Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht in der kommenden Woche auch der Bundeshaushalt 2011, der unter anderem massive Kürzungen bei der Städtebauförderung vorsieht.

„Thüringens Bauminister Christian Carius hat bereits im Sommer vollmundig angekündigt, die Kürzungen bei der Städtebauförderung zu verhindern. Bis jetzt ist nichts passiert. Deshalb muss sich Thüringen im Bundesrat für einen Nachschlag einsetzen“, fordert Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.

„In der Vergangenheit haben wir als SPD immer durchgesetzt, dass die Programme zum Städtebau fortlaufend Bundesmittel in enormer Höhe erhalten haben. Nach Thüringen flossen allein in den Jahren 2005 bis 2010 rund 275 Millionen Euro. Nicht nur Thüringen, sondern der gesamte Osten wäre von den Kürzungen überproportional betroffen“, sagt Schneider.

„Jeder konnte beobachten, wie sich die Städte vor allem im Osten entwickelt haben. Die Förderprogramme haben ein Vielfaches an Investitionen angestoßen und auch positive soziale Veränderungen in Gang gesetzt. Viele Regionen haben sich außerdem zu touristischen Anziehungspunkten entwickelt“, resümiert Schneider. „Trotzdem wickeln CDU/CSU und FDP die Programme ab.“

„Die Kürzungen bei der Städtebauförderung gefährden die Zukunft vieler Stadtteile und Projekte vor Ort. Sie könnten das Aus für viele Quartiersmanager und ihre jahrelange erfolgreiche Arbeit bedeuten, so gravierend sind die Einschnitte bei den nicht-investiven Maßnahmen im Programm ‚Soziale Stadt‘. Aber gerade Initiativen etwa für Bildung und Beschäftigung verbessern die sozialen Lebenslagen und den Zusammenhalt in den Stadteilen“, so Schneider.

„Allein bei den ostspezifischen Förderungen wie ‚Stadtumbau Ost‘ und ‚Städtebaulicher Denkmalschutz Ost‘ stehen in den kommenden Jahren insgesamt rund 102 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Für Städte und Gemeinden ist dies eine weitere Hiobsbotschaft, nachdem die Steuereinnahmen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise eingebrochen sind. Im Baugewerbe und Handwerk werden Aufträge ausbleiben, wodurch Umsatzverluste in dreistelliger Millionenhöhe drohen. In den Kommunen könnten im schlimmsten Fall Investitionsruinen zurückbleiben“, prognostiziert Schneider abschließend.

Die Fördermittel des Bundes für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser laufen ab dem Herbst 2011 aus.

„CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat bisher nichts unternommen, um eine mögliche Anschlussfinanzierung für die bundesweit 500 Häuser zu klären“, sagt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar.

Auch in Thüringen unterstützt das Aktionsprogramm zukunftsweisende Projekte: In Weimar-West etwa eine kostenlose Rechtsberatung und eine ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung oder einen „Großelterndienst“ in Erfurt-Südost, bei dem vitale Senioren die Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen.

„Diese sozialen Angebote sind wichtig und brauchen eine gesicherte Zukunft. Mehrgenerationenhäuser sind Orte für das beispielhafte Miteinander von Jung und Alt. Mithilfe solcher Treffpunkte für Menschen aller Altersgruppen können wir die Chancen des demographischen Wandels nutzen. Dafür dürfen wir das bisher Erreichte aber nicht auf Spiel setzen, indem wir Fördermittel für Mehrgenerationenhäuser ersatzlos auslaufen lassen“, betont Schneider.

„Die SPD will verhindern, dass ab dem Herbst 2011 die ersten erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser schließen müssen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördern und älteren Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Deshalb haben wir nun Eckpunkte für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Begegnungsstätten vorgelegt“, erklärt Schneider.

„Auf dieser Grundlage muss die Bundesregierung so schnell wie möglich ein Anschlusskonzept für die Mehrgenerationenhäuser vorlegen“, fordert Schneider.

