„Mit seiner gestrigen Äußerung, im kommenden Jahr über eine Verlängerung der Altschuldenhilfe entscheiden zu wollen, hat sich CSU-Bundesbauminister Peter Raumsauer wieder einmal als Meister im Hinhalten gezeigt“, sagt Carsten Schneider, Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneter.

„Die Altenschuldenregelung muss so schnell wie möglich bis zum Jahr 2016 verlängert werden. Die ostdeutschen Wohnungsbaugesellschaften müssen längerfristig verlässlich planen können. Auch die Kommunen wollen wissen, woran sie sind. Schließlich müssen sie auf den Wohnungsleerstand infolge des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs und der Abwanderung, von denen eine Gegenden besonders betroffen sind, reagieren.“

Während die Leerstandsquoten bei den kommunalen Wohnungsunternehmen in Weimar rund 4 Prozent und Erfurt lediglich 2 Prozent betragen, gibt es Regionen in Thüringen und dem gesamten Osten, in denen das Problem gravierend ist. Dort können es sich die Unternehmen wegen Restschulden aus DDR-Zeiten von durchschnittlich etwa 4.000 Euro je Wohnung nicht leisten, überflüssigen Wohnraum, der unnötige Kosten verursacht, zurückzubauen.

Eine Initiative der SPD-Bundestagfraktion, die Altschuldhilfe bis zum Jahr 2016 zu verlängern, wird heute abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Bereits im federführenden Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung ist eine Nachfolgeregelung allerdings mit Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden.

„Thüringens CDU-Bauminister Christian Carius sollte Ramsauers Ankündigungen keinen Glauben schenken. Er ist bekannt dafür, dass am Ende doch alles ganz anders kommt. Ich erinnere nur an die Kürzungen beim Programm ‚Soziale Stadt‘, die er im vergangenen Herbst in buchstäblich letzter Minute einvernehmlich mit den Regierungskoalitionen in ungeahnte Höhe getrieben und die Kommunen mit den Kosten allein gelassen hat“, so der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion.

„Jetzt zu sagen, er habe damals vor den Streichungen gewarnt, entspricht daher nicht den Wahrheit. Tatsache ist, dass Herr Ramsauer zuallererst bayerische und zuallerletzt ostdeutsche Interessen vertritt.“

„Daher fordere ich Minister Carius auf, eine Initiative im Bundesrat zu starten, und sich für die Interessen des Ostens einzusetzen. Schließlich hat er sich bereits mehrfach öffentlich in diese Richtung positioniert.“

 

„Für die Programme ‚Schulverweigerung – Die 2. Chance‘ und ‚Kompetenzagentur‘ läuft die Förderung aus ESF-Mitteln im August dieses Jahres aus und die Bundesregierung will für die zweite Förderperiode 2011 bis 2013 rund 55 Prozent weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereit stellen als bisher. Das gefährdet die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Förderkreises Jugend, Umwelt, Landwirtschaft e.V. als Projektträger in Weimar“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

Deutschlandweit bieten die beiden Programme derzeit rund 40.000 Kindern und Jugendlichen eine Chance, ihren Schulabschluss nachzuholen und ihren Weg in den Beruf zu finden. Durch „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagentur“ erhalten sie eine Hilfestellung sowie Zuspruch und werden in schwierigen Situationen nicht allein gelassen.

„In Weimar haben 124 Kinder und Jugendliche seit 2008 ihre zweite Chance genutzt und den Schulabschluss nachgeholt. Pro Jahr sind dort insgesamt 45 junge Menschen bei ‚Schulverweigerung – Die 2. Chance‘ in Betreuung“. so Schneider.

„Die Bundesregierung hat den Kommunen erst sehr kurzfristig die vorgesehene Mittelkürzung mitgeteilt. Deshalb konnten diese in ihren laufenden Haushalten keinerlei Vorsorge für eine mögliche Anschlussfinanzierung treffen. Dies wäre ohnehin schwer, weil die Kommunen große Löcher in ihren Haushalten stopfen müssen und kein Geld für zusätzliche Leistungen haben.“

„Damit die erfolgreichen Programme weiterlaufen, muss die Bundesregierung deshalb die geplante Kürzung bei der Förderung aus ESF-Mitteln zurücknehmen und für die neue Programmphase bis zum Jahr 2013 mindestens 112 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung stellen“, fordert Schneider.

