begrenzten Zulassung der PID ermöglichen wir nun diesen Familien in Not eine Entscheidung für ein weiteres Kind. Und wir verhindern, dass die betroffenen Frauen erst im Zuge der Schwangerschaft in einen möglichen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten.“

Carsten Schneider ist überzeugt: „Sowohl eine klare Begrenzung als auch ein verantwortlicher Umgang mit der PID sind mit dem neuen Gesetz möglich.“ Denn der heute beschlossene Gesetzentwurf formuliert klare Voraussetzungen zur Anwendung der PID: Es gibt keinen Automatismus für eine Zulassung der PID. Jede einzelne Entscheidung wird einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission überantwortet, die an eigens dafür zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik eingerichtet werden sollen.

„Die heute beschlossene begrenzte Zulassung der PID bedeutet keinen ethischen Dammbruch“, betont Schneider. „In keinem anderen europäischen Land – weder in Frankreich, Großbritannien oder den skandinavischen Ländern -, in denen es seit Jahren Erfahrungen mit einer begrenzten Zulassung der PID gibt, hat es eine solche Entwicklung gegeben. Der befürchtete Werteverlust oder eine Zunahme von Diskriminierungen behinderter Menschen ist in diesen Ländern nicht eingetreten“, so Schneider weiter.

Carsten Schneider hat den Gesetzentwurf zur PID unterstützt, den die Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze und Dr. Carola Reimann und andere vorgelegt hatten und den der Bundestag heute mehrheitlich angenommen hat. Dieser beschlossene Gesetzentwurf verbietet die PID, jedoch kann von diesem Verbot in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: Zum einen wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht und zum anderen, wenn eine schwerwiegende Schädigung des Embryos zu befürchten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Der Deutsche Bundestag war aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010 zur Präimplantationsdiagnostik gezwungen, das Embryonenschutzgesetz neu zu regeln. Der Bundesgerichtshof hatte auf die Widersprüchlichkeit verwiesen, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche straffrei zu lassen, andererseits die PID – die auf einem weitaus weniger belastendem Weg dasselbe Ziel verfolgt – bei Strafe zu untersagen.

Mit der PID können bei einer künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten eines künstlich erzeugten Embryos noch vor dessen Implantation erkannt werden. Dadurch können bereits vor der Einleitung einer Schwangerschaft Fehl- und Todgeburten und die Weitergabe besonders schwerer Erkrankungen an das Kind verhindert werden.

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages haben Union und FDP einen Antrag der SPD abgelehnt, der weitgehende Verbesserungen des Systems bei den Mutter-Kind-Kuren umfasst. „Offensichtlich nehmen die Regierungskoalition den dringenden Reformbedarf bei den Krankenkassen überhaupt nicht zur Kenntnis“, kritisiert Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

In einem besorgniserregenden Bericht vom 7. Juni auf Bitten des Haushaltsausschusses des Bundestages wies der Bundesrechnungshof auf grobe Mängel bei der Verwaltungs- und Genehmigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren hin. „Laut Rechnungshof herrschen Willkür und Intransparenz“, sagt Schneider.

Die SPD hatte 2007 einen Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren durchgesetzt. Nach Einführung der neuen Regelung war die Anzahl der Kuren zunächst sprunghaft angestiegen – von 2006 auf 2008 um 32 Prozent. Schneider: „Diese Zahl zeigt, dass ein großer Bedarf vorhanden ist.“ Doch seit dem Jahr 2008 kürzen die Kassen ihre Ausgaben drastisch: Die bewilligten Kuren gingen von 2008 auf 2009 um 4,6 Prozent und von 2009 auf 2010 um weitere 10 Prozent zurück. Laut Rechnungshof wird inzwischen jeder vierte Antrag abgelehnt.

Dabei gelten je nach Krankenkasse vollkommen unterschiedliche Entscheidungskriterien. Mehr noch: Die Kassen beurteilen die Fälle anonym nach Aktenlage, anstatt mit den Antragstellern persönlich in Kontakt zu treten. „Krankenkassen beachteten ihre Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, nicht hinreichend“, mahnt der Rechnungshof.

Im Falle der Ablehnung müssen Eltern ihre Anträge in intransparenten und aufwendigen Widerspruchsverfahren durchsetzen. Einige Krankenkassen versehen ihre Bescheide nicht mit Rechtsbehelfsbelehrungen. Teilweise wurden Versicherte dazu gedrängt, ihren bereits eingelegten Widerspruch wieder zurückzunehmen. Schneider: „Die Kassen stellen ihre ökonomischen Interessen über das Wohl der Familien und entscheiden nach Kassenlage. Vor allem die Familien, die die Kuren am nötigsten haben, scheuen häufig vor dem Widerspruchsverfahren zurück.“

In ihrem Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, die Mutter-/Vater-Kind-Kuren umfassend zu stärken. Unter anderem sollen die Entscheidungskriterien vereinheitlicht, die Bewilligungspraxis verbessert und die Qualität der medizinischen Beurteilung der Anträge gewährleistet werden.

„Eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage ist für die SPD nicht akzeptabel. Um Menschen in Arbeit zu vermitteln, sind ausreichende finanzielle Mittel notwendig. Aber Bundesarbeitsministerin von der Leyen streicht die Gelder weiter zusammen, nachdem bereits in diesem Jahr 1,3 Milliarden Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Für das Erfurter JobCenter bedeutet dies eine Mittelkürzung bei den Eingliederungsleistungen um 38,9 Prozent, was rund 13,8 Millionen Euro entspricht“, nennt Schneider erneut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Thüringenweit liegen die Kürzungen in diesem Bereich bei 31,3 Prozent beziehungsweise 67,5 Millionen Euro.