Anlässlich des internationalen Tages der Freiwilligen am 5. Dezember erklärt Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar:

Der Tag der Freiwilligen würdigt die 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die sich ehrenamtlich oder in Freiwilligendiensten engagieren. Sie verdienen unsere Anerkennung.

In den vergangenen Jahren hat die SPD die Grundlagen und Anreize für das Ehrenamt etwa durch ein neues Vereinsrecht deutlich verbessert. Das Spenden und Stiften ist heute einfacher als früher. Wir haben die Jugendfreiwilligendienste ausgebaut und neue Einsatzfelder zum Beispiel in Kulturvereinen oder Jugendkunstschulen geschaffen.

Viele Ältere engagieren sich als Übungsleiter in Sportvereinen wie dem Erfurter Judo-Club. Davon profitieren die Kinder und Jugendlichen, die in den Vereinen trainieren. Und die Älteren können ihren reichen Erfahrungsschatz einbringen. Am Ende stärkt dies auch den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Noch in der großen Koalition hat die SPD eine breite Diskussion zu den Freiwilligendiensten angestoßen. Jetzt liegen Vorschläge und Empfehlungen zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagement vor, aber die Bundesregierung ignoriert sie.

Anstatt die existierenden Jugendfreiwilligendienste auszubauen, schafft die Regierung mit ihrem neuen Bundesfreiwilligendienst eine Konkurrenz und unnötige Doppelstrukturen. Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr drohen auszubluten und zu Diensten zweiter Klasse zu werden.

Falsch ist auch die Neuregelung, dass sich Langzeitarbeitslose eine Aufwandsentschädigung künftig auf ihr Arbeitslosengeld II anrechnen lassen müssen. So ermutigt man niemanden, sich zu engagieren.

Ehrenamt und Freiwilligendienste gibt es nicht zum Null-Tarif. Beide sind wichtig auf dem Weg zu einer solidarischen Bürgergesellschaft. Deshalb wird sich die SPD weiterhin dafür einsetzen.

„CDU/CSU und FDP haben wieder eine Chance vertan, die Kommunen auf eine finanziell solidere Basis zu stellen. Einen entsprechenden SPD-Antrag ‚Perspektiven für Kommunen‘ hat die Koalition heute im Deutschen Bundestag abgelehnt“, kritisiert Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, die Bundesregierung für ihre Haltung zur Gewerbesteuer.

„Weil die Sozialausgaben der Kommunen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, sollte der Bund die Städte und Gemeinden zumindest anteilig entlasten. Für den Bundeshaushalt 2011 haben CDU/CSU und FDP eine höhere Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abgelehnt. Deshalb haben wir die Forderung erneut in unseren Antrag aufgenommen“, erklärt Schneider.

„Außerdem muss die Gewerbesteuer ausgebaut und stabilisiert werden. Für die SPD ist sie nicht verhandelbar. Nach wir vor ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Selbst im Krisenjahr 2009 lag ihr Aufkommen immer noch über 11 Milliarden Euro über dem von 1995“, rechnet Schneider vor.

CDU/CSU und FDP wollen den Kommunen in einem ersten Schritt ein Aufschlagrecht auf die Einkommens- und die Körperschaftssteuer zubilligen.

„Damit käme es zu einem Dumpingwettbewerb um niedrige Steuersätze zwischen den Kommunen. Zusätzlich würde sich die Steuerlast von den Unternahmen auf die Bürgerinnen und Bürger verlagern und es käme faktisch zu Steuererhöhungen durch die Hintertür. Außerdem ist die Körperschaftssteuer viel schwankungsanfälliger“, entgegnet Schneider dem Vorwurf, die Gewerbesteuer sei zu konjunkturanfällig. „Deshalb hatte man die Hebesatz-Idee bereits in der vorangegangenen Gemeindereformkommission als untauglich verworfen.“

„Getrieben von der FDP will die Bundesregierung am Ende nichts anderes als die Gewerbesteuer abschaffen. Das wird die SPD nicht mitmachen und ist sich in diesem Punkt völlig einig mit den kommunalen Spitzenverbände“, stellt Schneider klar.