Wir fordern die Abschaffung des Kooperationsverbotes in seiner jetzigen Form. Es verhindert eine sinnvolle und notwendige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Die existierenden Möglichkeiten zur Kooperation der verschiedenen staatlichen Ebenen werden den neuen Bedürfnissen der Internationalisierung der Bildung in Europa nicht mehr gerecht. Um die vielfältigen Chancen des europäischen Bildungsraumes künftig besser nutzen zu können, muss die Zusammenarbeit mit den Bundesländern neu geregelt werden.

Auch in den Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket hat sich deutlich gezeigt, welche Hindernisse das Verbot für die praktische Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Folge hat. Ein Teil der Leistungen aus dem Paket hätte direkt an die Schulen und Kindertagesstätten gehen können, wenn uns das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik nicht daran gehindert hätte. Deshalb muss die verfassungsrechtliche Schranke künftig durchlässiger werden und die Zusammenarbeit stärker möglich sein.

Das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm etwa, mit dem 151 Schulen in Thüringen seit dem Jahr 2003 gefördert wurden, wäre in seiner damaligen Form heute nicht mehr möglich. In Zukunft soll der Bund daher anders als bisher in einigen Bereichen der schulischen Bildung gemeinsam und gleichberechtigt mit den Ländern entscheiden können. Wir brauchen deutschlandweit gemeinsame Standards und vergleichbarere Abschlüsse statt eines bildungspolitischen Flickenteppichs, wie wir ihn zurzeit vorfinden.

Da auch die Bundesländer ihre Haushalte konsolidieren müssen, werden insbesondere die einkommensschwächeren unter ihnen ihre Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung nicht wie zugesagt bis zum Jahr 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigern können. Deshalb soll der Bund den Ländern künftig über Notlagen hinaus finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen können – gleichzeitig aber auch mehr Mitspracherechte erhalten.

Die heutige Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zielt darauf ab, eine neue Kooperationsnorm im Grundgesetz zu verankern, so dass Bund und Länder gemeinsame Leistungs- und Qualitätsstandards entwickeln können. Außerdem sollen sie in der Lage sein, bei den notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenzuwirken. Die primäre Zuständigkeit der Bundesländer für das Bildungswesen in Deutschland bleibt davon unberührt.

Wir fordern die Thüringer CDU auf, nicht weiter aus ideologischen Gründen gegen eine Neuregelung der Zusammenarbeit zu sein, sondern mit ihrem Koalitionspartner SPD im Bundesrat initiativ zu werden. Zur Recht hat sich auch Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie gegen das geltende Kooperationsverbot ausgesprochen. Das vom CDU-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag Mike Mohring vorgeschlagene 10-Punkte-Thesenpapier geht vor allem im Bereich der Schulbildung in die falsche Richtung. Auch hier muss künftig eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möglich sein.

Zu den Ergebnissen der heutigen Steuerschätzung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

Die heutigen Ergebnisse der Steuerschätzer sind eine Aufforderung, die Haushaltskonsolidierung stringent fortzusetzen. Der Bundesfinanzminister muss nun das tun, was er bei der Vorstellung der Eckwerte für den Haushalt 2012 und der Finanzplanung bis 2015 angekündigt hat: die konjunkturellen Mehreinnahmen müssen zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme verwendet werden.

Keinesfalls dürfen diese konjunkturellen Mehreinnahmen dazu verwendet werden, dauerhafte Ausgaben zu finanzieren. Das würde dem Prinzip der Schuldenregel widersprechen.

Sollte der Finanzminister die Steuermehreinnahmen dazu nutzen, die Luftbuchungen aus seinem Sparpaket zu füllen, erwarten wir ein offenes Bekenntnis zur Fehlplanung der Bundesregierung und eine Darlegung, wie es dazu kommen konnte.

Die Steuerschätzung ist aber auch die Möglichkeit für Herrn Schäuble, auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren.