„Für dringend erforderliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung fehlen jetzt die Mittel. Wichtige Unterstützungsangebote stehen damit vor dem Aus oder mussten bereits eingestellt werden. Am Ende wird Kreis der Arbeitslosen kleiner, um die sich intensiv gekümmert werden kann“, sagt Schneider.

Die SPD-Bundestagsfraktion veranstaltet morgen eine Konferenz unter dem Titel „Den Kahlschlag stoppen“, um über die Probleme zu diskutieren und Lösungen zu präsentieren. Teilnehmen werden unter anderem Vertreter von Weiterbildungsträgern, Arbeitsagenturen und den Gewerkschaften.

„Eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage ist für die SPD nicht akzeptabel. Um Menschen in Arbeit zu vermitteln, sind ausreichende finanzielle Mittel notwendig. Aber Bundesarbeitsministerin von der Leyen streicht die Gelder weiter zusammen, nachdem bereits in diesem Jahr 1,3 Milliarden Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Für das Weimarer JobCenter bedeutet dies eine Mittelkürzung bei den Eingliederungsleistungen um 33 Prozent, was rund 5,2 Millionen Euro entspricht“, nennt Schneider erneut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Thüringenweit liegen die Kürzungen in diesem Bereich bei 31,3 Prozent beziehungsweise 67,5 Millionen Euro.

„Für dringend erforderliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung fehlen jetzt die Mittel. Wichtige Unterstützungsangebote stehen damit vor dem Aus oder mussten bereits eingestellt werden. Am Ende wird Kreis der Arbeitslosen kleiner, um die sich intensiv gekümmert werden kann“, sagt Schneider.

Die SPD-Bundestagsfraktion veranstaltet morgen eine Konferenz unter dem Titel „Den Kahlschlag stoppen“, um über die Probleme zu diskutieren und Lösungen zu präsentieren. Teilnehmen werden unter anderem Vertreter von Weiterbildungsträgern, Arbeitsagenturen und den Gewerkschaften.

Es besteht dringender Fachkräftebedarf auf der Regierungsbank. Einerseits spricht Bundesarbeitsministerin von der Leyen von Qualifizierung und Weiterbildung, andererseits nimmt sie durch ihre drastischen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vielen Langzeitarbeitslosen die Chance auf eine neue Beschäftigung. Wie eine bessere Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen mit einem Kahlschlag bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten geschehen soll, bleibt ihr Geheimnis.

Pflichtleistungen stehen künftig im Ermessen der Arbeitsagenturen vor Ort. Dies gilt zum Beispiel für den Gründungszuschuss, auf den kein Rechtsanspruch mehr besteht und für den außerdem strengere Förderbedingungen gelten sollen. Vielen Menschen wird dadurch der Weg in die Selbständigkeit verbaut. Leistungen zur Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung müssen künftig kofinanziert werden, was den klammen Kommunen in Thüringen schwer fallen dürfte.

Wir brauchen mehr Qualifizierung und nicht weniger. Deshalb will die SPD die öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen und noch zielgenauer vermitteln. Für Frauen, Ältere, Junge und Menschen mit Behinderungen sollen eigene Programme aufgelegt werden. Außerdem wollen wir eine Arbeitsversicherung, in der auch Solo-Selbstständige einbezogen sind.

Der Instrumenten-Reform verbessert die Situation nicht, sondern stellt das aktive Fördern in der Arbeitsmarktpolitik in Frage. Frau von der Leyen begründet ihr Vorhaben beiläufig mit dem Spardiktat von Finanzminister Schäuble. In Wirklichkeit sind die finanziellen Einsparungen, die allein durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im kommenden Jahr rund vier Milliarden Euro betragen sollen, das Hauptziel der Reform. Wie sich dadurch das Ziel – eine Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt – erreichen lässt, kann die Ministerin nicht erklären.

Sollte die Reform in ihrer jetzigen Form im Jahr 2012 in Kraft treten, wird sich die Situation für die Arbeitslosen in Thüringen und im gesamten Osten erheblich verschlechtern. Deshalb fordern wir die Thüringer Landesregierung auf, sich mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat in der kommenden Woche geschlossen gegen die geplanten Kürzungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten auszusprechen.

Für die Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagentur“ läuft die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im kommenden Monat aus. CDU/CSU und FDP wollen die Bundesmittel für die zweite Förderperiode 2011 bis 2013 um über 13 Millionen Euro pro Jahr bzw. um 28 Prozent kürzen.

„Die Kürzungen führen zu erheblichen Problemen und gefährden auch die Weiterführung der beiden erfolgreichen Projekte in Weimar, die vom Förderkreis Jugend, Umwelt, Landwirtschaft e.V. getragen werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider. „Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, mehr ESF-Mittel als bisher geplant für die Programme bis zum Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen.“

In beiden Programmen werden derzeit rund 40.000 Jugendliche bundesweit betreut und in schwierigen Situationen nicht allein gelassen. „Würde bei den Hilfen gespart, wären diese Jugendlichen wieder auf sich allein gestellt. Sie sind unsere Zukunft und müssen weiterhin unterstützt werden“, so Schneider.

Der Stadt Weimar kann die beiden Projekte nicht allein finanzieren. Durch die klammen Kassen sind im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich keine Mittel mehr frei. Zwar erklärte der Stadtrat, nach freien Mittel zu suchen. Jedoch ist nicht absehbar, woher das erforderliche Geld kommen könnte.

„Damit die erfolgreichen Programme weiterlaufen, muss die Bundesregierung deshalb einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion folgen und die geplante Kürzung bei der Förderung aus ESF-Mitteln zurücknehmen. Mindestens 112 Millionen Euro muss sie für die neue Programmphase bis zum Jahr 2013 aus dem Europäischen Sozialfonds bereit stellen“, fordert Schneider.