„Wir wollen die Gewerbesteuer als Grundstein der Gemeindefinanzierung ausbauen, indem wir etwa die Selbstständigen einbeziehen. Warum zahlen Handwerk und Mittelstand längst Gewerbesteuer, Selbständige aber nicht?“, fragt Schneider.

Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Haushaltsbegleitgesetz erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Weiterhin drohen Kostensteigerungen für Verbraucher, trotz einhelliger Kritik der Stadtwerke und externer Sachverständiger am Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme. Damit hat die Länderkammer eine Möglichkeit ungenutzt verstrichen lassen, eine falsche Entscheidung zu korrigieren.

Der Bundesrat hätte heute einmal sein verfassungsmäßiges Recht gebrauchen und den Vermittlungsausschuss anrufen sollen. Aber dies hat unter anderem die CDU in Thüringen verhindert.

Zumindest haben die SPD-Minister im Thüringer Kabinett erreicht, dass die Landesregierung einem Entschließungsantrag zugestimmt hat.

Der Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Fernwärme so schnell wie möglich steuerlich wieder zu entlasten. Einen entsprechenden Vorschlag zur Neuregelung des Energiesteuergesetzes hat die SPD bereits unterbreitet. CDU/CSU und FDP könnten also spätestens nach dem Wochenende mit ihrer Arbeit beginnen. Zumindest dies ist ein kleiner Erfolg.

Wenn der Bundesrat dem Gesetz heute nicht zugestimmt hätte, wäre das Eingeständnis einer Fehlentscheidung noch deutlicher zu Tage getreten. Schließlich hatten sogar Abgeordnete der Koalitionsfraktionen etwa im Umweltausschuss des Bundestages im Nachhinein zugestanden, falsch entschieden zu haben.

In der nächsten Woche entscheidet der Bundesrat unter anderem über das Haushaltsbegleitgesetz, dass auch Änderungen am Energiesteuergesetz enthält. Dazu erklärt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Ich fordere die Thüringer Landesregierung auf, am kommenden Freitag im Bundesrat gegen das Haushaltsbegleitgesetz zu stimmen und Einspruch einzulegen.

CDU/CSU und FDP haben während der Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und in letzter Minute den Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme beschlossen – gegen die Stimmen der SPD. Damit hat die Koalition einen entscheidenden Punkt im Energiesteuergesetz geändert.

Bereits jetzt lassen sich die negative Auswirkungen grob beziffern. So rechnen die Stadtwerke Weimar mit finanziellen Einbußen von 120.000 Euro im Jahr, sollte die Neureglung wie geplant in Kraft treten. Am Ende müssten diese Ausfälle auch die Fernwärmekunden teuer bezahlen. Höhere Verbraucherpreise können die Erfurter Stadtwerke zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht ausschließen. Beide Versorger haben nicht mit der Streichung der Steuerermäßigung gerechnet.

Auch alle anderen kommunalen Energierunternehmen bundesweit waren von dieser Änderung völlig überrascht und können sie nicht nachvollziehen. Im Nachhinein haben sogar Abgeordnete der Koalitionsfraktionen etwa im Umweltausschuss zugestanden, gar nicht gewusst zu haben, welcher Neuregelung und vor allem welchen negativen Folgen sie zugestimmt haben.

Dies ist ein weiterer Beleg dafür, wie wenig Zeit für intensive Beratungen und eingehende Befassungen mit wichtigen Gesetzesvorhaben in diesem „Herbst der Entscheidungen“ bleibt. Im Schnelldurchlauf wird eine Vorlage nach der anderen einfach abgenickt.

Eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hat ergeben, dass der Wegfall der Steuerbegünstigung ökonomisch und ökologisch falsch ist. Mehrere Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass Fernwärme im Gegensatz etwa zu Erdgasheizungen dem Emissionshandel unterliegt. Künftig kommt es damit zu einer doppelten Belastung und somit einer klaren Benachteiligung. Außerdem sei das klimapolitische Ziel, den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern, jetzt kaum zu erreichen.

Im Ergebnis ist der Wegfall der Steuerbegünstigung für Fernwärme ein Schuss in den Ofen. Deshalb muss der Bundesrat gegen das Haushaltsbegleitgesetz Einspruch einlegen.

Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, entlarvt die heutigen Erfolgsmeldung der Erfurter CDU-Bundestagsabgeordneten Antja Tillmann als falsch.

„Fakt ist, dass die Koalition aus CDU/CSU und FDP die Städtebauförderung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 von 610 Millionen Euro auf 305 Millionen halbiert hatte. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen beträgt die Höhe der Förderung noch 455 Millionen Euro. Bleibt unter dem Strick ein dickes Minus von 155 Millionen Euro bei den Mitteln für den Städtebau für die kommenden Jahre“, stellt Schneider klar.

„Von einer Finanzpolitikerin hätte ich solidere Rechenkünste erwartet. Frau Tillmann verkauft die Bürgerinnen und Bürger für dumm, wenn sie von einer Anhebung spricht“, kritisiert Schneider. „Keine gute Aussichten für Thüringen, sollte Frau Tillmann mit solchen Lücken in mathematischen Grundrechenarten am Ende noch Finanzministerin im Freistaat werden.“

„Auch beim Wohngeld rechnet sich die Koalition die endgültigen Haushaltszahlen schön. Die Rücknahme der beabsichtigten Kürzung bezeichnet sie als Erhöhung. Solche Meldungen belegen ein ums andere Mal, wie unglaubwürdig die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung ist“, so Schneider abschließend.

Durch ihre Initiative hat die SPD den geplanten Personalabbau beim THW verhindert. Entsprechend erleichtert zeigte sich Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, nach der Sitzung des Haushaltsausschusses in der vergangenen Nacht.

„Ich bin froh, dass wir mit unseren Antrag erreicht haben, dass das THW jetzt nicht von der geplanten Stellenkürzung um 1,5 Prozent betroffen sein wird. Nur mit der gegenwärtigen Personalstärke kann das THW auch künftig seine Aufgaben zum Schutz und zur Sicherheit der Zivilbevölkerung in Thüringen und im gesamten Bundesgebiet wahrnehmen“, erklärt Schneider.

„Die Haushaltsplanung von CDU/CSU und FDP hatte eigentlich vorgesehen, das hauptamtliche Personal des THW in einem ersten Schritt in den kommenden zwei Jahren um rund 50 Stellen abzubauen. Aber die SPD war gegen diese Stellenstreichungen. Der beabsichtigte Personalabbau hätte die erfolgreiche Arbeit des THW gefährdet“, sagt Schneider.

„Von Anfang unverständlich waren die Pläne von Schwarz-Gelb auch aufgrund der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren bereits über 50 Stellen weggefallen sind. Von den heute etwa 80.000 THW-Angehörigen machen die Hauptamtlichen nur 1 Prozent aus, 99 Prozent sind ehrenamtliche Mitarbeiter“, rechnet Schneider vor.

„Der Stellenabbau hätte für viele Einrichtungen das Aus bedeutet. Es hätten hauptamtliche Mitarbeiter gefehlt, um die ehrenamtlichen Helfer in der notwendigen Form zu unterstützen. Diese negativen Auswirkungen konnten wir aber verhindern“, so der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion abschließend.

Zur Bereinigung des Bundeshaushaltes 2011 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:

Der erste eigene Bundeshaushalt dieser Koalition ist in vielerlei Hinsicht eine Enttäuschung.