Bisher nutzen der Bundesfinanzminister und die Koalition die Schlupflöcher, die durch die Interpretation des Ausführungsgesetzes zur Schuldenregel entstehen, um sich eine Kriegskasse für den Wahlkampf 2013 anzulegen. Er hat dabei allerdings die Reaktion aus dem Parlament und des versammelten Sachverstandes unterschätzt, die ihm dies in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder vorgeworfen und nachgewiesen haben.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die heute prognostiziert wurden, können nun dazu genutzt werden, den Abbaupfad der verfassungsgemäßen Auslegung der Schuldenregel einzuhalten. Mit den jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro gegenüber dem Eckwertebeschluss kann die Neuverschuldung 2012 auf 26 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Mehreinnahmen können dazu beitragen, die Schuldenregel bereits mindestens ein Jahr früher als geplant einzuhalten. Schließlich definiert die neue Regel eine Obergrenze für die Neuverschuldung und fordert nicht eine regelmäßige Verschuldung in der Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Die neue Regel setzt den gesunden Menschenverstand um, nämlich das in wirtschaftlich guten Zeiten Vorsorge getroffen werden muss für schlechtere Zeiten.

Wenn Herr Schäuble auch diese Gelegenheit verstreichen lässt, dann hat er seinen persönlich guten Ruf endgültig verspielt. Er macht sich damit aber auch unglaubwürdig, wenn er demnächst im Stabilitätsrat von den Bundesländern die Einhaltung der Schuldenbremse fordern wird. Schließlich kann er nicht von anderen verlangen, wozu er selbst nicht bereit ist. Aber auch die Bundeskanzlerin kann nicht mehr glaubwürdig ihre vollmundigen Forderungen an die europäischen Mitgliedstaaten vertreten und eine regelgebundene Haushaltspolitik fordern, wenn man die selbstgestellten Regeln in Deutschland mit Füßen tritt.

 

Hintergrund:

Im Eckwertebeschluss vor zwei Monaten hat der Bundesfinanzminister die Steuereinnahmen, die sich nach einer internen Schätzung gegenüber dem bisherigen Finanzplan zusätzlich ergeben, als Kitt für die Koalition genutzt und Geschenke an die Kabinettskollegen verteilt. Wären die höheren Steuereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro und niedrigeren Arbeitsmarktausgaben von rund 3,5 Milliarden Euro schon vor zwei Monaten dazu verwendet worden um die Neuverschuldung zu senken, dürfte Finanzminister Schäuble im nächsten Jahr höchstens rund 26 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen — wohlgemerkt ohne jede Sparanstrengung. Im Eckwertebeschluss ist dagegen für 2012 eine Neuverschuldung von 31,5 Milliarden Euro vorgesehen. Bis zum Jahr 2015 summieren sich diese Differenzen zwischen konjunkturell möglicher Rückführung der Neuverschuldung und den Zahlen der Eckwerte für den Finanzminister auf rund 20 Milliarden Euro.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum geplanten Steuervereinfachungsgesetz erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Union und FDP planen eine Mini-Steuerentlastung von maximal 36 Euro im Jahr. Angesichts ihrer vollmundigen Ankündigungen ist der Koalition mit einer Netto-Entlastung von monatlich drei Euro kein großer Wurf gelungen.

Tatsächlich haben die Menschen durch steigende Sozialabgaben wie einen höheren Krankenversicherungsbeitrag und andere Belastungen seit Jahresbeginn noch weniger netto vom brutto. Damit überführt sich die Bundesregierung selbst der Nettolüge.

Laut Bundesregierung würden rund 550.000 Bürgerinnen und Bürger von der Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrages um 80 Euro auf 1.000 Euro im Jahr profitieren. Aber in Wirklichkeit seien es weniger als ein Zehntel, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, die künftig auf Einzelnachweise für ihre Werbungskosten verzichten können. Und das soll eine wesentlicher Bestandteil des Steuervereinfachungsgesetzes sein?

Außerdem erwarte ich nicht, dass Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur noch alle zwei Jahre statt bisher jährlich abgeben. Schließlich wollen sie auf ihre zu viel gezahlten Steuern nicht verzichten, sondern sie zeitnah rückerstatten lassen.