Die Koalition hat in den Haushaltsberatungen überhaupt nicht konsolidiert, sondern aufgesattelt. Deshalb sinkt die Nettokreditaufnahme jetzt gegenüber dem Regierungsentwurf noch nicht einmal um den Betrag der konjunkturellen Haushaltsverbesserungen von 10,3 Milliarden Euro, sondern nur um 8,9 Milliarden Euro.

Bei der Umsetzung ihrer Sparbeschlüsse vom Juni 2010 zementiert die Bundesregierung die von vielen gesellschaftlichen Akteuren kritisierten unsozialen Kürzungen anstatt sie zu korrigieren. Damit wird die gesellschaftliche Akzeptanz für die notwendige Konsolidierung zerstört

Für die Investitionen fehlt es dem Haushalt an einem Gesamtkonzept, es werden kaum Akzente gesetzt.

Trotz der konjunkturellen Mehreinnahmen wird die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP den verfassungsrechtlichen Vorgaben der neuen Schuldenregel wegen fehlender Sparanstrengungen nicht gerecht. Vielmehr wird die Glaubwürdigkeit und Effektivität der neuen Regel gleich im ersten Jahr ihrer Anwendung ausgehöhlt.

Mit ihrem Haushaltsgebaren untergräbt die Koalition auch die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Forderungen gegenüber den europäischen Mitgliedsstaaten zu stärkeren Konsolidierungsanstrengungen.

Beispielhaft für die soziale Schieflage des Sparpakets sind die Kürzungen bei den Arbeitslosen, insbesondere mit kleinen Kindern, sowie bei den sozialinvestiven Programmen für den Stadtumbau, die sogar noch ausgeweitet wurden.
Die Rücknahme der noch im Sommer geplanten Wohngeldkürzung über die Streichung des Heizkostenzuschusses hinaus wird von der Koalition nun sogar als Erhöhung verkauft.

Die Umsetzung des so genannten 12-Milliarden-Euro-Programms für Bildung und Forschung läuft auch im zweiten Haushalt immer noch schleppend an. Ein Gesamtkonzept für die Legislaturperiode kann die Bundesregierung nicht vorlegen. Insbesondere die Ankündigung für die zusätzliche Bereitstellung dieser Mittel wird in dem angekündigten Umfang nicht erbracht werden können, da es bereits im Haushalt 2011 zu Substitutionseffekten, bspw. im Auswärtigen Amt, kommt.
Die Parallelförderung für den Ausbau der Elektromobilität aus vier Fachressorts ist ein weiterer Beleg für diese Konzeptionslosigkeit.

Regierung und Koalition verweigern eine ehrliche Bestimmung der durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Reduzierung der Neuverschuldung. Die aktuelle Haushaltssituation ist zur Grundlage der Feststellung des strukturellen Defizits im Jahr 2010 zu machen und bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2012 und des Finanzplans bis 2015 für die Bestimmung der zulässigen Kreditaufnahme und des weiteren Konsolidierungspfades zu berücksichtigen. Schon jetzt ist absehbar, dass sich die Haushaltssituation in 2010 im zweiten Halbjahr nochmals erheblich verbessert hat und sich das strukturelle Defizit entsprechend weiter vermindern wird. Das Bundesfinanzministerium geht in seinem letzten Monatsbericht von einer voraussichtlichen Neuverschuldung im laufenden Jahr zwischen 50 und 55 Milliarden Euro aus. Folgerichtig ist die für den Konsolidierungspfad und -umfang maßgebliche Größe des strukturellen Defizits 2010 nach Geist und Sinn der gesetzlichen Regelung nochmals zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2011 zu aktualisieren.