Alles in allem hat die heutige Anhörung gezeigt, dass die geplanten Neuregelungen nicht einmal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sind. Union und FDP müssen erheblich nachbessern, um ihrer eigenen Zielsetzung ansatzweise gerecht zu werden.

„Die Bundesregierung muss den Förderrahmen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Haushalt 2012 anheben“, fordert Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.

„Das Programm hilft Privatleuten genauso wie Kommunen, die ihren Gebäudebestand energetisch sanieren. Jeder eingesetzte Euro löst Investitionen von 12 Euro aus, setzt dadurch wirtschaftliche Impulse für den Mittelstand in Gang und sichert Arbeitsplätze beim regionalen Handwerk. Außerdem tragen die Maßnahmen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm zum Klimaschutz bei.“

„Trotz dieser positiven Effekte haben CDU/CSU und FDP die Fördermittel seit dem Jahr 2009 von 2,25 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro und damit um 60 Prozent gesenkt“, kritisiert der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„In Thüringen wurden seit dem Jahr 2006 insgesamt rund 53.000 Wohneinheiten energetisch saniert und gebaut. Der Bund hat dafür Mittel in Höhe von etwa 480 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, nennt Schneider aktuelle Zahlen und fordert CDU-Landesbauminister Christian Carius auf, sich ebenfalls für eine Aufstockung der Mittel einzusetzen.

„Auch im Hinblick auf die notwendige Energiewende leisten Um- oder Neubauten, die aus dem Programm finanziert werden, einen wichtigen Beitrag. Sie helfen, Energie einzusparen. Wir dürfen schließlich nicht nur darüber nachdenken, woher wir auch künftig genug Energie beziehen können, sondern wir wie effizienter und sparsamer damit umgehen können“, so Schneider.

Anlässlich der Vorbereitungen des Papstbesuches in der Thüringer Landeshauptstadt mahnt der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider (SPD) die Verantwortlichen zur Besonnenheit bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes. Gegenwärtig laufen die entsprechenden Vorbereitungsgespräche zwischen Vatikan, Bistum und den Thüringer Sicherheitsbehörden.

Für Schneider besteht eine reale Gefahr, die verständliche Vorfreude der Erfurterinnen und Erfurter auf das Großereignis durch überzogene Sicherheitsauflagen zu trüben, wenn sogar Schulen geschlossen bleiben sollen und Eltern deshalb gezwungen sind, Urlaub zu nehmen. Aus Gesprächen mit Gewerbetreibenden hat Schneider zudem erfahren, dass sogar ein behördliches Verbot der Ladenöffnung für den innerstädtischen Bereich angedacht sein soll.

„Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Läden in der Stadt während des Papstbesuches von Amts wegen schließen müssen, dann hielte ich das für eine völlig unverhältnismäßige Einschränkung der Gewerbefreiheit, denn es ist das gute Recht der Ladeninhaber, sich den Gästen aus aller Welt mit ihren Waren und Dienstleistungen zu präsentieren“, so der Bundespolitiker.

„Der Besuch des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche im Bistum Erfurt ist erfreulich. Aber es ist auch erforderlich, dass dabei die legitimen Rechte und Interessen der Erfurter Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben,“ gibt Schneider zu bedenken.

„Ich halte überhaupt nichts davon, anlässlich des Besuches hier eine Art Ausnahmezustand auszurufen, sondern mahne bei allem Verständnis zur Besonnenheit: Der Papst soll die Messe zelebrieren, die Kaufleute sollen Handel treiben, Kinder zur Schule und Eltern zur Arbeit gehen können“, appelliert der SPD-Politiker an die Sicherheitsverantwortlichen.

Auf ausdrückliche Zustimmung stößt die heutige gemeinsame Erklärung von Land und Stadt zum Umbau des Erfurter Steigerwaldstadions bis 2013 beim SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider. Der Erfurter Abgeordnete bedankt sich bei Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig für das beherzte Handeln.

„Angesichts der strenger werdenden Auflagen des DFB und bei gleichzeitig knapper werdenden öffentlichen Mitteln in den nächsten Jahren ist es mittlerweile höchste Zeit, dieses Infrastrukturprojekt in Erfurt auf den Weg zu bringen“, sagt Schneider.