Es wäre willkürlich und entbehrte jeder Logik, wenn man die bessere konjunkturelle Entwicklung bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigen würde, beim Beschluss über den Haushalt durch das Parlament jedoch nicht. Diese zwangsläufige Aktualisierung muss sich vielmehr noch im zu verabschiedenden Bundeshaushalt für 2011 hinsichtlich der zulässigen Kreditobergrenzen abbilden. Das entsprechend niedrigere strukturelle Defizit wird die in 2012 und den Folgejahren noch erlaubte Neuverschuldung deutlich absenken, voraussichtlich in einem Umfang von mehr als 27 Milliarden Euro bis 2014.

Die nicht nur von der SPD, sondern auch vom Bundesrechnungshof, von der Bundesbank und vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geforderte aktualisierte Neuberechnung für die Schuldenbremse ergäbe eine Schuldenobergrenze für 2011 von 45 Milliarden Euro. Die Koalition verletzt diese Grenze um 3,4 Milliarden Euro.

Es drängt sich der Verdacht auf, mit diesem Spielraum wollen der Bundesfinanzminister und die Koalition einen zweiten Wahlbetrug mit dem gleichen Thema wie bei der letzten Bundestagswahl vorbereiten.

Die SPD steht ohne Abstriche zum Geist und Inhalt der neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben und hat durch ihre Anträge belegt, dass die Einhaltung der aktualisierten Verschuldungsgrenze möglich ist.

Zur Gewährleistung einer nachhaltigen, wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik sind die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

1. Die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit Ausnahme der Erhöhung des Kindergelds und der Leistungen zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder und des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sind zurückzunehmen. Daraus resultieren Mehreinnahmen des Bundes von 1,8 Milliarden Euro jährlich. Zudem profitieren Kommunen und Länder.

2. Das Kernbrennstoffsteuersteuergesetz ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und des Geltungszeitraums im Sinne des Antrags der SPD im Haushaltsausschuss vom 21. Oktober 2010 neu zu gestalten. Daraus resultieren über die 2,3 Milliarden Euro jährlich hinaus, die bislang zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen sind, weitere 1,2 Milliarden Euro, die zur Verstärkung der klimaschützenden Investitionsprogramme, des Gebäudesanierungsprogramms, aber auch zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden sind. Aus dem Aufkommen sind 300 Mio. Euro zur Kompensation von Steuermindereinnahmen aufgrund dieses Gesetzes den Kommunen durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter zuzuführen.

3. Es ist umgehend ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gemäß des Antrags der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/1408) einzuführen, der zu substantiellen Mehreinnahmen und Minderausgaben führt, und zwar gesamtstaatlich jeweils bei der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit, aber auch beim Bund durch Minderausgaben bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor allem durch eine sich reduzierende Zahl von sog. Aufstockern, aber auch über Steuermehreinnahmen. Diese  Mehreinnahmen und Minderausgaben summieren sich für den Bund auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

4. Mittelfristig ist die Einführung einer Bundessteuerverwaltung anzustreben, die gemäß der Auffassung des Bundesrechnungshofs jährliche Mehreinnahmen für den Bund von bis zu 12 Milliarden Euro zur Folge hätte. Kurzfristig ist dies für 2011 durch eine Verbesserung und Optimierung des (einheitlichen) Steuervollzugs durch die Länder u.a. mithilfe des Instruments der Ausweitung von Betriebsprüfungen einzuleiten. Daraus resultieren Mehreinnahmen für den Bund von etwa 3,7 Milliarden Euro für 2011 und jeweils aufsteigend in den Folgejahren.

5. Der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer ist von 42 Prozent auf 49 Prozent zu erhöhen, dafür aber erst ab einem zu versteuernden Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für Ledige und 200.000 Euro für Verheiratete. Daraus resultieren mindestens Mehreinnahmen des Bundes von etwa 2,8 Milliarden Euro.

Damit senkt die SPD die Neuverschuldung ab auf 42,3 Milliarden Euro und liegt damit im Gegensatz zur Koalition nicht über, sondern deutlich unter der Schuldenobergrenze von 45 Milliarden Euro.