„Die Thüringer CDU hat 2009 die Chance vertan, den fälligen Stadionumbau aus Mitteln des Konjunkturpaketes zu finanzieren. Deshalb ist es richtig und konsequent, dass die SPD jetzt für Planungssicherheit sorgt“, so der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

„Ein weiteres Abducken auf politischer Ebene wäre eine Zumutung sowohl für den Verein als auch für die vielen Fans, deren jahrelanges ehrenamtliches Engagement oft Ausdruck der Verbundenheit und Identifikation mit ihrer Stadt war und ist. Mit der jetzigen Förderzusage des Wirtschaftsministeriums beherzigt die Thüringer SPD eine ganz moderne politische Tugend: Mut zur Entscheidung“, so Schneider abschließend.

„Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde nicht nur die Einkommenssituation von 5 Millionen Menschen in Deutschland verbessern, sondern den Staat auch um 7 Milliarden Euro entlasten“, sagt Carsten Schneider, Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneter.

„Weil die Löhne in Ostdeutschland im Bundesvergleich weiterhin am niedrigsten sind, würden vor allem die Menschen dort von einem Mindestlohn profitieren. Besonders für die Beschäftigten in Thüringen, das die rote Laterne als Niedriglohnland immer noch nicht abgeben hat, hätte eine gesetzliche Lohnuntergrenze positive Wirkungen.“

Im Freistaat arbeiten rund 270.000 Menschen bzw. 34 Prozent aller Beschäftigten für weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Deutschlandweit sind es insgesamt 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders auffällig ist, dass Frauen die unteren Lohngruppen dominieren. 43 Prozent der Thüringerinnen haben Stundenlöhne unter 8,50 Euro; bei ihren männlichen Kollegen sind es „nur“ 21 Prozent. Sogar 42 Prozent der Arbeiter im Freistaat und 21 Prozent der Alleinerziehenden erhalten weniger als 8,50 Euro.

„Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wäre nicht nur eine wichtige sozialpolitische, sondern auch eine geeignete haushaltspolitische Maßnahme, um die Beschäftigten in Deutschland gerechter zu entlohnen und den Staatshaushalt sozial ausgewogen zu konsolidieren“, sagt Schneider.

„Dagegen gefährdet die Politik der Bundesregierung den sozialen Frieden und die Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendige Haushaltskonsolidierung. Die Regierung Merkel/Westerwelle hat zur Konsolidierung des Bundeshaushalts ein sozial unausgewogenes Sparpaket vorgelegt. Die geplanten Belastungen für die Verursacher der Finanzkrise sowie hoher Einkommen und Vermögen sind bisher reine Ankündigungen geblieben. Konkret sind dagegen die Belastungen für die arbeitenden Menschen und vor allem für die Arbeitsuchenden“, so Schneider weiter.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hat heute in Berlin eine Studie vorgestellt, die erstmals die Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen sowie der Sozialversicherungen beziffert. Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat das Beratungs-und Forschungsunternehmen Prognos AG diese Untersuchung durchgeführt.

„Eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erhöht die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte um etwa 14,5 Milliarden Euro. Daraus resultieren zusätzliche Zahlungen von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen in Höhe von jeweils 2,7 Milliarden Euro. Darüber hinaus sinken die Ausgaben für staatliche Transfers wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag um 1,7 Milliarden Euro“, rechnet Schneider vor.

„Zusätzlich zu den positiven Effekten auf den Staatshaushalt und die sozialen Sicherungssysteme stärkt ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Binnennachfrage. Jeder, der mehr verdient, kann auch mehr konsumieren“, ergänzt Schneider. Auch steigt dadurch das Aufkommen aus indirekten Steuern und führt zu Mehreinnahmen für den Staat in Höhe von knapp 700 Millionen Euro.

„Die heute vorgelegte Studie bestätigt den Politikansatz der SPD-Bundestagsfraktion, dass die Haushaltskonsolidierung auch sozial gerecht möglich ist“, bewertet Schneider abschließend die Ergebnisse der Studie.

Am 1. Mai wird Carsten Schneider um 10 Uhr auf der DGB-Kundgebung in Weimar unter anderem zum Mindestlohn sprechen.